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   BVerfG, 27.02.1973 - 2 BvL 27/69   

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BVerfG, 27.02.1973 - 2 BvL 27/69 (https://dejure.org/1973,138)
BVerfG, Entscheidung vom 27.02.1973 - 2 BvL 27/69 (https://dejure.org/1973,138)
BVerfG, Entscheidung vom 27. Februar 1973 - 2 BvL 27/69 (https://dejure.org/1973,138)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der durch Heimarbeiterausschüsse Entgeltsfestsetzungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Heimarbeitsausschüsse - Bindende Festsetzung - Rechtsregel

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 34, 307
  • NJW 1973, 1320
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 18.11.1954 - 1 BvR 629/52

    Hutfabrikant

    Auszug aus BVerfG, 27.02.1973 - 2 BvL 27/69
    Die durch die Vereinbarung der Tarifparteien begründeten und nach Maßgabe des Tarifvertragsgesetzes verbindlichen Regeln für den Inhalt der davon erfaßten Arbeitsverträge sind, wie immer man das im einzelnen begründen mag (vgl. BVerfGE 4, 96 [106 ff.]; 18, 18 [26 ff.]; 19, 303 [313]; 20, 312 [317 ff.]), Rechtsregeln ("normative Bestandteile des Tarifvertrages") kraft Anerkennung durch die staatliche Gewalt, vorbehaltlich ihrer hier nicht weiter interessierenden Begrenzung durch die staatlichen Gesetze.
  • BVerfG, 19.10.1966 - 1 BvL 24/65

    Tariffähigkeit von Innungen

    Auszug aus BVerfG, 27.02.1973 - 2 BvL 27/69
    Die durch die Vereinbarung der Tarifparteien begründeten und nach Maßgabe des Tarifvertragsgesetzes verbindlichen Regeln für den Inhalt der davon erfaßten Arbeitsverträge sind, wie immer man das im einzelnen begründen mag (vgl. BVerfGE 4, 96 [106 ff.]; 18, 18 [26 ff.]; 19, 303 [313]; 20, 312 [317 ff.]), Rechtsregeln ("normative Bestandteile des Tarifvertrages") kraft Anerkennung durch die staatliche Gewalt, vorbehaltlich ihrer hier nicht weiter interessierenden Begrenzung durch die staatlichen Gesetze.
  • BVerfG, 30.11.1965 - 2 BvR 54/62

    Dortmunder Hauptbahnhof

    Auszug aus BVerfG, 27.02.1973 - 2 BvL 27/69
    Die durch die Vereinbarung der Tarifparteien begründeten und nach Maßgabe des Tarifvertragsgesetzes verbindlichen Regeln für den Inhalt der davon erfaßten Arbeitsverträge sind, wie immer man das im einzelnen begründen mag (vgl. BVerfGE 4, 96 [106 ff.]; 18, 18 [26 ff.]; 19, 303 [313]; 20, 312 [317 ff.]), Rechtsregeln ("normative Bestandteile des Tarifvertrages") kraft Anerkennung durch die staatliche Gewalt, vorbehaltlich ihrer hier nicht weiter interessierenden Begrenzung durch die staatlichen Gesetze.
  • BVerfG, 06.05.1964 - 1 BvR 79/62

    Hausgehilfinnenverband

    Auszug aus BVerfG, 27.02.1973 - 2 BvL 27/69
    Die durch die Vereinbarung der Tarifparteien begründeten und nach Maßgabe des Tarifvertragsgesetzes verbindlichen Regeln für den Inhalt der davon erfaßten Arbeitsverträge sind, wie immer man das im einzelnen begründen mag (vgl. BVerfGE 4, 96 [106 ff.]; 18, 18 [26 ff.]; 19, 303 [313]; 20, 312 [317 ff.]), Rechtsregeln ("normative Bestandteile des Tarifvertrages") kraft Anerkennung durch die staatliche Gewalt, vorbehaltlich ihrer hier nicht weiter interessierenden Begrenzung durch die staatlichen Gesetze.
  • BVerwG, 28.02.1958 - VII A 32.57
    Auszug aus BVerfG, 27.02.1973 - 2 BvL 27/69
    In seiner Rechtsprechung (vgl. BVerwGE 6, 213 ff.) habe das Bundesverwaltungsgericht zur Frage der Verfassungsmäßigkeit des § 19 HAG allerdings "nicht Stellung genommen.
  • ArbG Gießen, 07.07.1969 - 2 Ca 510/68
    Auszug aus BVerfG, 27.02.1973 - 2 BvL 27/69
    1. In einem Rechtsstreit vor dem Arbeitsgericht Gießen - 2 Ca 510/68 - macht das Land Hessen auf Grund seiner Klagebefugnis aus § 25 HAG gegen eine Firma für Reitbekleidung einen Anspruch auf Nachzahlung von Minderbeträgen an eine Reihe von Heimarbeiterinnen geltend.
  • BAG, 07.07.2010 - 4 AZR 549/08

    Grundsatz der Tarifeinheit - Rechtsprechungsänderung

    Dieses Zurücktreten des Staates zugunsten der Tarifparteien gewinnt seinen Sinn ebenso sehr aus dem Gesichtspunkt, dass die unmittelbar Betroffenen besser wissen und besser aushandeln können, was ihren beiderseitigen Interessen und dem gemeinsamen Interesse entspricht, als der demokratische Gesetzgeber, wie aus dem Zusammenhang mit dem für die Gestaltung nicht öffentlich-rechtlicher Beziehungen charakteristischen Prinzip der Privatautonomie, im Grunde also der Entscheidung des Grundgesetzes zugunsten des freiheitlich-demokratischen Rechtsstaats (BVerfG 27. Februar 1973 - 2 BvL 27/69 - zu B II 4 a der Gründe, BVerfGE 34, 307) .
  • BAG, 10.06.1980 - 1 AZR 822/79

    Grundsätze zur Herstellung und Wahrung des Verhandlungsgleichgewichts im

    a) Im Interesse einer sinnvollen Ordnung des Arbeitslebens hat der Staat seine Zuständigkeit zur Rechtssetzung weit zurückgenommen und die Bestimmung über die regelungsbedürftigen Einzelheiten des Arbeitsvertrages grundsätzlich den Koalitionen überlassen (BVerfGE 34, 307 [316 f.] = AP Nr. , zu § 19 HAG [B II 4 b]; BVerfGE 44, 322 [340] = AP Nr. 15 zu § 5 TVG [zu B II 1 b]; BVerfGE 50, 290 [367] = AP Nr. 1 zu § 1 MitbestG [C IV l] jeweils m. w. N.).
  • BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvL 11/74

    Allgemeinverbindlicherklärung I

    Die Vereinbarkeit der Allgemeinverbindlicherklärung mit Art. 20 Abs. 2 und 80 Abs. 1 GG sei vom Senat bisher noch nicht behandelt worden, indessen gehe der Senat seit dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Februar 1973 zur Verfassungsmäßigkeit der bindenden Festsetzungen im Heimarbeitsrecht (BVerfGE 34, 307) davon aus, daß auch § 5 TVG nicht in Widerspruch zu Art. 80 GG stehe.

    9 Abs. 3 GG gewährleistet eine Ordnung des Arbeitslebens und Wirtschaftslebens, bei der der Staat seine Zuständigkeit zur Rechtsetzung weit zurückgenommen und die Bestimmung über die regelungsbedürftigen Einzelheiten des Arbeitsvertrags grundsätzlich den Koalitionen überlassen hat (vgl. BVerfGE 34, 307 [316 f.]).

    Der Tarifvertrag enthält in seinem normativen Teil Rechtsregeln, d.h. generell-abstrakte, nach Maßgabe des § 4 Abs. 3 TVG zwingende Bestimmungen für den Inhalt der von ihm erfaßten Arbeitsverhältnisse (vgl. BVerfGE 34, 307 [317]).

    In seinem Beschluß vom 27. Februar 1973 (BVerfGE 34, 307 ff.) hat das Gericht die durch Vereinbarung der Tarifparteien begründeten und nach Maßgabe des Tarifvertragsgesetzes verbindlichen Regeln für den Inhalt der davon erfaßten Arbeitsverhältnisse als Rechtsregeln kraft Anerkennung durch die staatliche Gewalt bezeichnet (a.a.O. S 317).

    Der Senat hat bereits die bindenden Festsetzungen für Heimarbeiter als Rechtsregeln eigener Art. verfassungsrechtlich anerkannt (BVerfGE 34, 307).

  • BVerfG, 06.10.1987 - 1 BvR 1086/82

    Arbeitnehmerüberlassung

    Sie rechtfertigen sich daraus, daß der Individualarbeitsvertrag vielfach ein unzureichendes Instrument zur Begründung eines sozial angemessenen Arbeitsverhältnisses darstellt (vgl. BVerfGE 34, 307 (316)).
  • BAG, 27.01.2010 - 4 AZR 549/08

    Grundsatz der Tarifeinheit - Anfragebeschluss

    Dieses Zurücktreten des Staates zugunsten der Tarifparteien gewinnt seinen Sinn ebenso sehr aus dem Gesichtspunkt, dass die unmittelbar Betroffenen besser wissen und besser aushandeln können, was ihren beiderseitigen Interessen und dem gemeinsamen Interesse entspricht, als der demokratische Gesetzgeber, wie aus dem Zusammenhang mit dem für die Gestaltung nicht öffentlich-rechtlicher Beziehungen charakteristischen Prinzip der Privatautonomie, im Grunde also der Entscheidung des Grundgesetzes zugunsten des freiheitlich-demokratischen Rechtsstaats (BVerfG 27. Februar 1973 - 2 BvL 27/69 - zu B II 4 a der Gründe, BVerfGE 34, 307) .
  • BAG, 10.06.1980 - 1 AZR 168/79

    Grundsätze zur Herstellung und Wahrung des Verhandlungsgleichgewichts im

    l.a) Im Interesse einer sinnvollen Ordnung des Arbeitslebens hat der Staat seine Zuständigkeit zur Rechtssetzung weit zurückgenommen und die Bestimmung über die regelungsbedürftigen Einzelheiten des Arbeitsvertrages grundsätzlich den Koalitionen überlassen (BVerfGE 34, 307 [316 f.] = AP Nr. 7 zu § 19 HAG [B II 4 b]; BVerfGE 44, 322 [340] = AP Nr. 15 zu § 5 TVG [zu B II 1 b ] ; BVerfGE 50, 290 [367] = AP Nr. 1 zu § 1 MitbestG [C IV 1] jeweils m.w.N.).
  • BSG, 16.09.1997 - 1 RK 32/95

    Krankenversicherung - Krankenkasse - Übernehme - Erstattung - Kosten -

    Soweit das Bundesverfassungsgericht die Rechtsetzung durch Tarifverträge mit Blick auf die Garantie der Koalitionsfreiheit in Art. 9 Abs. 3 GG als verfassungsrechtlich legitimiert angesehen hat (BVerfGE 34, 307, 315 f; 44, 322, 347), kann daraus für die Zulässigkeit von Normsetzungsverträgen im Kassenarztrecht jedenfalls unmittelbar nichts hergeleitet werden, weil es eine Tarifautonomie iS des Art. 9 Abs. 3 GG für Zwangskörperschaften des öffentlichen Rechts nicht gibt.

    Das Bundesverfassungsgericht selbst hat die Frage, ob ein Typenzwang der Rechtsquellen besteht, in seinen Entscheidungen zum Tarifvertragsrecht (BVerfGE 34, 307, 315 f; 44, 322, 347) ausdrücklich offengelassen.

  • BVerfG, 29.12.2004 - 1 BvR 2283/03

    Zur Neuregelung der Arbeitnehmerüberlassung

    Sie rechtfertigen sich daraus, dass der Individualarbeitsvertrag vielfach ein unzureichendes Instrument zur Begründung eines sozial angemessenen Arbeitsverhältnisses darstellt (vgl. BVerfGE 34, 307 ; 77, 84 ).
  • BSG, 14.06.1995 - 3 RK 20/94

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Festbetragsfestsetzung im Arzneimittelbereich

    Die Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen ist im Verhältnis zu den ohne sie nicht tarifgebundenen Arbeitgebern und Arbeitnehmern ein Rechtssetzungsakt eigener Art zwischen autonomer Regelung und staatlicher Rechtssetzung, der seine eigenständige Grundlage in Art. 9 Abs. 3 GG findet; er kann nicht an Art. 80 GG gemessen werden (BVerfGE 44, 322 und 34, 307).
  • BVerfG, 14.06.1983 - 2 BvR 488/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an eine dynamische Verweisung in einem Gesetz

    Im Rahmen des Art. 9 Abs. 3 GG hat der Staat seine Rechtsetzungszuständigkeit zurückgenommen und die Ausgestaltung der Rechtsordnung in weitem Maße den Tarifvertragsparteien überlassen (vgl. BVerfGE 34, 307 [316 f.]; 44, 322 [340 unten]).
  • BVerfG, 15.07.1980 - 1 BvR 24/74

    Allgemeinverbindlicherklärung II

  • BAG, 27.01.2010 - 4 AZR 537/08

    Grundsatz der Tarifeinheit - Anfragebeschluss nach § 45 ArbGG

  • BAG, 26.04.1988 - 1 AZR 399/86

    Gesetzlicher Anspruch der Tarifvertragsparteien gegen den jeweiligen sozialen

  • BSG, 16.09.1997 - 1 RK 14/96

    Krankenkasse - Kostenerstattung - Übernahme - Behandlungskosten - Ärztliche -

  • BSG, 16.09.1997 - 1 RK 30/95

    Krankenversicherung - Krankenkasse - Übernehme - Erstattung - Kosten -

  • BAG, 13.02.1992 - 8 AZR 269/91

    Bestätigung eines DDR-Tarifvertrages

  • OLG Hamm, 19.04.1995 - 15 W 26/95

    Ungültigkeit der Beschlüsse der Eigentümerversammlung; Zustimmung aller

  • BVerwG, 15.05.1997 - 3 C 16.96

    Verwaltungsprozeßrecht - Klagebefugnis gegen die nach § 2 Abs. 2 GHBG zu

  • BAG, 21.05.1992 - 8 AZR 436/91

    Registrierung eines DDR-Rationalisierungsschutzabkommens.

  • BSG, 29.08.1974 - 7 RAr 35/72

    Kurzarbeitergeld - Ablehnung - Bescheid - Anfechtung - Notwendige Beiladung -

  • BAG, 26.09.1984 - 4 AZR 608/83

    Arbeitsentgelt: Sonderzuwendungen, Dienstordnung eines Sozialversicherungsträgers

  • BAG, 05.05.1992 - 9 AZR 447/90

    Bindende Festsetzung für Heimarbeiter - Anhörungsrecht

  • LAG Berlin-Brandenburg, 19.01.2007 - 13 Sa 1912/06

    Zur Auslegung einer Allgemeinverbindlicherklärung des Tarifvertrages über das

  • BAG, 10.10.1973 - 4 AZR 68/73

    Tarifverträge - Bau - Verrohren von Schornsteinen - Bauliche Leistung -

  • BAG, 19.01.1988 - 3 AZR 321/87

    Anspruch von Heimarbeiterinnen auf Nachzahlung von Minderbeträgen auf Grund einer

  • BAG, 30.07.1992 - 8 AZR 21/92

    Tarifvertrag: Wirksamkeit - Bestätigung und Registrierung nach DDR-Recht

  • BAG, 10.04.1984 - 3 AZR 60/82

    Heimarbeit - Entgeltanspruch - Zahlungsklage - Auskunftsklage - Berufung

  • BAG, 21.05.1992 - 8 AZR 495/91

    Anforderungen an ein wirksames Zustandekommen eines

  • BAG, 21.05.1992 - 8 AZR 496/91
  • BAG, 05.05.1992 - 9 AZR 13/91

    Bindende Festsetzungen des Heimarbeitsausschusses entsprechend einem Tarifvertrag

  • BAG, 13.02.1992 - 8 AZR 272/91
  • BAG, 13.02.1992 - 8 AZR 270/91
  • BAG, 30.07.1992 - 8 AZR 555/91

    Registrierung eines Rationalisierungsschutzabkommens der DDR - Tarifvertraglicher

  • BAG, 13.02.1992 - 8 AZR 271/91
  • BVerwG, 14.09.1977 - 1 B 94.77

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BGH, 11.04.1989 - 5 StR 410/88

    Verwerfung einer Revision

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