Rechtsprechung
BVerfG, 26.10.2017 - 2 BvQ 69/17 |
Volltextveröffentlichungen (6)
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Art 2 Abs 2 S 1 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 32 Abs 1 BVerfGG, § 92 BVerfGG, § 765a Abs 1 S 1 ZPO
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Unzureichende Darlegung einer Verletzung fachgerichtlicher Schutzpflichten bzgl des Rechts auf Leben bzw körperliche Unversehrtheit im Zwangsvollstreckungsverfahren - rewis.io
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Unzureichende Darlegung einer Verletzung fachgerichtlicher Schutzpflichten bzgl des Rechts auf Leben bzw körperliche Unversehrtheit im Zwangsvollstreckungsverfahren
- ra.de
- datenbank.nwb.de
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Unzureichende Darlegung einer Verletzung fachgerichtlicher Schutzpflichten bzgl des Rechts auf Leben bzw körperliche Unversehrtheit im Zwangsvollstreckungsverfahren
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Rosenheim, 11.10.2017 - 801 K53/13
- LG Traunstein, 16.10.2017 - 4 T 2745/17
- BVerfG, 26.10.2017 - 2 BvQ 69/17
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 14.11.2016 - 1 BvQ 46/16
Unzulässiger Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung in einem …
Auszug aus BVerfG, 26.10.2017 - 2 BvQ 69/17
Ein vorab vor Einlegung einer Verfassungsbeschwerde gestellter Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ist unzulässig, wenn er die an die in der Hauptsache zu stellenden Begründungsanforderungen verfehlt (vgl. nur BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 14. November 2016 - 1 BvQ 46/16 -, juris, Rn. 3 m.w.N; stRspr). - BVerfG, 15.06.2005 - 2 BvQ 18/05
Visa-Untersuchungsausschuss
Auszug aus BVerfG, 26.10.2017 - 2 BvQ 69/17
Zwar ist nicht erforderlich, dass zum Zeitpunkt der Antragstellung im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes bereits ein Verfassungsbeschwerdeverfahren in der Hauptsache anhängig ist; ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung kann auch isoliert und im Vorgriff auf eine noch zu erhebende Verfassungsbeschwerde gestellt werden (vgl. BVerfGE 105, 235 ; 113, 113 ; stRspr). - BVerfG, 23.04.2002 - 1 BvR 1412/97
Keine einstweilige Anordnung gegen Gesetzesberatung in Sachen "LER"
Auszug aus BVerfG, 26.10.2017 - 2 BvQ 69/17
Zwar ist nicht erforderlich, dass zum Zeitpunkt der Antragstellung im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes bereits ein Verfassungsbeschwerdeverfahren in der Hauptsache anhängig ist; ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung kann auch isoliert und im Vorgriff auf eine noch zu erhebende Verfassungsbeschwerde gestellt werden (vgl. BVerfGE 105, 235 ; 113, 113 ; stRspr).