Rechtsprechung
   BVerfG, 26.09.2005 - 1 BvR 1773/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,365
BVerfG, 26.09.2005 - 1 BvR 1773/03 (https://dejure.org/2005,365)
BVerfG, Entscheidung vom 26.09.2005 - 1 BvR 1773/03 (https://dejure.org/2005,365)
BVerfG, Entscheidung vom 26. September 2005 - 1 BvR 1773/03 (https://dejure.org/2005,365)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,365) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die substanziierte Begründung einer Verfassungsbeschwerde; Berücksichtigung einmalig gezahlten Arbeitsentgelts (Einmalzahlung) bei Bemessung der Arbeitslosenhilfe; Abgrenzung von Arbeitslosengeld (Alg) und Arbeitslosenhilfe (Alhi); Rechtfertigung einer ...

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 14 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 3 Abs. 1, Art. 14 Abs. 1
    Verfassungsmäßigkeit der Nichtberücksichtigung von Einmalzahlungen bei der Berechnung der Arbeitslosenhilfe

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Arbeitslosenhilfe: Nichtberücksichtigung von Einmalzahlungen bei der Bemessung verfassungsgemäß

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Nichtberücksichtigung von Einmalzahlungen bei der Bemessung von Arbeitslosenhilfe verfassungsgemäß

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Nichtberücksichtigung von Einmalzahlungen bei der Bemessung von ALH verfassungsgemäß

  • 123recht.net (Pressemeldung, 25.10.2005)

    Arbeitslosenhilfe durfte ohne Einmalzahlungen berechnet werden

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 6, 266
  • NZS 2006, 247
  • DB 2005, 2476
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (73)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 24.05.2000 - 1 BvL 1/98

    Lohnersatzleistungen

    Auszug aus BVerfG, 26.09.2005 - 1 BvR 1773/03
    Der Gesetzgeber hat damit auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Mai 2000 (BVerfGE 102, 127) reagiert (vgl. BTDrucks 14/4371, S. 1).

    Er machte unter Berufung auf BVerfGE 102, 127 geltend, bei der Festsetzung des Bemessungsentgelts müssten auch die Einmalzahlungen seiner letzten Lohnabrechnungen berücksichtigt werden.

    bb) War die Arbeitslosenhilfe keine auf Beiträge gestützte Versicherungsleistung, so können auch nicht die Erwägungen des Bundesverfassungsgerichts in seinen Beschlüssen vom 11. Januar 1995 (BVerfGE 92, 53) und vom 24. Mai 2000 (BVerfGE 102, 127) zur Berücksichtigung von Einmalzahlungen bei der Bemessung des Arbeitslosengeldes auf die Arbeitslosenhilfe übertragen werden.

    Das Bundesverfassungsgericht hat wesentlich darauf abgestellt, dass nach Art. 3 Abs. 1 GG alle Arbeitsentgeltbestandteile, die der Beitragspflicht unterworfen werden, einen grundsätzlich gleichen Erfolgswert haben müssen, solange die Bemessung der Lohnersatzleistung nicht in einer ganz unbedeutenden Weise durch das bisherige beitragspflichtige Arbeitsentgelt mit bestimmt wird (vgl. BVerfGE 102, 127 ).

    Im Übrigen hat es das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber selbst bei der Bemessung des beitragsfinanzierten Arbeitslosengeldes freigestellt, ob es den Erfolgswert von beitragspflichtigem einmalig gezahlten Arbeitsentgelt im Rahmen des Berechnungsfaktors sichert, nach dem die sonstigen beitragspflichtigen Arbeitsentgelte bei der Bemessung berücksichtigt werden (vgl. BVerfGE 102, 127 ).

  • BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvL 8/87

    Einkommensanrechnung

    Auszug aus BVerfG, 26.09.2005 - 1 BvR 1773/03
    Die Arbeitslosenhilfe war eine steuerfinanzierte, bedürftigkeitsabhängige Leistung, die Lücken füllen sollte, die sich aus der Begrenzung der Leistungen der Arbeitslosenversicherung ergaben (vgl. BVerfGE 87, 234 ).

    Zudem wurde die Arbeitslosenhilfe - anders als das Arbeitslosengeld - nur bei Bedürftigkeit gewährt; das Bundesverfassungsgericht hat dies verfassungsrechtlich nicht beanstandet (vgl. BVerfGE 87, 234 ).

    Das Bundesverfassungsgericht hat es deshalb verfassungsrechtlich nicht beanstandet, dass die Arbeitslosenhilfe entfiel, wenn Bedürftigkeit im Einzelfall nicht vorlag (vgl. BVerfGE 87, 234 ), obgleich die Arbeitslosenhilfe grundsätzlich an das frühere Arbeitseinkommen anknüpfte (vgl. auch BSGE 85, 123 ).

  • BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvL 50/92

    Elternunabhängige Ausbildungsförderung

    Auszug aus BVerfG, 26.09.2005 - 1 BvR 1773/03
    Im Bereich der gewährenden Staatstätigkeit unterliegt das ihr zugrunde liegende Leistungskonzept zwar einer weitergehenden Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers (vgl. BVerfGE 11, 50 ; 61, 138 ; 78, 104 ; 99, 165 ).

    Aber auch hier muss die von ihm getroffene Regelung, will sie vor Art. 3 Abs. 1 GG bestehen, durch hinreichend gewichtige Gründe gerechtfertigt sein (vgl. BVerfGE 99, 165 ).

  • BVerfG, 11.01.1995 - 1 BvR 892/88

    Weihnachtsgeld als Lohnersatzleistung

    Auszug aus BVerfG, 26.09.2005 - 1 BvR 1773/03
    bb) War die Arbeitslosenhilfe keine auf Beiträge gestützte Versicherungsleistung, so können auch nicht die Erwägungen des Bundesverfassungsgerichts in seinen Beschlüssen vom 11. Januar 1995 (BVerfGE 92, 53) und vom 24. Mai 2000 (BVerfGE 102, 127) zur Berücksichtigung von Einmalzahlungen bei der Bemessung des Arbeitslosengeldes auf die Arbeitslosenhilfe übertragen werden.
  • BSG, 04.11.1999 - B 7 AL 76/98 R

    Keine Neuberechnung der Anschluß-Arbeitslosenhilfe ab 1.1.1997

    Auszug aus BVerfG, 26.09.2005 - 1 BvR 1773/03
    Das Bundesverfassungsgericht hat es deshalb verfassungsrechtlich nicht beanstandet, dass die Arbeitslosenhilfe entfiel, wenn Bedürftigkeit im Einzelfall nicht vorlag (vgl. BVerfGE 87, 234 ), obgleich die Arbeitslosenhilfe grundsätzlich an das frühere Arbeitseinkommen anknüpfte (vgl. auch BSGE 85, 123 ).
  • BVerfG, 09.12.2003 - 1 BvR 558/99

    Alterssicherung der Landwirte

    Auszug aus BVerfG, 26.09.2005 - 1 BvR 1773/03
    Sie schließen es aus, beide Leistungen in der Weise finanzrechtlich als Einheit zu sehen, dass sie - ähnlich den Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung (vgl. § 213 SGB VI; BVerfGE 109, 96 ) - als durch Beiträge und Zuschüsse mischfinanziert angesehen werden konnten (a.A. Gagel, NZS 2000, S. 591 ).
  • BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvL 44/86

    Arbeitsförderungsgesetz 1981

    Auszug aus BVerfG, 26.09.2005 - 1 BvR 1773/03
    Dem entspricht es, dass die Gesetzgebungskompetenz des Bundes für die Regelungen über das Arbeitslosengeld auf die Zuständigkeitsbestimmung des Art. 74 Abs. 1 Nr. 12 GG über das Gebiet der Sozialversicherung zurückgeführt wird, die Kompetenz des Bundes für die Regelung der Arbeitslosenhilfe dagegen aus seiner Zuständigkeit für die öffentliche Fürsorge nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 7 GG begründet wurde (vgl. BVerfGE 81, 156 ).
  • BVerfG, 16.12.1958 - 1 BvL 3/57

    Arbeitslosenhilfe

    Auszug aus BVerfG, 26.09.2005 - 1 BvR 1773/03
    Daran ändert nichts, dass die Arbeitslosenhilfe arbeitsförderungsrechtlich eng mit dem Arbeitslosengeld verknüpft war (vgl. § 190 Abs. 1 Nr. 4, § 198 Satz 1 und 2 SGB III; vgl. auch BVerfGE 9, 20 ) und der Gesetzgeber gute Gründe dafür hatte, bei der Bemessung der Arbeitslosenhilfe grundsätzlich an das zuletzt erzielte Arbeitsentgelt des Leistungsempfängers anzuknüpfen (siehe dazu Ruland, Recht auf Arbeit - Recht auf Arbeitslosenunterstützung, in: Gedächtnisschrift für Wolfgang Martens, 1987, S. 679 ; Gagel, SozSich 2001, S. 241).
  • LSG Hessen, 05.06.2002 - L 6 AL 1018/01

    Anschlussarbeitslosenhilfe - fiktives Bemessungsentgelt - Einschränkung des

    Auszug aus BVerfG, 26.09.2005 - 1 BvR 1773/03
    b) das Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 5. Juni 2002 - L 6 AL 1018/01 -,.
  • BVerfG, 19.10.1982 - 1 BvL 39/80

    Verfassungsmäßigkeit des § 34 Abs. 2 AFG

    Auszug aus BVerfG, 26.09.2005 - 1 BvR 1773/03
    Im Bereich der gewährenden Staatstätigkeit unterliegt das ihr zugrunde liegende Leistungskonzept zwar einer weitergehenden Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers (vgl. BVerfGE 11, 50 ; 61, 138 ; 78, 104 ; 99, 165 ).
  • BVerfG, 05.04.1960 - 1 BvL 31/57

    Darreichende Verwaltung

  • BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvL 84/86

    Verfassungsmäßigkeit der Ratenzahlung bei Bewilligung von Prozeßkostenhilfe

  • BSG, 05.06.2003 - B 11 AL 67/02 R

    Arbeitslosenhilfe - Bemessungsentgelt - Nichtberücksichtigung von Einmalzahlungen

  • BVerfG, 12.02.2003 - 1 BvR 624/01

    Zum Ausschluss der Mitversicherung von Kindern in der Familienversicherung

  • BVerfG, 07.12.2010 - 1 BvR 2628/07

    Abschaffung der Arbeitslosenhilfe zum 1. Januar 2005 verfassungsgemäß

    bb) Die Arbeitslosenhilfe war finanzrechtlich auch nicht als eine aus Beiträgen und Steuermitteln mischfinanzierte Einheit konzipiert (vgl. BVerfGK 6, 266 ).

    Sie schließen es aus, beide Leistungen finanzrechtlich als einheitlichen Gesamtanspruch zu betrachten und davon auszugehen, dass sie beide gleichermaßen durch Beiträge und Zuschüsse mischfinanziert wurden und damit auch die Arbeitslosenhilfe zum Teil auf Beitragsleistung beruhte (vgl. BVerfGK 6, 266 ).

    Daran ändert nichts, dass der Gesetzgeber bei der Bemessung der Arbeitslosenhilfe grundsätzlich an das zuletzt erzielte Arbeitsentgelt des Leistungsempfängers anknüpfte (vgl. BVerfGK 6, 266 ).

    Dementsprechend folgte auch die Kompetenz des Bundes für die Regelung der Arbeitslosenhilfe als Sozialleistung aus Art. 74 Abs. 1 Nr. 7 GG (öffentliche Fürsorge), während die Gesetzgebungskompetenz des Bundes für die Regelungen über das Arbeitslosengeld auf der Zuständigkeitsbestimmung des Art. 74 Abs. 1 Nr. 12 GG für das Gebiet der Sozialversicherung beruht (vgl. BVerfGE 81, 156 ; 87, 234 ; BVerfGK 6, 266 ).

    dd) Der Arbeitslosenhilfeanspruch war nicht als lediglich modifizierte Fortsetzung des Arbeitslosengeldanspruchs in Fortwirkung einer früheren Arbeits- oder Beitragsleistung konzipiert (vgl. BVerfGK 6, 266 ).

  • BVerfG, 16.03.2011 - 1 BvR 591/08

    Keine Verletzung von Art 3 Abs 1 GG und Art 14 Abs 1 GG durch die

    Ein Eingriff in den Schutzbereich des Eigentums liegt grundsätzlich nur dann vor, wenn der Bestand an geschützten vermögenswerten Rechten in der Hand des Grundrechtsinhabers aufgrund einer gesetzlichen oder auf einem Gesetz beruhenden Maßnahme zu einem bestimmten Zeitpunkt vermindert wird (vgl. BVerfGK 6, 266 ).
  • BSG, 25.08.2011 - B 11 AL 30/10 R

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit bei Meldeversäumnis - versehentliche Meldung erst am

    Denn es fehlt bereits daran, dass eine geschützte vermögenswerte Position der Klägerin (also ihr Alg-Anspruch) durch eine Maßnahme der Beklagten beeinträchtigt worden wäre (zu diesen Voraussetzungen vgl BSG SozR 4-4300 § 37b Nr. 5 RdNr 19 und SozR 4-4300 § 223 Nr. 1 RdNr 13 mwN; BVerfG SozR 4-4300 § 434c Nr. 6 RdNr 14) .
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht