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   BVerfG, 27.04.1989 - 1 BvR 268/88   

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https://dejure.org/1989,3842
BVerfG, 27.04.1989 - 1 BvR 268/88 (https://dejure.org/1989,3842)
BVerfG, Entscheidung vom 27.04.1989 - 1 BvR 268/88 (https://dejure.org/1989,3842)
BVerfG, Entscheidung vom 27. April 1989 - 1 BvR 268/88 (https://dejure.org/1989,3842)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unmitelbare Betroffenheit von Rundfunkteilnehmern durch die Zusammensetzung eines Rundfunkrates

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Kammer - Besetzung - Bundesverfassungsgericht

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 39
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 19.12.1988 - 1 BvR 315/86

    Kein Grundrechtsschutz durch die Rundfunkfreiheit (Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG )

    Auszug aus BVerfG, 27.04.1989 - 1 BvR 268/88
    Wie die Kammer bereits in ihrem den Beschwerdeführern bekannten Beschluß vom 19. Dezember 1988 (1 BvR 315/86 = JZ 1989, 339 m. Anm. Bethge) ausgeführt hat, werden Rundfunkteilnehmer - auch soweit sie Eltern minderjähriger Kinder sind - durch Organisationsnormen, die die Zusammensetzung des Rundfunkrates regeln, nicht selbst in Grundrechten aus Art. 5 Abs. 1 bzw. Art. 6 Abs. 2 GG betroffen.

    Die Behauptung der Beschwerdeführer, ihre Verfassungsbeschwerde betreffe "unterschiedliche gesetzliche Voraussetzungen" und enthalte eine "verschiedenartige rechtliche Begründung" gegenüber der Verfassungsbeschwerde des Verfahrens 1 BvR 315/86, widerspricht bereits ihrem eigenen Vortrag, in dem sie sich zur Begründung der Zulässigkeit ihrer Verfassungsbeschwerde ausdrücklich auf dieses Verfahren und das dort vorgelegte Gutachten von Professor Roellecke beziehen (Bl. 9 der Verfassungsbeschwerdeschrift vom 22. Februar 1988).

    Art. 2 Abs. 1 GG , dessen Verletzung die Beschwerdeführer im vorliegenden Verfahren - anders als im Verfahren 1 BvR 315/86 - selbständig und nicht nur "in Verbindung mit Art. 5 Abs. 1 GG " rügen, gewährt keinen weitergehenden Grundrechtsschutz und kann die Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde ebenfalls nicht begründen.

  • BVerfG, 16.06.1965 - 1 BvR 124/65

    Ausschuß

    Auszug aus BVerfG, 27.04.1989 - 1 BvR 268/88
    Insbesondere ist er nicht gehalten, die Kammern so zu besetzen, daß sie die Zusammensetzung des Senats widerspiegeln (vgl. BVerfGE 19, 88 >91<).
  • BVerfG, 19.06.2012 - 2 BvC 2/10

    Besetzungsrüge betreffend die Wahl der Bundesverfassungsrichter durch den

    Indes sind hier mit vier Senatsmitgliedern derart viele Richter betroffen, dass die Beurteilung der vorschriftsmäßigen Senatsbesetzung der Frage nach der ordnungsgemäßen Einrichtung eines Spruchkörpers gleichzusetzen ist, über die dieser selbst befindet (vgl. zur Kammerbesetzung BVerfG, Beschlüsse der 1. Kammer des Ersten Senats vom 27. April 1989 - 1 BvR 268/88 -, NJW 1990, S. 39, und der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 26. Juni 1989 - 2 BvR 1484/88 -, NJW 1990, S. 39).
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