Rechtsprechung
   BVerfG, 27.06.2017 - 2 BvQ 32/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,22271
BVerfG, 27.06.2017 - 2 BvQ 32/17 (https://dejure.org/2017,22271)
BVerfG, Entscheidung vom 27.06.2017 - 2 BvQ 32/17 (https://dejure.org/2017,22271)
BVerfG, Entscheidung vom 27. Juni 2017 - 2 BvQ 32/17 (https://dejure.org/2017,22271)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,22271) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 1 Abs 2 GG, Art 20 Abs 2 GG, Art 28 Abs 1 GG, Art 33 Abs 1 GG, Art 50 GG
    Ablehnung des Erlasses einer unmittelbar gegen das 61. Grundgesetzänderungsgesetz ("Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes ") gerichteten eA - mangelnde Beschwerdebefugnis für normunmittelbare Verfassungsbeschwerde in der Hauptsache

  • Wolters Kluwer

    Neuregelungen der Finanzbeziehungen von Bund und Ländern; Antrag auf einstweilige Anordnung zur vorläufigen Untersagung der Ratifizierung des Gesetzes durch den Bundespräsidenten; Voraussetzungen für die Beschwerdebefugnis bei einer Verfassungsbeschwerde unmittelbar ...

  • rewis.io

    Ablehnung des Erlasses einer unmittelbar gegen das 61. Grundgesetzänderungsgesetz ("Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes ") gerichteten eA - mangelnde Beschwerdebefugnis für normunmittelbare Verfassungsbeschwerde in der Hauptsache

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Neuregelungen der Finanzbeziehungen von Bund und Ländern; Antrag auf einstweilige Anordnung zur vorläufigen Untersagung der Ratifizierung des Gesetzes durch den Bundespräsidenten; Voraussetzungen für die Beschwerdebefugnis bei einer Verfassungsbeschwerde unmittelbar ...

  • rechtsportal.de

    Neuregelungen der Finanzbeziehungen von Bund und Ländern; Antrag auf einstweilige Anordnung zur vorläufigen Untersagung der Ratifizierung des Gesetzes durch den Bundespräsidenten; Voraussetzungen für die Beschwerdebefugnis bei einer Verfassungsbeschwerde unmittelbar ...

  • datenbank.nwb.de

    Ablehnung des Erlasses einer unmittelbar gegen das 61. Grundgesetzänderungsgesetz ("Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes ") gerichteten eA - mangelnde Beschwerdebefugnis für normunmittelbare Verfassungsbeschwerde in der Hauptsache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 16.07.1998 - 2 BvR 1953/95

    Bayerische Kommunalwahlen

    Auszug aus BVerfG, 27.06.2017 - 2 BvQ 32/17
    Gleiches gilt für die gerügte Verletzung von Art. 20 Abs. 2, Art. 28 Abs. 1, Art. 50, Art. 51, Art. 52 und Art. 79 Abs. 3 GG (vgl. BVerfGE 47, 253 ; 99, 1 ).
  • BVerfG, 25.07.2003 - 2 BvR 1198/03

    Napster

    Auszug aus BVerfG, 27.06.2017 - 2 BvQ 32/17
    Erweist sich die - eingelegte oder noch zu erhebende - Verfassungsbeschwerde von vornherein als unzulässig oder offensichtlich unbegründet, kommt eine einstweilige Anordnung nicht in Betracht (vgl. BVerfGE 108, 238 ; stRspr).
  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 2378/98

    Großer Lauschangriff: Erheblicher Teil der StPO-Regeln zur akustischen

    Auszug aus BVerfG, 27.06.2017 - 2 BvQ 32/17
    Richtet sich eine Verfassungsbeschwerde unmittelbar gegen ein Gesetz, setzt die Beschwerdebefugnis voraus, dass der Beschwerdeführer durch die angegriffenen Normen selbst, gegenwärtig und unmittelbar in seinen Grundrechten betroffen ist (vgl. BVerfGE 1, 97 ; 109, 279 ; 115, 118 ; stRspr).
  • BVerfG, 14.10.2004 - 2 BvR 1481/04

    EGMR-Entscheidungen

    Auszug aus BVerfG, 27.06.2017 - 2 BvQ 32/17
    Die Vorschrift weist dem Kernbestand an internationalen Menschenrechten einen besonderen Schutz zu (BVerfGE 111, 307 ).
  • BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09

    Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig

    Auszug aus BVerfG, 27.06.2017 - 2 BvQ 32/17
    Sie gibt eine Maxime für die Auslegung des Grundgesetzes vor und verdeutlicht, dass die Grundrechte auch als Ausprägung der Menschenrechte zu verstehen sind und diese als Mindeststandard in sich aufgenommen haben (BVerfGE 128, 326 m.w.N.).
  • BVerfG, 30.03.1992 - 2 BvR 1269/91

    Verfassungsrechtliche Prüfung einer Verurteilung wegen Wahlfälschung

    Auszug aus BVerfG, 27.06.2017 - 2 BvQ 32/17
    Aus Art. 33 Abs. 1 GG folgt dagegen nicht, dass die staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten in allen Ländern gleich geregelt sein müssten (BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 30. März 1992 - 2 BvR 1269/91 -, juris, Rn. 9).
  • BVerfG, 15.02.2006 - 1 BvR 357/05

    Luftsicherheitsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 27.06.2017 - 2 BvQ 32/17
    Richtet sich eine Verfassungsbeschwerde unmittelbar gegen ein Gesetz, setzt die Beschwerdebefugnis voraus, dass der Beschwerdeführer durch die angegriffenen Normen selbst, gegenwärtig und unmittelbar in seinen Grundrechten betroffen ist (vgl. BVerfGE 1, 97 ; 109, 279 ; 115, 118 ; stRspr).
  • BVerfG, 15.02.1978 - 2 BvR 134/76

    Gemeindeparlamente

    Auszug aus BVerfG, 27.06.2017 - 2 BvQ 32/17
    Gleiches gilt für die gerügte Verletzung von Art. 20 Abs. 2, Art. 28 Abs. 1, Art. 50, Art. 51, Art. 52 und Art. 79 Abs. 3 GG (vgl. BVerfGE 47, 253 ; 99, 1 ).
  • BVerfG, 19.12.1951 - 1 BvR 220/51

    Hinterbliebenenrente I

    Auszug aus BVerfG, 27.06.2017 - 2 BvQ 32/17
    Richtet sich eine Verfassungsbeschwerde unmittelbar gegen ein Gesetz, setzt die Beschwerdebefugnis voraus, dass der Beschwerdeführer durch die angegriffenen Normen selbst, gegenwärtig und unmittelbar in seinen Grundrechten betroffen ist (vgl. BVerfGE 1, 97 ; 109, 279 ; 115, 118 ; stRspr).
  • BVerfG, 24.03.1982 - 2 BvH 1/82

    Startbahn West

    Auszug aus BVerfG, 27.06.2017 - 2 BvQ 32/17
    a) Soweit der Beschwerdeführer unmittelbar eine Verletzung von Art. 51, Art. 52, Art. 62 Abs. 2 LV NRW und Art. 77 Abs. 1 LV RP rügt, handelt es sich bereits nicht um mit der Verfassungsbeschwerde rügefähige Grundrechte oder grundrechtsgleiche Rechte im Sinne des Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG und des § 90 Abs. 1 BVerfGG (vgl. BVerfGE 60, 175 m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht