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   BVerfG, 26.10.2006 - 2 BvR 1656/06   

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https://dejure.org/2006,11817
BVerfG, 26.10.2006 - 2 BvR 1656/06 (https://dejure.org/2006,11817)
BVerfG, Entscheidung vom 26.10.2006 - 2 BvR 1656/06 (https://dejure.org/2006,11817)
BVerfG, Entscheidung vom 26. Oktober 2006 - 2 BvR 1656/06 (https://dejure.org/2006,11817)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Teils wegen fehlender Rechtswegerschöpfung unzulässige, im Übrigen unbegründete Verfassungsbeschwerde - keine Verletzung des Willkürverbots durch unterlassene Unterrichtung des Revisionsführers von einer Kontaktaufnahme des OLG mit der Staatsanwaltschaft vor ...

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für eine Verletzung von Art. 3 Abs. 1 GG in seiner Ausprägung als Willkürverbot; Begründung einer Verletzung des Willkürgebots durch die Verwerfung einer Revision im Strafprozess; Grundsätzliche Zulässigkeit eines Rechtsgesprächs zwischen Revisionsgericht ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 10.11.1981 - 2 BvR 1060/81

    Verstoß gegen das Willkürverbot bei der Verwerfung einer strafrechtlichen

    Auszug aus BVerfG, 26.10.2006 - 2 BvR 1656/06
    Ein Verstoß gegen § 349 Abs. 2 StPO kann eine Verletzung des Willkürverbots begründen, wenn das Revisionsgericht die Revision als offensichtlich unbegründet verwirft, obwohl ein entsprechender Antrag der Staatsanwaltschaft nicht vorliegt (vgl. BVerfGE 59, 98 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Januar 2002 - 2 BvR 1225/01 -, NStZ 2002, S. 487 ).

    Die durch das Antragserfordernis vermittelte und verfassungsrechtlich geschützte Gewährleistung, dass eine Hauptverhandlung immer dann stattfindet, wenn zwischen dem Revisionsgericht und der Staatsanwaltschaft bei dem Revisionsgericht unterschiedliche Auffassungen darüber bestehen, ob eine Revision offensichtlich unbegründet ist (vgl. BVerfGE 59, 98 ), lief damit nicht leer.

  • BVerfG, 13.11.1990 - 1 BvR 275/90

    Willkürverbot bei Entscheidung über eine Eigenbedarfskündigung

    Auszug aus BVerfG, 26.10.2006 - 2 BvR 1656/06
    Eine Verletzung des Willkürverbots ist gegeben, wenn die den angegriffenen Entscheidungen zu Grunde liegende Rechtsanwendung unter keinem denkbaren Aspekt mehr rechtlich vertretbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass sie auf sachfremden und damit willkürlichen Erwägungen beruht (vgl. BVerfGE 80, 48 ; 83, 82 ; 86, 59 ; stRspr).
  • BVerfG, 24.03.1976 - 2 BvR 804/75

    Zwangsversteigerung I

    Auszug aus BVerfG, 26.10.2006 - 2 BvR 1656/06
    Eine Verletzung des Willkürverbots kann unter diesen Voraussetzungen grundsätzlich auch bei der Anwendung von Verfahrensrecht - das im Übrigen verfassungsrechtlich durch die spezielleren Verfahrensgrundrechte, insbesondere der Art. 101 Abs. 1 Satz 2 und Art. 103 Abs. 1 GG, abgesichert ist (vgl. BVerfGE 60, 305 ; 107, 395 ) - in Betracht kommen (vgl. BVerfGE 42, 64 ).
  • BVerfG, 17.02.1970 - 2 BvR 608/69

    Substantiierungspflicht

    Auszug aus BVerfG, 26.10.2006 - 2 BvR 1656/06
    Die Verfassungsbeschwerde lässt zudem nicht erkennen, welche weiteren Gesichtspunkte die Beschwerdeführerin vorgetragen hätte, wenn sie von der Kontaktaufnahme zwischen Revisionsgericht und Staatsanwaltschaft frühzeitig in Kenntnis gesetzt und wenn eine Revisionshauptverhandlung durchgeführt worden wäre (vgl. BVerfGE 28, 17).
  • BVerfG, 21.01.2002 - 2 BvR 1225/01

    Zur gebotenen Substantiierung der strafprozessualen Revisionsrüge der Verwertung

    Auszug aus BVerfG, 26.10.2006 - 2 BvR 1656/06
    Ein Verstoß gegen § 349 Abs. 2 StPO kann eine Verletzung des Willkürverbots begründen, wenn das Revisionsgericht die Revision als offensichtlich unbegründet verwirft, obwohl ein entsprechender Antrag der Staatsanwaltschaft nicht vorliegt (vgl. BVerfGE 59, 98 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Januar 2002 - 2 BvR 1225/01 -, NStZ 2002, S. 487 ).
  • BVerfG, 15.03.1989 - 1 BvR 1428/88

    Verstoß gegen das Willkürverbot bei Überspannung der Anforderungen an eine

    Auszug aus BVerfG, 26.10.2006 - 2 BvR 1656/06
    Eine Verletzung des Willkürverbots ist gegeben, wenn die den angegriffenen Entscheidungen zu Grunde liegende Rechtsanwendung unter keinem denkbaren Aspekt mehr rechtlich vertretbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass sie auf sachfremden und damit willkürlichen Erwägungen beruht (vgl. BVerfGE 80, 48 ; 83, 82 ; 86, 59 ; stRspr).
  • BVerfG, 27.03.2000 - 2 BvR 434/00

    Zum Zustandekommen eines Revisionsverwerfungsbeschlusses im Strafverfahren

    Auszug aus BVerfG, 26.10.2006 - 2 BvR 1656/06
    Ähnlich liegt der Fall, dass die Staatsanwaltschaft erst auf "Bestellung" des Revisionsgerichts einen entsprechenden Antrag stellt, ohne eine eigene Sachprüfung vorgenommen zu haben (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 27. März 2000 - 2 BvR 434/00 -, NStZ 2000, S. 382; vgl. auch den von Gieg/Widmaier, NStZ 2001, S. 57 geschilderten Fall einer wörtlichen Entsprechung des Verwerfungsantrags mit dem zuvor der Staatsanwaltschaft übermittelten schriftlichen "Vorvotum" des Revisionsgerichts).
  • BVerfG, 21.04.1982 - 2 BvR 810/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung des

    Auszug aus BVerfG, 26.10.2006 - 2 BvR 1656/06
    Eine Verletzung des Willkürverbots kann unter diesen Voraussetzungen grundsätzlich auch bei der Anwendung von Verfahrensrecht - das im Übrigen verfassungsrechtlich durch die spezielleren Verfahrensgrundrechte, insbesondere der Art. 101 Abs. 1 Satz 2 und Art. 103 Abs. 1 GG, abgesichert ist (vgl. BVerfGE 60, 305 ; 107, 395 ) - in Betracht kommen (vgl. BVerfGE 42, 64 ).
  • BVerfG, 07.04.1992 - 1 BvR 1772/91

    Zur willkürlichen Auslegung des Zweckentfremdungsverbots im Mietrecht

    Auszug aus BVerfG, 26.10.2006 - 2 BvR 1656/06
    Eine Verletzung des Willkürverbots ist gegeben, wenn die den angegriffenen Entscheidungen zu Grunde liegende Rechtsanwendung unter keinem denkbaren Aspekt mehr rechtlich vertretbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass sie auf sachfremden und damit willkürlichen Erwägungen beruht (vgl. BVerfGE 80, 48 ; 83, 82 ; 86, 59 ; stRspr).
  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus BVerfG, 26.10.2006 - 2 BvR 1656/06
    Eine Verletzung des Willkürverbots kann unter diesen Voraussetzungen grundsätzlich auch bei der Anwendung von Verfahrensrecht - das im Übrigen verfassungsrechtlich durch die spezielleren Verfahrensgrundrechte, insbesondere der Art. 101 Abs. 1 Satz 2 und Art. 103 Abs. 1 GG, abgesichert ist (vgl. BVerfGE 60, 305 ; 107, 395 ) - in Betracht kommen (vgl. BVerfGE 42, 64 ).
  • BVerfG, 24.03.1987 - 2 BvR 677/86

    Anspruch auf rechtliches Gehör und Stellungnahmefrist im strafrechtlichen

  • OLG Düsseldorf, 28.12.2011 - 2 RVs 113/11

    Befangenheit; Anregung eines Verwerfungsantrags durch das Revisionsgericht

    In Rechtsprechung und Schrifttum ist anerkannt, dass das Revisionsgericht nicht gehindert ist, unter Hinweis auf das vorläufige Beratungsergebnis bei der Staatsanwaltschaft eine Änderung des im Rahmen des § 349 StPO bereits gestellten Antrags anzuregen und - wie vorliegend - auf einen Verwerfungsantrag nach dessen Abs. 2 hinzuwirken (vgl. Meyer-Goßner, a.a.O., § 349 Rn. 12; KK- Kuckein , StPO, 6. Aufl., § 349 Rn. 17; LR- Siolek , StPO, 26. Aufl., § 349 Rn. 43; BVerfG, Beschluss vom 26. Oktober 2006 - 2 BvR 1656/06; KG StV 2001, 153).

    Hier hingegen hat das Revisionsgericht ein Rechtsgespräch mit dem Zweck einer eigenständigen Prüfung durch die Staatsanwaltschaft initiiert (vgl. entsprechend auch BVerfG, Beschluss vom 26. Oktober 2006 - 2 BvR 1656/06).

  • VerfGH Sachsen, 25.08.2011 - 34-IV-11

    Revisionsantrag, bestellter, Befangenheit

    (1) Soweit es um die Kontaktaufnahme des Senats mit der Generalstaatsanwaltschaft als solche geht, folgt dies bereits daraus, dass eine derartige Vorgehensweise ­ mag sie auch nicht unumstritten sein ­ von der Rechtsprechung nicht als generell bedenklich eingestuft wird (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26. Oktober 2006 ­ 2 BvR 1656/06 ­ juris; Meyer-Goßner, StPO, 53. Aufl., § 349 Rn. 12; Wiedner in: BeckOK StPO, Stand: 15. Januar 2011, § 349 Rn. 23; Kleinknecht, JZ 1965, 153 [160] dort Fn. 81; KG, Beschluss vom 15. September 1999, StV 2001, 153 [154]).
  • EGMR, 13.01.2015 - 10152/13

    GRAMANN v. GERMANY

    In einem Beschluss vom 26. Oktober 2006 (2 BvR 1656/06) hat das Bundesverfassungsgericht die Auffassung vertreten, dass § 349 Abs. 2 StPO ein Revisionsgericht nicht daran hindere, den Parteien seine Rechtsauffassung mitzuteilen, nachdem die Staatsanwaltschaft hinsichtlich der Revision ihren Antrag gestellt habe.
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