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   BVerfG, 27.01.2006 - 1 BvQ 4/06   

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BVerfG, 27.01.2006 - 1 BvQ 4/06 (https://dejure.org/2006,2082)
BVerfG, Entscheidung vom 27.01.2006 - 1 BvQ 4/06 (https://dejure.org/2006,2082)
BVerfG, Entscheidung vom 27. Januar 2006 - 1 BvQ 4/06 (https://dejure.org/2006,2082)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Erlass einer eA, die aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs gegen den Sofortvollzug eines Versammlungsverbots wiederherzustellen - Verletzung von GG Art 103 Abs 1 und Art 8 Abs 1 durch fachgerichtlichen Ausschluss der Möglichkeit, der angenommenen Gefahr der öffentlichen ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 7, 229
  • NVwZ 2006, 586
 
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Wird zitiert von ... (65)Neu Zitiert selbst (21)

  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81

    Brokdorf

    Auszug aus BVerfG, 27.01.2006 - 1 BvQ 4/06
    Das Bundesverfassungsgericht habe in seinem Brokdorf-Beschluss (BVerfGE 69, 315 ) ein gemäß § 15 Abs. 1 VersG auf eine drohende Gefährdung der öffentlichen Ordnung gestütztes Verbot von Versammlungen nur im Allgemeinen, jedoch nicht ausnahmslos ausgeschlossen.

    Von Art. 8 Abs. 1 GG wird das Selbstbestimmungsrecht des Veranstalters über Art und Inhalt der Veranstaltung gewährleistet (vgl. BVerfGE 69, 315 ).

    Die im behördlichen Verfahren geltenden, die Handhabung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes mitbestimmenden Kooperationsobliegenheiten (vgl. BVerfGE 69, 315 ) setzen sich im gerichtlichen Eilverfahren als Anforderungen an die gerichtliche Verfahrensführung fort.

    Enthalten verfassungsgerichtliche Entscheidungen im Eilrechtsschutz Ausführungen zur Auslegung und Anwendung von Verfassungsrechtsnormen - wie häufig versammlungsrechtliche Entscheidungen, die in vielem in ihrer praktischen Bedeutung einer Hauptsacheentscheidung nahe kommen (vgl. BVerfGE 69, 315 ; 110, 77 ) - sind die Fachgerichte bei ihren Eilentscheidungen daran gebunden.

  • BVerfG, 26.01.2006 - 1 BvQ 3/06

    Demonstration in Lüneburg am 28. Januar 2006 darf stattfinden

    Auszug aus BVerfG, 27.01.2006 - 1 BvQ 4/06
    Dem Oberverwaltungsgericht lag ein am Tag zuvor von der 1. Kammer des Ersten Senats (1 BvQ 3/06) erlassener Beschluss vor, durch den das Bundesverfassungsgericht im Wege der einstweiligen Anordnung nach § 32 Abs. 1 BVerfGG die aufschiebende Wirkung des Rechtsbehelfs wiederhergestellt hatte, mit dem sich der Veranstalter der für Lüneburg geplanten Versammlung gegen das dortige Verbot gewandt hatte.

    Entgegen der in dem Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 26. Januar 2006 - 1 BvQ 3/06 - vertretenen Auffassung bedeute es einen denklogischen Bruch, allein aus der (vermeintlichen) Unbedenklichkeit einzelner Umstände (Ort, Zeitpunkt und Thema der Versammlung) im Rahmen einer isolierten Betrachtung die rechtliche Unbedenklichkeit der Demonstration als solcher zu folgern.

    Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts habe den Aussagen des Bundesverfassungsgericht im Beschluss vom 26. Januar 2006 (1 BvQ 3/06) nicht hinreichend Rechnung getragen, da der hier zu beurteilende Fall in verfassungsrechtlicher Hinsicht gleich gelagert gewesen sei.

    bb) Das Oberverwaltungsgericht hat sich in Widerspruch zu hiernach bindenden Aussagen des Beschlusses der 1. Kammer des Ersten Senats vom 26. Januar 2006 - 1 BvQ 3/06 - gesetzt, als es eine das Versammlungsverbot selbständig tragende Gefährdung der öffentlichen Ordnung angenommen hat.

  • LG Bochum, 09.09.2005 - 1 KLs 33 Js 248/04

    Verurteilung wegen Volksverhetzung; Rede auf einer Demonstration; Begehen einer

    Auszug aus BVerfG, 27.01.2006 - 1 BvQ 4/06
    Zudem habe einer der Anmelder der Versammlung ein Flugblatt herausgegeben, mit dem zur Teilnahme an der Versammlung aufgerufen und zugleich die "vor kurzem" erfolgte Verurteilung eines "politisch aktiven Nationalsozialisten in Nordrhein-Westfalen auf Grund von Meinungsäußerungen unter Heranziehung des § 130 StGB zu zwei Jahren und neun Monaten Haft" kritisiert werde.

    Die tatbestandlichen Voraussetzungen dieser Vorschrift seien hier gegeben, da der Flugblattverantwortliche und weitere Anmelder der Versammlung nicht allein eine vor kurzem erfolgte Verurteilung eines Dritten wegen Volksverhetzung kritisiert hätten; vielmehr werde diese Straftat weitergehend in unerträglicher Weise verharmlost, wenn sie in dem Flugblatt als gerechte und wahrheitsgetreue Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus hingestellt werde.

    Damit mache sich der Verfasser des Flugblatts Äußerungen zu Eigen, für die dieser Dritte zuvor zu Recht nach § 130 StGB verurteilt worden sei.

  • BVerfG, 23.06.2004 - 1 BvQ 19/04

    Inhaltsbezogenes Versammlungsverbot

    Auszug aus BVerfG, 27.01.2006 - 1 BvQ 4/06
    Ergibt die Prüfung im Eilrechtsschutzverfahren, dass eine Verfassungsbeschwerde offensichtlich begründet wäre, läge in der Nichtgewährung von Rechtsschutz der schwere Nachteil für das gemeine Wohl im Sinne des § 32 Abs. 1 BVerfGG (vgl. BVerfGE 111, 147 ).

    Der Inhalt einer Meinungsäußerung, der im Rahmen des Art. 5 GG nicht unterbunden werden darf, kann auch nicht zur Rechtfertigung von Maßnahmen herangezogen werden, die das Grundrecht des Art. 8 GG beschränken (vgl. BVerfGE 90, 241 ; 111, 147 ).

  • BVerfG, 15.12.2004 - 1 BvR 2495/04

    Verletzung der Rechtsweggarantie durch Zurückweisung eines Antrags auf Aussetzung

    Auszug aus BVerfG, 27.01.2006 - 1 BvQ 4/06
    Zugleich verletzt dies den Betroffenen in der grundrechtlichen Gewährleistung, auf welche sich die bindend gewordenen Aussagen der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung beziehen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 15. Dezember 2004 - 1 BvR 2495/04 -, NVwZ 2005, S. 439).

    Dies schließt die Bindungswirkung des § 31 Abs. 1 BVerfGG ein (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 15. Dezember 2004 - 1 BvR 2495/04 -, NVwZ 2005, S. 439).Zu den das Verfassungsbeschwerdeverfahren betreffenden Entscheidungen gehören auch Eilentscheidungen nach § 32 Abs. 1 BVerfGG.

  • BVerfG, 03.11.1983 - 2 BvR 348/83

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im vorläufigen

    Auszug aus BVerfG, 27.01.2006 - 1 BvQ 4/06
    Wird diese bejaht, bleibt der Grundsatz rechtlichen Gehörs gleichwohl beachtlich (vgl. BVerfGE 65, 227 ).

    Diese Grundsätze sind auch auf Eilverfahren anzuwenden, deren tatsächliche Auswirkungen das Ergebnis der Entscheidung im Hauptsacheverfahren vorwegnehmen (vgl. BVerfGE 65, 227 ).

  • BVerfG, 14.07.1998 - 1 BvR 1640/97

    Rechtschreibreform

    Auszug aus BVerfG, 27.01.2006 - 1 BvQ 4/06
    Wird dem Rechtsstreit durch eine erstmals von dem Gericht angeführte Rechtsansicht eine Wendung gegeben, mit welcher der betroffene Beteiligte auch unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen nach dem Gang des bisherigen Verfahrens nicht zu rechnen brauchte, so hat das Gericht auf seine Rechtsauffassung hinzuweisen und eine Möglichkeit zur Stellungnahme zu eröffnen (vgl. BVerfGE 84, 188 ; 86, 133 ; 98, 218 ).
  • BVerfG, 13.04.1994 - 1 BvR 23/94

    Auschwitzlüge

    Auszug aus BVerfG, 27.01.2006 - 1 BvQ 4/06
    Der Inhalt einer Meinungsäußerung, der im Rahmen des Art. 5 GG nicht unterbunden werden darf, kann auch nicht zur Rechtfertigung von Maßnahmen herangezogen werden, die das Grundrecht des Art. 8 GG beschränken (vgl. BVerfGE 90, 241 ; 111, 147 ).
  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen

    Auszug aus BVerfG, 27.01.2006 - 1 BvQ 4/06
    Wird dem Rechtsstreit durch eine erstmals von dem Gericht angeführte Rechtsansicht eine Wendung gegeben, mit welcher der betroffene Beteiligte auch unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen nach dem Gang des bisherigen Verfahrens nicht zu rechnen brauchte, so hat das Gericht auf seine Rechtsauffassung hinzuweisen und eine Möglichkeit zur Stellungnahme zu eröffnen (vgl. BVerfGE 84, 188 ; 86, 133 ; 98, 218 ).
  • BVerfG, 24.03.2001 - 1 BvQ 13/01

    Zur teilweisen Aufhebung eines Versammlungsverbots im deutsch-niederländischen

    Auszug aus BVerfG, 27.01.2006 - 1 BvQ 4/06
    Die Gerichte dürfen dem Antragsteller daher nicht die Möglichkeit nehmen, selbst zu bestimmen, ob er die Veranstaltung unter Hinnahme solcher Auflagen durchführen will, die sich erst aufgrund eines seitens des Gerichts im Verfahren erfolgten Austauschs der rechtlichen Begründung für das Verbot als erforderlich erweisen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 24. März 2001 - 1 BvQ 13/01 -, NJW 2001, S. 2069 ).
  • BVerfG, 10.06.1975 - 2 BvR 1018/74

    Führerschein

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

  • BVerfG, 05.09.2003 - 1 BvQ 32/03

    Erlass einer eA, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen die

  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03

    Rechtsschutzinteresse

  • VGH Baden-Württemberg, 25.11.2004 - 8 S 1870/04

    Keine Beschränkung der Sachprüfung des Beschwerdegerichts nach § 146 Abs 4 S 6

  • BVerfG, 07.12.1994 - 1 BvR 2011/94

    Erfolgreicher Antrag auf erlass einer einstweiligen Anordnung betreffend die

  • OVG Niedersachsen, 24.01.2006 - 11 ME 20/06

    Verbot einer rechtsextremistischen Versammlung am Holocaust-Gedenktag;

  • BVerfG, 07.04.1993 - 1 BvR 565/93

    Erfolgreicher Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung betreffend die

  • VG Gelsenkirchen, 26.01.2006 - 14 L 101/06

    Demonstration am 28. Januar 2006 in Dortmund bleibt verboten

  • VG Lüneburg, 20.01.2006 - 3 B 3/06

    Vorläufiger Rechtsschutz bei Verbot einer rechtsextremen Versammlung;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.01.2006 - 5 B 138/06

    Dortmunder Neonazi-Demonstration darf nicht stattfinden

  • SG Mainz, 12.12.2014 - S 3 AS 130/14

    Regelung der Unterkunftskosten im SGB II verfassungswidrig?

    Die Bindungswirkung der Entscheidungen des BVerfG umfasst in sachlicher Hinsicht nicht nur die Entscheidungsformel, sondern auch die tragenden Gründe der Entscheidung (BVerfG, Entscheidung vom 20.01.1966 - 1 BvR 140/62 - Rn. 40; BVerfG, Beschluss vom 10.06.1975 - 2 BvR 1018/74 - Rn. 13 f.; vgl. BVerfG, Einstweilige Anordnung vom 27.01.2006 - 1 BvQ 4/06 - Rn. 27 ff. ; vgl. Gaier , JuS 2011, S. 961).
  • VGH Hessen, 31.07.2008 - 6 B 1629/08

    Zulassung einer Fahrraddemonstration auf einer Bundesautobahn

    Von der Versammlungsbehörde ist ferner zu beachten, dass dem Veranstalter durch Art. 8 Abs. 1 GG die grundsätzliche Befugnis eingeräumt ist, über Ort, Zeitpunkt, Dauer und Art der Veranstaltung selbst zu entscheiden (vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 27. Januar 2006 - 1 BvQ 4/06 -, NVwZ 2006, 586).
  • BVerfG, 01.12.2021 - 1 BvR 2708/19

    Verstoß gegen prozessuale Waffengleichheit bei Erlass einer einstweiligen

    Der wiederholte Verstoß des Pressesenats des Oberlandesgerichts gegen das Gesetz der Waffengleichheit bei einstweiligen Anordnungen gibt Anlass, auf die rechtliche Bindungswirkung der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts hinzuweisen (§ 31 Abs. 1, § 93 c Abs. 1 Satz 2 BVerfGG, dazu BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 27. Januar 2006 - 1 BvQ 4/06 -, Rn. 26 ff.).
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