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   BVerfG, 27.04.2000 - 2 BvR 1922/94   

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BVerfG, 27.04.2000 - 2 BvR 1922/94 (https://dejure.org/2000,2997)
BVerfG, Entscheidung vom 27.04.2000 - 2 BvR 1922/94 (https://dejure.org/2000,2997)
BVerfG, Entscheidung vom 27. April 2000 - 2 BvR 1922/94 (https://dejure.org/2000,2997)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Zulassung - Beistand - Verfassungsbeschwerde - Stichtag - Rehabilitation - DDR

  • Judicialis

    BVerfGG § 93 b; ; BVerfGG § 93 a; ; BVerfGG § 22 Abs. 1 Satz 4; ; BVerfGG § 93 d Abs. 1 Satz 3; ; StrRehaG § 17 Abs. 3; ; StrRehaG § 17; ; RehaG/DDR § 7 Abs. 2; ; HHG § 9 a ff.; ; GG Art. 3 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 3 Abs. 1; StrRehaG § 17
    Vererbbarkeit der Kapitalentschädigung nach StrRehaG

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 2418
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 23.04.1991 - 1 BvR 1170/90

    Bodenreform I

    Auszug aus BVerfG, 27.04.2000 - 2 BvR 1922/94
    (a) Der Gesetzgeber hat bei der Regelung der Wiedergutmachung früheren, von einer anderen Staatsgewalt zu verantwortenden, Unrechts, um das es hier geht, einen besonders weiten Gestaltungsraum (BVerfGE 84, 90 ).

    Im Übrigen gilt, dass der Gesetzgeber bei der Bemessung von Wiedergutmachungsleistungen im Rahmen des ihm ohnehin zustehenden Gestaltungsraums auch Rücksicht darauf nehmen darf, welche finanziellen Möglichkeiten er unter Berücksichtigung der sonstigen Staatsaufgaben hat; bei der Einschätzung der wirtschaftlichen und finanziellen Lage des Staates kommt ihm ein besonders weiter Beurteilungsraum zu (BVerfGE 84, 90 ).

  • BVerfG, 19.11.1999 - 2 BvR 1793/94

    Keine Unterhaltsentschädigung für Hinterbliebene eines im Zuge der "Waldheimer

    Auszug aus BVerfG, 27.04.2000 - 2 BvR 1922/94
    (2) Dass die Ansicht des Oberlandesgerichts, die Rechtskraft des Kassationsbeschlusses stehe der Ablehnung eines Entschädigungsanspruchs nicht entgegen, von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden ist, hat das Bundesverfassungsgericht bereits für einen gleich gelagerten Fall entschieden (Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 19. November 1999 - 2 BvR 1793/94 -).
  • BVerfG, 01.02.1994 - 1 BvR 105/94

    Räumungsschutz bei Gesundheits- und Lebensgefahr - Vertretung im

    Auszug aus BVerfG, 27.04.2000 - 2 BvR 1922/94
    Die Zulassung als Beistand kommt nur in Betracht, wenn sie objektiv sachdienlich ist und subjektiv für sie ein Bedürfnis besteht (Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 1. Februar 1994 - 1 BvR 105/94 -, NJW 1994, S. 1272).
  • BVerfG, 08.10.1991 - 1 BvL 50/86

    Zweifamilienhaus

    Auszug aus BVerfG, 27.04.2000 - 2 BvR 1922/94
    Es ist nicht Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts zu untersuchen, ob der Gesetzgeber die zweckmäßigste oder gerechteste Lösung gefunden hat (stRspr; BVerfGE 83, 395 ; 84, 348 ).
  • BVerfG, 19.02.1991 - 1 BvR 1231/85

    Steuerfreiheit von Beihilfen aus öffentlichen Mitteln

    Auszug aus BVerfG, 27.04.2000 - 2 BvR 1922/94
    Es ist nicht Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts zu untersuchen, ob der Gesetzgeber die zweckmäßigste oder gerechteste Lösung gefunden hat (stRspr; BVerfGE 83, 395 ; 84, 348 ).
  • BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86

    Trümmerfrauen

    Auszug aus BVerfG, 27.04.2000 - 2 BvR 1922/94
    Die Wahl des Zeitpunkts muss sich allerdings am gegebenen Sachverhalt orientieren (BVerfGE 87, 1 ).
  • BGH, 10.08.2010 - 4 StR 646/09

    Besondere Zuwendung für Haftopfer (Antrag vor rechtskräftiger gerichtlicher

    Die Absicht, den Betroffenen nicht mit den Folgen der uneinheitlichen Länge der Rehabilitierungsverfahren zu belasten, hat bereits den Gesetzgeber des Ersten SED-Unrechtsbereinigungsgesetzes dazu bewogen, für die Übertragbarund Vererblichkeit des Anspruchs auf Kapitalentschädigung in § 17 Abs. 3 StrRehaG nicht - wie ursprünglich vorgesehen - auf den Zeitpunkt der Festsetzung oder rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung, sondern auf die Antragstellung abzustellen (Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses aaO., S. 31; vgl. BVerfG, NJW 2000, 2418).
  • OLG Jena, 09.12.2009 - 1 Ws Reha 28/09

    BGH-Vorlage; Beginn des Anspruchs auf besondere Zuwendung für Haftopfer vor

    Bei der Regelung der Wiedergutmachung früheren, von einer anderen Staatsgewalt zu verantwortenden Unrechts ist der Gestaltungsspielraum besonders weit (BVerfG, NJW 2000, 2418 ).

    Auch das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung zur Verfassungsmäßigkeit der Stichtagsregelung des § 17 Abs. 3 StrRehaG darauf hingewiesen, dass der Gesetzgeber mit der dort getroffenen Regelung verhindern wollte, dass sich die vom ehemaligen Häftling nicht beeinflussbare Dauer des Verfahrens nachteilig auswirkt (BVerfG, Beschluss vom 27.04.2000, NJW 2000, 2418 ).

  • VG Chemnitz, 06.03.2007 - 3 K 196/05
    Denn der Gesetzgeber darf gerade bei der Bemessung von Wiedergutmachungsleistungen im Rahmen eines ihm ohnehin zustehenden Gestaltungsspielraums auch Rücksicht darauf nehmen, welche finanziellen Möglichkeiten er unter Berücksichtigung der sonstigen Staatsaufgaben hat ( BVerfG, Urteil vom 23.04.1991 - 1 BvR 1170/90 u.a. - NJW 1991, 1597, 1601 [BVerfG 23.04.1991 - 1 BvR 1170/90] ; BVerfG, Beschluss vom 27.04.2000 - 2 BvR 1922/94 - zitiert nach juris).
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