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   BVerfG, 26.10.2005 - 2 BvR 720/04   

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BVerfG, 26.10.2005 - 2 BvR 720/04 (https://dejure.org/2005,11296)
BVerfG, Entscheidung vom 26.10.2005 - 2 BvR 720/04 (https://dejure.org/2005,11296)
BVerfG, Entscheidung vom 26. Oktober 2005 - 2 BvR 720/04 (https://dejure.org/2005,11296)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Verletzung des Willkürverbotes durch sachfremde strafrechtliche Würdigung eines Sachverhaltes durch das Gericht; Vorsatz ausschließender Tatbestandsirrtum bei Irrtum über das tatsächliche Bestehen eines Steueranspruches nach einer vertretbaren Rechtsansicht; Verstoß ...

  • Judicialis

    StPO § 261; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 101 Abs. 1 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Grenzen der Auslegung von Straftatbeständen durch die Gerichte

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 23.06.1994 - 2 BvR 1084/94

    Begriff der "Steuerverkürzung" und des "Steuervorsteils" - Bestimmtheitsgebot

    Auszug aus BVerfG, 26.10.2005 - 2 BvR 720/04
    Steuerliche Beratung, die sich, wie vorliegend, als Beihilfe zum - gesetzlich hinreichend bestimmten (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Juni 1994 - 2 BvR 1084/94 -, NJW 1995, S. 1883 f.; zu § 392 AO a.F. BVerfGE 37, 201 ) - Straftatbestand der Steuerhinterziehung darstellt, ist unzulässig.
  • BVerfG, 08.05.1974 - 2 BvR 636/72

    Verfassungsmäßigkeit der Strafbarkeit von Steuerverkürzung

    Auszug aus BVerfG, 26.10.2005 - 2 BvR 720/04
    Steuerliche Beratung, die sich, wie vorliegend, als Beihilfe zum - gesetzlich hinreichend bestimmten (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Juni 1994 - 2 BvR 1084/94 -, NJW 1995, S. 1883 f.; zu § 392 AO a.F. BVerfGE 37, 201 ) - Straftatbestand der Steuerhinterziehung darstellt, ist unzulässig.
  • BVerfG, 17.01.1978 - 1 BvL 13/76

    Bestimmtheitsgebot

    Auszug aus BVerfG, 26.10.2005 - 2 BvR 720/04
    Dem Recht, seinen Beruf frei auszuüben, können die Strafgesetze Grenzen setzen (vgl. BVerfGE 30, 336 ; 47, 109 ).
  • BGH, 19.12.1990 - 3 StR 90/90

    Steuerhinterziehung bei mittelbarer Parteienfinanzierung durch Wirtschaftsverband

    Auszug aus BVerfG, 26.10.2005 - 2 BvR 720/04
    Nur hat er bei Abfassung der Steuererklärung darauf hinzuwirken, dass vollständig der Sachverhalt vorgetragen wird, der aus Sicht der Finanzbehörden einen Steueranspruch des Staates auslösen könnte (vgl. BGHSt 37, 266 ; BGH, wistra 2000, S. 137 ).
  • BVerfG, 15.06.1989 - 2 BvL 4/87

    Vereinsverbot

    Auszug aus BVerfG, 26.10.2005 - 2 BvR 720/04
    Dieses aus Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip entspringende Gebot fordert für eine Bestrafung zum einen das Vorliegen von Schuld (vgl. BVerfGE 80, 244 ) und zum anderen ein angemessenes Verhältnis zwischen Verschulden und Sanktion (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 3. Januar 1994 - 2 BvR 1436/93 -, NJW 1994, S. 2219 m.w.N.).
  • BGH, 19.05.1989 - 3 StR 590/88

    Steuerhinterziehung - Vorsatz - Steueranspruch - Verkürzung des Steueranspruchs -

    Auszug aus BVerfG, 26.10.2005 - 2 BvR 720/04
    Dies gilt hier umso mehr, als im Steuerstrafrecht der aus der Annahme einer vertretbaren Rechtsansicht resultierende Irrtum über das tatsächliche Bestehen eines Steueranspruchs als vorsatzausschließender Tatbestandsirrtum gewertet wird (vgl. BGH, wistra 1989, S. 263, 264), weshalb ungerechtfertigte Verurteilungen nicht zu erwarten sind.
  • BGH, 15.05.2001 - 4 StR 306/00

    Ablehnung der Strafaussetzung zur Bewährung; Maßregelanordnung; Beschränkung der

    Auszug aus BVerfG, 26.10.2005 - 2 BvR 720/04
    Der Vorlage gemäß § 121 Abs. 2 GVG bedürfen nur entscheidungserhebliche Rechtsfragen (vgl. BGHSt 47, 32 ).
  • BayObLG, 03.03.2004 - 4St RR 8/04

    Zur Frage, ob unter unter welchen Vorausetzungen ein Strafverfahren bis zum

    Auszug aus BVerfG, 26.10.2005 - 2 BvR 720/04
    gegen a) den Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 3. März 2004 - 4 St RR 008/04 -, .
  • BVerfG, 30.03.2004 - 2 BvR 1520/01

    Geldwäsche

    Auszug aus BVerfG, 26.10.2005 - 2 BvR 720/04
    Erst wenn die Gerichte bei ihrer Auslegung den Wortsinn des Gesetzes als äußerste Grenze der Norminterpretation (vgl. hierzu BVerfGE 92, 1 ; 110, 226 ) überschreiten, liegt der Rückschluss auf ein objektiv sachfremdes Handeln nahe.
  • BVerfG, 23.03.1971 - 1 BvL 25/61

    Jugendgefährdende Schriften

    Auszug aus BVerfG, 26.10.2005 - 2 BvR 720/04
    Dem Recht, seinen Beruf frei auszuüben, können die Strafgesetze Grenzen setzen (vgl. BVerfGE 30, 336 ; 47, 109 ).
  • BVerfG, 03.01.1994 - 2 BvR 1436/93

    Anrechnung einer zu Unrecht vollstreckten Maßregel auf eine später ausgesprochene

  • BVerfG, 10.01.1995 - 1 BvR 718/89

    Sitzblockaden II

  • BGH, 10.11.1999 - 5 StR 221/99

    Steuerhinterziehung; Time-Sharing; Dauerwohnrechten nach § 31 WEG;

  • BFH, 20.04.2004 - IX R 39/01

    Einbringung privater Beziehungen bei geschäftlicher Transaktion

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