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   BVerfG, 27.04.2021 - 1 BvR 2649/20   

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https://dejure.org/2021,14734
BVerfG, 27.04.2021 - 1 BvR 2649/20 (https://dejure.org/2021,14734)
BVerfG, Entscheidung vom 27.04.2021 - 1 BvR 2649/20 (https://dejure.org/2021,14734)
BVerfG, Entscheidung vom 27. April 2021 - 1 BvR 2649/20 (https://dejure.org/2021,14734)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen gerichtliche Aufhebung der Zulassung als Syndikusrechtsanwalt

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 12 Abs 1 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG, § 46a Abs 2 S 4 BRAO, § 46 Abs 2 S 1 BRAO
    Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen gerichtliche Aufhebung der Zulassung als Syndikusrechtsanwalt

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen gerichtliche Aufhebung der Zulassung als Syndikusrechtsanwalt

  • BRAK-Mitteilungen (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    Beratung von Kunden keine Rechtsangelegenheit des Arbeitgebers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines angestellten Rechtsanwalts gegen gerichtliche Aufhebung der Zulassung als Syndikusrechtsanwalt

  • rechtsportal.de

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines angestellten Rechtsanwalts gegen gerichtliche Aufhebung der Zulassung als Syndikusrechtsanwalt

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen gerichtliche Aufhebung der Zulassung als Syndikusrechtsanwalt

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Keine Syndikuszulassung zur Beratung von Kunden des Arbeitgebers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Anwaltsblatt (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Art 12 GG
    BVerfG zu Syndikusrechtsanwälten: Nur Angelegenheiten des Arbeitgebers

Besprechungen u.ä. (2)

  • Anwaltsblatt (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Art 12 GG
    BVerfG zu Syndikusrechtsanwälten: Nur Angelegenheiten des Arbeitgebers

  • BRAK-Mitteilungen (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    Beratung von Kunden keine Rechtsangelegenheit des Arbeitgebers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2021, 1174
  • AnwBl 2021, 422
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 14.01.2014 - 1 BvR 2998/11

    Partielle Nichtigkeit der Regelungen über den Ausschluss von Rechtsanwalts- und

    Auszug aus BVerfG, 27.04.2021 - 1 BvR 2649/20
    In den angeführten Entscheidungen stand jeweils eine gemeinschaftliche Berufsausübung von Rechtsanwälten mit Berufsträgern im Raum, die ihrerseits an berufsrechtliche Regelungen gebunden waren (vgl. BVerfGE 135, 90 ; 141, 82 ).
  • BVerfG, 12.01.2016 - 1 BvL 6/13

    Verbot der Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten mit Ärzten und

    Auszug aus BVerfG, 27.04.2021 - 1 BvR 2649/20
    In den angeführten Entscheidungen stand jeweils eine gemeinschaftliche Berufsausübung von Rechtsanwälten mit Berufsträgern im Raum, die ihrerseits an berufsrechtliche Regelungen gebunden waren (vgl. BVerfGE 135, 90 ; 141, 82 ).
  • BGH, 02.07.2018 - AnwZ (Brfg) 49/17

    Anwaltliche Tätigkeit des Syndikusrechtsanwalts in "Rechtsangelegenheiten des

    Auszug aus BVerfG, 27.04.2021 - 1 BvR 2649/20
    Er geht nicht darauf ein, wie zu beurteilen ist, dass seine arbeitsvertraglichen Rechte und Pflichten von der Aufhebung der Zulassung unberührt bleiben und er die gewählte Tätigkeit unabhängig von der Zulassung als Syndikusrechtsanwalt im Wesentlichen in dem arbeitsvertraglichen Umfang ausüben kann (vgl. dazu BGH, Urteil vom 2. Juli 2018 - AnwZ (Brfg) 49/17 -, Rn. 76).
  • BVerfG, 25.02.1960 - 1 BvR 239/52

    Bayerische Ärzteversorgung

    Auszug aus BVerfG, 27.04.2021 - 1 BvR 2649/20
    Ob das Grundrecht der Berufsfreiheit durch die Vorwirkung betroffen ist, wogegen spricht, dass schon die Begründung einer gesetzlichen Versicherungspflicht den Schutzbereich des Art. 12 Abs. 1 GG in der Regel nicht berührt (vgl. BVerfGE 10, 354 ; BVerfGK 11, 352 ), kann daher dahinstehen.
  • BVerfG, 10.11.2015 - 1 BvR 2056/12

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Versagung von Therapiekosten und

    Auszug aus BVerfG, 27.04.2021 - 1 BvR 2649/20
    Dabei ist auch darzulegen, inwieweit das jeweils bezeichnete Grundrecht verletzt sein und mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidieren soll (BVerfGE 140, 229 m.w.N.; stRspr).
  • BVerfG, 26.06.2007 - 1 BvR 2204/00

    Rentenversicherungspflicht für selbstständige Lehrer verfassungsgemäß

    Auszug aus BVerfG, 27.04.2021 - 1 BvR 2649/20
    Ob das Grundrecht der Berufsfreiheit durch die Vorwirkung betroffen ist, wogegen spricht, dass schon die Begründung einer gesetzlichen Versicherungspflicht den Schutzbereich des Art. 12 Abs. 1 GG in der Regel nicht berührt (vgl. BVerfGE 10, 354 ; BVerfGK 11, 352 ), kann daher dahinstehen.
  • AGH Hamburg, 16.01.2023 - AGH I ZU (SYN) 16/17

    Zulassung als Syndikusrechtsanwalt: Anwendbarkeit der Neuregelung; Erbringung von

    Zudem verstößt § 46 Abs. 5 BRAO auch nicht gegen Art. 12 Abs. 1 GG oder Art. 3 Abs. 1 GG (vgl. BVerfG, Beschluss vom 27. April 2021 - 1 BvR 2649/20, Rn. 10 ff., NZA 2021, 1174, 1175 f.; BGH, Urteil vom 2. Juli 2018 - AnwZ (Brfg) 49/17, NJW 2018, 3100, Rn. 74 ff.).

    Der Kläger hat in Bezug auf Art. 12 Abs. 1 GG schon nicht geltend gemacht, dass er durch die Nichtzulassung als Syndikusrechtsanwalt in der Ausübung seiner Tätigkeit für seine Arbeitgeberin generell gehindert wurde (vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 27. April 2021 - 1 BvR 2649/20, Rn. 14, NZA 2021, 1174, 1175).

    Für eine solche Sichtweise sprechen - wie die Beigeladene zutreffend ausgeführt hat - auch die sozialversicherungsrechtlichen Folgen einer Berücksichtigung von § 46 Abs. 6 BRAO n.F. Bei der Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht handelt es sich um eine wesentliche Folge der Syndikusrechtsanwaltszulassung (vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 27. April 2021 - 1 BvR 2649/20, Rn. 16, NZA 2021, 1174, 1176).

  • LSG Baden-Württemberg, 23.09.2021 - L 7 R 936/18

    Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung bei

    Denn durch die Begründung der gesetzlichen Versicherungspflicht ist der Schutzbereich des Art. 12 Abs. 1 GG nicht berührt (BVerfG, Beschluss vom 27. April 2021 - 1 BvR 2649/20 - juris Rdnr. 16; BVerfG, Beschluss vom 25. Februar 1960 - 1 BvR 239/52 - BVerfGE 10, 354 - juris Rdnr. 38).
  • AGH Nordrhein-Westfalen, 27.08.2021 - 1 AGH 14/19
    Eine Tätigkeit in Rechtsangelegenheiten Dritter stellt, wie der Bundesgerichtshof ausdrücklich entschieden hat, auch dann keine Tätigkeit in Rechtsangelegenheiten des Arbeitgebers dar, wenn dieser vertraglich oder gesetzlich dazu verpflichtet ist, sich mit den Rechtsangelegenheiten Dritter zu befassen (BGH vom 03.02.2020 - AnwZ (Brfg) 71/18, juris Rn. 12; BGH Urteil vom 05.10.2020 - AnwZ (Brfg) 43/18, juris Rn. 16; die hiergegen gerichtete Verfassungsbeschwerde des Zulassungsbewerbers hat das BVerfG durch Beschluss vom 27.04.2021 - 1 BvR 2649/20 - nicht zur Entscheidung angenommen).
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