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   BVerfG, 27.03.2019 - 2 BvR 2294/18   

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BVerfG, 27.03.2019 - 2 BvR 2294/18 (https://dejure.org/2019,8487)
BVerfG, Entscheidung vom 27.03.2019 - 2 BvR 2294/18 (https://dejure.org/2019,8487)
BVerfG, Entscheidung vom 27. März 2019 - 2 BvR 2294/18 (https://dejure.org/2019,8487)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • HRR Strafrecht

    Art. 1 Abs. 1 GG; Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 91 Abs. 3 BayStVollzG
    Körperliche Durchsuchung eines Strafgefangenen nach einem Besuch (Durchsuchungen mit Entkleidung und Inspektion von Körperöffnungen; allgemeines Persönlichkeitsrecht; Allgemeinanordnung des Anstaltsleiters; Grundsatz der Verhältnismäßigkeit; Möglichkeit der Abweichung im ...

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an Allgemeinanordnungen über die Durchführung körperlicher Durchsuchungen von Strafgefangenen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG, Art 91 Abs 2 S 1 Alt 2 StVollzG BY
    Nichtannahmebeschluss: Verfassungsrechtliche Anforderungen an Allgemeinanordnungen über die Durchführung körperlicher Durchsuchungen von Strafgefangenen gem Art 91 Abs 3 StVollzG BY im Hinblick auf das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Gefangenen (Art 2 Abs 1 GG iVm Art ...

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Verfassungsrechtliche Anforderungen an Allgemeinanordnungen über die Durchführung körperlicher Durchsuchungen von Strafgefangenen gem Art 91 Abs 3 StVollzG BY im Hinblick auf das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Gefangenen (Art 2 Abs 1 GG iVm Art ...

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Verfassungsrechtliche Anforderungen an Allgemeinanordnungen über die Durchführung körperlicher Durchsuchungen von Strafgefangenen gem Art 91 Abs 3 StVollzG BY im Hinblick auf das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Gefangenen (Art 2 Abs 1 GG iVm Art ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Leitsatz)

    Körperliche Durchsuchungen von Strafgefangenen, Entkleidung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2019, 261
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (29)

  • BVerfG, 05.11.2016 - 2 BvR 6/16

    Bei der Anordnung der stichprobenartigen Durchsuchung von Strafgefangenen muss

    Auszug aus BVerfG, 27.03.2019 - 2 BvR 2294/18
    Die Justizvollzugsanstalt Straubing habe die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung nicht hinreichend beachtet (unter Verweis auf BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 5. November 2016 - 2 BvR 6/16 -, juris).

    Durchsuchungen, die mit einer Entkleidung verbunden sind, stellen einen schwerwiegenden Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht dar (vgl. BVerfGK 2, 102 ; 17, 9 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 5. März 2015 - 2 BvR 746/13 -, juris, Rn. 33; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 5. November 2016 - 2 BvR 6/16 -, juris, Rn. 29; vgl. auch BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 14. April 2016 - 2 BvR 695/16 -, juris, Rn. 6).

    Dies gilt in besonderem Maße für Durchsuchungen, die mit einer Inspizierung von normalerweise verdeckten Körperöffnungen verbunden sind (vgl. BVerfGK 17, 9 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 10. Juli 2013 - 2 BvR 2815/11 -, juris, Rn. 15; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 5. November 2016 - 2 BvR 6/16 -, juris, Rn. 29).

    Wegen des besonderen Gewichts von Eingriffen, die den Intimbereich und das Schamgefühl des Inhaftierten berühren, hat der Inspizierte Anspruch auf besondere Rücksichtnahme (vgl. BVerfGK 17, 9 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 10. Juli 2013 - 2 BvR 2815/11 -, juris, Rn. 15; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 5. November 2016 - 2 BvR 6/16 -, juris, Rn. 29).

    Mit Entkleidungen und der Inspektion von Körperöffnungen verbundene Durchsuchungen können danach durch die Erfordernisse der Sicherheit und Ordnung der Haftanstalt gerechtfertigt sein; sie müssen aber in schonender Weise - unter anderem außerhalb möglichen Sichtkontakts anderer Gefangener oder unnötigerweise anwesenden Personals - und dürfen nicht anlasslos, routinemäßig und unabhängig von Verdachtsgründen durchgeführt werden (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 5. November 2016 - 2 BvR 6/16 -, juris, Rn. 30 m.w.N. zur Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte).

    Jedenfalls in den Fällen, in denen für die handelnden Vollzugsbediensteten erkennbar ist oder mit praktikablem Aufwand erkennbar gemacht werden könnte, dass nach den konkreten Umständen des Einzelfalls die Gefahr eines Missbrauchs des bewilligten Besuchs durch den Gefangenen fernliegt, gebührt dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht der Vorrang (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 5. November 2016 - 2 BvR 6/16 -, juris, Rn. 36).

  • BVerfG, 10.07.2013 - 2 BvR 2815/11

    Körperliche Durchsuchung im Strafvollzug (allgemeines Persönlichkeitsrecht;

    Auszug aus BVerfG, 27.03.2019 - 2 BvR 2294/18
    Dies gilt in besonderem Maße für Durchsuchungen, die mit einer Inspizierung von normalerweise verdeckten Körperöffnungen verbunden sind (vgl. BVerfGK 17, 9 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 10. Juli 2013 - 2 BvR 2815/11 -, juris, Rn. 15; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 5. November 2016 - 2 BvR 6/16 -, juris, Rn. 29).

    Wegen des besonderen Gewichts von Eingriffen, die den Intimbereich und das Schamgefühl des Inhaftierten berühren, hat der Inspizierte Anspruch auf besondere Rücksichtnahme (vgl. BVerfGK 17, 9 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 10. Juli 2013 - 2 BvR 2815/11 -, juris, Rn. 15; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 5. November 2016 - 2 BvR 6/16 -, juris, Rn. 29).

    Wie Einzelfallanordnungen gemäß Art. 91 Abs. 2 Satz 1 Alt. 2 BayStVollzG setzen auch Allgemeinanordnungen nach Art. 91 Abs. 3 BayStVollzG bei am Verhältnismäßigkeitsgrundsatz ausgerichteter Auslegung voraus, dass die Verfügung der Anstaltsleitung erkennen lässt, dass von der generellen Anordnung der Durchsuchung abgewichen werden kann (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 10. Juli 2013 - 2 BvR 2815/11 -, juris, Rn. 15).

    a) Verfassungsrechtlich ist insbesondere nicht zu beanstanden, dass das Oberlandesgericht nicht davon ausgegangen ist, dass - über den Wortlaut des Art. 91 Abs. 3 BayStVollzG hinaus - konkrete Anhaltspunkte für einen Missbrauch des Besuchs vorliegen müssen, um eine Durchsuchung auf Grundlage der generellen Anordnung grundrechtskonform durchführen zu können, sondern die abstrakte Gefahr etwa des Einbringens unerlaubter Gegenstände oder von Betäubungsmitteln nach einem Besuch im Regelfall ausreicht (vgl. dazu BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 10. Juli 2013 - 2 BvR 2815/11 -, juris, Rn. 20; BVerfGK 2, 102 ).

  • BVerfG, 04.02.2009 - 2 BvR 455/08

    Entkleidung und Anusinspektion bei Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt (kein

    Auszug aus BVerfG, 27.03.2019 - 2 BvR 2294/18
    Durchsuchungen, die mit einer Entkleidung verbunden sind, stellen einen schwerwiegenden Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht dar (vgl. BVerfGK 2, 102 ; 17, 9 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 5. März 2015 - 2 BvR 746/13 -, juris, Rn. 33; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 5. November 2016 - 2 BvR 6/16 -, juris, Rn. 29; vgl. auch BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 14. April 2016 - 2 BvR 695/16 -, juris, Rn. 6).

    Dies gilt in besonderem Maße für Durchsuchungen, die mit einer Inspizierung von normalerweise verdeckten Körperöffnungen verbunden sind (vgl. BVerfGK 17, 9 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 10. Juli 2013 - 2 BvR 2815/11 -, juris, Rn. 15; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 5. November 2016 - 2 BvR 6/16 -, juris, Rn. 29).

    Wegen des besonderen Gewichts von Eingriffen, die den Intimbereich und das Schamgefühl des Inhaftierten berühren, hat der Inspizierte Anspruch auf besondere Rücksichtnahme (vgl. BVerfGK 17, 9 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 10. Juli 2013 - 2 BvR 2815/11 -, juris, Rn. 15; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 5. November 2016 - 2 BvR 6/16 -, juris, Rn. 29).

  • BVerfG, 23.09.2020 - 2 BvR 1810/19

    Körperliche Durchsuchung eines Strafgefangenen nach einem Besuch (Durchsuchungen

    Wegen des besonderen Gewichts von Eingriffen, die den Intimbereich und das Schamgefühl des Inhaftierten berühren, hat der Inspizierte Anspruch auf besondere Rücksichtnahme (vgl. BVerfGK 17, 9 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 27. März 2019 - 2 BvR 2294/18 -, Rn. 17).

    Art. 91 Abs. 3 BayStVollzG ermächtigt den Anstaltsleiter, für drei vom Gesetz als typischerweise besonders gefahrenträchtig eingeschätzte Konstellationen (bei Aufnahme des Gefangenen, nach Kontakten mit Besuchern und nach jeder Abwesenheit von der Anstalt) aus Gründen der Sicherheit und Ordnung der Anstalt Durchsuchungen mit Entkleidung allgemein anzuordnen; dies soll insbesondere der Verhinderung des Drogenschmuggels dienen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 27. März 2019 - 2 BvR 2294/18 -, Rn. 19 m.w.N.).

    Ohnedies obliegt es der Anstaltsleitung schon angesichts der besonderen Eingriffsintensität, vor Erlass einer Allgemeinanordnung zu prüfen, inwiefern sie ihrem Sicherheitsinteresse auch durch weniger eingreifende Maßnahmen hinreichend Rechnung tragen kann (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 27. März 2019 - 2 BvR 2294/18 -, Rn. 20).

    bb) Das Landgericht hat sich auch nicht mit der Frage auseinandergesetzt, ob andere Maßnahmen, die den Austausch von gefährlichen Gegenständen während des Gefangenenbesuchs oder deren Einschmuggeln mit gleicher Effektivität wie körperliche Durchsuchungen mit vollständiger Entkleidung unterbinden können, ausgeschöpft wurden (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 27. März 2019 - 2 BvR 2294/18 -, Rn. 26).

  • BVerfG, 19.05.2023 - 2 BvR 78/22

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde eines Strafgefangenen wegen Versagung einer

    Vielmehr habe sich die Justizvollzugsanstalt durch den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 27. März 2019, mit dem die Verfassungsbeschwerde in einem vergleichbaren Verfahren nicht zur Entscheidung angenommen wurde (Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats - 2 BvR 2294/18 -), bestätigt sehen dürfen.
  • BVerfG, 22.07.2022 - 2 BvR 1630/21

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen beaufsichtigte Drogenscreenings mittels

    Der Gefangene hat insoweit Anspruch auf besondere Rücksichtnahme (vgl. BVerfGK 17, 9 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 5. November 2016 - 2 BvR 6/16 -, Rn. 29; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 27. März 2019 - 2 BvR 2294/18 -, Rn. 17; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 23. September 2020 - 2 BvR 1810/19 -, Rn. 21).
  • LG Gießen, 13.03.2023 - 1 StVK 194/22
    Eingriffe gegenüber Nichtstörern als Adressaten dürfen deshalb nur ausnahmsweise, als ultima ratio erfolgen (BVerfG, Beschl v. 22.07.2010, 2 BvR 1528/10 = BeckRS 2010, 51320; vgl. auch BVerfG, Beschl. v. 27.03.2019, 2 BvR 2294/18 = NStZ-RR 2019, 261, 263; OLG Celle, Beschl. v. 06 05 2021, 3 Ws 89/21 (StrVollz) = BeckRS 2021, 12012 Rn. 23; Beschl. v 09 02.2011, 1 Ws 29/11 StrVollz = NStZ 2011, 704, 706 Rn. 13; OLG Hamm, Beschl. v. 22.04.2020, 1 Vollz (Ws) 18/20 = BeckRS 2020, 37710 Rn. 16).
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