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   BVerfG, 26.10.2006 - 2 BvR 67/06   

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https://dejure.org/2006,3142
BVerfG, 26.10.2006 - 2 BvR 67/06 (https://dejure.org/2006,3142)
BVerfG, Entscheidung vom 26.10.2006 - 2 BvR 67/06 (https://dejure.org/2006,3142)
BVerfG, Entscheidung vom 26. Oktober 2006 - 2 BvR 67/06 (https://dejure.org/2006,3142)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; § 475 StPO
    Akteneinsicht Dritter im Strafverfahren (Berücksichtigung schutzwürdiger Belange des Beschuldigten; Beschränkung des Zuganges zu Akteninhalten; Anhörung; informationelle Selbstbestimmung)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verletzung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung eines Beschuldigten durch Gewährung von unbeschränkter Akteneinsicht zugunsten unbeteiligter Dritter

  • Wolters Kluwer

    Verletzung des rechts auf informationelle Selbstbestimmung durch die Gewährung von Akteneinsicht an einen Dritten; Anhörung des Betroffenen vor Gewährung von Akteneinsicht an einen Dritten; Zulässiger Umfang der Akteneinsicht; Reichweite des Rechts auf informationelle ...

  • Judicialis

    GG Art. 1 Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 19 Abs. 4; ; GG Art. 103 Abs. 1

  • recht21.com

    § 406e StPO; § 475 StPO; § 478 StPO; Art. 1 GG; Art. 2 GG
    Akteneinsicht an Dritte

  • recht21.com PDF

    §§ 406e, 475, 478 StPO; Art. 1, 2 GG
    Akteneinsicht an Dritte

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 2 Abs. 1, Art. 1 Abs. 1; StPO § 475
    Rechtmäßigkeit der Akteneinsicht an Dritte im Strafverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 1052
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 09.03.1988 - 1 BvL 49/86

    Verfassungswidrigkeit des § 687 ZPO

    Auszug aus BVerfG, 26.10.2006 - 2 BvR 67/06
    Dieses Recht gewährleistet die Befugnis des Einzelnen, über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten grundsätzlich selbst zu bestimmen (vgl. BVerfGE 65, 1 ; 78, 77 ; 80, 367 ).

    Einschränkungen dieser Befugnis bedürfen einer gesetzlichen Grundlage und müssen dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen; sie dürfen nicht weiter gehen als zum Schutz öffentlicher Interessen unerlässlich (vgl. BVerfGE 65, 1 ; 78, 77 ).

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus BVerfG, 26.10.2006 - 2 BvR 67/06
    Dieses Recht gewährleistet die Befugnis des Einzelnen, über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten grundsätzlich selbst zu bestimmen (vgl. BVerfGE 65, 1 ; 78, 77 ; 80, 367 ).

    Einschränkungen dieser Befugnis bedürfen einer gesetzlichen Grundlage und müssen dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen; sie dürfen nicht weiter gehen als zum Schutz öffentlicher Interessen unerlässlich (vgl. BVerfGE 65, 1 ; 78, 77 ).

  • BGH, 03.02.2005 - 5 StR 84/04

    BGH hebt Verurteilung wegen Veruntreuungen beim Leipziger ABM-Stützpunkt auf

    Auszug aus BVerfG, 26.10.2006 - 2 BvR 67/06
    Wird durch die Gewährung der Akteneinsicht in Grundrechte Betroffener eingegriffen, sind diese in der Regel anzuhören (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 15. April 2005 - 2 BvR 465/05 -, NStZ-RR 2005, S. 343 m.w.N.).
  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 742/02

    Zu den Voraussetzungen der Gewährung von Akteneinsicht an mutmaßlich Verletzte im

    Auszug aus BVerfG, 26.10.2006 - 2 BvR 67/06
    Die Auskunft erteilende oder Akteneinsicht gewährende Stelle hat daher die schutzwürdigen Interessen dieser Personen gegen das Informationsinteresse abzuwägen und den Zugang zu den Daten gegebenenfalls angemessen zu beschränken (vgl. Einstweilige Anordnung der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Mai 2002 - 2 BvR 742/02 -, wistra 2002, S. 335; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 24. September 2002 - 2 BvR 742/02 -, NJW 2003, S. 501; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Januar 2006 - 2 BvR 443/02 -, juris).
  • BVerfG, 09.01.2006 - 2 BvR 443/02

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde eines im Maßregelvollzug Untergebrachten gegen

    Auszug aus BVerfG, 26.10.2006 - 2 BvR 67/06
    Die Auskunft erteilende oder Akteneinsicht gewährende Stelle hat daher die schutzwürdigen Interessen dieser Personen gegen das Informationsinteresse abzuwägen und den Zugang zu den Daten gegebenenfalls angemessen zu beschränken (vgl. Einstweilige Anordnung der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Mai 2002 - 2 BvR 742/02 -, wistra 2002, S. 335; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 24. September 2002 - 2 BvR 742/02 -, NJW 2003, S. 501; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Januar 2006 - 2 BvR 443/02 -, juris).
  • BVerfG, 15.04.2005 - 2 BvR 465/05

    Gewährung effektiven Rechtsschutzes gegen die Akteneinsicht Dritter in

    Auszug aus BVerfG, 26.10.2006 - 2 BvR 67/06
    Wird durch die Gewährung der Akteneinsicht in Grundrechte Betroffener eingegriffen, sind diese in der Regel anzuhören (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 15. April 2005 - 2 BvR 465/05 -, NStZ-RR 2005, S. 343 m.w.N.).
  • BVerfG, 27.05.2002 - 2 BvR 742/02

    Aussetzung der Gewährung von Akteneinsicht an mutmaßlich Verletzte im

    Auszug aus BVerfG, 26.10.2006 - 2 BvR 67/06
    Die Auskunft erteilende oder Akteneinsicht gewährende Stelle hat daher die schutzwürdigen Interessen dieser Personen gegen das Informationsinteresse abzuwägen und den Zugang zu den Daten gegebenenfalls angemessen zu beschränken (vgl. Einstweilige Anordnung der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Mai 2002 - 2 BvR 742/02 -, wistra 2002, S. 335; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 24. September 2002 - 2 BvR 742/02 -, NJW 2003, S. 501; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Januar 2006 - 2 BvR 443/02 -, juris).
  • BVerfG, 14.09.1989 - 2 BvR 1062/87

    Tagebuch

    Auszug aus BVerfG, 26.10.2006 - 2 BvR 67/06
    Dieses Recht gewährleistet die Befugnis des Einzelnen, über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten grundsätzlich selbst zu bestimmen (vgl. BVerfGE 65, 1 ; 78, 77 ; 80, 367 ).
  • BVerfG, 04.12.2008 - 2 BvR 1043/08

    Informationelle Selbstbestimmung; Gewährung von Akteneinsicht an mutmaßlich

    Die Gewährung von Akteneinsicht in strafrechtliche Ermittlungsakten stellt einen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Personen dar, deren personenbezogene Daten auf diese Weise zugänglich gemacht werden (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 26. Oktober 2006 - 2 BvR 67/06 -, NJW 2007, S. 1052).

    Da es nicht Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts ist, fachgerichtliche Entscheidungen auf ihre Rechtmäßigkeit zu überprüfen, ist Gegenstand der verfassungsgerichtlichen Prüfung allein, ob bei der Entscheidung über die Gewährung von Akteneinsicht grundrechtliche Positionen des Beschwerdeführers außer Acht gelassen wurden (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 5. Dezember 2006 - 2 BvR 2388/06 -, NJW 2007, S. 1052 ).

  • BVerfG, 18.03.2009 - 2 BvR 8/08

    Gewährung von Akteneinsicht an eine Privatperson im Ermittlungsverfahren

    Die Erteilung von Auskünften aus Verfahrensakten oder die Gewährung von Akteneinsicht stellt einen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung solcher Personen dar, deren personenbezogene Daten auf diese Weise zugänglich gemacht werden (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 24. September 2002 - 2 BvR 742/02 -, NJW 2003, S. 501; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 26. Oktober 2006 - 2 BvR 67/06 -, NJW 2007, S. 1052).

    Die schutzwürdigen Interessen dieser Personen können der Gewährung von Akteneinsicht daher entgegenstehen oder es erforderlich machen, den Zugang zu den Daten angemessen zu beschränken (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 26. Oktober 2006 - 2 BvR 67/06 -, NJW 2007, S. 1052).

    Wird durch die Gewährung der Akteneinsicht in Grundrechte Betroffener eingegriffen, sind diese in der Regel anzuhören (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 15. April 2005 - 2 BvR 465/05 -, NStZ-RR 2005, S. 242 m.w.N.; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 26. Oktober 2006 - 2 BvR 67/06 -, NJW 2007, S. 1052).

  • BVerfG, 08.10.2021 - 1 BvR 2192/21

    Einstweilige Anordnung gegen die Bewilligung von Akteneinsicht für den Verletzten

    a) In der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung ist geklärt, dass die Gewährung von Akteneinsicht nach § 406e Abs. 1 StPO regelmäßig mit einem Eingriff in Grundrechtspositionen des Beschuldigten, namentlich in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung gemäß Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG, verbunden ist und die Staatsanwaltschaft vor Gewährung der Akteneinsicht deshalb zu einer Anhörung des von dem Einsichtsersuchen betroffenen Beschuldigten verpflichtet ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 15. April 2005 - 2 BvR 465/05 -, NStZ-RR 2005, S. 242; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 26. Oktober 2006 - 2 BvR 67/06 -, Rn. 9; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 30. Oktober 2016 - 1 BvR 1766/14 -, Rn. 5).

    Mangels entsprechender Kenntnis könnte es der Beschwerdeführerin verwehrt gewesen sein, im Hinblick auf die durch das Recht auf informationelle Selbstbestimmung geforderte (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 26. Oktober 2006 - 2 BvR 67/06 -, Rn. 9 m.w.N.) und einfachrechtlich in § 406e Abs. 2 Satz 1 StPO normierte Interessenabwägung sachlich fundiert vorzutragen.

  • BVerfG, 30.10.2016 - 1 BvR 1766/14

    Akteneinsichtsrecht für den Verletzten einer Straftat (Eingriff in das Recht auf

    Bei der Entscheidung über die Beschwerde wird das Landgericht zu berücksichtigen haben, dass die Gewährung von Akteneinsicht regelmäßig mit einem Eingriff in Grundrechtspositionen des Beschuldigten, namentlich in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung gemäß Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG, verbunden ist und die Staatsanwaltschaft vor Gewährung der Akteneinsicht deshalb zu einer Anhörung des von dem Einsichtsersuchen betroffenen Beschuldigten verpflichtet ist (vgl. Zabeck, in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 7. Auflage 2013, § 406e, 8.; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 15. April 2005 - 2 BvR 465/05 -, NStZ-RR 2005, S. 242; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 26. Oktober 2006 - 2 BvR 67/06 -, NJW 2007, S. 1052).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.01.2017 - 4 A 1606/16

    Akteneinsicht; Gerichtsakten; Nicht-Verfahrensbeteiligter; Rechtliches Interesse;

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 14.3.2006 - 1 BvR 2087/03 u. a. -, BVerfGE 115, 205 = juris, Rn. 116; BGH, Beschluss vom 5.4.2006 - IV AR (VZ) 1/06 -, DB 2006, 1368 = juris, Rn. 12; siehe auch BVerfG, Beschlüsse vom 6.3.2014 - 1 BvR 3541/13 u. a. -, NJW 2014, 1581 = juris, Rn. 26 und 29, und 26.10.2006 - 2 BvR 67/06 -, NJW 2007, 1052 = juris, Rn. 9; zur Abwägung ferner Gerhardt, in: Schoch/Schneider/Bier [Hrsg.], VwGO, Stand: 31. EL, Juni 2016, § 114, Rn. 18 und 23, m. w. N.

    vgl. BGH, Beschlüsse vom 5.4.2006 - IV AR (VZ) 1/06 -, juris, Rn. 12, und vom 18.2.1998 - IV AR (VZ) 2/97 -, ZIP 1998, 961 = juris, Rn. 5; BVerfG, Beschluss vom 26.10.2006 - 2 BvR 67/06 -, NJW 2007, 1052 = juris, Rn. 9 ff. ; zu den Grenzen erforderlicher Beteiligung sonstiger Drittbetroffener nach § 8 IFG: BVerwG, Urteil vom 17.3.2016 - 7 C 2.15 -, NVwZ 2016, 1014 = juris, Rn. 22.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.05.2019 - 15 A 873/18

    Amtliche Information Vorhandensein Löschungsanspruch Herausgabeanspruch

    vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 18. März 2009 - 2 BvR 8/08 -, juris Rn. 14, vom 26. Oktober 2006 - 2 BvR 67/06 -, juris Rn. 7, und vom 4. April 2006 - 1 BvR 518/02 -, juris, Rn. 69, Urteil vom 15. Dezember 1983 - 1 BvR 209/83 u. a. -, juris Rn. 146 ff.

    vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 18. März 2009 - 2 BvR 8/08 -, juris Rn. 14, vom 26. Oktober 2006 - 2 BvR 67/06 -, juris Rn. 7, Urteil vom 15. Dezember 1983 - 1 BvR 209/83 u. a. -, juris Rn. 146 ff.; BVerwG, Urteil vom 25. Januar 2012 - 6 C 9.11 -, juris Rn. 27.

  • BVerfG, 31.01.2017 - 1 BvR 1259/16

    Akteneinsicht für die Nebenklägerin (Recht des Angeklagten auf informationelle

    Dieses wird daher zu berücksichtigen haben, dass die Gewährung von Akteneinsicht im Strafverfahren an Dritte regelmäßig die vorherige Anhörung des Beschuldigten erfordert (vgl. dazu BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 30. Oktober 2016 - 1 BvR 1766/14 -, juris, Rn. 5; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 26. Oktober 2006 - 2 BvR 67/06 -, NJW 2007, S. 1052; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 15. April 2005 - 2 BvR 465/05 -, juris, Rn. 12).
  • VerfGH Berlin, 10.02.2009 - VerfGH 132/08

    Akteneinsicht Dritter in strafprozessuale Ermittlungsakten

    Zu den schutzwürdigen Interessen des Beschuldigten zählt dabei gerade auch sein Interesse an der Geheimhaltung persönlicher Daten (vgl. zum Bundesrecht: BVerfG NJW 2007, 1052 zu § 406e StPO unter Hinweis auf BT-Drs 10/5305, S. 18).
  • VerfGH Sachsen, 29.02.2024 - 59-IV-22
    Die Auskunft erteilende oder Akteneinsicht gewährende Stelle hat die schutzwürdigen Interessen dieser Personen gegen das Informationsinteresse abzuwägen und den Zugang zu den Daten gegebenenfalls angemessen zu beschränken (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26. Oktober 2006 - 2 BvR 67/06 - juris Rn. 9).
  • BayObLG, 02.06.2022 - 102 VA 7/22

    Abwägung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung mit dem öffentlichen

    Die Gewährung stellt daher einen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung derjenigen dar, deren personenbezogene Daten auf diese Weise zugänglich gemacht werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 18. März 2009, 2 BvR 8/08, NJW 2009, 2876 [juris Rn. 15]; Beschluss vom 26. Oktober 2006, 2 BvR 67/06, NJW 2007, 1052 [juris Rn. 7, 9]; BGH, Beschluss vom 5. April 2017, 1V AR [VZ] 2/16, NJW 2017, 1819 Rn. 14), hier in das genannte Recht des Antragstellers.
  • BayObLG, 05.03.2020 - 1 VA 63/19

    Berechtigtes Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit einer vollzogenen

  • LG Aachen, 11.10.2019 - 60 KLs 12/19

    Akteneinsicht, Nebenkläger, vorherige Anhörung Angeklagter

  • VG Minden, 07.08.2020 - 1 L 545/20

    Abwägung Anhörung Auskunft Ausschlussgrund Coronavirus SARS CoV-2 Name Presse

  • BayObLG, 30.04.2019 - 3 O 7479/17

    Berechtigtes Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit einer vollzogenen

  • LG Krefeld, 01.08.2008 - 21 AR 2/08

    Musikindustrie wird Akteneinsicht versagt

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.01.2017 - 4 A 1606/16

    Aufhebung eines Verhandlungstermins aus erheblichen Gründen

  • OLG Köln, 06.05.2020 - 2 Ws 211/20

    Ablehnung der Akteneinsicht wegen Gefährdung des Untersuchungszwecks

  • LG Hamburg, 01.08.2019 - 631 Qs 25/19

    Strafverfahren: Akteneinsichtsrecht des Verletzten nach Einstellung des

  • LG Köln, 26.09.2018 - 116 Qs 7/18
  • LG Wuppertal, 23.12.2008 - 22 AR 2/08

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung im Zusammenhang mit einer nach Einstellung

  • LG Hamburg, 21.04.2009 - 627 Qs 13/09

    Ermittlungsverfahren wegen Urheberrechtsverletzung wegen Teilnahme an einer

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