Rechtsprechung
BVerfG, 27.06.2017 - 1 BvR 1390/17 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 22 Abs 1 S 4 BVerfGG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 32 Abs 1 BVerfGG, § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 92 BVerfGG
Ablehnung des Erlasses einer eA: Subsidiarität verfassungsgerichtlichen Rechtsschutzes - zudem mangelnde Darlegung eines drohenden schwerer Nachteil bei Zuwarten der fachgerichtlichen Entscheidung gem § 321a ZPO iVm § 707 Abs 1 S 1 ZPO
- Wolters Kluwer
Wahrung des Grundsatzes der Subsidiarität des verfassungsgerichtlichen Rechtsschutzes i.R.e. Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung
- rewis.io
Ablehnung des Erlasses einer eA: Subsidiarität verfassungsgerichtlichen Rechtsschutzes - zudem mangelnde Darlegung eines drohenden schwerer Nachteil bei Zuwarten der fachgerichtlichen Entscheidung gem § 321a ZPO iVm § 707 Abs 1 S 1 ZPO
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wahrung des Grundsatzes der Subsidiarität des verfassungsgerichtlichen Rechtsschutzes i.R.e. Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung
- rechtsportal.de
Wahrung des Grundsatzes der Subsidiarität des verfassungsgerichtlichen Rechtsschutzes i.R.e. Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung
- datenbank.nwb.de
Ablehnung des Erlasses einer eA: Subsidiarität verfassungsgerichtlichen Rechtsschutzes - zudem mangelnde Darlegung eines drohenden schwerer Nachteil bei Zuwarten der fachgerichtlichen Entscheidung gem § 321a ZPO iVm § 707 Abs 1 S 1 ZPO
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Münster, 27.12.2016 - 28 C 3814/15
- LG Münster, 29.03.2017 - 1 S 8/17
- BVerfG, 27.06.2017 - 1 BvR 1390/17
- BVerfG, 28.06.2017 - 1 BvR 1390/17
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (9)
- BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93
Flughafenverfahren
Auszug aus BVerfG, 27.06.2017 - 1 BvR 1390/17
Ebenso wenig ist - gerade vor dem Hintergrund, dass bei Prüfung der Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG ein strenger Maßstab zugrunde zu legen ist (vgl. BVerfGE 3, 41 ; 6, 1 ; 55, 1 ; 82, 310 ; 87, 107 ; 94, 166 ; 104, 23 ; 106, 51 ; 132, 195 ; stRspr) - ersichtlich, dass der Antragstellerin ein Zuwarten bis zur Entscheidung über ihren Antrag nach § 321a Abs. 1 in Verbindung mit § 707 Abs. 1 Satz 1 ZPO nicht zuzumuten wäre, weil ihr sonst ein schwerer oder unabwendbarer Nachteil entstünde (vgl. § 90 Abs. 2 BVerfGG). - BVerfG, 10.10.2002 - 2 BvK 1/01
Aktenvorlageverlangen
Auszug aus BVerfG, 27.06.2017 - 1 BvR 1390/17
Ebenso wenig ist - gerade vor dem Hintergrund, dass bei Prüfung der Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG ein strenger Maßstab zugrunde zu legen ist (vgl. BVerfGE 3, 41 ; 6, 1 ; 55, 1 ; 82, 310 ; 87, 107 ; 94, 166 ; 104, 23 ; 106, 51 ; 132, 195 ; stRspr) - ersichtlich, dass der Antragstellerin ein Zuwarten bis zur Entscheidung über ihren Antrag nach § 321a Abs. 1 in Verbindung mit § 707 Abs. 1 Satz 1 ZPO nicht zuzumuten wäre, weil ihr sonst ein schwerer oder unabwendbarer Nachteil entstünde (vgl. § 90 Abs. 2 BVerfGG). - BVerfG, 22.05.2001 - 2 BvQ 48/00
Altenpflegegesetz vorläufig nicht in Kraft
Auszug aus BVerfG, 27.06.2017 - 1 BvR 1390/17
Ebenso wenig ist - gerade vor dem Hintergrund, dass bei Prüfung der Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG ein strenger Maßstab zugrunde zu legen ist (vgl. BVerfGE 3, 41 ; 6, 1 ; 55, 1 ; 82, 310 ; 87, 107 ; 94, 166 ; 104, 23 ; 106, 51 ; 132, 195 ; stRspr) - ersichtlich, dass der Antragstellerin ein Zuwarten bis zur Entscheidung über ihren Antrag nach § 321a Abs. 1 in Verbindung mit § 707 Abs. 1 Satz 1 ZPO nicht zuzumuten wäre, weil ihr sonst ein schwerer oder unabwendbarer Nachteil entstünde (vgl. § 90 Abs. 2 BVerfGG).
- BVerfG, 10.07.1990 - 2 BvR 470/90
Aschendorf
Auszug aus BVerfG, 27.06.2017 - 1 BvR 1390/17
Ebenso wenig ist - gerade vor dem Hintergrund, dass bei Prüfung der Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG ein strenger Maßstab zugrunde zu legen ist (vgl. BVerfGE 3, 41 ; 6, 1 ; 55, 1 ; 82, 310 ; 87, 107 ; 94, 166 ; 104, 23 ; 106, 51 ; 132, 195 ; stRspr) - ersichtlich, dass der Antragstellerin ein Zuwarten bis zur Entscheidung über ihren Antrag nach § 321a Abs. 1 in Verbindung mit § 707 Abs. 1 Satz 1 ZPO nicht zuzumuten wäre, weil ihr sonst ein schwerer oder unabwendbarer Nachteil entstünde (vgl. § 90 Abs. 2 BVerfGG). - BVerfG, 11.11.1953 - 1 BvR 444/53
Amtszeitverkürzung
Auszug aus BVerfG, 27.06.2017 - 1 BvR 1390/17
Ebenso wenig ist - gerade vor dem Hintergrund, dass bei Prüfung der Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG ein strenger Maßstab zugrunde zu legen ist (vgl. BVerfGE 3, 41 ; 6, 1 ; 55, 1 ; 82, 310 ; 87, 107 ; 94, 166 ; 104, 23 ; 106, 51 ; 132, 195 ; stRspr) - ersichtlich, dass der Antragstellerin ein Zuwarten bis zur Entscheidung über ihren Antrag nach § 321a Abs. 1 in Verbindung mit § 707 Abs. 1 Satz 1 ZPO nicht zuzumuten wäre, weil ihr sonst ein schwerer oder unabwendbarer Nachteil entstünde (vgl. § 90 Abs. 2 BVerfGG). - BVerfG, 08.10.1956 - 1 BvR 190/56
Keine einstweilige Anordnung gegen das Sonntagsfahrverbot von LKWs
Auszug aus BVerfG, 27.06.2017 - 1 BvR 1390/17
Ebenso wenig ist - gerade vor dem Hintergrund, dass bei Prüfung der Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG ein strenger Maßstab zugrunde zu legen ist (vgl. BVerfGE 3, 41 ; 6, 1 ; 55, 1 ; 82, 310 ; 87, 107 ; 94, 166 ; 104, 23 ; 106, 51 ; 132, 195 ; stRspr) - ersichtlich, dass der Antragstellerin ein Zuwarten bis zur Entscheidung über ihren Antrag nach § 321a Abs. 1 in Verbindung mit § 707 Abs. 1 Satz 1 ZPO nicht zuzumuten wäre, weil ihr sonst ein schwerer oder unabwendbarer Nachteil entstünde (vgl. § 90 Abs. 2 BVerfGG). - BVerfG, 09.07.1980 - 2 BvR 701/80
Keine einstweilige Anordnung gegen die Zurückweisung des einen gerichtlichen …
Auszug aus BVerfG, 27.06.2017 - 1 BvR 1390/17
Ebenso wenig ist - gerade vor dem Hintergrund, dass bei Prüfung der Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG ein strenger Maßstab zugrunde zu legen ist (vgl. BVerfGE 3, 41 ; 6, 1 ; 55, 1 ; 82, 310 ; 87, 107 ; 94, 166 ; 104, 23 ; 106, 51 ; 132, 195 ; stRspr) - ersichtlich, dass der Antragstellerin ein Zuwarten bis zur Entscheidung über ihren Antrag nach § 321a Abs. 1 in Verbindung mit § 707 Abs. 1 Satz 1 ZPO nicht zuzumuten wäre, weil ihr sonst ein schwerer oder unabwendbarer Nachteil entstünde (vgl. § 90 Abs. 2 BVerfGG). - BVerfG, 24.08.1992 - 2 BvE 1/92
Einstweilige Anordnung - Berlin-Vertrag - Regierungssitz
Auszug aus BVerfG, 27.06.2017 - 1 BvR 1390/17
Ebenso wenig ist - gerade vor dem Hintergrund, dass bei Prüfung der Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG ein strenger Maßstab zugrunde zu legen ist (vgl. BVerfGE 3, 41 ; 6, 1 ; 55, 1 ; 82, 310 ; 87, 107 ; 94, 166 ; 104, 23 ; 106, 51 ; 132, 195 ; stRspr) - ersichtlich, dass der Antragstellerin ein Zuwarten bis zur Entscheidung über ihren Antrag nach § 321a Abs. 1 in Verbindung mit § 707 Abs. 1 Satz 1 ZPO nicht zuzumuten wäre, weil ihr sonst ein schwerer oder unabwendbarer Nachteil entstünde (vgl. § 90 Abs. 2 BVerfGG). - BVerfG, 12.09.2012 - 2 BvR 1390/12
Europäischer Stabilitätsmechanismus
Auszug aus BVerfG, 27.06.2017 - 1 BvR 1390/17
Ebenso wenig ist - gerade vor dem Hintergrund, dass bei Prüfung der Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG ein strenger Maßstab zugrunde zu legen ist (vgl. BVerfGE 3, 41 ; 6, 1 ; 55, 1 ; 82, 310 ; 87, 107 ; 94, 166 ; 104, 23 ; 106, 51 ; 132, 195 ; stRspr) - ersichtlich, dass der Antragstellerin ein Zuwarten bis zur Entscheidung über ihren Antrag nach § 321a Abs. 1 in Verbindung mit § 707 Abs. 1 Satz 1 ZPO nicht zuzumuten wäre, weil ihr sonst ein schwerer oder unabwendbarer Nachteil entstünde (vgl. § 90 Abs. 2 BVerfGG).
- BVerfG, 26.02.2019 - 1 BvR 340/19
Ablehnung des Erlasses einer eA: Subsidiarität der eA gem § 32 Abs 1 BVerfGG …
Ob während eines laufenden Anhörungsrügeverfahren nach § 44 FamFG Anträge auf fachgerichtlichen einstweiligen Rechtsschutz statthaft sind, so wie dies nach anderen Verfahrensordnungen der Fall ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 27. Juni 2017 - 1 BvR 1390/17 -, www.bverfg.de, Rn. 1;… Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 12. Juni 2018 - 2 BvR 991/18 -, www.bverfg.de, Rn. 2), ist umstritten (…vgl. Ulrici, in: MünchKomm-FamFG, 3. Aufl. 2018, § 44 Rn. 25 m.w.N.;… Abramenko, in: Prütting/Helms, FamFG, 4. Aufl. 2018, § 44 FamFG Rn. 23;… Meyer-Holz, in: Keidel, FamFG, 19. Aufl. 2017, § 44 Rn. 64). - BVerfG, 12.12.2018 - 2 BvR 2588/18
Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gerichtet auf die …
Die Beschwerdeführer legen insoweit weder dar, dass sie um fachgerichtlichen Eilrechtsschutz bis zu einer Entscheidung des Landgerichts über ihre Gehörsrüge, etwa in Form eines Antrags gemäß § 707 Abs. 1, § 321a Abs. 1 ZPO, § 4 InsO (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 27. Juni 2017 - 1 BvR 1390/17 -, juris, Rn. 1), nachgesucht haben, noch ist dargelegt, dass einem solchen Begehren der Erfolg versagt bleiben müsste.