Rechtsprechung
   BVerfG, 26.09.2001 - 1 BvR 1740/98, 1 BvR 69/99, 1 BvR 521/99   

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https://dejure.org/2001,818
BVerfG, 26.09.2001 - 1 BvR 1740/98, 1 BvR 69/99, 1 BvR 521/99 (https://dejure.org/2001,818)
BVerfG, Entscheidung vom 26.09.2001 - 1 BvR 1740/98, 1 BvR 69/99, 1 BvR 521/99 (https://dejure.org/2001,818)
BVerfG, Entscheidung vom 26. September 2001 - 1 BvR 1740/98, 1 BvR 69/99, 1 BvR 521/99 (https://dejure.org/2001,818)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Anwaltsnotar - Zulassung als Anwaltsnotar - Befähigung zum Richteramt - Notariatswesen

  • Anwaltsblatt

    Art 3 GG

  • Judicialis

    GG Art. 12 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; BNotO § 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 12 Abs. 1; GG Art. 3 Abs. 1; BNotO § 5
    Zulassung von Diplomjuristen zum Anwaltsnotariat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Diplom-Juristen können auch in West-Berlin Notare werden

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Diplom-Juristen können auch in West-Berlin Notare werden

  • nomos.de PDF, S. 24 (Kurzinformation)

    Diplom-Juristen können auch in West-Berlin Notar werden

  • urteilsrubrik.de (Kurzinformation)

    Ist Dipl. gleich Voll-? oder: Können Diplom-Juristen Notare sein?

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Diplom-Juristen aus der ehemaligen DDR können Notare in West-Berlin werden

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 1412 (Ls.)
  • NJW-RR 2002, 492
  • DNotZ 2002, 231
  • NJ 2002, 28
  • DVBl 2002, 71 (Ls.)
  • AnwBl 2002, 178
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 30.11.1998 - NotZ 14/98

    Zulassung von DDR-Diplom-Juristen als Anwaltsnotare

    Auszug aus BVerfG, 26.09.2001 - 1 BvR 1740/98
    a) den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 30. November 1998 - NotZ 14/98 -,.

    Der Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 30. November 1998 - NotZ 14/98 -, der Beschluss des Kammergerichts vom 10. März 1998 - Not 29 und 30/97 - sowie der Bescheid der Präsidentin des Kammergerichts vom 30. Oktober 1997 - I-RA G 495 - verletzen die Beschwerdeführerin zu 3) in ihren Grundrechten aus Artikel 3 Absatz 1 und Artikel 12 Absatz 1 des Grundgesetzes.

  • BGH, 20.07.1998 - NotZ 7/98

    Kein Verstoß gegen Gleichheitsgrundsatz - Zulassung von Notaren

    Auszug aus BVerfG, 26.09.2001 - 1 BvR 1740/98
    a) den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 20. Juli 1998 - NotZ 7/98 -,.

    Der Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 20. Juli 1998 - NotZ 7/98 -, der Beschluss des Kammergerichts vom 19. Februar 1998 - Not 21 und 31/97 - sowie der Bescheid der Präsidentin des Kammergerichts vom 30. Oktober 1997 - I-RA Z 212 - verletzen den Beschwerdeführer zu 1) in seinen Grundrechten aus Artikel 3 Absatz 1 und Artikel 12 Absatz 1 des Grundgesetzes.

  • BGH, 30.11.1998 - NotZ 13/98

    Zulassung von DDR-Diplom-Juristen als Anwaltsnotare

    Auszug aus BVerfG, 26.09.2001 - 1 BvR 1740/98
    a) den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 30. November 1998 - NotZ 13/98 -,.

    Der Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 30. November 1998 - NotZ 13/98 -, der Beschluss des Kammergerichts vom 10. März 1998 - Not 27 und 28/97 - sowie der Bescheid der Präsidentin des Kammergerichts vom 30. Oktober 1997 - I-RA T 273 - verletzen die Beschwerdeführerin zu 2) in ihren Grundrechten aus Artikel 3 Absatz 1 und Artikel 12 Absatz 1 des Grundgesetzes.

  • BVerfG, 14.03.2000 - 1 BvR 284/96

    Kriegsbeschädigtengrundrente

    Auszug aus BVerfG, 26.09.2001 - 1 BvR 1740/98
    Er verletzt aber das Grundrecht, wenn er bei Regelungen, die Personengruppen betreffen, eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (vgl. BVerfGE 102, 41 ; stRspr).
  • BVerfG, 28.10.1998 - 1 BvR 2349/96

    DDR-Erbbaurecht

    Auszug aus BVerfG, 26.09.2001 - 1 BvR 1740/98
    Ihm sind Differenzierungen verboten, die auch dem Gesetzgeber nicht erlaubt wären (vgl. BVerfGE 54, 224 ; 99, 129 ).
  • BVerfG, 16.03.1982 - 1 BvR 938/81

    Junge Transsexuelle

    Auszug aus BVerfG, 26.09.2001 - 1 BvR 1740/98
    Die verfassungsrechtlichen Fragen zum Schutz- und Prüfungsumfang bei Anwendung des allgemeinen Gleichheitssatzes sind verfassungsrechtlich geklärt und werfen keine Fragen grundsätzlicher Bedeutung mehr auf (vgl. BVerfGE 60, 123 ; 82, 126 ; 100, 59 ).
  • BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 22/95

    Rentenüberleitung II

    Auszug aus BVerfG, 26.09.2001 - 1 BvR 1740/98
    Die verfassungsrechtlichen Fragen zum Schutz- und Prüfungsumfang bei Anwendung des allgemeinen Gleichheitssatzes sind verfassungsrechtlich geklärt und werfen keine Fragen grundsätzlicher Bedeutung mehr auf (vgl. BVerfGE 60, 123 ; 82, 126 ; 100, 59 ).
  • BVerfG, 18.06.1986 - 1 BvR 787/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an Auswahl von Notarbewerbern und Vergabe von

    Auszug aus BVerfG, 26.09.2001 - 1 BvR 1740/98
    Im Übrigen ergibt sich aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, dass auch die Berufsausübung der Notare unter dem Grundrechtsschutz des Art. 12 Abs. 1 GG steht (vgl. BVerfGE 73, 280 ) und dass dieser Schutz auch für einen Zweitberuf gilt (vgl. BVerfGE 21, 173 ; 87, 287 ).
  • BVerfG, 21.02.1995 - 1 BvR 1397/93

    Sonderkündigung

    Auszug aus BVerfG, 26.09.2001 - 1 BvR 1740/98
    Neben die Sicherstellung einer kontinuierlichen Rechtspflege auf dem Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik, die nur gewährleistet war, wenn die dort ausgebildeten und politisch unbelasteten Juristen weiterhin Rechtspflegeaufgaben wahrnahmen (vgl. BTDrucks 11/7817, S. 7), trat im Zeitpunkt der Vereinigung der deutschen Staaten auch das öffentliche Interesse an einer Integration der in der Deutschen Demokratischen Republik Berufstätigen als wichtiger öffentlicher Belang hinzu (vgl. zu diesem Gesichtspunkt im öffentlichen Dienst: BVerfGE 92, 140 mit Hinweis auf BTDrucks 11/7817, S. 179; s. auch Denkschrift zum Einigungsvertrag BTDrucks 11/7760, S. 356).
  • BVerfG, 01.07.1980 - 1 BvR 23/75

    Verfassungswidrigkeit des Verbots für den Arzt auf Unterrichtung seiner Patienten

    Auszug aus BVerfG, 26.09.2001 - 1 BvR 1740/98
    Ihm sind Differenzierungen verboten, die auch dem Gesetzgeber nicht erlaubt wären (vgl. BVerfGE 54, 224 ; 99, 129 ).
  • BGH, 04.12.1989 - AnwZ (B) 46/89

    Zulassung eines in der DDR zugelassenen Rechtsanwalts in der Bundesrepublik

  • BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvR 1531/90

    Ärztliches Werbeverbot

  • BGH, 26.02.1968 - AnwZ (B) 13/67

    Juristische Ausbildung in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands

  • BVerfG, 26.01.1993 - 1 BvL 38/92

    Transsexuelle II

  • BVerfG, 22.05.1996 - 1 BvR 744/88

    Apothekenwerbung

  • BVerfG, 30.05.1990 - 1 BvL 2/83

    Kündigungsfristen für Arbeiter

  • BVerfG, 09.08.1995 - 1 BvR 2263/94

    DDR-Rechtsanwälte

  • BVerfG, 15.02.1967 - 1 BvR 569/62

    Verfassungswidrige Inkompatibilitätsregelungen im Steuerberatungsrecht mangels

  • BVerfG, 04.11.1992 - 1 BvR 79/85

    Syndikusanwalt - Art. 12 GG, Verfassungsmäßigkeit der §§ 7 Nr. 8, 14 Abs. 2 Nr. 9

  • BGH, 20.07.2015 - NotZ(Brfg) 13/14

    Verwaltungsrechtliche Notarsache: Erbringung von notariellen Dienstleistungen

    Gleiches gilt auch für § 5 BNotO, der den Kreis derjenigen, die zum Notar bestellt werden können, auf Personen mit der Befähigung zum Richteramt begrenzt (BVerfG [3. Kammer des Ersten Senats], Beschluss vom 24. September 2007 - 1 BvR 2319/07 Rn. 10; siehe auch bereits BVerfG, [2. Kammer des Ersten Senats], Beschluss vom 26. September 2001 - 1 BvR 1740/98, NJW-RR 2002, 492, 493).
  • BGH, 03.11.2003 - NotZ 14/03

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Eignung eines Bewerbers; Nachweis

    Mit seinem hiergegen gerichteten - mit dem Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes verbundenen - Antrag auf gerichtliche Entscheidung hat der Antragsteller geltend gemacht, auf der Grundlage der zwischenzeitlich ergangenen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschl. v. 26. September 2001 - 1 BvR 1740/98 u.a., NJW-RR 2002, 492) müsse bei der Auswahlentscheidung anstelle der zweiten juristischen Staatsprüfung sein besseres Zeugnis als Diplom-Jurist mit der Note "gut" (Mittelwert von 12, 74 Punkten x 5) und damit eine Gesamtpunktzahl von 122, 60 Punkten zu seinen Gunsten berücksichtigt werden.

    Der die Rechtspraxis der Antragsgegnerin als verfassungswidrig feststellende Beschluß des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Beschl. der 2. Kammer des Ersten Senats - 1 BvR 1740/98 u.a., NJW-RR 2002, 492), der schließlich auch zu einer Meinungsänderung beim Antragsteller führte, erging erst lange nach Ablauf der Bewerbungsfrist, am 26. September 2001.

  • BVerfG, 24.09.2007 - 1 BvR 2319/07

    Verfassungsmäßigkeit der Ablehnung der Bewerbung eines württembergischen

    Es verstößt weder gegen die durch Art. 12 Abs. 1 GG gewährleistete Berufsfreiheit noch gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz gemäß Art. 3 Abs. 1 GG, dass nach § 5 BNotO nur zum Notar bestellt werden darf, wer die Befähigung zum Richteramt nach dem Deutschen Richtergesetz erworben hat (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 26. September 2001 - 1 BvR 1740/98 -, NJW-RR 2002, S. 492 ).

    Sie ist auch verhältnismäßig im engeren Sinne, weil an den Zugang zum Notariat regelmäßig keine geringeren Anforderungen gestellt werden als an den Zugang zu den sonstigen juristischen Berufen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 26. September 2001 - 1 BvR 1740/98 -, a.a.O.).

  • KG, 16.05.2003 - Not 27/01

    Notarbestellung: Zugrundelegung der Abschlussnote des DDR Diploms anstelle der

    Der Antragsteller erwidert hierzu: Die Kontingentlösung widerspreche eklatant den tragenden Erwägungen der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 26. September 2001 (1 BvR 1740/98).

    Diese Praxis ist vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt worden (BVerfG vom 26. September 2001 - 1 BvR 1740/98 - = NJW-RR 2002, 492).

    Es hat damit Bezug genommen auf die Bedenken des Bundesministeriums der Justiz (a.a.O., S. 494), welches auf die Schwierigkeiten hingewiesen hatte, die Abschlüsse der Diplom-Juristen in das Punktesystem zur Vergabe von Notarstellen einzubeziehen (Seite 12 unten des Beschlußumdrucks - insoweit in NJW-RR 2002, 492 nicht abgedruckt).

  • BGH, 23.07.2007 - NotZ 54/06

    Bestellung württembergischer Bezirksnotare zu hauptberuflichen Notaren;

    Die Verfassungsmäßigkeit von § 5 BNotO ist nicht zweifelhaft (BVerfG ZNotP 2001, 436, 438).
  • OLG Köln, 12.05.2005 - 2 VA (Not) 25/04

    Abbruch der Bewerbungsverfahren im Anwaltsnotariat und Neuausschreibung der

    In dem zugrunde liegenden Fall hatte die Justizverwaltung ein Auswahlverfahren zur Besetzung von Notarstellen fortgesetzt, obwohl während des Verfahrens - nach Ablauf der Bewerbungsfrist - eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ergangen war (B. v. 26.09.2001 (1 BvR 521/99), NJW-RR 2002, 429), nach der - im Unterschied zur bisherigen Auswahlpraxis der Justizverwaltung - Diplom-Juristen aus der ehemaligen DDR der Zugang zum Anwaltsnotariat zu eröffnen war.
  • OLG Stuttgart, 08.12.2006 - Not 115/06

    Notarbestellungsverfahren in Baden-Württemberg: Notwendige Befähigung im

    a) Nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts (DNotZ 2002, 231) ist die Verfassungsmäßigkeit von § 5 BNotO nicht zweifelhaft.
  • BGH, 18.04.2008 - NotZ 122/07

    Zulässigkeit der Beschränkung der Ausschreibung von Notarstellen auf Bewerber mit

    Nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 26. September 2001 (2. Kammer des Ersten Senats NJW-RR 2002, 492) ist es von Verfassungs wegen geboten, auch diesem Personenkreis den Zugang zum Anwaltsnotariat in Berlin zu gewähren.
  • KG, 11.09.2007 - Not 7/07

    Notarbestellung: Anspruch eines Bewerbers auf Bestellung zum Notar nach einer

    Diese Entscheidung wurde ebenso wie die sie bestätigenden Beschlüsse des Senats (Not 21 und 31/97) sowie des Bundesgerichtshofs (NotZ 7/98) mit Beschluss des Bundesverfassungsgerichts - 2. Kammer des Ersten Senats - vom 26. September 2001 (1 BvR 1740/98) aufgehoben.

    Zum einen ist die Frage, wie der vom Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 26. September 2001 (1 BvR 1740/98 u.a.) festgestellte Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 12 Abs. 1 GG hätte vermieden werden können, weder in dieser Entscheidung noch in dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 8. Juli 2002 (NotZ 30/01) beantwortet worden.

  • BGH, 23.07.2007 - NotZ 53/06

    Bestellung württembergischer Bezirksnotare zu hauptberuflichen Notaren;

    Die Verfassungsmäßigkeit von § 5 BNotO ist nicht zweifelhaft (BVerfG ZNotP 2001, 436, 438).
  • OVG Sachsen, 30.10.2019 - 2 B 243/19

    Stellenbesetzung; konstitutives Anforderungsmerkmal; Befähigung zum Richteramt

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