Rechtsprechung
BVerfG, 27.06.2011 - 2 BvR 751/11 |
Volltextveröffentlichungen (7)
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§ 93 Abs 1 S 1 BVerfGG
Nichtannahmebeschluss: Verfristung einer Verfassungsbeschwerde (§ 93 Abs 1 S 1 BVerfGG) bei Eingang der für eine Beurteilung notwendigen Anlagen erst nach Ablauf der Monatsfrist - rechtsprechung-im-internet.de
§ 93 Abs 1 S 1 BVerfGG
Nichtannahmebeschluss: Verfristung einer Verfassungsbeschwerde (§ 93 Abs 1 S 1 BVerfGG) bei Eingang der für eine Beurteilung notwendigen Anlagen erst nach Ablauf der Monatsfrist
- rewis.io
Nichtannahmebeschluss: Verfristung einer Verfassungsbeschwerde (§ 93 Abs 1 S 1 BVerfGG) bei Eingang der für eine Beurteilung notwendigen Anlagen erst nach Ablauf der Monatsfrist
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Nichtannahmebeschluss: Verfristung einer Verfassungsbeschwerde (§ 93 Abs 1 S 1 BVerfGG) bei Eingang der für eine Beurteilung notwendigen Anlagen erst nach Ablauf der Monatsfrist
- datenbank.nwb.de
Nichtannahmebeschluss: Verfristung einer Verfassungsbeschwerde (§ 93 Abs 1 S 1 BVerfGG) bei Eingang der für eine Beurteilung notwendigen Anlagen erst nach Ablauf der Monatsfrist
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Naumburg, 18.11.2010 - 4 U 91/09
- BVerfG, 27.06.2011 - 2 BvR 751/11
- BVerfG, 25.10.2011 - 2 BvR 751/11
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 11.04.1967 - 2 BvC 5/67
Zulässigkeitsanforderungen an eine Wahlprüfungsbeschwerde
Auszug aus BVerfG, 27.06.2011 - 2 BvR 751/11
Eine Verfassungsbeschwerde muss innerhalb der Verfassungsbeschwerdefrist (vgl. BVerfGE 21, 359 ) in der erforderlichen, eine Beurteilung ihrer Zulässigkeit und Begründetheit ermöglichenden Weise begründet werden (vgl. BVerfGE 112, 304 ). - BVerfG, 12.04.2005 - 2 BvR 581/01
Global Positioning System
Auszug aus BVerfG, 27.06.2011 - 2 BvR 751/11
Eine Verfassungsbeschwerde muss innerhalb der Verfassungsbeschwerdefrist (vgl. BVerfGE 21, 359 ) in der erforderlichen, eine Beurteilung ihrer Zulässigkeit und Begründetheit ermöglichenden Weise begründet werden (vgl. BVerfGE 112, 304 ).