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   BVerfG, 27.02.2020 - 2 BvR 2667/16   

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https://dejure.org/2020,3345
BVerfG, 27.02.2020 - 2 BvR 2667/16 (https://dejure.org/2020,3345)
BVerfG, Entscheidung vom 27.02.2020 - 2 BvR 2667/16 (https://dejure.org/2020,3345)
BVerfG, Entscheidung vom 27. Februar 2020 - 2 BvR 2667/16 (https://dejure.org/2020,3345)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Teilweise Parallelentscheidung

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Teilweise Parallelentscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 09.04.2018 - 1 BvR 790/12

    Weitere Entscheidungen über Verfassungsbeschwerden zur Dreizehnten Novelle des

    Auszug aus BVerfG, 27.02.2020 - 2 BvR 2667/16
    Zwar sind einem Betroffenen, der Verfassungsbeschwerde gegen ein Gesetz einlegt, obwohl für ihn erkennbar ist, dass bereits Verfassungsbeschwerden erhoben sind, die zur Überprüfung des Gesetzes durch das Bundesverfassungsgericht führen werden, in der Regel die notwendigen Auslagen auch dann nicht zu erstatten, wenn sich aufgrund einer Leitentscheidung des Bundesverfassungsgerichts ergibt, dass seine Verfassungsbeschwerde begründet war (vgl. BVerfGE 85, 117 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 9. April 2018 - 1 BvR 790/12 -, Rn. 9 f.).
  • BVerfG, 26.02.2020 - 2 BvR 2347/15

    Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung verfassungswidrig

    Auszug aus BVerfG, 27.02.2020 - 2 BvR 2667/16
    a) Das Bundesverfassungsgericht hat die mit der Verfassungsbeschwerde angestrebte verfassungsrechtliche Überprüfung des § 217 StGB mit Urteil vom 26. Februar 2020 (2 BvR 2347/15, 2 BvR 651/16, 2 BvR 1261/16, 2 BvR 1593/16, 2 BvR 2354/16, 2 BvR 2527/16) vorgenommen und die Vorschrift unter anderem deshalb für mit dem Grundgesetz unvereinbar und nichtig erklärt, weil das darin normierte Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung und dessen mögliche Bußgeldbewehrung nach § 30 Abs. 1 Nr. 1 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) Vereinigungen, die anderen Hilfe zur Selbsttötung leisten möchten, jedenfalls in ihrer allgemeinen Handlungsfreiheit aus Art. 2 Abs. 1 GG, verletzt.
  • BVerfG, 19.11.1991 - 1 BvR 1425/90

    Versagung der Auslagenerstattung trotz Begründetheit der Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 27.02.2020 - 2 BvR 2667/16
    Zwar sind einem Betroffenen, der Verfassungsbeschwerde gegen ein Gesetz einlegt, obwohl für ihn erkennbar ist, dass bereits Verfassungsbeschwerden erhoben sind, die zur Überprüfung des Gesetzes durch das Bundesverfassungsgericht führen werden, in der Regel die notwendigen Auslagen auch dann nicht zu erstatten, wenn sich aufgrund einer Leitentscheidung des Bundesverfassungsgerichts ergibt, dass seine Verfassungsbeschwerde begründet war (vgl. BVerfGE 85, 117 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 9. April 2018 - 1 BvR 790/12 -, Rn. 9 f.).
  • BVerfG, 10.08.2017 - 1 BvR 571/16

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen das Tarifeinheitsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 27.02.2020 - 2 BvR 2667/16
    b) Für eine auf denselben Gegenstand zielende verfassungsgerichtliche Entscheidung über die im Wesentlichen inhaltsgleichen Grundrechtsrügen besteht daher kein Rechtsschutzbedürfnis mehr (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 10. August 2017 - 1 BvR 571/16 -, Rn. 17 f.).
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