Rechtsprechung
   BVerfG, 27.03.2017 - 2 BvR 871/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,9304
BVerfG, 27.03.2017 - 2 BvR 871/16 (https://dejure.org/2017,9304)
BVerfG, Entscheidung vom 27.03.2017 - 2 BvR 871/16 (https://dejure.org/2017,9304)
BVerfG, Entscheidung vom 27. März 2017 - 2 BvR 871/16 (https://dejure.org/2017,9304)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,9304) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 34 Abs 1 BVerfGG, § 34 Abs 2 BVerfGG, § 93 Abs 2 BVerfGG, § 1 Abs 1 Nr 4 JBeitrO
    Unanfechtbarkeit der Verhängung einer Missbrauchsgebühr - Wiedereinsetzungsantrag mangels Vortrags von Hinderungsgründen offensichtlich unzulässig

  • Wolters Kluwer

    Verhängung einer Missbrauchsgebühr als Gegenleistung für die missbräuchliche Inanspruchnahme des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG); Durchbrechung des Grundsatzes der Kostenfreiheit verfassungsgerichtlicher Verfahren

  • rewis.io

    Unanfechtbarkeit der Verhängung einer Missbrauchsgebühr - Wiedereinsetzungsantrag mangels Vortrags von Hinderungsgründen offensichtlich unzulässig

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verhängung einer Missbrauchsgebühr als Gegenleistung für die missbräuchliche Inanspruchnahme des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG); Durchbrechung des Grundsatzes der Kostenfreiheit verfassungsgerichtlicher Verfahren

  • rechtsportal.de

    BVerfGG § 34 Abs. 2 ; JBeitrO § 1 Abs. 1 Nr. 4
    Verhängung einer Missbrauchsgebühr als Gegenleistung für die missbräuchliche Inanspruchnahme des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG); Durchbrechung des Grundsatzes der Kostenfreiheit verfassungsgerichtlicher Verfahren

  • datenbank.nwb.de

    Unanfechtbarkeit der Verhängung einer Missbrauchsgebühr - Wiedereinsetzungsantrag mangels Vortrags von Hinderungsgründen offensichtlich unzulässig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • BVerfG, 28.06.2017 - 1 BvR 2324/16

    Erfolglose Erinnerung gegen den Kostenansatz einer Missbrauchsgebühr

    Ihrer Einordnung als gerichtliche Gebühr steht nicht entgegen, dass sie Sanktionscharakter hat (vgl. BVerfGE 50, 217 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 9. Oktober 2008 - 1 BvR 1356/03 -, juris, Rn. 4; BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 31. Mai 2012 - 2 BvR 611/12 -, juris, Rn. 4 und vom 28. Oktober 2015 - 2 BvR 740/15 -, juris, Rn. 8; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 27. März 2017 - 2 BvR 871/16 -, juris, Rn. 4).

    Die auf dieser Grundlage verhängte Gebühr ist eine Gegenleistung für die missbräuchliche Inanspruchnahme des Bundesverfassungsgerichts und mithin eine Gebühr im Rechtssinne (BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 9. Oktober 2008 - 1 BvR 1356/03 -, juris, Rn. 4; BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 31. Mai 2012 - 2 BvR 611/12 -, juris, Rn. 4 und vom 28. Oktober 2015 - 2 BvR 740/15 -, juris, Rn. 8; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 27. März 2017 - 2 BvR 871/16 -, juris, Rn. 4).

  • EGMR, 17.10.2017 - 38130/12

    GRÜNER v. GERMANY

    Es hat außerdem festgestellt, dass nach § 34 Abs. 2 BVerfGG erhobene Gebühren rechtlich als Gerichtsgebühren einzustufen seien, obwohl sie auch einen Strafcharakter hätten, und dass sie als angemessenes Entgelt für die durch eine missbräuchliche Inanspruchnahme des Bundesverfassungsgerichts verursachten Kosten angesehen werden könnten (9. Oktober 2008, 1 BvR 1356/03; 31. Mai 2012, 2 BvR 611/12; 28. Oktober 2015, 2 BvR 740/15; 27. März 2017, 2 BvR 871/16).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht