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   BVerfG, 27.06.2017 - 1 BvR 1390/17   

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https://dejure.org/2017,23462
BVerfG, 27.06.2017 - 1 BvR 1390/17 (https://dejure.org/2017,23462)
BVerfG, Entscheidung vom 27.06.2017 - 1 BvR 1390/17 (https://dejure.org/2017,23462)
BVerfG, Entscheidung vom 27. Juni 2017 - 1 BvR 1390/17 (https://dejure.org/2017,23462)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 22 Abs 1 S 4 BVerfGG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 32 Abs 1 BVerfGG, § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 92 BVerfGG
    Ablehnung des Erlasses einer eA: Subsidiarität verfassungsgerichtlichen Rechtsschutzes - zudem mangelnde Darlegung eines drohenden schwerer Nachteil bei Zuwarten der fachgerichtlichen Entscheidung gem § 321a ZPO iVm § 707 Abs 1 S 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Wahrung des Grundsatzes der Subsidiarität des verfassungsgerichtlichen Rechtsschutzes i.R.e. Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

  • rewis.io

    Ablehnung des Erlasses einer eA: Subsidiarität verfassungsgerichtlichen Rechtsschutzes - zudem mangelnde Darlegung eines drohenden schwerer Nachteil bei Zuwarten der fachgerichtlichen Entscheidung gem § 321a ZPO iVm § 707 Abs 1 S 1 ZPO

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wahrung des Grundsatzes der Subsidiarität des verfassungsgerichtlichen Rechtsschutzes i.R.e. Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

  • rechtsportal.de

    Wahrung des Grundsatzes der Subsidiarität des verfassungsgerichtlichen Rechtsschutzes i.R.e. Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

  • datenbank.nwb.de

    Ablehnung des Erlasses einer eA: Subsidiarität verfassungsgerichtlichen Rechtsschutzes - zudem mangelnde Darlegung eines drohenden schwerer Nachteil bei Zuwarten der fachgerichtlichen Entscheidung gem § 321a ZPO iVm § 707 Abs 1 S 1 ZPO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93

    Flughafenverfahren

    Auszug aus BVerfG, 27.06.2017 - 1 BvR 1390/17
    Ebenso wenig ist - gerade vor dem Hintergrund, dass bei Prüfung der Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG ein strenger Maßstab zugrunde zu legen ist (vgl. BVerfGE 3, 41 ; 6, 1 ; 55, 1 ; 82, 310 ; 87, 107 ; 94, 166 ; 104, 23 ; 106, 51 ; 132, 195 ; stRspr) - ersichtlich, dass der Antragstellerin ein Zuwarten bis zur Entscheidung über ihren Antrag nach § 321a Abs. 1 in Verbindung mit § 707 Abs. 1 Satz 1 ZPO nicht zuzumuten wäre, weil ihr sonst ein schwerer oder unabwendbarer Nachteil entstünde (vgl. § 90 Abs. 2 BVerfGG).
  • BVerfG, 10.10.2002 - 2 BvK 1/01

    Aktenvorlageverlangen

    Auszug aus BVerfG, 27.06.2017 - 1 BvR 1390/17
    Ebenso wenig ist - gerade vor dem Hintergrund, dass bei Prüfung der Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG ein strenger Maßstab zugrunde zu legen ist (vgl. BVerfGE 3, 41 ; 6, 1 ; 55, 1 ; 82, 310 ; 87, 107 ; 94, 166 ; 104, 23 ; 106, 51 ; 132, 195 ; stRspr) - ersichtlich, dass der Antragstellerin ein Zuwarten bis zur Entscheidung über ihren Antrag nach § 321a Abs. 1 in Verbindung mit § 707 Abs. 1 Satz 1 ZPO nicht zuzumuten wäre, weil ihr sonst ein schwerer oder unabwendbarer Nachteil entstünde (vgl. § 90 Abs. 2 BVerfGG).
  • BVerfG, 22.05.2001 - 2 BvQ 48/00

    Altenpflegegesetz vorläufig nicht in Kraft

    Auszug aus BVerfG, 27.06.2017 - 1 BvR 1390/17
    Ebenso wenig ist - gerade vor dem Hintergrund, dass bei Prüfung der Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG ein strenger Maßstab zugrunde zu legen ist (vgl. BVerfGE 3, 41 ; 6, 1 ; 55, 1 ; 82, 310 ; 87, 107 ; 94, 166 ; 104, 23 ; 106, 51 ; 132, 195 ; stRspr) - ersichtlich, dass der Antragstellerin ein Zuwarten bis zur Entscheidung über ihren Antrag nach § 321a Abs. 1 in Verbindung mit § 707 Abs. 1 Satz 1 ZPO nicht zuzumuten wäre, weil ihr sonst ein schwerer oder unabwendbarer Nachteil entstünde (vgl. § 90 Abs. 2 BVerfGG).
  • BVerfG, 10.07.1990 - 2 BvR 470/90

    Aschendorf

    Auszug aus BVerfG, 27.06.2017 - 1 BvR 1390/17
    Ebenso wenig ist - gerade vor dem Hintergrund, dass bei Prüfung der Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG ein strenger Maßstab zugrunde zu legen ist (vgl. BVerfGE 3, 41 ; 6, 1 ; 55, 1 ; 82, 310 ; 87, 107 ; 94, 166 ; 104, 23 ; 106, 51 ; 132, 195 ; stRspr) - ersichtlich, dass der Antragstellerin ein Zuwarten bis zur Entscheidung über ihren Antrag nach § 321a Abs. 1 in Verbindung mit § 707 Abs. 1 Satz 1 ZPO nicht zuzumuten wäre, weil ihr sonst ein schwerer oder unabwendbarer Nachteil entstünde (vgl. § 90 Abs. 2 BVerfGG).
  • BVerfG, 11.11.1953 - 1 BvR 444/53

    Amtszeitverkürzung

    Auszug aus BVerfG, 27.06.2017 - 1 BvR 1390/17
    Ebenso wenig ist - gerade vor dem Hintergrund, dass bei Prüfung der Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG ein strenger Maßstab zugrunde zu legen ist (vgl. BVerfGE 3, 41 ; 6, 1 ; 55, 1 ; 82, 310 ; 87, 107 ; 94, 166 ; 104, 23 ; 106, 51 ; 132, 195 ; stRspr) - ersichtlich, dass der Antragstellerin ein Zuwarten bis zur Entscheidung über ihren Antrag nach § 321a Abs. 1 in Verbindung mit § 707 Abs. 1 Satz 1 ZPO nicht zuzumuten wäre, weil ihr sonst ein schwerer oder unabwendbarer Nachteil entstünde (vgl. § 90 Abs. 2 BVerfGG).
  • BVerfG, 08.10.1956 - 1 BvR 190/56

    Keine einstweilige Anordnung gegen das Sonntagsfahrverbot von LKWs

    Auszug aus BVerfG, 27.06.2017 - 1 BvR 1390/17
    Ebenso wenig ist - gerade vor dem Hintergrund, dass bei Prüfung der Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG ein strenger Maßstab zugrunde zu legen ist (vgl. BVerfGE 3, 41 ; 6, 1 ; 55, 1 ; 82, 310 ; 87, 107 ; 94, 166 ; 104, 23 ; 106, 51 ; 132, 195 ; stRspr) - ersichtlich, dass der Antragstellerin ein Zuwarten bis zur Entscheidung über ihren Antrag nach § 321a Abs. 1 in Verbindung mit § 707 Abs. 1 Satz 1 ZPO nicht zuzumuten wäre, weil ihr sonst ein schwerer oder unabwendbarer Nachteil entstünde (vgl. § 90 Abs. 2 BVerfGG).
  • BVerfG, 09.07.1980 - 2 BvR 701/80

    Keine einstweilige Anordnung gegen die Zurückweisung des einen gerichtlichen

    Auszug aus BVerfG, 27.06.2017 - 1 BvR 1390/17
    Ebenso wenig ist - gerade vor dem Hintergrund, dass bei Prüfung der Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG ein strenger Maßstab zugrunde zu legen ist (vgl. BVerfGE 3, 41 ; 6, 1 ; 55, 1 ; 82, 310 ; 87, 107 ; 94, 166 ; 104, 23 ; 106, 51 ; 132, 195 ; stRspr) - ersichtlich, dass der Antragstellerin ein Zuwarten bis zur Entscheidung über ihren Antrag nach § 321a Abs. 1 in Verbindung mit § 707 Abs. 1 Satz 1 ZPO nicht zuzumuten wäre, weil ihr sonst ein schwerer oder unabwendbarer Nachteil entstünde (vgl. § 90 Abs. 2 BVerfGG).
  • BVerfG, 24.08.1992 - 2 BvE 1/92

    Einstweilige Anordnung - Berlin-Vertrag - Regierungssitz

    Auszug aus BVerfG, 27.06.2017 - 1 BvR 1390/17
    Ebenso wenig ist - gerade vor dem Hintergrund, dass bei Prüfung der Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG ein strenger Maßstab zugrunde zu legen ist (vgl. BVerfGE 3, 41 ; 6, 1 ; 55, 1 ; 82, 310 ; 87, 107 ; 94, 166 ; 104, 23 ; 106, 51 ; 132, 195 ; stRspr) - ersichtlich, dass der Antragstellerin ein Zuwarten bis zur Entscheidung über ihren Antrag nach § 321a Abs. 1 in Verbindung mit § 707 Abs. 1 Satz 1 ZPO nicht zuzumuten wäre, weil ihr sonst ein schwerer oder unabwendbarer Nachteil entstünde (vgl. § 90 Abs. 2 BVerfGG).
  • BVerfG, 12.09.2012 - 2 BvR 1390/12

    Europäischer Stabilitätsmechanismus

    Auszug aus BVerfG, 27.06.2017 - 1 BvR 1390/17
    Ebenso wenig ist - gerade vor dem Hintergrund, dass bei Prüfung der Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG ein strenger Maßstab zugrunde zu legen ist (vgl. BVerfGE 3, 41 ; 6, 1 ; 55, 1 ; 82, 310 ; 87, 107 ; 94, 166 ; 104, 23 ; 106, 51 ; 132, 195 ; stRspr) - ersichtlich, dass der Antragstellerin ein Zuwarten bis zur Entscheidung über ihren Antrag nach § 321a Abs. 1 in Verbindung mit § 707 Abs. 1 Satz 1 ZPO nicht zuzumuten wäre, weil ihr sonst ein schwerer oder unabwendbarer Nachteil entstünde (vgl. § 90 Abs. 2 BVerfGG).
  • BVerfG, 26.02.2019 - 1 BvR 340/19

    Ablehnung des Erlasses einer eA: Subsidiarität der eA gem § 32 Abs 1 BVerfGG

    Ob während eines laufenden Anhörungsrügeverfahren nach § 44 FamFG Anträge auf fachgerichtlichen einstweiligen Rechtsschutz statthaft sind, so wie dies nach anderen Verfahrensordnungen der Fall ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 27. Juni 2017 - 1 BvR 1390/17 -, www.bverfg.de, Rn. 1; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 12. Juni 2018 - 2 BvR 991/18 -, www.bverfg.de, Rn. 2), ist umstritten (vgl. Ulrici, in: MünchKomm-FamFG, 3. Aufl. 2018, § 44 Rn. 25 m.w.N.; Abramenko, in: Prütting/Helms, FamFG, 4. Aufl. 2018, § 44 FamFG Rn. 23; Meyer-Holz, in: Keidel, FamFG, 19. Aufl. 2017, § 44 Rn. 64).
  • BVerfG, 12.12.2018 - 2 BvR 2588/18

    Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gerichtet auf die

    Die Beschwerdeführer legen insoweit weder dar, dass sie um fachgerichtlichen Eilrechtsschutz bis zu einer Entscheidung des Landgerichts über ihre Gehörsrüge, etwa in Form eines Antrags gemäß § 707 Abs. 1, § 321a Abs. 1 ZPO, § 4 InsO (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 27. Juni 2017 - 1 BvR 1390/17 -, juris, Rn. 1), nachgesucht haben, noch ist dargelegt, dass einem solchen Begehren der Erfolg versagt bleiben müsste.
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