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   BVerfG, 26.08.2014 - 2 BvR 2400/13   

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https://dejure.org/2014,25234
BVerfG, 26.08.2014 - 2 BvR 2400/13 (https://dejure.org/2014,25234)
BVerfG, Entscheidung vom 26.08.2014 - 2 BvR 2400/13 (https://dejure.org/2014,25234)
BVerfG, Entscheidung vom 26. August 2014 - 2 BvR 2400/13 (https://dejure.org/2014,25234)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    Art. 3 Abs. 1 GG; § 202a StPO; § 212 StPO; § 243 Abs. 4 Satz 1 StPO; § 337 Abs. 1 StPO
    Absprachen im Strafverfahren (Verständigung; Protokollierung; Mitteilung über Vorgespräche; Negativmitteilung; Negativattest; objektiv willkürliche Gesetzesauslegung; Beruhensfrage)

  • lexetius.com
  • openjur.de

    § 243 Abs. 4 Satz 1 StPO; Art. 3 Abs. 1 GG
    Auch die "Negativmitteilung", dass keine Gespräche über eine Verständigung stattgefunden haben, ist zu Beginn der Hauptverhandlung erforderlich

  • Bundesverfassungsgericht

    Auch die "Negativmitteilung", dass keine Gespräche über eine Verständigung stattgefunden haben, ist zu Beginn der Hauptverhandlung erforderlich

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Parallelentscheidung

  • Wolters Kluwer

    Umfang verfassungsgerichtlichen Eingreifens gegenüber Entscheidungen der Fachgerichte unter dem Gesichtspunkt des Willkürverbots; Unterhaltung einer Fehlvorstellung mit der Folge der Ablegung eines umfassenden Geständnisses durch das Unterlassen einer Mitteilung nach § ...

  • rewis.io

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Parallelentscheidung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfang verfassungsgerichtlichen Eingreifens gegenüber Entscheidungen der Fachgerichte unter dem Gesichtspunkt des Willkürverbots; Unterhaltung einer Fehlvorstellung mit der Folge der Ablegung eines umfassenden Geständnisses durch das Unterlassen einer Mitteilung nach § ...

  • rechtsportal.de

    Umfang verfassungsgerichtlichen Eingreifens gegenüber Entscheidungen der Fachgerichte unter dem Gesichtspunkt des Willkürverbots; Unterhaltung einer Fehlvorstellung mit der Folge der Ablegung eines umfassenden Geständnisses durch das Unterlassen einer Mitteilung nach § ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Auch die "Negativmitteilung", dass keine Gespräche über eine Verständigung stattgefunden haben, ist zu Beginn der Hauptverhandlung erforderlich

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Das Imperium schlägt zurück, oder: Quo vadis Verständigung?

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Spielregeln für den Deal

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zum Deal im Strafverfahren - Angeklagter muss vor seiner Zustimmung belehrt werden

  • strafakte.de (Kurzinformation)

    An der Negativmitteilung führt kein Weg vorbei

  • strafrechtsblogger.de (Kurzinformation)

    Weitere Einschränkungen beim Deal - Pflicht zur Negativmitteilung

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Verständigungsvorschriften der Strafprozessordnung

  • haufe.de (Kurzinformation)

    BGH-Entscheidungen sind willkürlich

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Formale Voraussetzungen für Deals im Strafverfahren geklärt

Besprechungen u.ä.

  • zjs-online.com PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Das Willkürverbot - ein allzeit einsatzbereites Mittel des BVerfG; Zur Negativmitteilungspflicht im Sinne des § 243 Abs. 4 S. 1 StPO (Dorothee Lang; ZJS 2015, 39-45)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2014, 3504
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerfG, 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10

    Verständigungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 26.08.2014 - 2 BvR 2400/13
    Gegenteiliges ergebe sich auch nicht aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 19. März 2013 (BVerfGE 133, 168 ff.).

    Zwar führe das Bundesverfassungsgericht - ohne auf den entgegenstehenden Wortlaut des § 243 Abs. 4 Satz 1 StPO einzugehen - aus, wenn zweifelsfrei feststehe, dass überhaupt keine Verständigungsgespräche stattgefunden haben, könne ausnahmsweise (lediglich) ein Beruhen des Urteils auf dem Unterbleiben einer Mitteilung nach § 243 Abs. 4 Satz 1 StPO ausgeschlossen werden (vgl. BVerfGE 133, 168 ).

    Gleichzeitig betone das Bundesverfassungsgericht jedoch, dass die Mitteilungspflicht nur dann eingreife, wenn bei im Vorfeld oder neben der Hauptverhandlung geführten Gesprächen ausdrücklich oder konkludent die Möglichkeit und die Umstände einer Verständigung im Raum gestanden hätten (BVerfGE 133, 168 ).

    Soweit das Bundesverfassungsgericht den Begriff "Negativmitteilung" verwendet habe, beziehe sich dieser nur auf gescheiterte Gespräche (vgl. BVerfGE 133, 168 unter Bezugnahme auf BGH, Beschluss vom 5. Oktober 2010 - 3 StR 287/10 -).

    Zur Gesetzesauslegung hat das Bundesverfassungsgericht Folgendes ausgeführt (BVerfGE 133, 168 ):.

    Sie verstößt in unvertretbarer und damit objektiv willkürlicher Weise gegen den eindeutigen objektivierten Willen des Gesetzgebers, wie er auch im Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 19. März 2013 (BVerfGE 133, 168 ff.) herausgearbeitet wurde.

    d) Sinn und Zweck des dem Verständigungsgesetz zugrunde liegenden Regelungskonzepts, das die Schaffung umfassender Transparenz in Bezug auf Verständigungen im Strafprozess vorsieht (vgl. BVerfGE 133, 168 ), sprechen ebenfalls für eine Negativmitteilungspflicht.

    e) Auch der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts legt die Vorschrift des § 243 Abs. 4 Satz 1 StPO dahingehend aus, dass sie eine Negativmitteilungspflicht beinhaltet (vgl. BVerfGE 133, 168 ):.

    Soweit das Bundesverfassungsgericht ausgeführt hat, dass Gespräche, die ausschließlich der Organisation sowie der verfahrenstechnischen Vorbereitung und Durchführung der Hauptverhandlung dienen, nicht der Mitteilungspflicht des § 243 Abs. 4 StPO unterliegen (vgl. BVerfGE 133, 168 ), ist damit nach dem Kontext der Gründe (vgl. insbesondere a.a.O., Rn. 83) die Pflicht zur (Positiv-)Mitteilung des wesentlichen Inhalts von Gesprächen gemeint (vgl. § 243 Abs. 4 Satz 1 StPO: "und wenn ja, deren wesentlichen Inhalt").

    Die Annahme, im vorliegenden Fall sei trotz Fehlens einer Mitteilung nach § 243 Abs. 4 Satz 1 StPO jedenfalls ein Beruhen des erstinstanzlichen Urteils auf einer Verletzung des Gesetzes (§ 337 Abs. 1 StPO) auszuschließen, weil zweifelsfrei feststehe, dass es keinerlei Gespräche über die Möglichkeit einer Verständigung gegeben habe (vgl. BVerfGE 133, 168 ), kommt schon deshalb nicht in Betracht, weil eine Aufklärung der entsprechenden Verfahrenstatsachen nicht stattgefunden hat.

    Insoweit hat das Bundesverfassungsgericht bereits darauf hingewiesen, dass nach seiner Auslegung des Verständigungsgesetzes ein Ausschluss des Beruhens auch bei einem Verstoß gegen § 243 Abs. 4 Satz 1 StPO ausnahmsweise dann in Betracht kommt, wenn zweifelsfrei feststeht, dass es keinerlei Gespräche gegeben hat, in denen die Möglichkeit einer Verständigung im Raum stand (vgl. BVerfGE 133, 168 ), und dass diese Auslegung mit der Verfassung in Einklang steht (vgl. BVerfGE 133, 168 ).

  • BGH, 05.10.2010 - 3 StR 287/10

    Gespräche mit Verfahrensbeteiligten außerhalb der Hauptverhandlung

    Auszug aus BVerfG, 26.08.2014 - 2 BvR 2400/13
    Soweit das Bundesverfassungsgericht den Begriff "Negativmitteilung" verwendet habe, beziehe sich dieser nur auf gescheiterte Gespräche (vgl. BVerfGE 133, 168 unter Bezugnahme auf BGH, Beschluss vom 5. Oktober 2010 - 3 StR 287/10 -).

    Kommt eine Verständigung nicht zustande und fehlt es an der gebotenen Negativmitteilung nach § 243 Absatz 4 Satz 1 StPO (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Oktober 2010 - 3 StR 287/10 -, wistra 2011, S. 72 f. = StV 2011, S. 72 f.) oder dem vorgeschriebenen Negativattest nach § 273 Absatz 1a Satz 3 StPO, wird nach Sinn und Zweck des gesetzlichen Schutzkonzepts ein Beruhen des Urteils auf einem Verstoß gegen § 257c StPO grundsätzlich ebenfalls nicht auszuschließen sein (...), sofern nicht ausnahmsweise zweifelsfrei feststeht, dass es keinerlei Gespräche gegeben hat, in denen die Möglichkeit einer Verständigung im Raum stand (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 30. August 2011 - 32 Ss 87/11 -, juris, Rn. 11, 13).

    Zwar ging es in dem zunächst in Bezug genommenen Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 5. Oktober 2010 - 3 StR 287/10 - tatsächlich um die Pflicht zur Mitteilung gescheiterter Verständigungsgespräche.

  • OLG Celle, 30.08.2011 - 32 Ss 87/11

    Zweck der Mitteilungspflicht des § 243 Abs. 4 S. 1 StPO über die Möglichkeit der

    Auszug aus BVerfG, 26.08.2014 - 2 BvR 2400/13
    Kommt eine Verständigung nicht zustande und fehlt es an der gebotenen Negativmitteilung nach § 243 Absatz 4 Satz 1 StPO (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Oktober 2010 - 3 StR 287/10 -, wistra 2011, S. 72 f. = StV 2011, S. 72 f.) oder dem vorgeschriebenen Negativattest nach § 273 Absatz 1a Satz 3 StPO, wird nach Sinn und Zweck des gesetzlichen Schutzkonzepts ein Beruhen des Urteils auf einem Verstoß gegen § 257c StPO grundsätzlich ebenfalls nicht auszuschließen sein (...), sofern nicht ausnahmsweise zweifelsfrei feststeht, dass es keinerlei Gespräche gegeben hat, in denen die Möglichkeit einer Verständigung im Raum stand (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 30. August 2011 - 32 Ss 87/11 -, juris, Rn. 11, 13).

    Der nachfolgende Hinweis auf den Beschluss des Oberlandesgerichts Celle vom 30. August 2011 - 32 Ss 87/11 - zeigt jedoch deutlich, dass der Senat gerade auch diejenigen Fälle gemeint hat, bei denen eine Mitteilung darüber unterblieben ist, dass keine Erörterungen nach den §§ 202a, 212 StPO stattgefunden haben.

  • BVerfG, 15.01.2009 - 2 BvR 2044/07

    Rügeverkümmerung

    Auszug aus BVerfG, 26.08.2014 - 2 BvR 2400/13
    Unter Umständen wird erst im Zusammenhang mit Sinn und Zweck des Gesetzes oder anderen Auslegungsgesichtspunkten die im Wortlaut ausgedrückte, vom Gesetzgeber verfolgte Regelungskonzeption deutlich, der sich der Richter nicht entgegenstellen darf (vgl. BVerfGE 122, 248 - abw. M.).

    Anderenfalls wäre es für den Gesetzgeber angesichts der Schwierigkeit, textlich Eindeutigkeit herzustellen, nahezu unmöglich, sein Regelungsanliegen gegenüber der Rechtsprechung über einen längeren Zeitraum durchzusetzen (vgl. BVerfGE 122, 248 - abw. M.).

  • BGH, 10.07.2013 - 2 StR 47/13

    Anforderungen an die Dokumentation von Verständigungsgesprächen im Strafverfahren

    Auszug aus BVerfG, 26.08.2014 - 2 BvR 2400/13
    Ergänzend verwies der 5. Strafsenat in Bezug auf die Rügen, es sei gegen § 243 Abs. 4 Satz 1 StPO verstoßen worden, zum Anwendungsbereich dieser Vorschrift, die lediglich Erörterungen nach den §§ 202a, 212 StPO betreffe, auf ein Urteil des 2. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 10. Juli 2013 - 2 StR 47/13 -.

    Der vom Bundesverfassungsgericht hier verwendete Begriff der "Negativmitteilung" bezieht sich - entgegen der Annahme des 2. Strafsenats des Bundesgerichtshofs im Urteil vom 10. Juli 2013 - 2 StR 47/13 - nicht nur auf die Mitteilung über gescheiterte Verständigungsgespräche, sondern umfasst auch die Mitteilung darüber, dass es keine Verständigungsgespräche gegeben hat.

  • BVerfG, 17.05.1960 - 2 BvL 11/59

    Nachkonstitutioneller Bestätigungswille

    Auszug aus BVerfG, 26.08.2014 - 2 BvR 2400/13
    Maßgebend für die Auslegung von Gesetzen ist der in der Norm zum Ausdruck kommende objektivierte Wille des Gesetzgebers, wie er sich aus dem Wortlaut der Vorschrift und dem Sinnzusammenhang ergibt, in den sie hineingestellt ist (vgl. BVerfGE 1, 299 ; 11, 126 ; 105, 135 ; stRspr).

    Unter ihnen hat keine einen unbedingten Vorrang vor einer anderen (vgl. BVerfGE 11, 126 ; 105, 135 ).

  • BVerfG, 20.03.2002 - 2 BvR 794/95

    Vermögensstrafe

    Auszug aus BVerfG, 26.08.2014 - 2 BvR 2400/13
    Maßgebend für die Auslegung von Gesetzen ist der in der Norm zum Ausdruck kommende objektivierte Wille des Gesetzgebers, wie er sich aus dem Wortlaut der Vorschrift und dem Sinnzusammenhang ergibt, in den sie hineingestellt ist (vgl. BVerfGE 1, 299 ; 11, 126 ; 105, 135 ; stRspr).

    Unter ihnen hat keine einen unbedingten Vorrang vor einer anderen (vgl. BVerfGE 11, 126 ; 105, 135 ).

  • BVerfG, 22.09.2005 - 2 BvR 93/05

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die im Revisionsverfahren erhobene Rüge

    Auszug aus BVerfG, 26.08.2014 - 2 BvR 2400/13
    Ebenso hätte, einem Vorschlag des Generalbundesanwalts in der Stellungnahme zur vorliegenden Verfassungsbeschwerde folgend, verlangt werden können, dass die Revisionsbegründung mitteilt, über welche Kenntnisse und Hinweise bezüglich etwaiger Verständigungsgespräche der Revisionsverteidiger und der Angeklagte - gegebenenfalls nach zumutbarer Einholung entsprechender Auskünfte beim Instanzverteidiger (vgl. BVerfGK 6, 235 ) - verfügen.
  • BGH, 03.09.2013 - 1 StR 237/13

    Mitteilungspflicht über die Erörterung einer Verständigung (keine Vorschrift zur

    Auszug aus BVerfG, 26.08.2014 - 2 BvR 2400/13
    Denkbar wäre es gewesen, keine über den - bereits im Fehlen jeglicher Mitteilung liegenden - Verstoß gegen § 243 Abs. 4 Satz 1 StPO hinausreichenden Anforderungen an die Darstellung des Verfahrensablaufs zu stellen und im Freibeweisverfahren aufzuklären, ob Gespräche stattgefunden haben, in denen die Möglichkeit einer Verständigung im Raum stand (so im Ergebnis BGH, Beschluss vom 3. September 2013 - 1 StR 237/13 -, juris, Rn. 4 ff.).
  • BVerfG, 07.04.1992 - 1 BvR 1772/91

    Zur willkürlichen Auslegung des Zweckentfremdungsverbots im Mietrecht

    Auszug aus BVerfG, 26.08.2014 - 2 BvR 2400/13
    Willkür ist vielmehr in einem objektiven Sinne zu verstehen (vgl. BVerfGE 62, 189 ; 80, 48 ; 86, 59 ; stRspr).
  • BVerfG, 21.05.1952 - 2 BvH 2/52

    Wohnungsbauförderung

  • BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvR 710/82

    Verletzung des Willkürverbots durch Kostenentscheidung im Privatklageverfahren

  • BVerfG, 09.02.1988 - 1 BvL 23/86

    Anforderungen an eine Richtervorlgae nach Art. 100 Abs. 1 GG

  • BVerfG, 12.11.1997 - 1 BvR 479/92

    Kind als Schaden

  • BVerfG, 15.03.1989 - 1 BvR 1428/88

    Verstoß gegen das Willkürverbot bei Überspannung der Anforderungen an eine

  • BGH, 17.09.2013 - 5 StR 258/13

    Verfallsanordnung trotz Weitergabe des Erlangten; Härtevorschrift (keine

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