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   BVerfG, 27.06.2006 - 2 BvR 1041/06   

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https://dejure.org/2006,11291
BVerfG, 27.06.2006 - 2 BvR 1041/06 (https://dejure.org/2006,11291)
BVerfG, Entscheidung vom 27.06.2006 - 2 BvR 1041/06 (https://dejure.org/2006,11291)
BVerfG, Entscheidung vom 27. Juni 2006 - 2 BvR 1041/06 (https://dejure.org/2006,11291)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Heranziehung eines Strafgefangenen zu einer Stromkostenpauschale für in seinem Haftraum über ein Radio hinaus vorhandene Elektrogeräte; Regelung eines Zustands durch einstweilige Anordnung durch das Bundesverfassungsgericht; Missbräuchlichkeit eines Eilantrages

  • Judicialis

    BVerfGG § 32 Abs. 1; ; BVerfGG § 32

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 32 Abs. 1
    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung gegen die Erhebung einer Stromkostenpauschale für Hafträume in einer JVA

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 05.07.1995 - 1 BvR 2226/94

    Rasterfahndung

    Auszug aus BVerfG, 27.06.2006 - 2 BvR 1041/06
    Für die Beurteilung der Erforderlichkeit einer einstweiligen Anordnung nach § 32 BVerfGG ist ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BVerfGE 93, 181 ).
  • BVerfG, 11.11.1953 - 1 BvR 444/53

    Amtszeitverkürzung

    Auszug aus BVerfG, 27.06.2006 - 2 BvR 1041/06
    Dies gilt nicht nur im Hinblick darauf, dass einstweilige Anordnungen des Bundesverfassungsgerichts weit tragende Folgen haben können (vgl. BVerfGE 3, 41 - stRspr), sondern auch im Hinblick auf die besondere Funktion und Organisation des Bundesverfassungsgerichts.
  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93

    Flughafenverfahren

    Auszug aus BVerfG, 27.06.2006 - 2 BvR 1041/06
    Das Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes nach § 32 BVerfGG ist - anders als der von Art. 19 Abs. 4 GG geprägte vorläufige Rechtsschutz im fachgerichtlichen Verfahren - nicht darauf angelegt, möglichst lückenlosen vorläufigen Rechtsschutz zu bieten (vgl. BVerfGE 94, 166 ; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 3. November 1999 - 2 BvR 2039/99 - NJW 2000, S. 1399 ).
  • BVerfG, 09.03.2006 - 2 BvR 312/06

    Verfassungsbeschwerde gegen zögerliche Behandlung von Eilanträgen durch

    Auszug aus BVerfG, 27.06.2006 - 2 BvR 1041/06
    Das Bundesverfassungsgericht muss nicht hinnehmen, dass es in der Erfüllung seiner Aufgabe, grundsätzliche Verfassungsfragen zu entscheiden, die für das Staatsleben, die Allgemeinheit und die Verwirklichung der Grundrechte des Einzelnen von Bedeutung sind, und - wo nötig - die Grundrechte des Einzelnen durchzusetzen, durch substanzlose Verfassungsbeschwerden oder substanzlose Eilanträge behindert wird (vgl. Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgericht vom 9. März 2006 - 2 BvR 312/06 - juris, und vom 12. September 2005 - 2 BvR 1435/05 -, NJW-RR 2005, S. 1721 f., m.w.N.).
  • BVerfG, 12.09.2005 - 2 BvR 1435/05

    Verhängung einer Missbrauchsgebühr gegen Prozessbevollmächtigte

    Auszug aus BVerfG, 27.06.2006 - 2 BvR 1041/06
    Das Bundesverfassungsgericht muss nicht hinnehmen, dass es in der Erfüllung seiner Aufgabe, grundsätzliche Verfassungsfragen zu entscheiden, die für das Staatsleben, die Allgemeinheit und die Verwirklichung der Grundrechte des Einzelnen von Bedeutung sind, und - wo nötig - die Grundrechte des Einzelnen durchzusetzen, durch substanzlose Verfassungsbeschwerden oder substanzlose Eilanträge behindert wird (vgl. Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgericht vom 9. März 2006 - 2 BvR 312/06 - juris, und vom 12. September 2005 - 2 BvR 1435/05 -, NJW-RR 2005, S. 1721 f., m.w.N.).
  • BVerfG, 03.11.1999 - 2 BvR 2039/99

    Ablehnung des Antrags auf Erlaß einer eA gegen die Nichtgestattung des Tragens

    Auszug aus BVerfG, 27.06.2006 - 2 BvR 1041/06
    Das Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes nach § 32 BVerfGG ist - anders als der von Art. 19 Abs. 4 GG geprägte vorläufige Rechtsschutz im fachgerichtlichen Verfahren - nicht darauf angelegt, möglichst lückenlosen vorläufigen Rechtsschutz zu bieten (vgl. BVerfGE 94, 166 ; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 3. November 1999 - 2 BvR 2039/99 - NJW 2000, S. 1399 ).
  • BVerfG, 07.12.2011 - 2 BvR 2449/11

    Missbräuchlichkeit eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung bei

    Ein Eilantrag im Verfassungsbeschwerdeverfahren ist missbräuchlich, wenn offensichtlich keine besondere Dringlichkeit - zu der auch ein hohes Gewicht der im Fall des Abwartens einer Hauptsacheentscheidung drohenden Nachteile gehört - ihn rechtfertigt (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 27. Juni 2006 - 2 BvR 1041/06 -, juris).
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