Rechtsprechung
BVerfG, 27.03.2019 - 2 BvR 2294/18 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- HRR Strafrecht
Art. 1 Abs. 1 GG; Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 91 Abs. 3 BayStVollzG
Körperliche Durchsuchung eines Strafgefangenen nach einem Besuch (Durchsuchungen mit Entkleidung und Inspektion von Körperöffnungen; allgemeines Persönlichkeitsrecht; Allgemeinanordnung des Anstaltsleiters; Grundsatz der Verhältnismäßigkeit; Möglichkeit der Abweichung im ... - openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Verfassungsrechtliche Anforderungen an Allgemeinanordnungen über die Durchführung körperlicher Durchsuchungen von Strafgefangenen
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG, Art 91 Abs 2 S 1 Alt 2 StVollzG BY
Nichtannahmebeschluss: Verfassungsrechtliche Anforderungen an Allgemeinanordnungen über die Durchführung körperlicher Durchsuchungen von Strafgefangenen gem Art 91 Abs 3 StVollzG BY im Hinblick auf das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Gefangenen (Art 2 Abs 1 GG iVm Art ... - rewis.io
Nichtannahmebeschluss: Verfassungsrechtliche Anforderungen an Allgemeinanordnungen über die Durchführung körperlicher Durchsuchungen von Strafgefangenen gem Art 91 Abs 3 StVollzG BY im Hinblick auf das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Gefangenen (Art 2 Abs 1 GG iVm Art ...
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Nichtannahmebeschluss: Verfassungsrechtliche Anforderungen an Allgemeinanordnungen über die Durchführung körperlicher Durchsuchungen von Strafgefangenen gem Art 91 Abs 3 StVollzG BY im Hinblick auf das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Gefangenen (Art 2 Abs 1 GG iVm Art ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Leitsatz)
Körperliche Durchsuchungen von Strafgefangenen, Entkleidung
Verfahrensgang
- OLG Nürnberg, 05.09.2018 - 2 Ws 472/18
- BVerfG, 27.03.2019 - 2 BvR 2294/18
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2019, 261
Wird zitiert von ...
- BVerfG, 23.09.2020 - 2 BvR 1810/19
Körperliche Durchsuchung eines Strafgefangenen nach einem Besuch (Durchsuchungen …
Wegen des besonderen Gewichts von Eingriffen, die den Intimbereich und das Schamgefühl des Inhaftierten berühren, hat der Inspizierte Anspruch auf besondere Rücksichtnahme (vgl. BVerfGK 17, 9 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 27. März 2019 - 2 BvR 2294/18 -, Rn. 17).Art. 91 Abs. 3 BayStVollzG ermächtigt den Anstaltsleiter, für drei vom Gesetz als typischerweise besonders gefahrenträchtig eingeschätzte Konstellationen (bei Aufnahme des Gefangenen, nach Kontakten mit Besuchern und nach jeder Abwesenheit von der Anstalt) aus Gründen der Sicherheit und Ordnung der Anstalt Durchsuchungen mit Entkleidung allgemein anzuordnen; dies soll insbesondere der Verhinderung des Drogenschmuggels dienen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 27. März 2019 - 2 BvR 2294/18 -, Rn. 19 m.w.N.).
Ohnedies obliegt es der Anstaltsleitung schon angesichts der besonderen Eingriffsintensität, vor Erlass einer Allgemeinanordnung zu prüfen, inwiefern sie ihrem Sicherheitsinteresse auch durch weniger eingreifende Maßnahmen hinreichend Rechnung tragen kann (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 27. März 2019 - 2 BvR 2294/18 -, Rn. 20).
bb) Das Landgericht hat sich auch nicht mit der Frage auseinandergesetzt, ob andere Maßnahmen, die den Austausch von gefährlichen Gegenständen während des Gefangenenbesuchs oder deren Einschmuggeln mit gleicher Effektivität wie körperliche Durchsuchungen mit vollständiger Entkleidung unterbinden können, ausgeschöpft wurden (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 27. März 2019 - 2 BvR 2294/18 -, Rn. 26).