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   BVerfG, 27.04.2017 - 1 BvR 563/17   

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BVerfG, 27.04.2017 - 1 BvR 563/17 (https://dejure.org/2017,15669)
BVerfG, Entscheidung vom 27.04.2017 - 1 BvR 563/17 (https://dejure.org/2017,15669)
BVerfG, Entscheidung vom 27. April 2017 - 1 BvR 563/17 (https://dejure.org/2017,15669)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 6 Abs 2 S 1 GG, § 1666a Abs 1 S 1 BGB, § 1666 Abs 1 BGB, § 1666 Abs 3 Nr 6 BGB, § 163 Abs 1 FamFG
    Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung des Elternrechts (Art 6 Abs 2 S 1 GG) durch Entziehung der elterlichen Sorge wegen erheblicher Gefährdung des Kindeswohls - Mängel des im fachgerichtlichen Verfahren eingeholten Sachverständigengutachtens nicht durchschlagend, wenn ...

  • IWW

    § 93a Abs. 2 BVerfGG Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG Art. 6 Abs. 3 GG

  • Wolters Kluwer

    Entzug der elterlichen Sorge und Fremdunterbringung der Kinder; Räumliche Trennung der Kinder von seinen Eltern gegen deren Willen; Strikte Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes; Nachhaltige Gefährdung des Kindes bei den Eltern in seinem körperlichen, geistigen ...

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung des Elternrechts (Art 6 Abs 2 S 1 GG) durch Entziehung der elterlichen Sorge wegen erheblicher Gefährdung des Kindeswohls - Mängel des im fachgerichtlichen Verfahren eingeholten Sachverständigengutachtens nicht durchschlagend, wenn ...

  • ra.de
  • kanzleibeier.eu

    Auch ein unverwertbares familienpsychologisches Gutachten ist verwertbar

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entzug der elterlichen Sorge und Fremdunterbringung der Kinder; Räumliche Trennung der Kinder von seinen Eltern gegen deren Willen; Strikte Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes; Nachhaltige Gefährdung des Kindes bei den Eltern in seinem körperlichen, geistigen ...

  • rechtsportal.de

    Entzug der elterlichen Sorge und Fremdunterbringung der Kinder; Räumliche Trennung der Kinder von seinen Eltern gegen deren Willen; Strikte Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes; Nachhaltige Gefährdung des Kindes bei den Eltern in seinem körperlichen, geistigen ...

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung des Elternrechts (Art 6 Abs 2 S 1 GG) durch Entziehung der elterlichen Sorge wegen erheblicher Gefährdung des Kindeswohls - Mängel des im fachgerichtlichen Verfahren eingeholten Sachverständigengutachtens nicht durchschlagend, wenn ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Verwertung eines mangelhaften Gutachtens bei Sorgerechtsentzugsverfahren

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Entzug der elterlichen Sorge und Fremdunterbringung der Kinder

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Gerichtliche Feststellungen bei Trennung des Kindes von seinen Eltern

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2017, 1055
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 17.02.1982 - 1 BvR 188/80

    Verfassungsmäßigkeit der §§ 1666 Abs. 1 Satz 1, 1666a BGB

    Auszug aus BVerfG, 27.04.2017 - 1 BvR 563/17
    Eine räumliche Trennung des Kindes von seinen Eltern gegen deren Willen stellt den stärksten Eingriff in das Elterngrundrecht dar, der nur unter strikter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes erfolgen beziehungsweise aufrechterhalten werden darf (vgl. BVerfGE 60, 79 ).

    Art. 6 Abs. 3 GG erlaubt diesen Eingriff nur unter der strengen Voraussetzung, dass das elterliche Fehlverhalten ein solches Ausmaß erreiche, dass das Kind bei den Eltern in seinem körperlichen, geistigen oder seelischen Wohl nachhaltig gefährdet wäre (vgl. BVerfGE 60, 79 ; 72, 122 ; 136, 382 ; stRspr).

    Ob diese Voraussetzungen im Einzelfall erfüllt sind, unterliegt wegen des besonderen Eingriffsgewichts einer strengen verfassungsgerichtlichen Überprüfung, die sich nicht darauf beschränkt, ob die angegriffene Entscheidung Fehler erkennen lässt, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung des Grundrechts beruhen (vgl. BVerfGE 18, 85 ), sondern die auch auf einzelne Auslegungsfehler (vgl. BVerfGE 60, 79 ) sowie auf deutliche Fehler bei der Feststellung und Würdigung des Sachverhalts (vgl. BVerfGE 136, 382 ) erstreckt ist.

  • BVerfG, 24.06.2014 - 1 BvR 2926/13

    Großeltern müssen bei der Auswahl eines Vormunds in Betracht gezogen werden

    Auszug aus BVerfG, 27.04.2017 - 1 BvR 563/17
    Art. 6 Abs. 3 GG erlaubt diesen Eingriff nur unter der strengen Voraussetzung, dass das elterliche Fehlverhalten ein solches Ausmaß erreiche, dass das Kind bei den Eltern in seinem körperlichen, geistigen oder seelischen Wohl nachhaltig gefährdet wäre (vgl. BVerfGE 60, 79 ; 72, 122 ; 136, 382 ; stRspr).

    Ob diese Voraussetzungen im Einzelfall erfüllt sind, unterliegt wegen des besonderen Eingriffsgewichts einer strengen verfassungsgerichtlichen Überprüfung, die sich nicht darauf beschränkt, ob die angegriffene Entscheidung Fehler erkennen lässt, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung des Grundrechts beruhen (vgl. BVerfGE 18, 85 ), sondern die auch auf einzelne Auslegungsfehler (vgl. BVerfGE 60, 79 ) sowie auf deutliche Fehler bei der Feststellung und Würdigung des Sachverhalts (vgl. BVerfGE 136, 382 ) erstreckt ist.

  • BVerfG, 19.11.2014 - 1 BvR 1178/14

    Sorgerechtsentziehung setzt eingehende Feststellungen zur Kindeswohlgefährdung

    Auszug aus BVerfG, 27.04.2017 - 1 BvR 563/17
    Eine solche Gefährdung des Kindes kann nur angenommen werden, wenn bei ihm bereits ein Schaden eingetreten ist oder sich eine erhebliche Gefährdung mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 19. November 2014 - 1 BvR 1178/14 -, juris, Rn. 23, m.w.N.).

    Selbst bei völliger Unverwertbarkeit einer sachverständigen Begutachtung hält eine Entscheidung verfassungsgerichtlicher Kontrolle stand, wenn sich das Vorliegen einer die Trennung von Kind und Eltern rechtfertigenden Kindeswohlgefährdung aus den Entscheidungsgründen auch ohne Einbeziehung der sachverständigen Aussagen hinreichend nachvollziehbar ergibt (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 19. November 2014 - 1 BvR 1178/14 -, juris, Rn. 35 f.).

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 27.04.2017 - 1 BvR 563/17
    Ob diese Voraussetzungen im Einzelfall erfüllt sind, unterliegt wegen des besonderen Eingriffsgewichts einer strengen verfassungsgerichtlichen Überprüfung, die sich nicht darauf beschränkt, ob die angegriffene Entscheidung Fehler erkennen lässt, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung des Grundrechts beruhen (vgl. BVerfGE 18, 85 ), sondern die auch auf einzelne Auslegungsfehler (vgl. BVerfGE 60, 79 ) sowie auf deutliche Fehler bei der Feststellung und Würdigung des Sachverhalts (vgl. BVerfGE 136, 382 ) erstreckt ist.
  • BVerfG, 07.05.1991 - 1 BvL 32/88

    Sorgerecht für nichteheliche Kinder

    Auszug aus BVerfG, 27.04.2017 - 1 BvR 563/17
    Der Schutz des Elternrechts erstreckt sich auf die wesentlichen Elemente des Sorgerechts, ohne die die Elternverantwortung nicht ausgeübt werden kann (vgl. BVerfGE 84, 168 ; 107, 150 ).
  • BVerfG, 18.06.1986 - 1 BvR 857/85

    Mutter der minderjährigen Asylbewerber - §§ 90 ff BVerfGG, Vertretung

    Auszug aus BVerfG, 27.04.2017 - 1 BvR 563/17
    Art. 6 Abs. 3 GG erlaubt diesen Eingriff nur unter der strengen Voraussetzung, dass das elterliche Fehlverhalten ein solches Ausmaß erreiche, dass das Kind bei den Eltern in seinem körperlichen, geistigen oder seelischen Wohl nachhaltig gefährdet wäre (vgl. BVerfGE 60, 79 ; 72, 122 ; 136, 382 ; stRspr).
  • BVerfG, 29.01.2003 - 1 BvL 20/99

    Gemeinsame elterliche Sorge nichtverheirateter Eltern für nichteheliche Kinder

    Auszug aus BVerfG, 27.04.2017 - 1 BvR 563/17
    Der Schutz des Elternrechts erstreckt sich auf die wesentlichen Elemente des Sorgerechts, ohne die die Elternverantwortung nicht ausgeübt werden kann (vgl. BVerfGE 84, 168 ; 107, 150 ).
  • OLG Brandenburg, 15.12.2017 - 10 UF 21/16

    Sorgerechtsverfahren: Erteilung von Auflagen an einen Elternteil;

    Das elterliche Fehlverhalten muss vielmehr ein solches Ausmaß erreichen, dass das Kind bei einem Verbleiben in der Familie in seinem körperlichen, geistigen oder seelischen Wohl nachhaltig gefährdet ist (BVerfG, FamRZ 2009, 1897; FamRZ 2017, 1055 Rn. 17).
  • OLG Saarbrücken, 16.10.2018 - 6 UF 112/18

    Anforderungen an Sachverständige für familienpsychologische Gutachten

    Wie im genannten Senatsbeschluss vom 1. Oktober 2018 - ebenfalls bereits ins Einzelne gehend - dargestellt, wird eine - jedenfalls die Fortdauer der Fremdunterbringung des Kindes verfassungsrechtlich rechtfertigende - Kindeswohlgefährdung hier auch nicht indirekt durch die von der Sachverständigen erhobenen Anschlusstatsachen oder davon unabhängig mittels vom Familiengericht festgestellter Tatsachen belegt (vgl. zu diesem Aspekt BVerfG FamRZ 2017, 1055; 2015, 112).
  • VerfG Brandenburg, 15.09.2017 - VfGBbg 57/16

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde; Begründung; Rechtliches Gehör; Umgangsrecht;

    Soweit die Beschwerdeführerin zur Begründung ausführt, die Entscheidung des BbgOLG unterliege wegen des besonderen Eingriffsgewichts einer strengen verfassungsgerichtlichen Überprüfung, die sich nicht darauf beschränke, ob die angegriffene Entscheidung Fehler erkennen lässt, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung des Grundrechts beruhen, sondern die auch auf einzelne Auslegungsfehler sowie auf deutliche Fehler bei der Feststellung und Würdigung des Sachverhalts erstreckt sei (vgl. zuletzt BVerfG, Beschluss vom 27. April 2017 - 1 BvR 563/17 -, Rn. 18, m w. N., www.bverfg.de), geht diese Annahme fehl.
  • OLG Braunschweig, 13.10.2021 - 2 UF 74/21

    Beschwerde gegen den Entzug von Teilen einer elterlichen Sorge; Trennung des

    Wenn von Seiten der Eltern keine Bereitschaft oder auch keine Fähigkeit zur aktiven Mitarbeit beim Hilfeprozess besteht, um ihre Erziehungskompetenz zu verbessern, sind entsprechende Jugendhilfemaßnahmen zur Abwendung der Kindeswohlgefährdung nicht mehr geeignet (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 27.04.2017, 1 BvR 563/17, FamRZ 2017, 1055, Rn. 27).
  • OLG Hamburg, 04.04.2018 - 2 UF 139/17

    Gefährdung des Kindeswohls

    Eine genauere Eignungsprüfung ist jedoch dann veranlasst, wenn deutlich erkennbar ist, dass das Jugendamt derzeit keine Maßnahmen zur Beseitigung der Kindeswohlgefahr ergreift - sei es, weil keine Handlungsmöglichkeit besteht, sei es, weil das Jugendamt denkbare Maßnahmen nicht für angezeigt hält (vgl. BayObLG, Beschl. v. 8.12.1994 - 1Z BR 147/94 - juris, Rn 16 f.)." (BverfG 1 BvR 1822-14; zur Problematik auch: BVerfGE 7, 4.2014 1 BvR 3121/13, BVerfGE 22.5.2014 1 BvR 3190/13; BVerfGE 22.5.2014 1 BvR 2882/13; BVerfGE 14.6.2014 1 BvR 7257/14; BVerfGE 27.8.014 1 BvR 1822/14; BVerfG 27. April 2017 - 1 BvR 563/17).
  • OLG Bremen, 04.01.2018 - 4 UF 125/17
    Jedenfalls sind die Schlussfolgerung des Sachverständigen im Ergebnis nachvollziehbar, überzeugend und damit verwertbar (vgl. BVerfG, FamRZ 2017, 1055).
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