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   BVerfG, 26.10.2005 - 2 BvR 1582/04   

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https://dejure.org/2005,7720
BVerfG, 26.10.2005 - 2 BvR 1582/04 (https://dejure.org/2005,7720)
BVerfG, Entscheidung vom 26.10.2005 - 2 BvR 1582/04 (https://dejure.org/2005,7720)
BVerfG, Entscheidung vom 26. Oktober 2005 - 2 BvR 1582/04 (https://dejure.org/2005,7720)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch des Bürgers auf eine wirksame gerichtliche Kontrolle bei Verstoß des Vertreters gegen das Rechtsberatungsgesetz; Schutzrichtung des Rechtsberatungsgesetzes

  • Judicialis

    GG Art. 1 Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 20 Abs. 3; ; GG Art. 19 Abs. 4; ; GG Art. 103 Abs. 1; ; GG Art. 104 Abs. 1 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 19 Abs. 4; RBerG Art. 1 § 1 Abs. 1
    Rechtsfolgen unerlaubter Rechtsberatung im Strafvollzug

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 6, 291
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 11.02.1987 - 1 BvR 475/85

    Effektivität des Rechtsschutzes im Zusammenhang mit dem Zugang zu den Gerichten -

    Auszug aus BVerfG, 26.10.2005 - 2 BvR 1582/04
    a) Der in Art. 19 Abs. 4 GG verbürgte Anspruch des Bürgers auf eine wirksame gerichtliche Kontrolle darf nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht zu rechtfertigender Weise eingeschränkt werden (vgl. BVerfGE 40, 237 ; 74, 228 ; 77, 275 ; stRspr).

    Die Gerichte haben bei der Auslegung und Anwendung des einfachen Rechts vor allem auch darauf zu achten, dass der Zugang zu den Gerichten allen Bürgern auf möglichst gleichmäßige Weise eröffnet wird (BVerfGE 74, 228 ).

  • OLG Stuttgart, 21.10.2003 - 4 Ws 236/03

    Unerlaubte Rechtsberatung: Erlaubnispflichtige Rechtsberatung durch einen Verein

    Auszug aus BVerfG, 26.10.2005 - 2 BvR 1582/04
    den Beschluss des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 21. Oktober 2003 - 4 Ws 236-238/2003 -.

    Der Beschluss des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 21. Oktober 2003 - 4 Ws 236-238/2003 - verletzt den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 19 Absatz 4 des Grundgesetzes.

  • BVerfG, 02.12.1987 - 1 BvR 1291/85

    Effektivität des Rechtsschutzes und Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen

    Auszug aus BVerfG, 26.10.2005 - 2 BvR 1582/04
    a) Der in Art. 19 Abs. 4 GG verbürgte Anspruch des Bürgers auf eine wirksame gerichtliche Kontrolle darf nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht zu rechtfertigender Weise eingeschränkt werden (vgl. BVerfGE 40, 237 ; 74, 228 ; 77, 275 ; stRspr).
  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus BVerfG, 26.10.2005 - 2 BvR 1582/04
    Art. 19 Abs. 4 GG gewährleistet nicht nur die Prüfung des Streitbegehrens, sondern auch eine verbindliche gerichtliche Entscheidung (vgl. BVerfGE 107, 395 ).
  • BVerfG, 12.09.2003 - 2 BvR 1311/03

    Zur Anwendung von RBerG Art 1 Abs 1, § 7 S 1 auf Strafgefangene vor Gericht

    Auszug aus BVerfG, 26.10.2005 - 2 BvR 1582/04
    Es entspricht gefestigter Rechtsauffassung, dass ein Prozessbevollmächtigter, der mit seiner rechtsbesorgenden Tätigkeit gegen Art. 1 § 1 Abs. 1 RBerG verstößt, durch konstitutiven Beschluss vom weiteren Verfahren auszuschließen ist (vgl. BGH, NZI 2004, S. 510 ); hiergegen bestehen verfassungsrechtlich keine Bedenken (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 12. September 2003 - 2 BvR 1311/03 -, ZfStrVo 2003, S. 375 f.).
  • BVerfG, 13.03.2002 - 2 BvR 261/01

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen gerichtlichen Rechtsschutz durch

    Auszug aus BVerfG, 26.10.2005 - 2 BvR 1582/04
    Art. 19 Abs. 4 GG ist daher verletzt, wenn eine gerichtliche Sachentscheidung ohne nachvollziehbaren Grund versagt wird (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 13. März 2002 - 2 BvR 261/01 -, ZfStrVo 2002, S. 178).
  • BVerfG, 23.12.2003 - 2 BvR 917/03

    Zur Zulässigkeit eines unter Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 26.10.2005 - 2 BvR 1582/04
    Wird aber eine Rechtsbeschwerde, mit deren Einlegung der Bevollmächtigte des Beschwerdeführers gegen das Rechtsberatungsgesetz verstoßen hat, zulasten des Beschwerdeführers als unzulässig oder - wie hier - als unbeachtlich und deshalb für den Beschwerdeführer gar nicht erhoben behandelt, so läuft dies, wie bereits durch Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Dezember 2003 - 2 BvR 917/03 -, ZfStrVo 2004, S. 122 f. festgestellt, der Schutzrichtung des Rechtsberatungsgesetzes zuwider und verletzt den grundrechtlichen Anspruch des Beschwerdeführers auf effektiven Rechtsschutz.
  • BVerfG, 28.10.1975 - 2 BvR 883/73

    Justizverwaltungsakt

    Auszug aus BVerfG, 26.10.2005 - 2 BvR 1582/04
    a) Der in Art. 19 Abs. 4 GG verbürgte Anspruch des Bürgers auf eine wirksame gerichtliche Kontrolle darf nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht zu rechtfertigender Weise eingeschränkt werden (vgl. BVerfGE 40, 237 ; 74, 228 ; 77, 275 ; stRspr).
  • KG, 24.11.2017 - 5 Ws 213/17

    Gerichtliches Verfahren in Strafvollzugssachen: Beschwerde des als

    Ein solcher Ausschluss war bereits für Verstöße gegen Art. 1 § 1 RBerG anerkannt (vgl. BGH NZI 2004, 510 - juris Rdn. 7; Rennen/Caliebe, RBerG 3. Aufl., Art. 1 § 1 Rdn. 199 f. m.w.N.) und verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 12. September 2003 - 2 BvR 1311/03 - juris Rdn. 7; stattgebende Kammerbeschlüsse vom 23. Dezember 2003 - 2 BvR 917/03 - juris Rdn. 13 und vom 26. Oktober 2005 - 2 BvR 1582/04 - juris Rdn. 11).
  • BVerfG, 22.03.2011 - 2 BvR 983/09

    Anforderungen der Rechtsschutzgewährleistung an die Gewährung von Eilrechtsschutz

    Unabhängig von der Frage, ob die Hilfe des Mitgefangenen, der das angehaltene Schreiben für den Beschwerdeführer gefertigt hatte, eine verbotene Rechtsdienstleistung darstellte, verstößt daher jedenfalls die dem Beschwerdeführer allenfalls anzulastende bloße Inanspruchnahme einer Rechtsdienstleistung nicht gegen § 3 RDG (vgl. zum Rechtsberatungsgesetz BVerfGK 2, 196 ; 4, 305 ; 6, 291 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 9. August 2004 - 2 BvR 1766/03 -, NJW-RR 2004, S. 1713).
  • OLG Celle, 13.11.2017 - 3 Ws 536/17

    Maßregelvollzug: Wirksamkeit der Bevollmächtigung einer Privatperson zur

    Selbst wenn hier aber ein Verstoß gegen § 6 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) vorläge, würde dies das Gericht nicht dazu berechtigten, allein deswegen den Antrag als unzulässig zu verwerfen (vgl. BVerfGK 6, 291).
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