Rechtsprechung
BVerfG, 26.11.2009 - 1 BvR 339/09 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Beschränkung von Rechtsmitteln gegen Stimmrechtsentscheidung des Rechtspflegers im Insolvenzverfahren auf einmalige richterliche Kontrolle (§ 6 Abs 1 InsO, § 253 InsO, § 18 Abs 3 S 2 RPflG 1969) verfassungsrechtlich unbedenklich - keine Verletzung des Justizgewährungsanspruchs ...
- Wolters Kluwer
Stimmrechtsentscheidung durch einen Rechtspfleger i.R.d. Abstimmung von Insolvenzgläubigern über einen Insolvenzplan; Verletzung des Anspruchs auf Justizgewährung und effektiven Rechtsschutz; Vereinbarkeit einer durch den Insolvenzrichter abschließend vorgenommenen ...
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Abschließende Feststellung der Abstimmungsberechtigung in der Gläubigerversammlung durch das Insolvenzgericht
- WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)
Begrenzte Anfechtbarkeit der Stimmrechtsentscheidung durch den Rechtspfleger im Insolvenzverfahren verfassungsmäßig
- Judicialis
GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 14 Abs. 1; ; GG Art. 20 Abs. 3; ; GG Art. 103 Abs. 1; ; BVerfGG § 23 Abs. 1 Satz 2; ; BVerfGG § 92
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Stimmrechtsentscheidung durch einen Rechtspfleger i.R.d. Abstimmung von Insolvenzgläubigern über einen Insolvenzplan; Verletzung des Anspruchs auf Justizgewährung und effektiven Rechtsschutz; Vereinbarkeit einer durch den Insolvenzrichter abschließend vorgenommenen ...
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NJW-RR 2010, 1063
- ZIP 2010, 237
- NZI 2010, 17
- NZI 2010, 57
- WM 2010, 218
Wird zitiert von ... (14)
- BGH, 24.01.2018 - VII ZB 21/17
Hartz-IV-Nachzahlungen dürfen nicht gepfändet werden
Denn das nach Art. 14 Abs. 1 GG geschützte Recht des Gläubigers an der Durchsetzung einer titulierten Forderung im Wege der Zwangsvollstreckung (vgl. BVerfG, NJW-RR 2010, 1063, 1064, juris Rn. 12;… BVerfGE 116, 1, 13, juris Rn. 34) findet seine Grenze in dem durch Art. 1 Abs. 1 GG i. V. m. Art. 20 Abs. 1 GG geschützten Anspruch des Schuldners auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums, Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG, der durch die Pfändungsschutzbestimmungen in § 850k Abs. 4 ZPO, § 54 Abs. 4 SGB I, § 850c ZPO verfassungskonform ausgestaltet worden ist. - BGH, 07.04.2011 - IX ZB 170/10
Insolvenzverfahren: Prüfungsumfang bei sofortiger Beschwerde des …
Der zum Schutz der Rechte der Gläubiger verlangte zügige und reibungslose Ablauf des Insolvenzverfahrens als Teil des Zwangsvollstreckungsrechts (BVerfGE 116, 1, 13 f, 22; BVerfG ZInsO 2010, 34, 36) könnte nicht mehr erreicht werden.In dem als Eilverfahren ausgestalteten Insolvenzverfahren ist der Justizgewährungsanspruch auch dann gewahrt, wenn eine einmalige Möglichkeit zur Einholung einer gerichtlichen Entscheidung besteht (BVerfG, ZInsO 2010, 34, 35).
- OLG Karlsruhe, 28.10.2016 - 20 UF 81/15
Wiederaufnahme eines güterrechtlichen Verfahrens: Nichtigkeitsklage bei …
Dem steht jedoch das ebenfalls als Ausprägung des Rechtsstaatsprinzips mit Verfassungsrang ausgestattete Gebot der Rechtssicherheit und namentlich das Interesse der Rechtssuchenden, dass strittige Rechtsverhältnisse in angemessener Zeit abschließend geklärt werden (BVerfG NJW 1993, 1635; BVerfG NJW-RR 2010, 1063), gegenüber.
- OLG Karlsruhe, 30.09.2015 - 7 AktG 1/15
Freigabeverfahren für angefochtene Beschlüsse der zweiten Gläubigerversammlung …
Hierbei muss er die betroffenen Belange angemessen gewichten und in Bezug auf die Auswirkung der Regelung auf den einzelnen Rechtsuchenden den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachten (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 26. November 2009 - 1 BvR 339/09, WM 2010, 218). - VerfGH Sachsen, 31.05.2016 - 40-IV-16 BVerfGE 107, 395 [402]; Beschluss vom 26. November 2009, NJW-RR 2010, 1063).
- VerfGH Sachsen, 25.02.2014 - 89-IV-13 Es ist Aufgabe des Gesetzgebers, unter Abwägung und Ausgleich der verschiedenen betroffenen Interessen zu entscheiden, ob es bei einer Instanz bleiben soll oder ob mehrere Instanzen bereitgestellt werden und unter welchen Voraussetzungen sie angerufen werden können (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30. April 2003, BVerfGE 107, 395 [402]; Beschluss vom 26. November 2009, NJW-RR 2010, 1063).
- VerfGH Sachsen, 31.05.2016 - 22-IV-16 NJW-RR 2010, 1063).
- BGH, 03.02.2011 - IX ZB 213/08
Grundgesetzlich geschützter Justizgewährungsanspruch im Falle des vom …
Dies ist verfassungsrechtlich ausreichend (vgl. BVerfG-K WM 2010, 218, 219). - OLG München, 29.01.2014 - 34 Wx 19/14
Freiheitsentziehungsverfahren: Rechtsmittel gegen Beschwerdeentscheidung des …
Denn es entspricht gefestigter Rechtsprechung, dass der Justizgewährungsanspruch ebenso wie Art. 19 Abs. 4 GG nur das Offenstehen des - und zwar eines effektiven - Rechtswegs, hingegen nicht mehrere Rechtszüge garantiert (siehe etwa BVerfG NJW-RR 2010, 1063;… ferner Wolff in Lindner/Möstl/Wolff Verfassung des Freistaates Bayern Art. 91 Rn. 45). - VerfGH Sachsen, 27.10.2016 - 114-IV-16 NJW-RR 2010, 1063).
- VerfGH Sachsen, 31.05.2016 - 35-IV-16
- VerfGH Sachsen, 31.05.2016 - 27-IV-16
- LG Hamburg, 04.12.2014 - 326 T 142/14
Insolvenzverfahren: Aufhebung eines Beschlusses der Gläubigerversammlung über den …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 02.07.2014 - L 2 SF 7/14