Rechtsprechung
   BVerfG, 27.05.2020 - 2 BvR 2054/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,13880
BVerfG, 27.05.2020 - 2 BvR 2054/19 (https://dejure.org/2020,13880)
BVerfG, Entscheidung vom 27.05.2020 - 2 BvR 2054/19 (https://dejure.org/2020,13880)
BVerfG, Entscheidung vom 27. Mai 2020 - 2 BvR 2054/19 (https://dejure.org/2020,13880)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,13880) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    Art. 3 Abs. 1 GG; § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG; § 406 Abs. 1 StPO; § 406a Abs. 1 StPO; § 253 Abs. 2 BGB
    Willkürliches Absehen von einer Adhäsionsentscheidung (umfassende Missachtung der Sonderregelung für Schmerzensgeldforderungen; Absehen nur wegen Unzulässigkeit oder Unbegründetheit der Forderung; Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde; Rechtswegerschöpfung; Grundsatz ...

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verletzung des Willkürverbots durch rechtsfehlerhaftes Absehen des Amtsgerichts von Entscheidung über Adhäsionsanträge

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 1 GG, Art 19 Abs 4 GG, Art 20 Abs 3 GG, § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG
    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 3 Abs 1 GG durch rechtsfehlerhaftes Absehen des AG von Entscheidung über Adhäsionsanträge - Subsidiaritätsgrundsatz gebietet insofern nicht die Beschreitung des Zivilrechtswegs - keine eigenständige Beschwer ...

  • rewis.io

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 3 Abs 1 GG durch rechtsfehlerhaftes Absehen des AG von Entscheidung über Adhäsionsanträge - Subsidiaritätsgrundsatz gebietet insofern nicht die Beschreitung des Zivilrechtswegs - keine eigenständige Beschwer ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung von Art. 3 Abs. 1 GG durch rechtsfehlerhaftes Absehen des AG von Entscheidung über Adhäsionsanträge; Erforderlichkeit der Beschreitung des Zivilrechtswegs

  • datenbank.nwb.de

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 3 Abs 1 GG durch rechtsfehlerhaftes Absehen des AG von Entscheidung über Adhäsionsanträge - Subsidiaritätsgrundsatz gebietet insofern nicht die Beschreitung des Zivilrechtswegs - keine eigenständige Beschwer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verfassungsbeschwerde gegen eine Anhörungsrüge

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Adhäsionsanträge - und das willkürliche Absehen von einer Entscheidung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2020, 357
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerfG, 07.03.2017 - 2 BvR 162/16

    Beschwer eines Strafgefangenen durch eine strafvollzugsrechtliche Entscheidung

    Auszug aus BVerfG, 27.05.2020 - 2 BvR 2054/19
    Der Beschwerdeführer hat sein Rechtsschutzziel im Wesentlichen erreicht (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 7. März 2017 - 2 BvR 162/16 -, Rn. 36).
  • BVerfG, 17.07.2007 - 2 BvR 496/07

    Voraussetzungen der Nachprüfung strafgerichtlicher Entscheidungen durch das

    Auszug aus BVerfG, 27.05.2020 - 2 BvR 2054/19
    Beruft sich der Beschwerdeführer - wie hier - lediglich auf eine Perpetuierung vorgeblich bereits bewirkter Grundrechtsverstöße, ist eine solche eigenständige Beschwer nicht dargetan (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 1. April 2019 - 2 BvR 382/19 -, Rn. 53 f.; vgl. auch BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 17. Juli 2007 - 2 BvR 496/07 -, NStZ-RR 2007, S. 381).
  • BVerfG, 26.01.2011 - 1 BvR 1671/10

    Anordnung der Auslagenerstattung für das Verfassungsbeschwerdeverfahren nach

    Auszug aus BVerfG, 27.05.2020 - 2 BvR 2054/19
    Die Festsetzung des Gegenstandswertes für die anwaltliche Tätigkeit stützt sich auf § 37 Abs. 2 Satz 2, § 14 Abs. 1 RVG in Verbindung mit den Grundsätzen über die Festsetzung des Gegenstandswertes im verfassungsrechtlichen Verfahren (vgl. BVerfGE 79, 365 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 26. Januar 2011 - 1 BvR 1671/10 -, Rn. 8).
  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 27.05.2020 - 2 BvR 2054/19
    Die Festsetzung des Gegenstandswertes für die anwaltliche Tätigkeit stützt sich auf § 37 Abs. 2 Satz 2, § 14 Abs. 1 RVG in Verbindung mit den Grundsätzen über die Festsetzung des Gegenstandswertes im verfassungsrechtlichen Verfahren (vgl. BVerfGE 79, 365 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 26. Januar 2011 - 1 BvR 1671/10 -, Rn. 8).
  • BVerfG, 01.04.2019 - 2 BvR 382/19

    Anordnung und Aufrechterhaltung außer Vollzug gesetzter Untersuchungshaft;

    Auszug aus BVerfG, 27.05.2020 - 2 BvR 2054/19
    Beruft sich der Beschwerdeführer - wie hier - lediglich auf eine Perpetuierung vorgeblich bereits bewirkter Grundrechtsverstöße, ist eine solche eigenständige Beschwer nicht dargetan (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 1. April 2019 - 2 BvR 382/19 -, Rn. 53 f.; vgl. auch BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 17. Juli 2007 - 2 BvR 496/07 -, NStZ-RR 2007, S. 381).
  • BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 1243/88

    Erörterungsgebühr

    Auszug aus BVerfG, 27.05.2020 - 2 BvR 2054/19
    Von willkürlicher Missdeutung kann jedoch nicht gesprochen werden, wenn das Gericht sich mit der Rechtslage eingehend auseinandersetzt und seine Auffassung nicht jedes sachlichen Grundes entbehrt (vgl. BverfGE 87, 273 ; 89, 1 ; 96, 189 ).
  • BGH, 21.08.2002 - 5 StR 291/02

    Grundurteil; Adhäsionsverfahren; Feststellungsantrag; Leistungsantrag; Absehen

    Auszug aus BVerfG, 27.05.2020 - 2 BvR 2054/19
    Insoweit steht dem Gericht ein pflichtgemäß auszuübendes Ermessen zu (vgl. BGHSt 47, 378 ).
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BVerfG, 27.05.2020 - 2 BvR 2054/19
    Unter diesen Umständen kann offenbleiben, ob die fehlende Auseinandersetzung des Amtsgerichts mit den Hinweisen des Beschwerdeführers auf die Vorgaben des § 406 StPO zugleich einen Verstoß gegen seinen Anspruch auf rechtliches Gehör gemäß Art. 103 Abs. 1 GG darstellt (vgl. zum Recht der Beteiligten, sich auch zur Rechtslage zu äußern, sowie zur Pflicht des Gerichts, diese Ausführungen in Erwägung zu ziehen, BVerfGE 64, 135 ; vgl. auch BVerfGE 86, 133 ).
  • BGH, 01.07.2005 - 2 StR 9/05

    Ablehnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung aufgehoben

    Auszug aus BVerfG, 27.05.2020 - 2 BvR 2054/19
    Jedoch hängt es nicht von der Bezeichnung ab, ob eine Entscheidung hinsichtlich der statthaften Rechtsbehelfe als Urteil oder als Beschluss anzusehen ist; maßgebend sind vielmehr der Inhalt der Entscheidung und die Gründe, auf denen sie beruht (vgl. BGHSt 25, 242 ; vgl. auch BGHSt 50, 180 ).
  • BGH, 18.12.2007 - 5 StR 578/07

    Unzulässige Revision des Nebenklägers (Gesetzesverletzung)

    Auszug aus BVerfG, 27.05.2020 - 2 BvR 2054/19
    Auch kann dem Beschwerdeführer nicht vorgehalten werden, dass er seine als Nebenkläger eingelegte Berufung ebenfalls zurückgenommen hat, da für ihn ein zulässiges Rechtsmittelziel im Sinne des § 400 Abs. 1 StPO ersichtlich nicht gegeben war (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2007 - 5 StR 578/07 -, Rn. 1, 3).
  • BVerfG, 24.03.1976 - 2 BvR 804/75

    Zwangsversteigerung I

  • BGH, 12.06.2019 - 2 StR 145/19

    Einziehung des Wertes von Taterträgen als Gesamtschuldner im Adhäsionsverfahren

  • BVerfG, 27.12.2006 - 2 BvR 958/06

    Adhäsionsverfahren; Anspruch auf den gesetzlichen Richter (Befangenheit;

  • BGH, 30.10.1973 - 5 StR 496/73

    Bezeichnung einer ein Verfahren vorläufig einstellenden Entscheidung als Urteil -

  • BVerfG, 17.05.1983 - 2 BvR 731/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verfahrensgestaltung bei einem

  • KG, 07.03.2007 - 4 Ws 22/07

    Adhäsionsverfahren: Erneutes Anbringen eines Adhäsionsantrags in der

  • BGH, 30.07.2019 - 4 StR 245/19

    Entscheidung über den Adhäsionsantrag im Strafurteil (Zulässigkeit des Antrages;

  • BVerfG, 30.06.1976 - 2 BvR 164/76

    Hinweispflicht

  • BVerfG, 29.04.1980 - 2 BvR 1441/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Anwendung von Präklusionsvorschriften

  • BGH, 06.08.2019 - 3 StR 258/19

    Erschöpfung von Anklage und Eröffnungsbeschluss unabhängig von

  • BVerfG, 07.12.2022 - 2 BvR 1404/20

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde im sogenannten Kudamm-Raser-Fall

    Angesichts des Umstands, dass das Landgericht als Tatgericht und der Bundesgerichtshof im Rahmen seiner revisionsgerichtlichen Überprüfungskompetenz - in eingehender Auseinandersetzung mit der Rechtslage - die wesentlichen für und gegen einen Tötungsvorsatz des Beschwerdeführers sprechenden Umstände im Blick behalten haben, ist weder hinreichend substantiiert dargelegt noch aus sich heraus ersichtlich, dass die Rechtsauffassung der Gerichte in den angegriffenen Entscheidungen unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar wäre und sich daher der Schluss aufdrängte, dass sie auf sachfremden Erwägungen beruht (vgl. BVerfGE 87, 273 ; 89, 1 ; 96, 189 ; 152, 345 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 27. Mai 2020 - 2 BvR 2054/19 -, Rn. 35).
  • BVerfG, 30.09.2022 - 2 BvR 2222/21

    Verfassungsbeschwerde betreffend den NSU-Prozess erfolglos

    Dies gilt nicht nur bei der Auslegung und Anwendung materiellen Rechts, sondern auch für die Handhabung des Verfahrensrechts (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 27. Mai 2020 - 2 BvR 2054/19 -, Rn. 35).

    Hinzukommen muss, dass Rechtsanwendung oder Verfahren unter keinem denkbaren Aspekt mehr rechtlich vertretbar sind und sich daher der Schluss aufdrängt, dass die Entscheidung auf sachfremden und damit willkürlichen Erwägungen beruht (vgl. BVerfGE 4, 1 ; 80, 48 ; 81, 132 ; 152, 345 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 27. Mai 2020 - 2 BvR 2054/19 -, Rn. 35), etwa wenn eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt, der Inhalt einer Norm in krasser Weise missverstanden oder die Norm in nicht mehr nachvollziehbarer Weise angewandt wird (vgl. BVerfGE 87, 273 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 27. Mai 2020 - 2 BvR 2054/19 -, Rn. 35).

    Von willkürlicher Missdeutung kann jedoch nicht gesprochen werden, wenn das Gericht sich mit der Rechtslage eingehend auseinandersetzt und seine Auffassung nicht jedes sachlichen Grundes entbehrt (vgl. BVerfGE 87, 273 ; 89, 1 ; 96, 189 ; 152, 345 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 27. Mai 2020 - 2 BvR 2054/19 -, Rn. 35).

  • BGH, 18.08.2020 - StB 25/20

    BGH verwirft Beschwerde gegen die Aufhebung einer Pflichtverteidigerbestellung im

    Schließlich kann dahinstehen, ob ein Verstoß gegen das aus Art. 3 Abs. 1 GG folgende objektive Willkürverbot (vgl. BVerfG, Beschluss vom 27. Mai 2020 - 2 BvR 2054/19, juris Rn. 34 f.; Hömig/Wolff, GG, 12. Aufl., Art. 3 Rn. 5) ein Beschwerderecht zu begründen vermag (so OLG Düsseldorf, Beschluss vom 2. Dezember 1985 - 2 Ws 652/85, NStZ 1986, 138; OLG Köln, Beschluss vom 24. Juli 1981 - 2 Ws 378/81, NStZ 1982, 129; Dölling/Duttge/ König/Rössner/Weiler, Gesamtes Strafrecht, 4. Aufl., § 143 StPO Rn. 7; LR/Lüderssen/Jahn, StPO, 26. Aufl., § 143 Rn. 16; SKStPO/Wohlers, 5. Aufl., § 143 Rn. 26), denn die angefochtene Entscheidung ist auch mit Blick auf die von dem Vorsitzenden abgegebenen Erklärungen in der Hauptverhandlung jedenfalls in der Sache nicht offensichtlich unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich unvertretbar (zu den Voraussetzungen eines Verstoßes s. BVerfG, Beschluss vom 27. Mai 2020 - 2 BvR 2054/19, juris Rn. 35; BeckOK GG/Kischel, 43. Ed., Art. 3 Rn. 84, jeweils mwN).
  • BVerfG, 20.10.2023 - 2 BvR 499/23

    Wegen der Verletzung des Willkürverbots teilweise erfolgreiche

    Die Auslegung der Strafgesetze und ihre Anwendung auf den einzelnen Fall sind Sache der dafür zuständigen Gerichte und daher der Nachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht grundsätzlich entzogen; ein verfassungsgerichtliches Eingreifen gegenüber Entscheidungen der Fachgerichte kommt nur in seltenen Ausnahmefällen unter dem Gesichtspunkt der Verletzung des Gleichheitssatzes (Art. 3 Abs. 1 GG) in seiner Bedeutung als Willkürverbot in Betracht (vgl. BVerfGE 74, 102 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 27. Mai 2020 - 2 BvR 2054/19 -, Rn. 35).

    Hinzukommen muss, dass Rechtsanwendung oder Verfahren unter keinem denkbaren Aspekt mehr rechtlich vertretbar sind und sich daher der Schluss aufdrängt, dass die Entscheidung auf sachfremden und damit willkürlichen Erwägungen beruht (vgl. BVerfGE 80, 48 ), etwa wenn eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt oder der Inhalt einer Norm in krasser Weise missverstanden oder die Norm in nicht mehr nachvollziehbarer Weise angewandt wird (vgl. BVerfGE 87, 273 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 27. Mai 2020 - 2 BvR 2054/19 -, Rn. 35).

    Von willkürlicher Missdeutung kann jedoch nicht gesprochen werden, wenn das Gericht sich mit der Rechtslage eingehend auseinandersetzt und seine Auffassung nicht jedes sachlichen Grundes entbehrt (vgl. BVerfGE 87, 273 ; 89, 1 ; 96, 189 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 27. Mai 2020 - 2 BvR 2054/19 -, Rn. 35).

  • BVerfG, 03.03.2023 - 2 BvR 1810/22

    Stillschweigendes Übergehen eines Adhäsionsantrags (Verletzung des Rechts auf

    Es hänge nicht von der Bezeichnung ab, ob eine Entscheidung hinsichtlich der statthaften Rechtsbehelfe als Urteil oder als Beschluss anzusehen sei; maßgeblich seien vielmehr der Inhalt der Entscheidung und die Gründe, auf denen sie beruhe (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 27. Mai 2020 - 2 BvR 2054/19 -, Rn. 30).

    Er kann jedoch eine Entscheidung, etwa wenn die Berufung, wie vorliegend, zurückgenommen wird, nicht erzwingen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 27. Mai 2020 - 2 BvR 2054/19 -, Rn. 27-29).

    Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass der verfassungsprozessuale Subsidiaritätsgrundsatz nicht dazu führt, dass die Beschwerdeführerin zur Durchsetzung ihres Anspruchs auf den Zivilrechtsweg verwiesen werden kann (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 27. Mai 2020 - 2 BvR 2054/19 -, Rn. 27 ff.).

  • BVerfG, 16.12.2021 - 2 BvR 2076/21

    Entbindung eines Schöffen von der Dienstpflicht wegen Verhinderung (Recht auf den

    Es hat sich mit der Rechtslage eingehend auseinandersetzt; überdies entbehrt seine Auffassung nicht jedes sachlichen Grundes (vgl. BVerfGE 87, 273 ; 89, 1 ; 96, 189 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 27. Mai 2020 - 2 BvR 2054/19 -, Rn. 35).
  • BVerfG, 10.09.2021 - 1 BvR 1029/20

    Verstoß gegen das Willkürverbot durch Zurückweisung einer Anhörungsrüge aus

    Von willkürlicher Missdeutung kann jedoch nicht gesprochen werden, wenn das Gericht sich mit der Rechtslage eingehend auseinandersetzt und seine Auffassung nicht jedes sachlichen Grundes entbehrt (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 27. Mai 2020 - 2 BvR 2054/19 -, Rn. 35; stRspr).
  • BGH, 15.12.2022 - 3 StR 245/22

    Beihilfe zur schweren Brandstiftung (deliktischer Sinnbezug bei sozialadäquatem

    Sieht das Gericht - wie hier - nach § 406 Abs. 1 Satz 3 StPO von einer Entscheidung über den Antrag ab, tritt zu Ungunsten des Adhäsionsklägers keine wie auch immer geartete Rechtskraft ein (BVerfG, Beschluss vom 27. Mai 2020 - 2 BvR 2054/19, NJW 2020, 3774 Rn. 28).
  • VerfG Brandenburg, 21.01.2022 - VfGBbg 57/21

    Verfassungsbeschwerde teilweise unzulässig; Verfassungsbeschwerde unbegründet;

    Von willkürlicher Missdeutung kann jedoch nicht gesprochen werden, wenn das Gericht sich mit der Rechtslage eingehend auseinandersetzt und seine Auffassung nicht jedes sachlichen Grundes entbehrt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10. September 2021 ‌- 1 BvR 1029/20 -‌, Rn. 21, und vom 27. Mai 2020 ‌- 2 BvR 2054/19 -‌, Rn. 35, juris).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 18.01.2022 - VerfGH 62/21

    Verfassungsbeschwerde gegen die Abweisung einer Klage auf Erstattung von

    a) Die Entscheidung über die Anhörungsrüge selbst ist grundsätzlich kein tauglicher Rügegegenstand der Verfassungsbeschwerde (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 1. April 2019 - 2 BvR 382/19, juris, Rn. 53, und vom 17. Juli 2007 - 2 BvR 496/07, juris, Rn. 2 f., jeweils m. w. N.), sondern allenfalls dann, wenn sie eine eigenständige verfassungsrechtliche Beschwer bewirkt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 27. Mai 2020 - 2 BvR 2054/19, juris, Rn. 46 m. w. N.).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 08.01.2022 - VerfGH 62/21

    Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde mangels Erschöpfung des Rechtswegs

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht