Rechtsprechung
BVerfG, 27.02.2008 - 2 BvR 583/07 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- HRR Strafrecht
Art. 13 Abs. 1 GG, § 102 StPO; § 303 StGB
Durchsuchungsanordnung (Tatverdacht; Sachbeschädigung durch organisiertes Bekleben von Schulgebäuden mit Aufklebern) - lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Prüfungsmaßstab bei Eingriff Art 13 GG durch Wohnungsdurchsuchung in strafrechtlichem Ermittlungsverfahren - keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Bejahung eines Anfangsverdachts
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für die Überprüfung fachgerichtlicher Durchsuchungsanordnungen durch das Bundesverfassungsgericht; Verletzung des Beschleunigungsgebotes bei einer dreimonatigen Verfahrensdauer vom Beginn der Durchsuchung bis zur abschließenden Beschwerdeentscheidung
- Judicialis
BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 93a Abs. 2; ; BVerfGG § 93b; ; BVerfGG § 93d Abs. 1 Satz 3; ; StPO § 98
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Oldenburg, 02.10.2006 - 28 Gs 2430/06
- LG Oldenburg, 06.02.2007 - 7 Qs 59/07
- BVerfG, 27.02.2008 - 2 BvR 583/07
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (9)
- BVerfG, 24.02.1971 - 1 BvR 435/68
Mephisto - Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrecht
Auszug aus BVerfG, 27.02.2008 - 2 BvR 583/07
Hier können nur ein vollständiges Unterlassen jedweder Erwägungen (vgl. BVerfGE 30, 173 ; 59, 231 ; 97, 391 ; 106, 28 ), grobe Fehleinschätzungen (vgl. BVerfGE 30, 173 ) oder eine Verkennung des Grundrechtseinflusses, auf der die Entscheidung beruht (vgl. BVerfGE 95, 28 ; 97, 391 ), durch das Bundesverfassungsgericht beanstandet werden. - BVerfG, 08.10.1996 - 1 BvR 1183/90
Werkszeitungen
Auszug aus BVerfG, 27.02.2008 - 2 BvR 583/07
Hier können nur ein vollständiges Unterlassen jedweder Erwägungen (vgl. BVerfGE 30, 173 ; 59, 231 ; 97, 391 ; 106, 28 ), grobe Fehleinschätzungen (vgl. BVerfGE 30, 173 ) oder eine Verkennung des Grundrechtseinflusses, auf der die Entscheidung beruht (vgl. BVerfGE 95, 28 ; 97, 391 ), durch das Bundesverfassungsgericht beanstandet werden. - BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63
Spezifisches Verfassungsrecht
Auszug aus BVerfG, 27.02.2008 - 2 BvR 583/07
Bei der Überprüfung von Durchsuchungsanordnungen greift das Bundesverfassungsgericht nur ein, wenn die Feststellungen und Wertungen der Fachgerichte objektiv willkürlich sind oder Fehler erkennen lassen, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung der Grundrechte beruhen (vgl. BVerfGE 18, 85 ; stRspr).
- BVerfG, 24.10.1996 - 2 BvR 1851/94
Mauerschützen
Auszug aus BVerfG, 27.02.2008 - 2 BvR 583/07
Weder die Annahme des Tatverdachts steht zur vollständigen Überprüfung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 95, 96 ) noch die Bewertung der befassten Gerichte zur Verhältnismäßigkeit der Durchsuchung. - BVerfG, 15.05.1963 - 2 BvR 106/63
Rechtswegerschöpfung bei Mängeln im finanzgerichtlichen Verfahren
Auszug aus BVerfG, 27.02.2008 - 2 BvR 583/07
Soweit der Beschwerdeführer geltend macht, er sei durch die andauernde Vorenthaltung der auf der sichergestellten Festplatte gespeicherten Daten in seiner privaten und politischen Tätigkeit behindert, kann er wegen des Grundsatzes der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde (vgl. BVerfGE 16, 124 ; 84, 203 ) nicht gehört werden. - BVerfG, 13.01.1982 - 1 BvR 848/77
Freie Mitarbeiter
Auszug aus BVerfG, 27.02.2008 - 2 BvR 583/07
Hier können nur ein vollständiges Unterlassen jedweder Erwägungen (vgl. BVerfGE 30, 173 ; 59, 231 ; 97, 391 ; 106, 28 ), grobe Fehleinschätzungen (vgl. BVerfGE 30, 173 ) oder eine Verkennung des Grundrechtseinflusses, auf der die Entscheidung beruht (vgl. BVerfGE 95, 28 ; 97, 391 ), durch das Bundesverfassungsgericht beanstandet werden. - BVerfG, 24.03.1998 - 1 BvR 131/96
Mißbrauchsbezichtigung
Auszug aus BVerfG, 27.02.2008 - 2 BvR 583/07
Hier können nur ein vollständiges Unterlassen jedweder Erwägungen (vgl. BVerfGE 30, 173 ; 59, 231 ; 97, 391 ; 106, 28 ), grobe Fehleinschätzungen (vgl. BVerfGE 30, 173 ) oder eine Verkennung des Grundrechtseinflusses, auf der die Entscheidung beruht (vgl. BVerfGE 95, 28 ; 97, 391 ), durch das Bundesverfassungsgericht beanstandet werden. - BVerfG, 11.06.1991 - 1 BvR 772/90
Republikaner
Auszug aus BVerfG, 27.02.2008 - 2 BvR 583/07
Soweit der Beschwerdeführer geltend macht, er sei durch die andauernde Vorenthaltung der auf der sichergestellten Festplatte gespeicherten Daten in seiner privaten und politischen Tätigkeit behindert, kann er wegen des Grundsatzes der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde (vgl. BVerfGE 16, 124 ; 84, 203 ) nicht gehört werden. - BVerfG, 09.10.2002 - 1 BvR 1611/96
Mithörvorrichtung
Auszug aus BVerfG, 27.02.2008 - 2 BvR 583/07
Hier können nur ein vollständiges Unterlassen jedweder Erwägungen (vgl. BVerfGE 30, 173 ; 59, 231 ; 97, 391 ; 106, 28 ), grobe Fehleinschätzungen (vgl. BVerfGE 30, 173 ) oder eine Verkennung des Grundrechtseinflusses, auf der die Entscheidung beruht (vgl. BVerfGE 95, 28 ; 97, 391 ), durch das Bundesverfassungsgericht beanstandet werden.
- BVerfG, 25.09.2023 - 1 BvR 2219/20
Verfassungsbeschwerde gegen die Durchsuchung eines Universitätslehrstuhls zur …
Wenngleich die Bewertung der befassten Gerichte zur Verhältnismäßigkeit der Eingriffsmaßnahme nicht zur vollständigen Überprüfung des Bundesverfassungsgerichts steht, können aber ein vollständiges Unterlassen jedweder Erwägungen (vgl. BVerfGE 30, 173 ; 59, 231 ; 97, 391 ; 106, 28 ), grobe Fehleinschätzungen (vgl. BVerfGE 30, 173 ) oder eine Verkennung des Grundrechtseinflusses, auf der die Entscheidung beruht (vgl. BVerfGE 95, 28 ; 97, 391 ), durch das Bundesverfassungsgericht beanstandet werden (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 27. Februar 2008 - 2 BvR 583/07 -, Rn. 2). - VerfGH Nordrhein-Westfalen, 13.06.2023 - VerfGH 58/22
Verfassungsbeschwerde wegen Wohnungsdurchsuchung
Die Auslegung und Anwendung des maßgebenden einfachen Rechts einschließlich des Prozessrechts sind grundsätzlich alleinige Aufgaben der zuständigen Fachgerichte (VerfGH NRW…, Beschluss vom 25. August 2020 - VerfGH 21/20.VB-2, juris, Rn. 9; siehe zur eingeschränkten verfassungsgerichtlichen Überprüfung von Durchsuchungsanordnungen auch BVerfG, Beschluss vom 27. Februar 2008 - 2 BvR 583/07, juris, Rn. 2).