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   BVerfG, 26.10.2011 - 2 BvR 1856/10   

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BVerfG, 26.10.2011 - 2 BvR 1856/10 (https://dejure.org/2011,5835)
BVerfG, Entscheidung vom 26.10.2011 - 2 BvR 1856/10 (https://dejure.org/2011,5835)
BVerfG, Entscheidung vom 26. Oktober 2011 - 2 BvR 1856/10 (https://dejure.org/2011,5835)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verletzung des Willkürverbots durch unvertretbare Anwendung des Verfahrensrechts im Zwangsversteigerungsverfahren - Zur Notwendigkeit eines gerichtlichen Hinweises auf Erfordernis der Forderungsanmeldung nach § 9 Nr 2 ZVG, wenn nicht bereits im Zuschlagsversagungsantrag ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 1 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 139 ZPO, § 100 ZVG, § 74a Abs 1 S 1 ZVG
    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Willkürverbots durch unvertretbare Anwendung des Verfahrensrechts im Zwangsversteigerungsverfahren - Zur Notwendigkeit eines gerichtlichen Hinweises auf Erfordernis der Forderungsanmeldung nach § 9 Nr 2 ZVG, wenn nicht bereits ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 1 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 139 ZPO, § 100 ZVG, § 74a Abs 1 S 1 ZVG
    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Willkürverbots durch unvertretbare Anwendung des Verfahrensrechts im Zwangsversteigerungsverfahren - Zur Notwendigkeit eines gerichtlichen Hinweises auf Erfordernis der Forderungsanmeldung nach § 9 Nr 2 ZVG, wenn nicht bereits ...

  • Wolters Kluwer

    Willkür bei einem Zwangsversteigerungstermin nach Beantragung der Versagung des Zuschlags wegen unterlassenen Hinweises auf die Anmeldung einer Grundschuld nach § 9 Nr. 2 ZVG

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    GG Art. 3 Abs. 1
    Verletzung des Willkürverbotes im Zwangsversteigerungsverfahren ("Fair trial")

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Willkürverbots durch unvertretbare Anwendung des Verfahrensrechts im Zwangsversteigerungsverfahren - Zur Notwendigkeit eines gerichtlichen Hinweises auf Erfordernis der Forderungsanmeldung nach § 9 Nr 2 ZVG, wenn nicht bereits ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Willkürverbots durch unvertretbare Anwendung des Verfahrensrechts im Zwangsversteigerungsverfahren - Zur Notwendigkeit eines gerichtlichen Hinweises auf Erfordernis der Forderungsanmeldung nach § 9 Nr 2 ZVG, wenn nicht bereits ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Willkür bei einem Zwangsversteigerungstermin nach Beantragung der Versagung des Zuschlags wegen unterlassenen Hinweises auf die Anmeldung einer Grundschuld nach § 9 Nr. 2 ZVG

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zwangsversteigerung - Hinweispflichtverstoß: Verletzung des Willkürverbots?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 19, 174
  • NJW-RR 2012, 302
  • Rpfleger 2012, 217
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 12.01.2005 - 1 BvR 328/04

    Rechtmäßigkeit einer Kostenentscheidung im Beschwerdeverfahren gegen den

    Auszug aus BVerfG, 26.10.2011 - 2 BvR 1856/10
    Die maßgeblichen Fragen zu den Anforderungen des Art. 3 Abs. 1 GG an eine willkürfreie Rechtsanwendung (vgl. BVerfGE 86, 59 ; 89, 1 ), insbesondere bei der Anwendung einfachrechtlicher Hinweispflichten, sind in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hinreichend geklärt (vgl. BVerfGE 42, 64 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 23. Juli 1992 - 1 BvR 14/90 -, NJW 1993, S. 1699 f.; BVerfGK 5, 10 ).

    Das Grundrecht auf willkürfreie Rechtsanwendung aus Art. 3 Abs. 1 GG betrifft die Auslegung und Anwendung des materiellen Rechts ebenso wie diejenige des Verfahrensrechts (vgl. BVerfGE 42, 64 ; BVerfGK 5, 10 ).

    Auch im Bereich des Verfahrensrechts kann das Bundesverfassungsgericht allerdings nicht jeden Fehler beanstanden, weil die Auslegung und Anwendung auch des einfachen formellen Rechts grundsätzlich Sache der dafür allgemein zuständigen Gerichte und einer verfassungsgerichtlichen Nachprüfung entzogen ist (vgl. BVerfGE 42, 64 ; BVerfGK 5, 10 ).

    Infolgedessen verletzt nicht jeder Verstoß gegen eine einfachrechtliche Hinweispflicht zugleich Art. 3 Abs. 1 GG (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 23. Juli 1992 - 1 BvR 14/90 -, a.a.O., S. 1699; BVerfGK 5, 10 ; stRspr).

    Das Bundesverfassungsgericht nimmt jedoch gerade auch in Zwangsversteigerungsverfahren eine Verletzung des Willkürverbots an, wenn im konkreten Fall ein einfachrechtlich gebotener und für den Betroffenen besonders wichtiger Hinweis unterblieben ist und das Unterbleiben des Hinweises bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken sachlich nicht mehr verständlich ist (vgl. BVerfGE 42, 64 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 23. Juli 1992 - 1 BvR 14/90 -, a.a.O.; BVerfGK 5, 10 ).

    Dabei kann der Umstand eine Rolle spielen, dass das Gericht beabsichtigt, einer nur wenig verbreiteten Meinung zu folgen (vgl. BVerfGK 5, 10 ).

    Jedenfalls muss in diesem Fall das Amtsgericht den Rechtsinhaber, der ansonsten mit seinem Recht völlig auszufallen droht, nach dem - auch in Verfahren nach dem Zwangsversteigerungsgesetz geltenden (vgl. BVerfGK 5, 10 ) - § 139 ZPO rechtzeitig hierauf hinweisen.

  • BVerfG, 23.07.1992 - 1 BvR 14/90

    Hinweispflichten des Rechtspflegers im Versteigerungsverfahren

    Auszug aus BVerfG, 26.10.2011 - 2 BvR 1856/10
    Die maßgeblichen Fragen zu den Anforderungen des Art. 3 Abs. 1 GG an eine willkürfreie Rechtsanwendung (vgl. BVerfGE 86, 59 ; 89, 1 ), insbesondere bei der Anwendung einfachrechtlicher Hinweispflichten, sind in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hinreichend geklärt (vgl. BVerfGE 42, 64 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 23. Juli 1992 - 1 BvR 14/90 -, NJW 1993, S. 1699 f.; BVerfGK 5, 10 ).

    Infolgedessen verletzt nicht jeder Verstoß gegen eine einfachrechtliche Hinweispflicht zugleich Art. 3 Abs. 1 GG (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 23. Juli 1992 - 1 BvR 14/90 -, a.a.O., S. 1699; BVerfGK 5, 10 ; stRspr).

    Das Bundesverfassungsgericht nimmt jedoch gerade auch in Zwangsversteigerungsverfahren eine Verletzung des Willkürverbots an, wenn im konkreten Fall ein einfachrechtlich gebotener und für den Betroffenen besonders wichtiger Hinweis unterblieben ist und das Unterbleiben des Hinweises bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken sachlich nicht mehr verständlich ist (vgl. BVerfGE 42, 64 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 23. Juli 1992 - 1 BvR 14/90 -, a.a.O.; BVerfGK 5, 10 ).

    So wenig der die Zwangsversteigerung leitende Rechtspfleger tatenlos zusehen darf, wenn ein Beteiligter infolge eines unterlassenen sachlich gebotenen Antrags nach § 74a Abs. 1 Satz 1 ZVG einen Rechtsverlust erleidet (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 23. Juli 1992 - 1 BvR 14/90 -, a.a.O.), so wenig darf er untätig bleiben, wenn - wie hier - bei einem Berechtigten, der den sachlich gebotenen Antrag gemäß § 74a Abs. 1 Satz 1 ZVG gestellt hat, ein Rechtsverlust zu erwarten ist, weil er es an einer für erforderlich gehaltenen ausdrücklichen Anmeldung seines Rechts habe fehlen lassen.

    Das Unterlassen des gebotenen und wegen des drohenden Verlusts der Grundschuld für die Beschwerdeführerin besonders wichtigen Hinweises und die Fortführung des Zwangsversteigerungsverfahrens mit dem Erlass des Zuschlagsbeschlusses durch das Amtsgericht stellen einen so erheblichen Verfahrensverstoß dar, dass in der Nichtbeanstandung durch das Landgericht eine objektiv nicht mehr verständliche Anwendung des Verfahrensrechts gesehen werden muss (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 23. Juli 1992 - 1 BvR 14/90 -, a.a.O.).

  • BVerfG, 24.03.1976 - 2 BvR 804/75

    Zwangsversteigerung I

    Auszug aus BVerfG, 26.10.2011 - 2 BvR 1856/10
    Die maßgeblichen Fragen zu den Anforderungen des Art. 3 Abs. 1 GG an eine willkürfreie Rechtsanwendung (vgl. BVerfGE 86, 59 ; 89, 1 ), insbesondere bei der Anwendung einfachrechtlicher Hinweispflichten, sind in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hinreichend geklärt (vgl. BVerfGE 42, 64 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 23. Juli 1992 - 1 BvR 14/90 -, NJW 1993, S. 1699 f.; BVerfGK 5, 10 ).

    Das Grundrecht auf willkürfreie Rechtsanwendung aus Art. 3 Abs. 1 GG betrifft die Auslegung und Anwendung des materiellen Rechts ebenso wie diejenige des Verfahrensrechts (vgl. BVerfGE 42, 64 ; BVerfGK 5, 10 ).

    Auch im Bereich des Verfahrensrechts kann das Bundesverfassungsgericht allerdings nicht jeden Fehler beanstanden, weil die Auslegung und Anwendung auch des einfachen formellen Rechts grundsätzlich Sache der dafür allgemein zuständigen Gerichte und einer verfassungsgerichtlichen Nachprüfung entzogen ist (vgl. BVerfGE 42, 64 ; BVerfGK 5, 10 ).

    Das Bundesverfassungsgericht nimmt jedoch gerade auch in Zwangsversteigerungsverfahren eine Verletzung des Willkürverbots an, wenn im konkreten Fall ein einfachrechtlich gebotener und für den Betroffenen besonders wichtiger Hinweis unterblieben ist und das Unterbleiben des Hinweises bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken sachlich nicht mehr verständlich ist (vgl. BVerfGE 42, 64 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 23. Juli 1992 - 1 BvR 14/90 -, a.a.O.; BVerfGK 5, 10 ).

  • BVerfG, 07.04.1992 - 1 BvR 1772/91

    Zur willkürlichen Auslegung des Zweckentfremdungsverbots im Mietrecht

    Auszug aus BVerfG, 26.10.2011 - 2 BvR 1856/10
    Die maßgeblichen Fragen zu den Anforderungen des Art. 3 Abs. 1 GG an eine willkürfreie Rechtsanwendung (vgl. BVerfGE 86, 59 ; 89, 1 ), insbesondere bei der Anwendung einfachrechtlicher Hinweispflichten, sind in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hinreichend geklärt (vgl. BVerfGE 42, 64 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 23. Juli 1992 - 1 BvR 14/90 -, NJW 1993, S. 1699 f.; BVerfGK 5, 10 ).
  • BVerfG, 26.05.1993 - 1 BvR 208/93

    Besitzrecht des Mieters

    Auszug aus BVerfG, 26.10.2011 - 2 BvR 1856/10
    Die maßgeblichen Fragen zu den Anforderungen des Art. 3 Abs. 1 GG an eine willkürfreie Rechtsanwendung (vgl. BVerfGE 86, 59 ; 89, 1 ), insbesondere bei der Anwendung einfachrechtlicher Hinweispflichten, sind in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hinreichend geklärt (vgl. BVerfGE 42, 64 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 23. Juli 1992 - 1 BvR 14/90 -, NJW 1993, S. 1699 f.; BVerfGK 5, 10 ).
  • BGH, 10.10.2013 - V ZB 181/12

    Richterliche Hinweispflicht im Zwangsversteigerungsverfahren

    Sie erfordert aber nicht allgemeine Ausführungen über die Rechte der Beteiligten, sondern kommt in erster Linie zum Tragen, wenn das Gericht Anlass zu der Annahme hat, dass ein Beteiligter die Rechtslage falsch einschätzt und ihm deshalb ein Rechtsnachteil droht (vgl. BVerfG, NJW-RR 2012, 302 Rn. 28; NJW-RR 2005, 936, 937).
  • OLG Düsseldorf, 21.03.2018 - 3 Wx 211/17

    Auslegung eines Testaments hinsichtlich der Anordnung von Vor- und Nacherbschaft

    Erforderlich ist die Feststellung, dass der Erblasser bei Berücksichtigung der später eingetretenen Sachlage mutmaßlich die Ernennung eines Testamentsvollstreckers durch das Nachlassgericht gewollt hätte (h.M.; Senat NJW-RR 2012, 302 ff. m.w.N.; s. auch Palandt-Weidlich, aaO., § 2200 Rn. 2).
  • BVerwG, 02.05.2017 - 5 B 75.15

    Entschädigung wegen überlanger Verfahrensdauer; erfolglose

    Der Anspruch auf willkürfreie Rechtsanwendung betrifft grundsätzlich auch die Auslegung und Anwendung des Verfahrensrechts (BVerfG, Kammerbeschluss vom 26. Oktober 2011 - 2 BvR 1856/10 - NJW-RR 2012, 302 Rn. 21).
  • BGH, 12.09.2013 - V ZB 195/12

    Zwangsversteigerung nach Gläubigeranfechtung außerhalb der Insolvenz: Anspruch

    Hätte das Vollstreckungsgericht eine solche Auslegung nicht für möglich erachtet, wäre es nach § 139 ZPO verpflichtet gewesen, der Gläubigerin einen rechtlichen Hinweis zu geben, der einen sachgerechten Antrag ermöglicht hätte (vgl. zur Hinweispflicht des Vollstreckungsgerichts: BVerfG, NJW-RR 2012, 302, 304 Rn. 28).
  • BVerwG, 10.09.2018 - 5 B 20.18

    Angemessenheit der Dauer eines Gerichtsverfahrens bei Eintritt der

    Zwar kann das Recht auf willkürfreie Rechtsanwendung (Art. 3 Abs. 1 GG) auch die Auslegung und Anwendung des Verfahrensrechts betreffen (vgl. BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 26. Oktober 2011 - 2 BvR 1856/10 - NJW-RR 2012, 302 Rn. 21 und vom 14. März 2012 - 2 BvR 2405/11 - NJW 2012, 1863 Rn. 20 m.w.N.).
  • LG Karlsruhe, 18.09.2012 - 11 T 199/12

    Zwangsversteigerungsverfahren: Gerichtliche Hinweis- und Aufklärungspflicht zu

    Der die Zwangsversteigerung leitende Rechtspfleger darf nicht tatenlos zusehen, wenn ein Beteiligter infolge eines unterlassenen sachlich gebotenen Antrags einen Rechtsverlust erleidet (vgl. BVerfG NJW-RR 2012, 302 - 304 [juris Tz. 28] m.w.N.).
  • AG Flensburg, 15.06.2012 - 50 K 5/10
    Hätte das Vollstreckungsgericht eine solche Auslegung nicht für möglich erachtet, wäre es nach § 139 ZPO verpflichtet gewesen, der Gläubigerin einen rechtlichen Hinweis zu geben, der einen sachgerechten Antrag ermöglicht hätte (vgl. zur Hinweispflicht des Vollstreckungsgerichts: BVerfG, NJW-RR 2012, 302, 304 Rn. 28).
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