Rechtsprechung
   BVerfG, 27.04.1994 - 2 BvL 3/91, 2 BvL 7/91, 2 BvL 15/91, 2 BvL 18/91, 2 BvL 20/91   

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https://dejure.org/1994,3232
BVerfG, 27.04.1994 - 2 BvL 3/91, 2 BvL 7/91, 2 BvL 15/91, 2 BvL 18/91, 2 BvL 20/91 (https://dejure.org/1994,3232)
BVerfG, Entscheidung vom 27.04.1994 - 2 BvL 3/91, 2 BvL 7/91, 2 BvL 15/91, 2 BvL 18/91, 2 BvL 20/91 (https://dejure.org/1994,3232)
BVerfG, Entscheidung vom 27. April 1994 - 2 BvL 3/91, 2 BvL 7/91, 2 BvL 15/91, 2 BvL 18/91, 2 BvL 20/91 (https://dejure.org/1994,3232)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verfassungsbeschwerde; Rechtsstaatsprinzip; Gerichtszuständigkeit; Zuständigkeitsbereich

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Festlegung der örtlichen Zuständigkeit der Amtsgerichte in Berlin - Unzulässige Richtervorlagen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Richtervorlage - Prozeßkostenhilfeverfahren - Rechtsstaatsprinzip - Örtliche Zuständigkeit der Amtsgerichte - Verwaltungsbezirke

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 461
  • NJ 1994, 461
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (28)

  • BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvL 11/74

    Allgemeinverbindlicherklärung I

    Auszug aus BVerfG, 27.04.1994 - 2 BvL 3/91
    Wissen aber die Rechtsuchenden um den richtigen Weg zum zuständigen Gericht, so kann es mit dem rechtsstaatlichen Bestimmtheitsgebot vereinbar sein, an die Publizität von Rechtsnormen, die ihnen diesen Weg weisen sollen, geringere Anforderungen zu stellen (vgl. BVerfGE 44, 322 [351]).

    Die Betroffenen müssen sich verläßlich und ohne erhebliche Schwierigkeiten Kenntnis vom Inhalt der in Bezug genommenen Regelung verschaffen können (vgl. BVerfGE 44, 322 [351]; 65, 283 [291]).

    Es hat vielmehr die Normunterworfenen darauf verwiesen, Auskünfte aus dem Tarifregister einzuholen, von einer der Tarifparteien eine Abschrift des Tarifvertrags gegen Erstattung der Selbstkosten zu verlangen oder - sofern es sich um Arbeitnehmer handelte - im Betrieb Einsicht in den dort auszulegenden Tarifvertrag zu nehmen (vgl. BVerfGE 44, 322 [350 f.]).

    e) Hätte das vorlegende Gericht diese verfassungsgerichtliche Rechtsprechung beachtet und hätte es entsprechend den danach geltenden Maßstäben geprüft, ob der rechtsuchende Bürger sich ohne erhebliche Schwierigkeiten verläßliche Kenntnis über den Verlauf der Bezirksgrenzen zu verschaffen vermag (vgl. BVerfGE 44, 322 [351]; 65, 283 [291]), so hätte es erwägen müssen, ob nicht die Eigenart der hier in Frage stehenden Inbezugnahme, nämlich die Verweisung auf die Grenzen von Stadtbezirken, ein hinreichendes Maß an Publizität gewährleistet (vgl. zum Kriterium der Eigenart der in Bezug genommenen Norm BVerfGE 65, 283 [291]).

  • BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvL 25/81

    Verfassungsmäßigkeit des § 12 Satz 3 BBauG

    Auszug aus BVerfG, 27.04.1994 - 2 BvL 3/91
    aa) Das Bundesverfassungsgericht hat aus dem Rechtsstaatsprinzip das Gebot abgeleitet, Rechtsnormen (im materiellen Sinn) der Öffentlichkeit in einer Weise förmlich zugänglich zu machen, daß die Betroffenen sich verläßlich Kenntnis von ihrem Inhalt verschaffen können (vgl. BVerfGE 16, 6 [16 f.]; 40, 237 [252 f.]; 65, 283 [291]; st. Rspr.).

    Die Betroffenen müssen sich verläßlich und ohne erhebliche Schwierigkeiten Kenntnis vom Inhalt der in Bezug genommenen Regelung verschaffen können (vgl. BVerfGE 44, 322 [351]; 65, 283 [291]).

    (1) Insbesondere gestattet es keine Aussagen darüber, in welchen Fällen ein in Bezug genommener Hoheitsakt in einem amtlichen Publikationsorgan zu veröffentlichen ist und in welchen es etwa ausreichen kann, ihn auf einer Dienststelle zu jedermanns Einsicht bereitzuhalten (vgl. BVerfGE 65, 283 [291]).

    e) Hätte das vorlegende Gericht diese verfassungsgerichtliche Rechtsprechung beachtet und hätte es entsprechend den danach geltenden Maßstäben geprüft, ob der rechtsuchende Bürger sich ohne erhebliche Schwierigkeiten verläßliche Kenntnis über den Verlauf der Bezirksgrenzen zu verschaffen vermag (vgl. BVerfGE 44, 322 [351]; 65, 283 [291]), so hätte es erwägen müssen, ob nicht die Eigenart der hier in Frage stehenden Inbezugnahme, nämlich die Verweisung auf die Grenzen von Stadtbezirken, ein hinreichendes Maß an Publizität gewährleistet (vgl. zum Kriterium der Eigenart der in Bezug genommenen Norm BVerfGE 65, 283 [291]).

  • BVerfG, 15.07.1969 - 2 BvF 1/64

    Eisenbahnkreuzungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 27.04.1994 - 2 BvL 3/91
    Dies gilt auch für Rechtsnormen, die andere Regelungen in Bezug nehmen; legt ein Gesetz nicht selbst den Tatbestand fest, sondern verweist es auf andere Normen, so muß es, um den Anforderungen der Rechtssicherheit zu genügen, für den Rechtsunterworfenen klar erkennen lassen, was Rechtens sein soll (vgl. BVerfGE 5, 25 [31]; 8, 274 [302]; 26, 338 [367]).

    In BVerfGE 26, 338 (367) ist vielmehr eine Bezugnahme unter Angabe von Gesetzestitel, Datum und Fundstelle der in Bezug genommenen Norm als entbehrlich und eine präzise Bezeichnung dieser Regelung dem Gegenstand nach als rechtsstaatlich unbedenklich angesehen worden; dieselbe Auffassung liegt der Entscheidung zugrunde, in der eine Verweisung auf eine hergebrachte Tarifpraxis als ausreichend bewertet worden ist (vgl. BVerfGE 78, 32 [37 f.]).

    dd) Auch die den maßstäblichen Erwägungen des Amtsgerichts zugrundeliegende Annahme, die Inbezugnahme eines "fremden" Hoheitsakts sei hinsichtlich des gebotenen Maßes an Publizität von Verfassungs wegen nach anderen, strengeren Grundsätzen zu behandeln als eine Verweisung auf Normen, die von dem Gesetzgeber stammen, der auch die verweisende Norm erlassen hat, findet in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts keine Stütze (vgl. BVerfGE 26, 338 [365]; die Verweisung in BVerfGE 47, 285 [311 f.] auf die Entscheidungen BVerfGE 5, 25 [31] und BVerfGE 26, 338 [365 f.] bestätigt dies).

  • BVerfG, 30.05.1956 - 1 BvF 3/53

    Apothekenerrichtung

    Auszug aus BVerfG, 27.04.1994 - 2 BvL 3/91
    Dies gilt auch für Rechtsnormen, die andere Regelungen in Bezug nehmen; legt ein Gesetz nicht selbst den Tatbestand fest, sondern verweist es auf andere Normen, so muß es, um den Anforderungen der Rechtssicherheit zu genügen, für den Rechtsunterworfenen klar erkennen lassen, was Rechtens sein soll (vgl. BVerfGE 5, 25 [31]; 8, 274 [302]; 26, 338 [367]).

    dd) Auch die den maßstäblichen Erwägungen des Amtsgerichts zugrundeliegende Annahme, die Inbezugnahme eines "fremden" Hoheitsakts sei hinsichtlich des gebotenen Maßes an Publizität von Verfassungs wegen nach anderen, strengeren Grundsätzen zu behandeln als eine Verweisung auf Normen, die von dem Gesetzgeber stammen, der auch die verweisende Norm erlassen hat, findet in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts keine Stütze (vgl. BVerfGE 26, 338 [365]; die Verweisung in BVerfGE 47, 285 [311 f.] auf die Entscheidungen BVerfGE 5, 25 [31] und BVerfGE 26, 338 [365 f.] bestätigt dies).

  • BVerfG, 25.02.1988 - 2 BvL 26/84

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 27.04.1994 - 2 BvL 3/91
    Schließlich wurde auch die Bezugnahme auf eine hergebrachte, dem Gesetzgeber bekannte und zu im wesentlichen einheitlichen Ergebnissen führende Tarifpraxis, die naturgemäß nicht in einem amtlichen Organ publiziert sein kann, als dem Rechtsstaats- und Demokratieprinzip genügend angesehen (vgl. BVerfGE 78, 32 [37 f.]).

    In BVerfGE 26, 338 (367) ist vielmehr eine Bezugnahme unter Angabe von Gesetzestitel, Datum und Fundstelle der in Bezug genommenen Norm als entbehrlich und eine präzise Bezeichnung dieser Regelung dem Gegenstand nach als rechtsstaatlich unbedenklich angesehen worden; dieselbe Auffassung liegt der Entscheidung zugrunde, in der eine Verweisung auf eine hergebrachte Tarifpraxis als ausreichend bewertet worden ist (vgl. BVerfGE 78, 32 [37 f.]).

  • BVerfG, 27.11.1990 - 1 BvR 402/87

    Josephine Mutzenbacher

    Auszug aus BVerfG, 27.04.1994 - 2 BvL 3/91
    Diese Vorschrift eröffnet dem Rechtsuchenden einen kostenfreien Weg zum zuständigen Richter und läßt damit Unklarheiten des Grenzverlaufs in einzelnen Teilbereichen als rechtsstaatlich hinnehmbar erscheinen (vgl. dazu auch BVerfGE 83, 130 [145]; 86, 288 [311]).

    Hierbei hängen die Anforderungen, die um der Rechtssicherheit willen an die Klarheit der bezugnehmenden Norm zu stellen sind, auch von der Intensität ab, mit der auf ihrer Grundlage in grundrechtlich geschützte Bereiche eingegriffen werden kann (vgl. BVerfGE 83, 130 [145]).

  • BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79

    Ablehnung der Revision

    Auszug aus BVerfG, 27.04.1994 - 2 BvL 3/91
    Dieser muß die grundsätzlich umfassende tatsächliche und rechtliche Prüfung des Streitgegenstandes und eine verbindliche Entscheidung durch einen Richter ermöglichen (BVerfGE 54, 277 [291]).
  • BVerwG, 28.11.1963 - I C 74.61

    Landschaftsschutzverordnung

    Auszug aus BVerfG, 27.04.1994 - 2 BvL 3/91
    Dies rechtfertigt es, an die Publizität derartiger Bestimmungen geringere Anforderungen zu stellen als etwa an Normen, die die Grundlage für eine Bestrafung oder die Verhängung eines Bußgelds bilden können (wie etwa bei der Festlegung der Grenzen von Natur- und Landschaftsschutzgebieten BVerwGE 26, 129 ff.; vgl. auch BVerwGE 17, 192 ff.; 19, 7 ff.).
  • BVerfG, 28.10.1975 - 2 BvR 883/73

    Justizverwaltungsakt

    Auszug aus BVerfG, 27.04.1994 - 2 BvL 3/91
    aa) Das Bundesverfassungsgericht hat aus dem Rechtsstaatsprinzip das Gebot abgeleitet, Rechtsnormen (im materiellen Sinn) der Öffentlichkeit in einer Weise förmlich zugänglich zu machen, daß die Betroffenen sich verläßlich Kenntnis von ihrem Inhalt verschaffen können (vgl. BVerfGE 16, 6 [16 f.]; 40, 237 [252 f.]; 65, 283 [291]; st. Rspr.).
  • BVerfG, 15.01.1980 - 2 BvL 1/79

    Verfassungsmäßigkeit des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Sozialgerichtsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 27.04.1994 - 2 BvL 3/91
    cc) Das Bundesverfassungsgericht hat sich auch bereits mit der Frage befaßt, welche Anforderungen an die Bestimmtheit von Rechtsnormen zu stellen sind, durch die die Grenzen von Gerichtsbezirken festgelegt werden (vgl. BVerfGE 53, 100 ff.).
  • BVerwG, 26.05.1964 - I C 182.58

    Anspruch auf Erteilung einer landschaftsschutzrechtlichen Genehmigung für eine

  • BVerwG, 27.01.1967 - IV C 105.65

    Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung vom Landschaftsschutz -

  • BVerfG, 03.06.1992 - 2 BvR 1041/88

    Strafaussetzung bei lebenslanger Freiheitsstrafe

  • BVerfG, 02.04.1963 - 2 BvL 22/60

    Verkündungszeitpunkt

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 24.02.1981 - 2 C 7/76
  • BVerfG, 12.11.1958 - 2 BvL 4/56

    Preisgesetz

  • BVerfG, 01.03.1978 - 1 BvR 786/70

    Teilweise Verfassungswidrigkeit des § 144 Abs. 3 KostO

  • BVerfG, 30.10.1991 - 1 BvR 1386/91

    Überspannung der Anforderungen an die Erfolgsaussicht eines Rechtsschutzbegehrens

  • BVerfG, 14.12.1993 - 1 BvL 25/88

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

  • BVerfG, 20.04.1989 - 1 BvL 7/88

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

  • BVerfG, 28.05.1963 - 2 BvL 5/63

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

  • BVerfG, 10.05.1988 - 1 BvL 8/82

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

  • BVerfG, 20.03.1952 - 1 BvL 12/51

    Normenkontrolle I

  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

  • BVerfG, 06.04.1989 - 2 BvL 4/89

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

  • BVerfG, 05.04.1989 - 2 BvL 1/88

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

  • BVerfG, 15.06.1988 - 1 BvL 9/83

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

  • BVerfG, 06.06.1989 - 2 BvL 6/89

    Verfassungsmäßigkeit der Aufenthaltsbeschränkung von Asylsuchenden

  • BVerwG, 27.06.2013 - 3 C 21.12

    Neustädter Bucht; Speedboot; Sportboot; Lärmschutz; Schallemission; Schallpegel;

    Sollte bei einer Verweisung auf Regelungen eines anderen Normgebers zu fordern sein, dass in der Verweisungsnorm die Fundstelle der Bezugsnorm angegeben wird (verneinend BVerfG, [Kammer-]Beschluss vom 27. April 1994 - 2 BvL 3/91 - NJ 1994, 461, juris Rn. 56 m.w.N.), wäre diese Vorgabe hinsichtlich der Richtlinie erfüllt.

    Die Angabe einer Fundstelle für das Verweisungsobjekt ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht erforderlich, wenn die Bestimmung hinreichend präzise bezeichnet ist (vgl. BVerfG, [Kammer-]Beschluss vom 27. April 1994 - 2 BvL 3/91 - a.a.O. sowie Beschluss vom 15. Juli 1969 - 2 BvF 1/64 - BVerfGE 26, 338 ).

  • BVerwG, 24.06.2015 - 9 C 23.14

    Beitrag; Beitragsbescheid; Bundesnetzagentur; Senderbetreiber; elektromagnetische

    Ob dies der Fall ist, hängt von den jeweiligen Umständen ab (vgl. zum Vorstehenden BVerfG, Kammerbeschluss vom 27. April 1994 - 2 BvL 3/91 u.a. - juris Rn. 53 ff.; BVerwG, Urteile vom 29. August 1961 - 1 C 14.61 - Buchholz 310 § 137 VwGO Nr. 9 S. 7 f., vom 17. Februar 1978 - 1 C 102.76 - BVerwGE 55, 250 und vom 27. Juni 2013 - 3 C 21.12 - BVerwGE 147, 100 Rn. 20).
  • BVerwG, 24.06.2015 - 9 C 24.14

    Beitrag; Beitragsbescheid; Bundesnetzagentur; Senderbetreiber;

    Ob dies der Fall ist, hängt von den jeweiligen Umständen ab (vgl. zum Vorstehenden BVerfG, Kammerbeschluss vom 27. April 1994 - 2 BvL 3/91 u.a. - juris Rn. 53 ff.; BVerwG, Urteile vom 29. August 1961 - 1 C 14.61 - Buchholz 310 § 137 VwGO Nr. 9 S. 7 f., vom 17. Februar 1978 - 1 C 102.76 - BVerwGE 55, 250 und vom 27. Juni 2013 - 3 C 21.12 - BVerwGE 147, 100 Rn. 20).
  • BVerwG, 24.06.2015 - 9 C 25.14

    Frequenzschutzbeiträge der Rundfunkanstalten: Kostenkalkulation muss erneut

    Ob dies der Fall ist, hängt von den jeweiligen Umständen ab (vgl. zum Vorstehenden BVerfG, Kammerbeschluss vom 27. April 1994 - 2 BvL 3/91 u.a. - juris Rn. 53 ff.; BVerwG, Urteile vom 29. August 1961 - 1 C 14.61 - Buchholz 310 § 137 VwGO Nr. 9 S. 7 f., vom 17. Februar 1978 - 1 C 102.76 - BVerwGE 55, 250 und vom 27. Juni 2013 - 3 C 21.12 - BVerwGE 147, 100 Rn. 20).
  • BVerwG, 24.06.2015 - 9 C 26.14

    Frequenzschutzbeiträge der Rundfunkanstalten: Kostenkalkulation muss erneut

    Ob dies der Fall ist, hängt von den jeweiligen Umständen ab (vgl. zum Vorstehenden BVerfG, Kammerbeschluss vom 27. April 1994 - 2 BvL 3/91 u.a. - juris Rn. 53 ff.; BVerwG, Urteile vom 29. August 1961 - 1 C 14.61 - Buchholz 310 § 137 VwGO Nr. 9 S. 7 f., vom 17. Februar 1978 - 1 C 102.76 - BVerwGE 55, 250 und vom 27. Juni 2013 - 3 C 21.12 - BVerwGE 147, 100 Rn. 20).
  • OLG Zweibrücken, 13.07.2001 - 3 W 62/01

    Eintragung von Zwangshypotheken, Aufteilung von zwei titulierten Geldforderungen

    Das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 18. November 1993 - IX ZR 244/92 (NJW 1994, 461) steht dem nicht entgegen; denn es betrifft einen anderen Fall.
  • BVerwG, 21.11.2017 - 5 C 2.16

    Angemessenheit; Arzneimittel; Aufwendungen; Beihilfeberechtigung;

    In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, welcher sich das Bundesverwaltungsgericht angeschlossen hat, ist geklärt, dass dynamische Verweisungen der Rechtsstaatlichkeit und der Rechtssicherheit wegen in der Weise hinreichend bestimmt sein müssen, dass sie für den Bürger klar erkennen lassen, welche Vorschriften im Einzelnen maßgebend sein sollen, d.h. auf welche Regelungen eines anderen Normgebers Bezug genommen wird (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 15. Juli 1969 - 2 BvF 1/64 - BVerfGE 26, 338 ; vom 1. März 1978 - 1 BvR 786, 793/70, 168/71 und 95/73 - BVerfGE 47, 285 ; vom 25. Februar 1988 - 2 BvL 26/84 - BVerfGE 78, 32 ; vom 27. April 1994 - 2 BvL 3/91 - NJ 1994, 461 und vom 7. März 1995 - 1 BvR 1564/92 - BVerfGE 92, 191 ; BVerwG, Urteil vom 26. März 2015 - 5 C 9.14 - BVerwGE 151, 386 Rn. 25 m.w.N.).
  • VerfGH Thüringen, 06.07.2022 - VerfGH 39/21

    Rechte der Gruppe der FDP im Thüringer Landtag teilweise verletzt, Anträge im

    Lediglich hingewiesen sei darauf, dass im Hinblick auf die Gewährleistung des freien Mandats nicht die Nichtzahlung, sondern die Zahlung solcher Funktionszulagen verfassungsrechtlich rechtfertigungsbedürftig ist (vgl. BVerfG, Urteil vom 21. Juli 2000 - 2 BvL 3/91 -, BVerfGE 102, 224; ThürVerfGH, Urteil vom 14. Juli 2003 - VerfGH 2/01 -, LVerfGE 14, 458).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.07.2021 - 13 B 93/21

    Richtlinien zur Behandlung und Bewertung des Europäischen Abiturzeugnisses

    Vgl BVerfG, Beschluss vom 27. April 1994 - 2 BvL 3/91 u.a. -, juris, Rn. 53 f.; BVerwG, Urteil vom 24. Juni 2015 - 9 C 23.14 -, juris, Rn. 27.
  • VG Schleswig, 10.12.2015 - 12 A 192/15

    Rechtmäßigkeit des Spielhallengesetzes Schleswig-Holstein vom 27. Juni 2014

    Eine (zielgerichtete) Enteignung bzw. - wie hier allenfalls anzunehmen - ein enteignungsgleicher Eingriff läge nur dann vor, wenn sie darauf gerichtet wären, konkrete Rechtspositionen, die durch Art. 14 Abs. 1 S. 1 GG geschützt sind, zur Erfüllung bestimmter öffentlicher Aufgaben vollständig oder teilweise zu entziehen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 02. März 1999 - 2 BvL 7/91 - juris).
  • VG Köln, 20.01.2015 - 7 K 5718/13

    Abhängigmachung des Beginns einer Halbwaisenrente von der vollständigen

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