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   BVerfG, 27.02.2009 - 2 BvR 538/07   

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BVerfG, 27.02.2009 - 2 BvR 538/07 (https://dejure.org/2009,685)
BVerfG, Entscheidung vom 27.02.2009 - 2 BvR 538/07 (https://dejure.org/2009,685)
BVerfG, Entscheidung vom 27. Februar 2009 - 2 BvR 538/07 (https://dejure.org/2009,685)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verletzung von Art 2 Abs.2 S 2 GG iVm Art 20 Abs 3 GG durch nicht ausreichende Beachtung der verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Anwendung des § 62 Abs 2 S 4 AufenthG sowie der Grundrechte aus Art 2 Abs 2 S 2 GG iVm Art 104 Abs 1 S 1 GG wegen Fehlens der gebotenen ...

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde zur verfassungsmäßigen Anwendung des § 62 Abs. 2 S. 4 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) und Anhörung durch das Beschwerdegericht in Abschiebungshaftsachen; Verfassungsrechtliche Anforderungen an eine Prüfung der Voraussetzungen für die Anordnung von ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    BVerfGG § 83 a Abs. 2; BVerfGG § 93 c Abs. 1; GG Art. 2 Abs. 2 S. 2; GG Art. 20 Abs. 3; GG Art. 104 Abs. 1; AufenthG § 62 Abs. 2 S. 4; GG Art. 19 Abs. 4; FEVG § 5 Abs. 1
    D (A), Abschiebungshaft, Verfassungsbeschwerde, persönliche Freiheit, Abschiebungshindernis, Verhältnismäßigkeit, Rechtsstaatsprinzip, Sachaufklärungspflicht, Prüfungskompetenz, Verwaltungsverfahren, vorläufiger Rechtsschutz (Eilverfahren), Verwaltungsgericht, ...

  • Judicialis

    AufenthG § 62 Abs. 2; ; GG Art. 2 Abs. 2; ; GG Art. 20 Abs. 3; ; GG Art. 104 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Anordnung der Abschiebungshaft

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 15, 139
  • NJW 2009, 2659
 
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Wird zitiert von ... (71)Neu Zitiert selbst (31)

  • BVerfG, 15.12.2000 - 2 BvR 347/00

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Abschiebungshaft

    Auszug aus BVerfG, 27.02.2009 - 2 BvR 538/07
    Insbesondere verpflichtet er die Haftgerichte zu überprüfen, ob die Ausreisepflicht fortbesteht und ob Umstände vorliegen, durch die die Durchführbarkeit der Abschiebung für längere Zeit oder auf Dauer gehindert wird (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 21. Mai 1987 - 2 BvR 800/84 -, NJW 1987, S. 3076; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 28. November 1995 - 2 BvR 91/95 -, NVwZ-Beilage 3/1996, S. 17 ; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 15. Dezember 2000 - 2 BvR 347/00 -, NVwZ-Beilage I 3/2001, S. 26).

    Insoweit erweist sich § 62 Abs. 2 Satz 4 AufenthG, wonach die Sicherungshaft unzulässig ist, wenn feststeht, dass aus Gründen, die der Ausländer nicht zu vertreten hat, die Abschiebung nicht innerhalb der nächsten drei Monate durchgeführt werden kann, als Ausprägung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes für den Fall der Ungewissheit darüber, ob die Haft tatsächlich erforderlich ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 28. November 1995 - 2 BvR 91/95 -, NVwZ-Beilage 3/1996, S. 17 ; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 15. Dezember 2000 - 2 BvR 347/00 -, NVwZ-Beilage I 3/2001, S. 26).

    Die für die Anwendung des § 62 Abs. 2 Satz 4 AufenthG notwendige Prognose hat der Richter auf der Grundlage einer hinreichend vollständigen Tatsachengrundlage zu treffen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 15. Dezember 2000 - 2 BvR 347/00 -, NVwZ-Beilage I 3/2001, S. 26).

    Der Haftrichter hat nicht nur verwaltungsgerichtliche Entscheidungen, die in einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes ergehen, zum Anlass zu nehmen zu untersuchen, ob die Abschiebung innerhalb der Drei-Monats-Frist des § 62 Abs. 2 Satz 4 AufenthG wieder möglich werden könnte (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 28. November 1995 - 2 BvR 91/95 -, NVwZ-Beilage 3/1996, S. 17 ; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 15. Dezember 2000 - 2 BvR 347/00 -, NVwZ-Beilage I 3/2001, S. 26).

  • BVerfG, 07.10.1981 - 2 BvR 1194/80

    Baden-Württembergisches Unterbringungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 27.02.2009 - 2 BvR 538/07
    Die formellen Gewährleistungen des Art. 104 GG stehen mit der materiellen Freiheitsgarantie des Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG in unlösbarem Zusammenhang (vgl. BVerfGE 10, 302 ; 58, 208 ).

    Art. 104 Abs. 1 GG nimmt den schon in Art. 2 Abs. 2 Satz 3 GG enthaltenen Gesetzesvorbehalt auf und verstärkt ihn für alle Freiheitsbeschränkungen, indem er neben der Forderung nach einem förmlichen Gesetz ausdrücklich die Pflicht, die sich aus diesem Gesetz ergebenden Formvorschriften zu beachten, zum Verfassungsgebot erhebt (vgl. BVerfGE 10, 302 ; 58, 208 ).

    Die mündliche Anhörung des Betroffenen vor der Entscheidung über die Freiheitsentziehung, die in § 5 Abs. 1 Satz 1 FreihEntzG festgeschrieben ist, gehört zu den bedeutsamen Verfahrensgarantien, deren Beachtung Art. 104 Abs. 1 GG fordert und mit grundrechtlichem Schutz versieht, und ist Kernstück der Amtsermittlung im Freiheitsentziehungsverfahren (vgl. BVerfGE 58, 208 ; 66, 191 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 11. März 1996 - 2 BvR 927/95 -, NVwZ-Beilage 7/1996, S. 49; BVerfGK 9, 132 ).

  • BVerfG, 28.11.1995 - 2 BvR 91/95

    Verfassungsrechtliche Überprüfungen von gerichtlichen Entscheidungen zur

    Auszug aus BVerfG, 27.02.2009 - 2 BvR 538/07
    Insbesondere verpflichtet er die Haftgerichte zu überprüfen, ob die Ausreisepflicht fortbesteht und ob Umstände vorliegen, durch die die Durchführbarkeit der Abschiebung für längere Zeit oder auf Dauer gehindert wird (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 21. Mai 1987 - 2 BvR 800/84 -, NJW 1987, S. 3076; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 28. November 1995 - 2 BvR 91/95 -, NVwZ-Beilage 3/1996, S. 17 ; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 15. Dezember 2000 - 2 BvR 347/00 -, NVwZ-Beilage I 3/2001, S. 26).

    Insoweit erweist sich § 62 Abs. 2 Satz 4 AufenthG, wonach die Sicherungshaft unzulässig ist, wenn feststeht, dass aus Gründen, die der Ausländer nicht zu vertreten hat, die Abschiebung nicht innerhalb der nächsten drei Monate durchgeführt werden kann, als Ausprägung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes für den Fall der Ungewissheit darüber, ob die Haft tatsächlich erforderlich ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 28. November 1995 - 2 BvR 91/95 -, NVwZ-Beilage 3/1996, S. 17 ; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 15. Dezember 2000 - 2 BvR 347/00 -, NVwZ-Beilage I 3/2001, S. 26).

    Der Haftrichter hat nicht nur verwaltungsgerichtliche Entscheidungen, die in einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes ergehen, zum Anlass zu nehmen zu untersuchen, ob die Abschiebung innerhalb der Drei-Monats-Frist des § 62 Abs. 2 Satz 4 AufenthG wieder möglich werden könnte (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 28. November 1995 - 2 BvR 91/95 -, NVwZ-Beilage 3/1996, S. 17 ; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 15. Dezember 2000 - 2 BvR 347/00 -, NVwZ-Beilage I 3/2001, S. 26).

  • BVerfG, 10.12.2007 - 2 BvR 1033/06

    Verfassungsmäßigkeit der Anordnung von Abschiebungshaft

    Auszug aus BVerfG, 27.02.2009 - 2 BvR 538/07
    Hierfür sind regelmäßig die Akten der Ausländerbehörde beizuziehen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 10. Dezember 2007 - 2 BvR 1033/06 -, NVwZ 2008, S. 304 ; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 1. April 2008 - 2 BvR 1925/04 -, [...]).

    Angesichts des hohen Ranges des Freiheitsgrundrechts gilt dies in gleichem Maße, wenn die nachträgliche Feststellung der Rechtswidrigkeit einer freiheitsentziehenden Maßnahme in Rede steht (BVerfGK 7, 87 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 10. Dezember 2007 - 2 BvR 1033/06 -, NVwZ 2008, S. 304 ).

    Aus dieser - offensichtlich nicht juristischen Kategorien folgenden - Einlassung ergaben sich deutliche Hinweise auf ein anhängiges verwaltungsgerichtliches Eilverfahren (zur Ermittlungspflicht bei unjuristischer Ausdrucksweise in Abschiebungshaftfällen vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 10. Dezember 2007 - 2 BvR 1033/06 -, NVwZ 2008, S. 304 ).

  • BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73

    Ausländerausweisung

    Auszug aus BVerfG, 27.02.2009 - 2 BvR 538/07
    19 Abs. 4 GG gewährleistet die Effektivität des Rechtsschutzes gegen die öffentliche Gewalt (BVerfGE 35, 263 ; 35, 382 ).

    Vielmehr können überwiegende öffentliche Belange es auch vor der Verfassung rechtfertigen, den Rechtsschutz des Einzelnen - freilich nur einstweilen - zurückzustellen, um unaufschiebbare Maßnahmen im Interesse des allgemeinen Wohls rechtzeitig in die Wege zu leiten (vgl. BVerfGE 35, 382 ; 51, 268 ; 67, 43 ).

    Die Verwaltungsbehörden haben bei der Entscheidung über den Einsatz von Zwangsmitteln zu berücksichtigen, dass der in Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG verlangte umfassende und wirksame gerichtliche Rechtsschutz illusorisch wäre, wenn sie irreparable Maßnahmen durchführten, bevor die Gerichte deren Rechtmäßigkeit geprüft haben (vgl. BVerfGE 35, 382 ).

  • BVerfG, 10.02.1960 - 1 BvR 526/53

    Vormundschaft

    Auszug aus BVerfG, 27.02.2009 - 2 BvR 538/07
    2 Abs. 2 Satz 2 GG gewährleistet die Freiheit der Person als ein besonders hohes Rechtsgut, in das nur aus wichtigen Gründen eingegriffen werden darf (vgl. BVerfGE 10, 302 ; 29, 312 ; 105, 239 ).

    Die formellen Gewährleistungen des Art. 104 GG stehen mit der materiellen Freiheitsgarantie des Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG in unlösbarem Zusammenhang (vgl. BVerfGE 10, 302 ; 58, 208 ).

    Art. 104 Abs. 1 GG nimmt den schon in Art. 2 Abs. 2 Satz 3 GG enthaltenen Gesetzesvorbehalt auf und verstärkt ihn für alle Freiheitsbeschränkungen, indem er neben der Forderung nach einem förmlichen Gesetz ausdrücklich die Pflicht, die sich aus diesem Gesetz ergebenden Formvorschriften zu beachten, zum Verfassungsgebot erhebt (vgl. BVerfGE 10, 302 ; 58, 208 ).

  • BVerfG, 11.03.1996 - 2 BvR 927/95

    Aufrechterhaltung von Abschiebehaft ohne vorherige mündliche Anhörung des

    Auszug aus BVerfG, 27.02.2009 - 2 BvR 538/07
    Die mündliche Anhörung des Betroffenen vor der Entscheidung über die Freiheitsentziehung, die in § 5 Abs. 1 Satz 1 FreihEntzG festgeschrieben ist, gehört zu den bedeutsamen Verfahrensgarantien, deren Beachtung Art. 104 Abs. 1 GG fordert und mit grundrechtlichem Schutz versieht, und ist Kernstück der Amtsermittlung im Freiheitsentziehungsverfahren (vgl. BVerfGE 58, 208 ; 66, 191 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 11. März 1996 - 2 BvR 927/95 -, NVwZ-Beilage 7/1996, S. 49; BVerfGK 9, 132 ).
  • BVerfG, 13.12.2005 - 2 BvR 447/05

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen freiheitsentziehende Maßnahmen nach

    Auszug aus BVerfG, 27.02.2009 - 2 BvR 538/07
    Angesichts des hohen Ranges des Freiheitsgrundrechts gilt dies in gleichem Maße, wenn die nachträgliche Feststellung der Rechtswidrigkeit einer freiheitsentziehenden Maßnahme in Rede steht (BVerfGK 7, 87 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 10. Dezember 2007 - 2 BvR 1033/06 -, NVwZ 2008, S. 304 ).
  • BVerfG, 15.05.2002 - 2 BvR 2292/00

    Richtervorbehalt

    Auszug aus BVerfG, 27.02.2009 - 2 BvR 538/07
    2 Abs. 2 Satz 2 GG gewährleistet die Freiheit der Person als ein besonders hohes Rechtsgut, in das nur aus wichtigen Gründen eingegriffen werden darf (vgl. BVerfGE 10, 302 ; 29, 312 ; 105, 239 ).
  • BVerfG, 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80

    Fortdauer der Unterbringung

    Auszug aus BVerfG, 27.02.2009 - 2 BvR 538/07
    Es ist unverzichtbare Voraussetzung rechtsstaatlichen Verfahrens, dass Entscheidungen, die den Entzug der persönlichen Freiheit betreffen, auf zureichender richterlicher Sachaufklärung beruhen und eine in tatsächlicher Hinsicht genügende Grundlage haben, die der Bedeutung der Freiheitsgarantie entspricht (vgl. BVerfGE 70, 297 ).
  • BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvR 42/76

    Effektivität des Rechtsschutzes in sozialgerichtlichen Verfahren

  • BVerfG, 07.09.2006 - 2 BvR 129/04

    Verletzung von Art 2 Abs 2 S 2 GG iVm Art 104 Abs 1 S 1 GG durch Unterlassen der

  • BVerfG, 01.04.2008 - 2 BvR 1925/04

    Verfassungsmäßigkeit der Ingewahrsamnahme eines Abzuschiebenden ohne richterliche

  • BVerfG, 08.02.1984 - 2 BvR 677/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Anhörung des Betroffenen bei

  • BGH, 12.06.1986 - V ZB 9/86

    Voraussetzungen der Abschiebehaft

  • BVerfG, 10.04.1997 - 2 BvL 45/92

    Räumliche Aufenthaltsbeschränkung

  • BVerfG, 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80

    Sasbach

  • BVerwG, 02.09.1963 - I C 142.59

    Verletzung von Art. 19 Abs. 4 GG aufgrund zu kurzer Fristsetzung für ein

  • BVerfG, 02.05.1984 - 2 BvR 1413/83

    Offensichtlich unbegründeter Asylantrag

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

  • BVerfG, 21.05.1987 - 2 BvR 800/84

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Anordnung von Abschiebehaft

  • BGH, 25.09.1980 - VII ZB 5/80

    Abschiebungshaft und Asylantrag

  • BVerfG, 16.05.1995 - 1 BvR 1087/91

    Kruzifix im Klassenzimmer

  • BVerfG, 27.10.1970 - 1 BvR 557/68

    Anrechnung einer im Ausland erlittenen Auslieferungshaft - Grundsatz der

  • BVerwG, 29.10.1963 - I C 8.63
  • BVerfG, 19.06.1973 - 1 BvL 39/69

    Behördliches Beschwerderecht

  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93

    Flughafenverfahren

  • BVerfG, 23.05.1967 - 2 BvR 534/62

    Verfassungsmäßigkeit des § 6 StVO - Vorladung zum Verkehrsunterricht

  • BVerfG, 13.06.1979 - 1 BvR 699/77

    Vorläufiger Rechtsschutz bei Auflösung einer Grundschule

  • BVerfG, 24.04.1985 - 2 BvF 2/83

    Kriegsdienstverweigerung II

  • BVerfG, 24.04.1974 - 2 BvR 236/74

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Arrestvollziehung im Strafvollzug

  • BGH, 20.10.2016 - V ZB 167/14

    Abschiebungshaft: Inhaltliche Anforderungen an den Haftantrag; rechtsstaatliche

    Es ist unverzichtbare Voraussetzung rechtsstaatlichen Verfahrens, dass Entscheidungen, die den Entzug der persönlichen Freiheit betreffen, auf zureichender richterlicher Sachaufklärung beruhen und eine in tatsächlicher Hinsicht genügende Grundlage haben, die der Bedeutung der Freiheitsgarantie entspricht (BVerfGK 15, 139, 144 f.; Senat, Beschlüsse vom 20. Januar 2011 - V ZB 226/10, FGPrax 2011, 144 Rn. 15, vom 11. Mai 2011 - V ZB 265/10, FGPrax 2011, 201 Rn. 8 und vom 16. Juni 2016 - V ZB 12/15, juris Rn. 14).

    Er muss sich aber nach dem Stand und dem voraussichtlichen Fortgang der Prüfung der Ausländerbehörde und eines bereits anhängigen verwaltungsgerichtlichen Verfahrens erkundigen und prüfen, ob sich hieraus Zweifel an der Durchführbarkeit der Abschiebung oder der Verhältnismäßigkeit der Haft ergeben (BVerfGK 15, 139, 146; Senat, Beschlüsse vom 25. Februar 2010 - V ZB 172/09, NVwZ 2010, 726 Rn. 24, vom 10. Mai 2012 - V ZB 246/11, FGPrax 2012, 225 Rn. 14 und vom 11. Oktober 2012 - V ZB 274/11, FGPrax 2013, 40 Rn. 11; vgl. auch Senat, Beschluss vom 4. April 2016 - V ZB 112/15, juris Rn. 16).

  • BGH, 04.03.2010 - V ZB 222/09

    Freiheitsentziehungsverfahren: Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die

    Die vollständige Ausländerakte ist regelmäßig auch notwendige Grundlage der Entscheidung über die Anordnung der Sicherungshaft (BVerfG NVwZ 2008, 304, 305; InfAuslR 2008, 358, 360; NJW 2009, 2659, 2660; Beschlussempfehlung zum FamFG in BT-Drucks. 16/9733 S. 299).
  • BGH, 20.01.2011 - V ZB 226/10

    Abschiebungshaftverfahren: Einvernehmen der Ermittlungsverfahren führenden

    aa) Diese ist dem Gericht zwar nach § 417 Abs. 2 Satz 3 FamFG mit der Antragstellung vorzulegen und regelmäßig auch notwendige Grundlage der Entscheidung über die Anordnung der Sicherungshaft (BVerfG, NVwZ 2008, 304, 305; InfAuslR 2008, 358, 360; NJW 2009, 2659, 2660; Beschlussempfehlung zum FamFG in BT-Drucks. 16/9733 S. 299).

    Insbesondere die für die Anwendung des § 62 Abs. 2 Satz 4 AufenthG notwendige Prognose hat der Haftrichter auf der Grundlage einer hinreichend vollständigen Tatsachengrundlage zu treffen (BVerfG, NJW 2009, 2659, 2660).

    Es ist unverzichtbare Voraussetzung rechtsstaatlichen Verfahrens, dass Entscheidungen, die den Entzug der persönlichen Freiheit betreffen, auf zureichender richterlicher Sachaufklärung beruhen und eine in tatsächlicher Hinsicht genügende Grundlage haben, die der Bedeutung der Freiheitsgarantie entspricht (BVerfG, NJW 2009, 2659, 2660; Senat, Beschluss vom 4. März 2010 - V ZB 222/09, BGHZ 184, 323, 329 f. Rn. 14).

  • BGH, 10.05.2012 - V ZB 246/11

    Abschiebungshaftverfahren: Anforderungen an die Zulässigkeit des Haftantrags

    a) Für die Anordnung und Aufrechterhaltung von Abschiebungshaft ist damit erst Raum, wenn die Sachverhaltsermittlung und -bewertung ergeben haben, dass entweder eine Abschiebung innerhalb der nächsten drei Monate prognostiziert oder zunächst eine zuverlässige Prognose nicht getroffen werden kann (Senat, Beschluss vom 7. April 2011 - V ZB 211/10, juris Rn. 11; BVerfG NJW 2009, 2659, 2660 Rn. 22).

    Er muss in diesem Rahmen eigene Ermittlungen anstellen und den Stand und den voraussichtlichen Fortgang eines bereits anhängigen verwaltungsgerichtlichen Verfahrens bei seiner Entscheidung über die Anordnung oder Fortdauer der Haft berücksichtigen und sich dazu bei dem zuständigen Verwaltungsgericht erkundigen (BVerfG NJW 2009, 2659, 2660 Rn. 23; Senat, Beschluss vom 25. Februar 2010 - V ZB 172/09, NVwZ 2010, 726, 728 Rn. 24).

  • BGH, 10.06.2010 - V ZB 204/09

    Freiheitsentziehungsverfahren: Anordnung der Abschiebehaft ohne Beiziehung der

    (a) Das Beschwerdegericht hat die notwendige, vom Amtsgericht unterlassene Prognose nachgeholt, das übersehen hatte, dass für die Anordnung von Sicherungshaft nur Raum ist, wenn die Sachverhaltsermittlung und -bewertung ergibt, dass entweder eine Abschiebung innerhalb der nächsten drei Monate prognostiziert oder eine zuverlässige Prognose zunächst nicht getroffen werden kann (vgl. BVerfG, NJW 2009, 2659, 2660; Senat, Beschl. v. 25. März 2010, V ZA 9/10, Rdn. 17, juris).

    Entscheidungen, die den Entzug der persönlichen Freiheit betreffen, müssen nämlich auf zureichender richterlicher Sachaufklärung beruhen und eine in tatsächlicher Hinsicht genügende Grundlage haben, die der Bedeutung der Freiheitsgarantie entspricht (BVerfGE 58, 208, 222; 70, 297, 308; NJW 1998, 1774, 1775; InfAuslR 2008, 358, 360; NJW 2009, 2659, 2662).

    Dazu muss er selbst die Tatsachen feststellen, die die Freiheitsentziehung rechtfertigen (BVerfGE 83, 24, 33), wofür in Abschiebehaftsachen in der Regel die Beiziehung der Ausländerakte erforderlich ist (BVerfG InfAuslR 2008, 358, 360; NVwZ 2008, 304, 305; NJW 2009, 2659, 2662).

  • BGH, 25.02.2010 - V ZB 172/09

    Freiheitsentziehungsverfahren: Zulässigkeit eines Antrags auf Feststellung der

    Die Bedeutung des Freiheitsgrundrechts (Art. 2 Abs. 2 GG) verlangt vielmehr eine eigene Sachverhaltsermittlung des Haftrichters, der den Stand und den voraussichtlichen Fortgang eines bereits anhängigen verwaltungsgerichtlichen Verfahrens bei seiner Entscheidung über die Anordnung oder Fortdauer der Haft berücksichtigen und sich dazu bei dem zuständigen Verwaltungsgericht erkundigen muss (BVerfG NJW 2009, 2659, 2660).
  • BGH, 27.10.2011 - V ZB 311/10

    Abschiebungshaftverfahren: Begründungszwang für zulässigen Haftantrag; Angaben

    a) Für die Anordnung von Sicherungshaft ist nur Raum, wenn die Sachverhaltsermittlung und -bewertung ergibt, dass entweder eine Abschiebung innerhalb der nächsten drei Monate prognostiziert oder eine zuverlässige Prognose zunächst nicht getroffen werden kann (vgl. BVerfG, NJW 2009, 2659, 2660 Rn. 22 f.; Senat, Beschluss vom 10. Juni 2010 - V ZB 205/09, Rn. 9, juris).

    Die Prognose muss auf einer hinreichend vollständigen Tatsachengrundlage basieren und sich auf alle im konkreten Fall ernsthaft in Betracht kommenden Gründe erstrecken, die der Abschiebung entgegenstehen oder sie verzögern können (BVerfG, NJW 2009, 2659, 2660).

  • BGH, 06.05.2010 - V ZB 193/09

    Abschiebungshaft: Beachtung des Beschleunigungsgrundsatzes bei der Beschaffung

    Der Haftrichter hat auf einer hinreichend vollständigen Tatsachengrundlage seine Prognose grundsätzlich auf alle im konkreten Fall ernsthaft in Betracht kommenden Gründe zu erstrecken, die der Abschiebung entgegenstehen oder sie verzögern können (BVerfG NJW 2009, 2659, 2660).

    Die Ungewissheit hinsichtlich der Dauer des - von ihm nicht zu vertretenden - Abschiebungshindernisses hat der Ausländer nur für einen begrenzten Zeitraum hinzunehmen (BVerfG NJW 2009, 2659 2660).

  • BGH, 17.06.2010 - V ZB 13/10

    Rechtsbeschwerde gegen den Vollzug einer Abschiebungshaft; Anordnung einer Haft

    Der Haftrichter hat auf der Grundlage einer hinreichend vollständigen Tatsachengrundlage und unter Berücksichtigung der Möglichkeiten verwaltungsgerichtlichen Rechtschutzes eine Prognose zum Zeitpunkt der möglichen Zurückschiebung zu treffen (Senat, Beschl. v. 16. Dezember 2009, V ZB 148/09, FGPrax 2010, 50, 51; BVerfG NJW 2009, 2659, 2660).

    Die Entscheidung des Amtsgerichts lässt zwar nicht erkennen, dass sich der Haftrichter des Erfordernisses einer Prognoseentscheidung (s. dazu BVerfG NJW 2009, 2659, 2660) bewusst gewesen ist.

  • BGH, 05.12.2023 - XIII ZB 46/22

    Revision gegen die Unterlassung der persönlichen Anhörung eines Asylsuchenden vor

    Sie dient nicht nur der Gewährung rechtlichen Gehörs, sondern ist zugleich Kernstück der Amtsermittlung im Freiheitsentziehungsverfahren (BVerfG, Beschluss vom 27. Februar 2009 - 2 BvR 538/07, BVerfGK 15, 139 Rn. 33; BGH, Beschlüsse vom 17. Juni 2010 - V ZB 9/10, InfAuslR 2010, 384 Rn. 8; vom 12. Mai 2011 - V ZB 296/10, IBRRS 2011, 2311 Rn. 12).
  • BGH, 28.10.2010 - V ZB 210/10

    Freiheitsentziehungsverfahren: Wirksamkeit eines nicht unterschriebenen

  • BGH, 04.03.2010 - V ZB 184/09

    Abschiebehaftverfahren: Prüfung der Kommunikation des Dolmetschers mit dem

  • BGH, 26.05.2011 - V ZB 264/10

    Abschiebungshaft: Haftanordnung im Mutterschutz; Pflicht des Haftrichters zur

  • BGH, 18.08.2010 - V ZB 119/10

    Beschwerde gegen Abschiebungshaftanordnung: Persönliche Anhörung; Beiziehung der

  • BGH, 10.06.2010 - V ZB 205/09

    Abschiebehaftverfahren: Erneute Prüfung eines Abschiebungshindernisses durch das

  • BGH, 01.03.2012 - V ZB 206/11

    Abschiebungshaft: Hafthindernis durch Stellung eines Asylantrags

  • BGH, 18.11.2010 - V ZB 121/10

    Erforderlichkeit einer rechtzeitigen konkreten Benennung eines Zielstaates

  • BGH, 30.06.2011 - V ZB 274/10

    Ausländerrecht: Richterliche Anordnung des Transitaufenthalts eines Asylsuchenden

  • BGH, 25.03.2010 - V ZA 9/10

    Abschiebehaftverfahren: Haftanordnung bei vollziehbarer Ausreisepflicht wegen

  • BGH, 11.05.2011 - V ZB 265/10

    Ausländerrecht: Prognose über mögliche Abschiebung innerhalb der angeordneten

  • BGH, 17.06.2010 - V ZB 9/10

    Freiheitsentziehungsverfahren: Persönliche Anhörung des Betroffenen vor Anordnung

  • BGH, 16.06.2016 - V ZB 12/15

    Abschiebungshaftsache: Amtsermittlungspflicht des Haftrichters zur

  • BVerfG, 09.02.2012 - 2 BvR 1064/10

    Zu den Anforderungen an die eigenverantwortliche richterliche Prüfung der

  • BGH, 12.05.2011 - V ZB 309/10

    Anordnung von Abschiebungshaft ist bei Vorliegen von vom Ausländer nicht zu

  • BGH, 17.06.2010 - V ZB 127/10

    Rechtsbeschwerde im Freiheitsentziehungsverfahren: Rechtswidrigkeit einer

  • BGH, 16.12.2009 - V ZB 148/09

    Eigenverantwortliche Überprüfungspflicht des Haftrichters hinsichtlich der

  • BGH, 07.04.2011 - V ZB 211/10

    Sicherungshaft bei fehlendem Einvernehmen der Staatsanwaltschaft mit der

  • BGH, 10.01.2019 - V ZB 159/17

    Haftanordnung bei vollziehbarer Abschiebungsandrohung

  • BGH, 20.09.2017 - V ZB 118/17

    Zurückweisungshaftsache: Anforderungen an die Begründung des Haftantrags;

  • BGH, 17.06.2010 - V ZB 3/10

    Freiheitsentziehungsverfahren: Pflicht des Beschwerdegerichts zur erneuten

  • BGH, 21.10.2010 - V ZB 56/10

    Inhaltliche Voraussetzungen für Abschiebungshaftanträge; Rechtswidrigkeit einer

  • VerfGH Berlin, 13.06.2022 - VerfGH 139/21

    Begründete Verfassungsbeschwerde gegen die Anordnung von Erzwingungshaft

  • BGH, 19.05.2011 - V ZB 122/11

    Aufrechterhaltung der Sicherungshaft gegen einen ohne Pass, Passersatzpapiere

  • BGH, 19.07.2018 - V ZB 223/17

    Beiziehung der Ausländerakte durch das Beschwerdegericht bei der Entscheidung

  • BGH, 11.10.2018 - V ZB 70/17

    Anordnung der Sicherungshaft wegen Vorliegens des Haftgrunds der Fluchtgefahr zur

  • BGH, 21.10.2010 - V ZB 96/10

    Möglichkeit der Heilung eines fehlenden Haftantrages in der Beschwerdeinstanz;

  • BGH, 12.10.2016 - V ZB 8/15

    Notwendigkeit des Vorliegens eines Vorliegen eines zulässigen Haftantrags für die

  • BGH, 09.02.2012 - V ZB 305/10

    Begründetheit einer Abschiebungshaft bei fehlendem oder formunwirksamen

  • BGH, 20.04.2021 - XIII ZB 47/20

    Voraussetzung für die Bestehensvermutung einer Fluchtgefahr bei vergangener

  • BGH, 11.10.2012 - V ZB 154/11

    Ausländerrecht: Prüfung der altersgerechten Unterbringung eines Minderjährigen

  • BGH, 25.08.2011 - V ZB 188/11

    Rechtmäßigkeit einer Beschwerdeentscheidung bei Belehrung während der Anhörung

  • BGH, 12.05.2011 - V ZB 299/10

    Ausreichender Haftgrund bei lediglich grober Überprüfung des einem Ausländer

  • BGH, 16.09.2010 - V ZB 120/10

    Abschiebungshaftverfahren: Erneute Anhörung im Beschwerdeverfahren zur

  • BGH, 29.04.2010 - V ZB 202/09

    Haft zur Sicherung der Zurückschiebung eines Ausländers im Anschluss an die

  • OVG Niedersachsen, 31.03.2010 - 8 PA 28/10

    Erfordernis einer abgeschlossenen Abschiebung und einer tatsächlichen Beendigung

  • VGH Bayern, 24.01.2019 - 10 CE 18.1871

    Keine Unzumutbarkeit wegen vorübergehender Trennung der Eheleute für die übliche

  • BGH, 06.10.2011 - V ZB 188/11

    Notwendigkeit des Vorliegens des Einvernehmens der Staatsanwaltschaft für die

  • BGH, 30.10.2013 - V ZB 90/13

    Ausländerrecht: Anordnung des Transitaufenthalts einer asylsuchenden Familie mit

  • BGH, 08.07.2010 - V ZB 203/09

    Anordnung der Abschiebungshaft hinsichtlich eines ohne Aufenthaltstitel über

  • BGH, 11.05.2017 - V ZB 175/16

    Haftanordnung zur Sicherung der Abschiebung; Rüge des Verstoßes des Amtsgerichts

  • BGH, 21.07.2011 - V ZB 222/10

    Notwendigkeit der Vornahme einer rechtsfehlerfreien Prognose nach § 62 Abs. 2 S.

  • BGH, 03.02.2011 - V ZB 12/10

    Verpflichtung des Haftrichters zur Aufklärung und Berücksichtigung des Standes

  • BGH, 30.10.2013 - V ZB 89/13

    Richterliche Aufklärung bei Verlängerung des Aufenthaltes eines Kindes in einem

  • VerfGH Berlin, 13.06.2022 - VerfGH 145/21

    Begründete Verfassungsbeschwerde gegen die die Anordnung von Erzwingungshaft

  • BGH, 26.01.2017 - V ZB 144/15

    Anordnung von Sicherungshaft; Umfassende Prüfung der gesetzlichen Voraussetzungen

  • VGH Baden-Württemberg, 08.12.2011 - 11 S 3155/11

    Zum Einvernehmen der Staatsanwaltschaft nach § 72 Abs 4 S 1 AufenthG 2004

  • BGH, 15.12.2020 - XIII ZB 7/19

    Gelingensprognose im Abschiebungshaftverfahren: Erwartbarkeit der Beseitigung

  • BGH, 20.04.2021 - XI ZB 47/20

    Der Vermutungstatbestand des §

  • BGH, 18.10.2011 - V ZB 188/11
  • VG Minden, 05.08.2020 - 12 L 179/20
  • OLG Köln, 11.06.2010 - 16 AR 3/10

    Gerichtliche Zuständigkeit bei wiederholter gerichtlicher Anordnung der

  • LG Kassel, 22.04.2014 - 3 T 162/14
  • LG Arnsberg, 09.08.2013 - 6 T 187/13

    Rechtmäßigkeit der Beantragung und Vollziehung der Abschiebehaft unter anderem

  • KG, 04.08.2009 - 1 W 376/07

    Abschiebungshaftverfahren: Feststellungslast für die Einreise eines Betroffenen

  • LG Saarbrücken, 27.08.2010 - 5 T 85/10

    Abschiebungs- bzw. Zurückschiebungshaft: Überprüfung der Haftanordnung gegen

  • KG, 04.08.2009 - 1 W 379/07

    Anforderungen an den Nachweis der Ausreisepflicht des Betroffenen im

  • LG Coburg, 18.08.2016 - 22 T 33/16

    Rechtmäßige Anordnung von Sicherungshaft

  • OLG München, 29.05.2009 - 34 Wx 42/09

    Abschiebungshaftverfahren: Umfang der Nachprüfbarkeit der tatrichterlichen

  • OVG Sachsen, 28.12.2012 - 4 B 171/12

    Zwangsgeldfestsetzung, Prüfungsumfang, effektiver Rechtsschutz

  • LG Dortmund, 30.10.2017 - 9 T 512/16

    Gesetzliche Anforderungen an den Haftantrag der Sicherungshaft zur Abschiebung

  • AG Kronach, 13.07.2011 - XIV 15/11

    Abschiebungshaft, Sicherungshaft, Dublinverfahren, Dublin II-VO, Haftantrag,

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