Rechtsprechung
BVerfG, 27.06.2005 - 2 BvR 103/05 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Anforderungen an Stärke des eine Wohnungsdurchsuchung rechtfertigenden Tatverdachts - Konkretisierung des Tatvorwurfs zur Begrenzung des Grundrechtseingriffs
- Wolters Kluwer
Voraussetzung für das Vorliegen eines Annahmegrundes einer Verfassungsbeschwerde; Vereinbarkeit eines Durchsuchungsbeschlusses mit dem Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung aus Art. 13 GG
- Judicialis
BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 93b; ; GG Art. 13 Abs. 1; ; GG Art. 13 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 13 Abs. 1, 2; StPO § 105
Anforderungen an die Begründung eines Durchsuchungsbeschlusses - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Tübingen, 28.10.2004 - 4 Gs 1022/04
- LG Tübingen, 06.12.2004 - 1 Qs 268/04
- LG Tübingen, 06.12.2004 - 1 Qs 269/04
- BVerfG, 27.06.2005 - 2 BvR 103/05
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (17)
- BVerfG, 26.05.1976 - 2 BvR 294/76
Quick/Durchsuchungsbefehl
Auszug aus BVerfG, 27.06.2005 - 2 BvR 103/05
So ist sicherzustellen, dass die Durchführung der Durchsuchung nicht allein dem Ermessen der beauftragten Beamten überlassen bleibt (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 42, 212 ; 103, 142 ).Ein Durchsuchungsbeschluss, der keinerlei tatsächliche Angaben über den Inhalt des Tatvorwurfs enthält und den Inhalt der gesuchten Beweismittel nicht erkennen lässt, wird rechtsstaatlichen Anforderungen nicht gerecht, wenn solche Kennzeichnungen nach dem bisherigen Ergebnis der Ermittlungen ohne weiteres möglich und den Zwecken der Strafverfolgung nicht abträglich sind (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 44, 353 ; 45, 82; 50, 48 ; 71, 64 ).
- BVerfG, 05.08.1966 - 1 BvR 586/62
Spiegel-Affäre ("Bedingt abwehrbereit")
Auszug aus BVerfG, 27.06.2005 - 2 BvR 103/05
Dies dient einer neutralen, in persönlicher und sachlicher Unabhängigkeit vorgenommenen Überprüfung der Eingriffsvoraussetzungen und einer angemessenen Berücksichtigung der Interessen der Betroffenen (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 57, 346 ; 76, 83 ; 103, 142 ).So ist sicherzustellen, dass die Durchführung der Durchsuchung nicht allein dem Ermessen der beauftragten Beamten überlassen bleibt (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 42, 212 ; 103, 142 ).
- BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00
Wohnungsdurchsuchung
Auszug aus BVerfG, 27.06.2005 - 2 BvR 103/05
Dies dient einer neutralen, in persönlicher und sachlicher Unabhängigkeit vorgenommenen Überprüfung der Eingriffsvoraussetzungen und einer angemessenen Berücksichtigung der Interessen der Betroffenen (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 57, 346 ; 76, 83 ; 103, 142 ).So ist sicherzustellen, dass die Durchführung der Durchsuchung nicht allein dem Ermessen der beauftragten Beamten überlassen bleibt (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 42, 212 ; 103, 142 ).
- BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvR 988/75
Durchsuchung Drogenberatungsstelle
Auszug aus BVerfG, 27.06.2005 - 2 BvR 103/05
a) Notwendiger und grundsätzlich auch hinreichender Eingriffsanlass für Zwangsmaßnahmen im Strafverfahren ist der Verdacht einer Straftat, der auf konkreten Tatsachen beruhen muss; vage Anhaltspunkte oder bloße Vermutungen reichen nicht aus (vgl. BVerfGE 44, 353 ; 59, 95 ).Ein Durchsuchungsbeschluss, der keinerlei tatsächliche Angaben über den Inhalt des Tatvorwurfs enthält und den Inhalt der gesuchten Beweismittel nicht erkennen lässt, wird rechtsstaatlichen Anforderungen nicht gerecht, wenn solche Kennzeichnungen nach dem bisherigen Ergebnis der Ermittlungen ohne weiteres möglich und den Zwecken der Strafverfolgung nicht abträglich sind (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 44, 353 ; 45, 82; 50, 48 ; 71, 64 ).
- BVerfG, 10.11.1981 - 2 BvR 1118/80
Verfassungsrechtliche Anforderungen an eine Wohnungsdurchsuchung
Auszug aus BVerfG, 27.06.2005 - 2 BvR 103/05
a) Notwendiger und grundsätzlich auch hinreichender Eingriffsanlass für Zwangsmaßnahmen im Strafverfahren ist der Verdacht einer Straftat, der auf konkreten Tatsachen beruhen muss; vage Anhaltspunkte oder bloße Vermutungen reichen nicht aus (vgl. BVerfGE 44, 353 ; 59, 95 ). - BVerfG, 15.10.1985 - 2 BvR 528/85
Verfassungsreechtliche Anforderungen an einen Durchsuchungsbeschluß
Auszug aus BVerfG, 27.06.2005 - 2 BvR 103/05
Ein Durchsuchungsbeschluss, der keinerlei tatsächliche Angaben über den Inhalt des Tatvorwurfs enthält und den Inhalt der gesuchten Beweismittel nicht erkennen lässt, wird rechtsstaatlichen Anforderungen nicht gerecht, wenn solche Kennzeichnungen nach dem bisherigen Ergebnis der Ermittlungen ohne weiteres möglich und den Zwecken der Strafverfolgung nicht abträglich sind (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 44, 353 ; 45, 82; 50, 48 ; 71, 64 ). - BVerfG, 15.11.1978 - 2 BvR 65/77
Verfassungsrechtliche Anforderungen an einen Durchsuchungsbeschluß
Auszug aus BVerfG, 27.06.2005 - 2 BvR 103/05
Ein Durchsuchungsbeschluss, der keinerlei tatsächliche Angaben über den Inhalt des Tatvorwurfs enthält und den Inhalt der gesuchten Beweismittel nicht erkennen lässt, wird rechtsstaatlichen Anforderungen nicht gerecht, wenn solche Kennzeichnungen nach dem bisherigen Ergebnis der Ermittlungen ohne weiteres möglich und den Zwecken der Strafverfolgung nicht abträglich sind (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 44, 353 ; 45, 82; 50, 48 ; 71, 64 ). - BVerfG, 16.06.1981 - 1 BvR 1094/80
Zwangsvollstreckung II
Auszug aus BVerfG, 27.06.2005 - 2 BvR 103/05
Dies dient einer neutralen, in persönlicher und sachlicher Unabhängigkeit vorgenommenen Überprüfung der Eingriffsvoraussetzungen und einer angemessenen Berücksichtigung der Interessen der Betroffenen (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 57, 346 ; 76, 83 ; 103, 142 ). - BVerfG, 07.06.1977 - 2 BvR 1122/76
Verfassungsrechtliche Anforderungen an einen Durchsuchungsbeschluß
Auszug aus BVerfG, 27.06.2005 - 2 BvR 103/05
Ein Durchsuchungsbeschluss, der keinerlei tatsächliche Angaben über den Inhalt des Tatvorwurfs enthält und den Inhalt der gesuchten Beweismittel nicht erkennen lässt, wird rechtsstaatlichen Anforderungen nicht gerecht, wenn solche Kennzeichnungen nach dem bisherigen Ergebnis der Ermittlungen ohne weiteres möglich und den Zwecken der Strafverfolgung nicht abträglich sind (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 44, 353 ; 45, 82; 50, 48 ; 71, 64 ). - BVerfG, 24.03.1998 - 1 BvR 131/96
Mißbrauchsbezichtigung
Auszug aus BVerfG, 27.06.2005 - 2 BvR 103/05
Hier können nur ein vollkommenes Unterlassen jeglicher Erwägungen (vgl. BVerfGE 30, 173 ; 59, 231 ; 97, 391 ; 106, 28 ), grobe Fehleinschätzungen (vgl. BVerfGE 30, 173 ) oder eine Verkennung des Grundrechtseinflusses, auf der die Entscheidung beruht (vgl. BVerfGE 95, 28 ; 97, 391 ), durch das Bundesverfassungsgericht beanstandet werden. - BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63
Spezifisches Verfassungsrecht
- BVerfG, 16.06.1987 - 1 BvR 1202/84
Zwangsvollstreckung III
- BVerfG, 08.10.1996 - 1 BvR 1183/90
Werkszeitungen
- BVerfG, 24.02.1971 - 1 BvR 435/68
Mephisto - Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrecht
- BVerfG, 13.01.1982 - 1 BvR 848/77
Freie Mitarbeiter
- BVerfG, 24.10.1996 - 2 BvR 1851/94
Mauerschützen
- BVerfG, 09.10.2002 - 1 BvR 1611/96
Mithörvorrichtung