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   BVerfG, 27.04.2019 - 1 BvQ 36/19   

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BVerfG, 27.04.2019 - 1 BvQ 36/19 (https://dejure.org/2019,10491)
BVerfG, Entscheidung vom 27.04.2019 - 1 BvQ 36/19 (https://dejure.org/2019,10491)
BVerfG, Entscheidung vom 27. April 2019 - 1 BvQ 36/19 (https://dejure.org/2019,10491)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Bundesverfassungsgericht

    Eilantrag der NPD auf Verpflichtung zur Ausstrahlung eines Wahlwerbespots abgelehnt

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 5 Abs 1 S 1 GG, Art 5 Abs 2 GG, § 32 Abs 1 BVerfGG, § 130 Abs 1 Nr 2 StGB, § 11 Abs 1 ZDFVtr
    Ablehnung des Erlasses einer eA: Kein Anspruch auf Ausstrahlung eines Wahlwerbespots mit volksverhetzendem Inhalt

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Ausstrahlung eines Wahlwerbespots mit volksverhetzendem Inhalt

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Ausstrahlung eines Wahlwerbespots mit volksverhetzendem Inhalt

  • rewis.io

    Ablehnung des Erlasses einer eA: Kein Anspruch auf Ausstrahlung eines Wahlwerbespots mit volksverhetzendem Inhalt

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Ausstrahlung eines Wahlwerbespots mit volksverhetzendem Inhalt

  • datenbank.nwb.de

    Ablehnung des Erlasses einer eA: Kein Anspruch auf Ausstrahlung eines Wahlwerbespots mit volksverhetzendem Inhalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Eilantrag der NPD auf Verpflichtung zur Ausstrahlung eines Wahlwerbespots abgelehnt

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    ZDF muss Europa-Wahlkampfspot der NPD zur "willkürlichen Grenzöffnung 2015” nicht ausstrahlen

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    ZDF muss Wahlwerbespot der NPD zur Europawahl nicht ausstrahlen da Inhalte Grenzen der Meinungsfreiheit nach Art. 5 GG überschreiten

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Wahlwerbespot der NPD erfüllt den Tatbestand der Volksverhetzung und muss nicht gesendet werden

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Keine volksverhetzende Fernseh-Wahlwerbung

  • archive.fo (Pressemeldung, 28.04.2019)

    NPD-Wahlwerbung: ZDF-Entscheidung bestätigt

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Kein Wahlwerbespot für NPD im ZDF

  • haufe.de (Kurzinformation)

    NPD scheitert mit "Messermänner-Wahlspot": ZDF muss nicht senden

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    ZDF muss NPD-Wahlwerbespot nicht ausstrahlen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Europawahl: ZDF nicht zur Ausstrahlung eines NPD-Wahlwerbespots verpflichtet - Eilantrag der NPD auf Verpflichtung zur Ausstrahlung eines Wahlwerbespots abgelehnt

  • lto.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 29.04.2019)

    NPD-Wahlwerbespot: Volksverhetzung auch im Wahlkampf nicht erlaubt

Besprechungen u.ä.

  • juraexamen.info (Fallbesprechung - aus Ausbildungssicht)

    Keine Ausstrahlung von NPD-Wahlwerbespot

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2019, 1592
  • NVwZ 2019, 964
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 19.04.1990 - 1 BvR 40/86

    Meinungsfreiheit und Ehrenschutz - Franz Josef Strauß

    Auszug aus BVerfG, 27.04.2019 - 1 BvQ 36/19
    Das Oberverwaltungsgericht hat sich auch mit den anderen, von der Antragstellerin vorgebrachten Deutungsmöglichkeiten auseinandergesetzt und diese mit nachvollziehbarer Begründung als fernliegend ausgeschlossen (vgl. BVerfGE 93, 266 ; 82, 43 ).
  • BVerfG, 11.03.2003 - 1 BvR 426/02

    Schockwerbung II

    Auszug aus BVerfG, 27.04.2019 - 1 BvQ 36/19
    Es ist nicht erkennbar, dass die Verwaltungsgerichte in ihren Entscheidungen den Schutzgehalt der Meinungsfreiheit der Antragstellerin aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG verkannt hätten (vgl. BVerfGE 7, 198 ; 107, 275 ).
  • BVerfG, 25.04.1985 - 2 BvR 617/84

    Politische Parteien

    Auszug aus BVerfG, 27.04.2019 - 1 BvQ 36/19
    Vielmehr haben sie sich mit dem Aussagegehalt des Wahlwerbespots unter Berücksichtigung der hierfür maßgeblichen verfassungsrechtlichen Anforderungen (vgl. BVerfGE 69, 257 ) ausreichend befasst und den Sinn der darin getätigten Äußerungen nachvollziehbar dahingehend eingeordnet, dass er den Tatbestand einer Volksverhetzung gemäß § 130 Abs. 1 Nr. 2 StGB erfüllt.
  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus BVerfG, 27.04.2019 - 1 BvQ 36/19
    Das Oberverwaltungsgericht hat sich auch mit den anderen, von der Antragstellerin vorgebrachten Deutungsmöglichkeiten auseinandergesetzt und diese mit nachvollziehbarer Begründung als fernliegend ausgeschlossen (vgl. BVerfGE 93, 266 ; 82, 43 ).
  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

    Auszug aus BVerfG, 27.04.2019 - 1 BvQ 36/19
    Es ist nicht erkennbar, dass die Verwaltungsgerichte in ihren Entscheidungen den Schutzgehalt der Meinungsfreiheit der Antragstellerin aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG verkannt hätten (vgl. BVerfGE 7, 198 ; 107, 275 ).
  • BVerfG, 23.06.2004 - 1 BvQ 19/04

    Inhaltsbezogenes Versammlungsverbot

    Auszug aus BVerfG, 27.04.2019 - 1 BvQ 36/19
    Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung hat keinen Erfolg, da eine Verfassungsbeschwerde in der Hauptsache offensichtlich unbegründet wäre (vgl. BVerfGE 71, 158 ; 111, 147 ; stRspr).
  • BVerfG, 08.11.1985 - 1 BvR 1290/85

    'Legende vom toten Soldaten'

    Auszug aus BVerfG, 27.04.2019 - 1 BvQ 36/19
    Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung hat keinen Erfolg, da eine Verfassungsbeschwerde in der Hauptsache offensichtlich unbegründet wäre (vgl. BVerfGE 71, 158 ; 111, 147 ; stRspr).
  • OVG Sachsen, 21.09.2021 - 6 B 360/21

    Wahlplakat; Beseitigungsverfügung; Meinungsäußerung; Volksverhetzung

    Eine Entfernung von Wahlplakaten ist zulässig, wenn durch sie gegen allgemeine Strafgesetze verstoßen wird, die kein Sonderrecht gegen die Parteien enthalten, und wenn dieser Verstoß evident ist und nicht leicht wiegt, so dass kein Zweifel bestehen kann, dass im konkreten Fall eine ins Gewicht fallende Verletzung des vom Strafrecht geschützten Rechtsguts vorliegt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 15. Mai 2019 -1 BvQ 43/19 -, juris; v. 27. April 2019 - 1 BvQ 36/19 -, juris; v. 25. April - 2 BvR 617/84 -, juris Rn. 33; v. 14. Februar 1978 - 2 BvR 523/75 u. a. -, juris Rn. 102 ff.; SächsOVG, Beschl. v. 21. Mai 2019 a. a. O.; jeweils m. w. N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.06.2021 - 5 A 1386/20

    Stadt Mönchengladbach durfte NPD-Wahlplakat abhängen lassen

    Diese rechtliche Einordnung gründete in dem konkreten Fall zwar auch auf den in dieser Fassung eingesetzten dramaturgischen und weiteren Elementen, vgl. BVerfG, Beschluss vom 27. April 2019- 1 BvQ 36/19 -, juris, Rn. 2 (zur Konnexität der Aussage "Migration tötet" und der Forderung nach Schaffung von Schutzzonen (nur) für Deutsche); vorgehend: OVG Rhl.-Pfalz, Beschluss vom 26. April 2019 - 2 B 10639/19 -, juris, Rn. 10; Beschluss des erkennenden Senats vom 24. April 2019 - 5 B 543/19 -, juris, Rn. 28 ff., die abschließende und zentrale Botschaft "Migration tötet" lasse aber letztlich allein die Auslegung zu, dass die angesprochenen Personen in ihrer Gesamtheit eine direkte Gefahr für Deutsche seien.
  • VG Düsseldorf, 29.04.2020 - 20 K 3926/19

    Wahlplakat Migration tötet Volksverhetzung Beseitigungsanordnung Absehen von

    Die Rechtsprechung hat deshalb einen Wahlwerbespot der NPD mit der Formulierung "Migration tötet" als Volksverhetzung und damit unzulässig eingestuft, vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26. April 2019 - 5 B 543/19 - Bundesverfassungsgericht, Ablehnung einstweilige Anordnung vom 27. April 2019 - 1 BvQ 36/19 - vorgehend: Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 26. April 2019 - 2 B 10639/19 - diesem vorgehend: Verwaltungsgericht Mainz, Beschluss vom 26. April 2019 - 4 L 437/19.MZ - zitiert nach juris.
  • OVG Sachsen, 15.06.2023 - 6 B 83/23

    Gedenkstein; Gefahr für die öffentliche Sicherheit; Meinungsfreiheit

    Eine Entfernung von Wahlplakaten oder schriftlichen Äußerungen von Parteien ist zulässig, wenn durch sie gegen allgemeine Strafgesetze verstoßen wird, die kein Sonderrecht gegen die Parteien enthalten, und wenn dieser Verstoß evident ist und nicht leicht wiegt, so dass kein Zweifel bestehen kann, dass im konkreten Fall eine ins Gewicht fallende Verletzung des vom Strafrecht geschützten Rechtsguts vorliegt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 15. Mai 2019 -1 BvQ 43/19 -, juris; v. 27. April 2019 - 1 BvQ 36/19 -, juris; v. 25. April 1985 - 2 BvR 617/84 -, juris Rn. 33; v. 14. Februar 1978 - 2 BvR 523/75 u. a. -, juris Rn. 102 ff.; SächsOVG, Beschl. v. 21. September 2021 a. a. O., Beschl. v. 21. Mai 2019 - 3 B 136/19 -, juris Rn. 9; jeweils m. w. N.).
  • BVerfG, 15.05.2019 - 1 BvQ 43/19

    Eilantrag der NPD auf Verpflichtung zur Ausstrahlung eines Wahlwerbespots

    Sein Fokus liegt - anders als in seiner ursprünglichen Fassung, die dem Verfahren 1 BvQ 36/19 zugrunde lag - auf den Deutschen als vermeintlichen "Opfern", wobei auf eine Reihe von in den Medien geschilderten Straftaten angespielt wird.
  • VG München, 24.05.2019 - M 7 E 19.2503

    Wahlplakat mit beschimpfendem Unfug an öffentlicher Totengedenkstätte

    Die durch das Wahlplakat zum Ausdruck kommende Meinungsäußerung ist geeignet, den öffentlichen Frieden zu gefährden (vgl. in diesem Sinne bereits VG Würzburg, B.v. 20.5.2019 - W 9 E 19.592 S. 11 ff. - bisher nicht veröffentlicht; vgl. auch VG Chemnitz, B.v. 3.5.2019 - 7 L 271/19, S. 11 ff. - bisher nicht veröffentlicht; (vgl. auch ausführlich - zur vergleichbaren Formulierung "Migration tötet" im Rahmen eines NPD-Wahlwerbespots - VG Mainz, B.v. 26.4.2019 - 4 L 437/19.MZ - juris Rn. 9 ff., bestätigt durch BVerfG, B.v. 27.4.2019 - 1 BvQ 36/19 - juris).
  • VGH Bayern, 24.05.2019 - 10 CE 19.1032

    Erfolglose Beschwerde gegen Entfernung von Wahlplakaten

    Vor dem Hintergrund des Schutzgehalts des Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG müssen andere, den Tatbestand des § 130 Abs. 1 Nr. 2 StGB nicht erfüllende Deutungsmöglichkeiten als mindestens fernliegend ausgeschlossen werden, um Wahlplakate entfernen zu können (vgl. zuletzt BVerfG, B.v. 27.4.2019 - 1 BvQ 36/19 - juris Rn. 2 m.w.N. zu Wahlwerbespots).

    Ergibt die gewählte Formulierung als solche keinen Sinn, so ist, wie das Erstgericht zutreffend im Lichte der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung (vgl. BVerfG, B.v. 27.4.2019 - 1 BvQ 36/19 - juris Rn. 2) dargelegt hat, der objektive Sinngehalt der Aussage in Verbindung mit der bildlichen Darstellung einer roten, blutverschmierten Hand maßgeblich.

    Dies gilt auch vor dem Hintergrund, dass das zunächst verwendete Wort "Migration" nur durch "Multikulti" ersetzt wurde (s. zur Formulierung "Migration tötet" im Rahmen eines NPD-Wahlwerbespots - VG Mainz, B.v. 26.4.2019 - 4 L 437/19.MZ - juris Rn. 9 ff., bestätigt durch BVerfG, B.v. 27.4.2019 - 1 BvQ 36/19 - juris).

  • VG Düsseldorf, 21.05.2019 - 20 L 1449/19

    NPD muss Wahlwerbeplakate in Mönchengladbach entfernen

    Die Rechtsprechung hat deshalb einen Wahlwerbespot der Antragstellerin mit der Formulierung "Migration tötet" als Volksverhetzung und damit unzulässig eingestuft, vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26. April 2019 - 5 B 543/19 - Bundesverfassungsgericht, Ablehnung einstweilige Anordnung vom 27. April 2019 - 1 BvQ 36/19 - vorgehend: Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 26. April 2019 - 2 B 10639/19 - diesem vorgehend: Verwaltungsgericht Mainz, Beschluss vom 26. April 2019 - 4 L 437/19.MZ - zitiert nach juris.
  • VGH Hessen, 08.05.2019 - 8 B 961/19

    Wahlwerbesendung der NPD

    Zur Begründung wurde ausgeführt, die Verwaltungsgerichte hätten sich mit dem Aussagegehalt des Wahlwerbespots unter Berücksichtigung der hierfür maßgeblichen verfassungsrechtlichen Anforderungen (vgl. BVerfGE 69, 257 ) ausreichend befasst und den Sinn der darin getätigten Äußerungen nachvollziehbar dahingehend eingeordnet, dass er den Tatbestand einer Volksverhetzung gemäß § 130 Abs. 1 Nr. 2 StGB erfülle (BVerfG, Beschluss vom 27. April 2019 - 1 BvQ 36/19 -, juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.05.2019 - 2 B 10755/19

    Ausstrahlungspflicht eines Wahlwerbespots der rechtsradikalen Partei der III.Weg;

    Vor dem Hintergrund des Schutzgehalts des Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG müssen andere, den Tatbestand des § 130 Abs. 1 Nr. 2 StGB nicht erfüllende Deutungsmöglichkeiten als mindestens fernliegend ausgeschlossen werden, um die Ausstrahlung des Wahlkampfspots verweigern zu können (vgl. zuletzt BVerfG, Kammerbeschluss vom 27. April 2019 - 1 BvQ 36/19 -, juris Rn. 2 m.w.N.).
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