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   BVerfG, 27.02.2008 - 2 BvR 583/07   

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https://dejure.org/2008,11081
BVerfG, 27.02.2008 - 2 BvR 583/07 (https://dejure.org/2008,11081)
BVerfG, Entscheidung vom 27.02.2008 - 2 BvR 583/07 (https://dejure.org/2008,11081)
BVerfG, Entscheidung vom 27. Februar 2008 - 2 BvR 583/07 (https://dejure.org/2008,11081)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Bundesverfassungsgericht

    Prüfungsmaßstab bei Eingriff Art 13 GG durch Wohnungsdurchsuchung in strafrechtlichem Ermittlungsverfahren - keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Bejahung eines Anfangsverdachts

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Überprüfung fachgerichtlicher Durchsuchungsanordnungen durch das Bundesverfassungsgericht; Verletzung des Beschleunigungsgebotes bei einer dreimonatigen Verfahrensdauer vom Beginn der Durchsuchung bis zur abschließenden Beschwerdeentscheidung

  • Judicialis

    BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 93a Abs. 2; ; BVerfGG § 93b; ; BVerfGG § 93d Abs. 1 Satz 3; ; StPO § 98

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 24.02.1971 - 1 BvR 435/68

    Mephisto - Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrecht

    Auszug aus BVerfG, 27.02.2008 - 2 BvR 583/07
    Hier können nur ein vollständiges Unterlassen jedweder Erwägungen (vgl. BVerfGE 30, 173 ; 59, 231 ; 97, 391 ; 106, 28 ), grobe Fehleinschätzungen (vgl. BVerfGE 30, 173 ) oder eine Verkennung des Grundrechtseinflusses, auf der die Entscheidung beruht (vgl. BVerfGE 95, 28 ; 97, 391 ), durch das Bundesverfassungsgericht beanstandet werden.
  • BVerfG, 08.10.1996 - 1 BvR 1183/90

    Werkszeitungen

    Auszug aus BVerfG, 27.02.2008 - 2 BvR 583/07
    Hier können nur ein vollständiges Unterlassen jedweder Erwägungen (vgl. BVerfGE 30, 173 ; 59, 231 ; 97, 391 ; 106, 28 ), grobe Fehleinschätzungen (vgl. BVerfGE 30, 173 ) oder eine Verkennung des Grundrechtseinflusses, auf der die Entscheidung beruht (vgl. BVerfGE 95, 28 ; 97, 391 ), durch das Bundesverfassungsgericht beanstandet werden.
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 27.02.2008 - 2 BvR 583/07
    Bei der Überprüfung von Durchsuchungsanordnungen greift das Bundesverfassungsgericht nur ein, wenn die Feststellungen und Wertungen der Fachgerichte objektiv willkürlich sind oder Fehler erkennen lassen, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung der Grundrechte beruhen (vgl. BVerfGE 18, 85 ; stRspr).
  • BVerfG, 24.10.1996 - 2 BvR 1851/94

    Mauerschützen

    Auszug aus BVerfG, 27.02.2008 - 2 BvR 583/07
    Weder die Annahme des Tatverdachts steht zur vollständigen Überprüfung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 95, 96 ) noch die Bewertung der befassten Gerichte zur Verhältnismäßigkeit der Durchsuchung.
  • BVerfG, 15.05.1963 - 2 BvR 106/63

    Rechtswegerschöpfung bei Mängeln im finanzgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 27.02.2008 - 2 BvR 583/07
    Soweit der Beschwerdeführer geltend macht, er sei durch die andauernde Vorenthaltung der auf der sichergestellten Festplatte gespeicherten Daten in seiner privaten und politischen Tätigkeit behindert, kann er wegen des Grundsatzes der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde (vgl. BVerfGE 16, 124 ; 84, 203 ) nicht gehört werden.
  • BVerfG, 13.01.1982 - 1 BvR 848/77

    Freie Mitarbeiter

    Auszug aus BVerfG, 27.02.2008 - 2 BvR 583/07
    Hier können nur ein vollständiges Unterlassen jedweder Erwägungen (vgl. BVerfGE 30, 173 ; 59, 231 ; 97, 391 ; 106, 28 ), grobe Fehleinschätzungen (vgl. BVerfGE 30, 173 ) oder eine Verkennung des Grundrechtseinflusses, auf der die Entscheidung beruht (vgl. BVerfGE 95, 28 ; 97, 391 ), durch das Bundesverfassungsgericht beanstandet werden.
  • BVerfG, 24.03.1998 - 1 BvR 131/96

    Mißbrauchsbezichtigung

    Auszug aus BVerfG, 27.02.2008 - 2 BvR 583/07
    Hier können nur ein vollständiges Unterlassen jedweder Erwägungen (vgl. BVerfGE 30, 173 ; 59, 231 ; 97, 391 ; 106, 28 ), grobe Fehleinschätzungen (vgl. BVerfGE 30, 173 ) oder eine Verkennung des Grundrechtseinflusses, auf der die Entscheidung beruht (vgl. BVerfGE 95, 28 ; 97, 391 ), durch das Bundesverfassungsgericht beanstandet werden.
  • BVerfG, 11.06.1991 - 1 BvR 772/90

    Republikaner

    Auszug aus BVerfG, 27.02.2008 - 2 BvR 583/07
    Soweit der Beschwerdeführer geltend macht, er sei durch die andauernde Vorenthaltung der auf der sichergestellten Festplatte gespeicherten Daten in seiner privaten und politischen Tätigkeit behindert, kann er wegen des Grundsatzes der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde (vgl. BVerfGE 16, 124 ; 84, 203 ) nicht gehört werden.
  • BVerfG, 09.10.2002 - 1 BvR 1611/96

    Mithörvorrichtung

    Auszug aus BVerfG, 27.02.2008 - 2 BvR 583/07
    Hier können nur ein vollständiges Unterlassen jedweder Erwägungen (vgl. BVerfGE 30, 173 ; 59, 231 ; 97, 391 ; 106, 28 ), grobe Fehleinschätzungen (vgl. BVerfGE 30, 173 ) oder eine Verkennung des Grundrechtseinflusses, auf der die Entscheidung beruht (vgl. BVerfGE 95, 28 ; 97, 391 ), durch das Bundesverfassungsgericht beanstandet werden.
  • BVerfG, 25.09.2023 - 1 BvR 2219/20

    Verfassungsbeschwerde gegen die Durchsuchung eines Universitätslehrstuhls zur

    Wenngleich die Bewertung der befassten Gerichte zur Verhältnismäßigkeit der Eingriffsmaßnahme nicht zur vollständigen Überprüfung des Bundesverfassungsgerichts steht, können aber ein vollständiges Unterlassen jedweder Erwägungen (vgl. BVerfGE 30, 173 ; 59, 231 ; 97, 391 ; 106, 28 ), grobe Fehleinschätzungen (vgl. BVerfGE 30, 173 ) oder eine Verkennung des Grundrechtseinflusses, auf der die Entscheidung beruht (vgl. BVerfGE 95, 28 ; 97, 391 ), durch das Bundesverfassungsgericht beanstandet werden (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 27. Februar 2008 - 2 BvR 583/07 -, Rn. 2).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 13.06.2023 - VerfGH 58/22

    Verfassungsbeschwerde wegen Wohnungsdurchsuchung

    Die Auslegung und Anwendung des maßgebenden einfachen Rechts einschließlich des Prozessrechts sind grundsätzlich alleinige Aufgaben der zuständigen Fachgerichte (VerfGH NRW, Beschluss vom 25. August 2020 - VerfGH 21/20.VB-2, juris, Rn. 9; siehe zur eingeschränkten verfassungsgerichtlichen Überprüfung von Durchsuchungsanordnungen auch BVerfG, Beschluss vom 27. Februar 2008 - 2 BvR 583/07, juris, Rn. 2).
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