Rechtsprechung
BVerfG, 26.08.2008 - 2 BvR 1286/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Keine Entschädigung gem § 464a Abs 1 Nr 1 StPO zugunsten eines Strafgefangenen für in der Haft gefertigte Schriftsätze bei mangelnder Darlegung der Notwendigkeit
- Wolters Kluwer
Möglichkeit einer umfassenden gerichtlichen Kontrolle über die fachliche Richtigkeit i.S.e. größtmöglichen Gewähr der Gerechtigkeit
- Judicialis
BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 93a Abs. 2; ; BVerfGG § 93b; ; BVerfGG § 93d Abs. 1 Satz 3; ; StPO § 464a Abs. 2 Nr. 1; ; JVEG § 1; ; JVEG § 20; ; ZuSEG § 2 Abs. 3; ; ZuSEG § 2 Abs. 4
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 464a Abs. 2 Nr. 1
Umfang der Auslagenerstattung im Verfahren nach dem StVollzG - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 10.04.2008 - 605 Vollz 41/07
- LG Hamburg, 30.04.2008 - 605 Vollz 41/07
- BVerfG, 26.08.2008 - 2 BvR 1286/08
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63
Spezifisches Verfassungsrecht
Auszug aus BVerfG, 26.08.2008 - 2 BvR 1286/08
Das Bundesverfassungsgericht greift vielmehr nur ein, wenn die Gerichte übersehen, dass ihre Entscheidungen Grundrechte berühren, wenn sie die Bedeutung und Tragweite von Grundrechten nicht hinreichend berücksichtigen oder wenn sie aus sachfremden und damit objektiv willkürlichen Gründen entscheiden (vgl. BVerfGE 18, 85 ).