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   BVerfG, 27.04.2021 - 2 BvR 450/19   

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https://dejure.org/2021,11664
BVerfG, 27.04.2021 - 2 BvR 450/19 (https://dejure.org/2021,11664)
BVerfG, Entscheidung vom 27.04.2021 - 2 BvR 450/19 (https://dejure.org/2021,11664)
BVerfG, Entscheidung vom 27. April 2021 - 2 BvR 450/19 (https://dejure.org/2021,11664)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde ohne weitere Begründung und Verwerfung eines offensichtlich unzulässigen Ablehnungsgesuchs

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 19 Abs 1 BVerfGG, § 19 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 93d Abs 1 S 3 BVerfGG
    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde ohne weitere Begründung - Verwerfung eines offensichtlich unzulässigen Ablehnungsgesuchs

  • rewis.io

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde ohne weitere Begründung - Verwerfung eines offensichtlich unzulässigen Ablehnungsgesuchs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde ohne weitere Begründung; Verwerfung eines offensichtlich unzulässigen Ablehnungsgesuchs

  • rechtsportal.de

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde ohne weitere Begründung; Verwerfung eines offensichtlich unzulässigen Ablehnungsgesuchs

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde ohne weitere Begründung - Verwerfung eines offensichtlich unzulässigen Ablehnungsgesuchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 01.12.2020 - 2 BvR 2079/20

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde und Verwerfung eines unzulässigen

    Auszug aus BVerfG, 27.04.2021 - 2 BvR 450/19
    Das gegen die Richterin Wallrabenstein gerichtete Ablehnungsgesuch ist bereits deshalb offensichtlich unzulässig, weil sie nicht der zur Entscheidung berufenen Kammer angehört (vgl. BVerfGE 142, 1 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 1. Dezember 2020 - 2 BvR 2079/20 -, juris, Rn. 1).
  • BVerfG, 01.03.2016 - 2 BvB 1/13

    Ablehnung des BVR Huber wegen Besorgnis der Befangenheit unbegründet

    Auszug aus BVerfG, 27.04.2021 - 2 BvR 450/19
    Das gegen die Richterin Wallrabenstein gerichtete Ablehnungsgesuch ist bereits deshalb offensichtlich unzulässig, weil sie nicht der zur Entscheidung berufenen Kammer angehört (vgl. BVerfGE 142, 1 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 1. Dezember 2020 - 2 BvR 2079/20 -, juris, Rn. 1).
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