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   BVerfG, 27.01.2004 - 2 BvR 1166/03   

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BVerfG, 27.01.2004 - 2 BvR 1166/03 (https://dejure.org/2004,8006)
BVerfG, Entscheidung vom 27.01.2004 - 2 BvR 1166/03 (https://dejure.org/2004,8006)
BVerfG, Entscheidung vom 27. Januar 2004 - 2 BvR 1166/03 (https://dejure.org/2004,8006)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Verlängerung der Verjährungsfristen wegen im Beitrittsgebiet begangener Straftaten; Schutzbereich des Grundrechts "rechtliches Gehör"; Verfassungsgemäßheit des 3. Verjährungsgesetzes betreffend die "Vereinigungskriminalität"

  • Judicialis

    BVerfGG § 93b; ; BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 93a Abs. 2; ; BVerfGG § 93a Abs. 2 Buchstabe a; ; GG Art. 103 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerfG, 21.10.1981 - 1 BvR 1024/79

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch selektive Befassung mit dem

    Auszug aus BVerfG, 27.01.2004 - 2 BvR 1166/03
    Ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG kann nur dann festgestellt werden, wenn sich im Einzelfall klar ergibt, dass das Gericht das Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei seiner Entscheidung ersichtlich weder erwogen (vgl. BVerfGE 65, 293 ; 70, 288 ; 85, 386 ) noch in den Entscheidungsgründen verarbeitet hat (vgl. BVerfGE 47, 182 ; 51, 126 ; 58, 353 ), wobei letztinstanzliche Entscheidungen von Verfassungs wegen grundsätzlich keiner Begründung bedürfen (BVerfGE 50, 287 ).
  • BVerfG, 28.06.1960 - 2 BvL 19/59

    Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 27.01.2004 - 2 BvR 1166/03
    Auf dieser Grundlage kann er generalisierende, typisierende und pauschalierende Regelungen verwenden, ohne allein schon wegen der damit unvermeidlich verbundenen Härten gegen den Gleichheitssatz zu verstoßen (BVerfGE 11, 245 ; 84, 348 ; 87, 234 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 28. März 2002 - 2 BvL 2/01 -).
  • BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 426/77

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung

    Auszug aus BVerfG, 27.01.2004 - 2 BvR 1166/03
    Ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG kann nur dann festgestellt werden, wenn sich im Einzelfall klar ergibt, dass das Gericht das Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei seiner Entscheidung ersichtlich weder erwogen (vgl. BVerfGE 65, 293 ; 70, 288 ; 85, 386 ) noch in den Entscheidungsgründen verarbeitet hat (vgl. BVerfGE 47, 182 ; 51, 126 ; 58, 353 ), wobei letztinstanzliche Entscheidungen von Verfassungs wegen grundsätzlich keiner Begründung bedürfen (BVerfGE 50, 287 ).
  • BVerfG, 28.02.1979 - 2 BvR 84/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ablehnung der Annahme einer Revision

    Auszug aus BVerfG, 27.01.2004 - 2 BvR 1166/03
    Ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG kann nur dann festgestellt werden, wenn sich im Einzelfall klar ergibt, dass das Gericht das Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei seiner Entscheidung ersichtlich weder erwogen (vgl. BVerfGE 65, 293 ; 70, 288 ; 85, 386 ) noch in den Entscheidungsgründen verarbeitet hat (vgl. BVerfGE 47, 182 ; 51, 126 ; 58, 353 ), wobei letztinstanzliche Entscheidungen von Verfassungs wegen grundsätzlich keiner Begründung bedürfen (BVerfGE 50, 287 ).
  • BVerfG, 14.06.1960 - 2 BvR 96/60

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus BVerfG, 27.01.2004 - 2 BvR 1166/03
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verpflichtet Art. 103 Abs. 1 GG das entscheidende Gericht, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerfGE 11, 218 ; 83, 24 ; stRspr).
  • BVerfG, 08.10.1991 - 1 BvL 50/86

    Zweifamilienhaus

    Auszug aus BVerfG, 27.01.2004 - 2 BvR 1166/03
    Auf dieser Grundlage kann er generalisierende, typisierende und pauschalierende Regelungen verwenden, ohne allein schon wegen der damit unvermeidlich verbundenen Härten gegen den Gleichheitssatz zu verstoßen (BVerfGE 11, 245 ; 84, 348 ; 87, 234 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 28. März 2002 - 2 BvL 2/01 -).
  • BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvL 8/87

    Einkommensanrechnung

    Auszug aus BVerfG, 27.01.2004 - 2 BvR 1166/03
    Auf dieser Grundlage kann er generalisierende, typisierende und pauschalierende Regelungen verwenden, ohne allein schon wegen der damit unvermeidlich verbundenen Härten gegen den Gleichheitssatz zu verstoßen (BVerfGE 11, 245 ; 84, 348 ; 87, 234 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 28. März 2002 - 2 BvL 2/01 -).
  • BVerfG, 08.06.1988 - 2 BvL 9/85

    Fehlbelegungsabgabe

    Auszug aus BVerfG, 27.01.2004 - 2 BvR 1166/03
    Dabei bleibt ihm die Auswahl der Parameter überlassen, die für dieselben oder für unterschiedliche Rechtsfolgen den Ausschlag geben sollen, im Rechtssinne also "gleiche" und "ungleiche" Sachverhalte schaffen (vgl. BVerfGE 75, 108 ; 78, 249 ).
  • BVerfG, 28.03.2002 - 2 BvL 2/01

    Unzulässigkeit einer Richtervorlage mangels ausreichender Darlegung der

    Auszug aus BVerfG, 27.01.2004 - 2 BvR 1166/03
    Auf dieser Grundlage kann er generalisierende, typisierende und pauschalierende Regelungen verwenden, ohne allein schon wegen der damit unvermeidlich verbundenen Härten gegen den Gleichheitssatz zu verstoßen (BVerfGE 11, 245 ; 84, 348 ; 87, 234 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 28. März 2002 - 2 BvL 2/01 -).
  • BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvR 399/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen

    Auszug aus BVerfG, 27.01.2004 - 2 BvR 1166/03
    Ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG kann nur dann festgestellt werden, wenn sich im Einzelfall klar ergibt, dass das Gericht das Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei seiner Entscheidung ersichtlich weder erwogen (vgl. BVerfGE 65, 293 ; 70, 288 ; 85, 386 ) noch in den Entscheidungsgründen verarbeitet hat (vgl. BVerfGE 47, 182 ; 51, 126 ; 58, 353 ), wobei letztinstanzliche Entscheidungen von Verfassungs wegen grundsätzlich keiner Begründung bedürfen (BVerfGE 50, 287 ).
  • BVerfG, 03.04.1979 - 1 BvR 733/78

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen unstreitigen

  • BGH, 08.05.2003 - 4 StR 550/02

    Untreue (Nachteil; Vermögensbetreuungspflicht; Beihilfe bei kollusivem

  • BVerfG, 30.10.1990 - 2 BvR 562/88

    Polizeigewahrsam

  • BVerfG, 08.04.1987 - 2 BvR 909/82

    Künstlersozialversicherungsgesetz

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

  • BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 1430/88

    Fangschaltungen

  • BVerfG, 26.11.2003 - 2 BvR 1247/01

    Verjährung von Straftaten, welche in der DDR begangen worden sind

  • BVerfG, 08.10.1985 - 1 BvR 33/83

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

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