Rechtsprechung
BVerfG, 27.06.2017 - 2 BvQ 32/17 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen das "Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes" vom 1. Juni 2017
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 1 Abs 2 GG, Art 20 Abs 2 GG, Art 28 Abs 1 GG, Art 33 Abs 1 GG, Art 50 GG
Ablehnung des Erlasses einer unmittelbar gegen das 61. Grundgesetzänderungsgesetz ("Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes") gerichteten eA - mangelnde Beschwerdebefugnis für normunmittelbare Verfassungsbeschwerde in der Hauptsache - Wolters Kluwer
Neuregelungen der Finanzbeziehungen von Bund und Ländern; Antrag auf einstweilige Anordnung zur vorläufigen Untersagung der Ratifizierung des Gesetzes durch den Bundespräsidenten; Voraussetzungen für die Beschwerdebefugnis bei einer Verfassungsbeschwerde unmittelbar ...
- rewis.io
Ablehnung des Erlasses einer unmittelbar gegen das 61. Grundgesetzänderungsgesetz ("Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes ") gerichteten eA - mangelnde Beschwerdebefugnis für normunmittelbare Verfassungsbeschwerde in der Hauptsache
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Neuregelungen der Finanzbeziehungen von Bund und Ländern; Antrag auf einstweilige Anordnung zur vorläufigen Untersagung der Ratifizierung des Gesetzes durch den Bundespräsidenten; Voraussetzungen für die Beschwerdebefugnis bei einer Verfassungsbeschwerde unmittelbar ...
- rechtsportal.de
Neuregelungen der Finanzbeziehungen von Bund und Ländern; Antrag auf einstweilige Anordnung zur vorläufigen Untersagung der Ratifizierung des Gesetzes durch den Bundespräsidenten; Voraussetzungen für die Beschwerdebefugnis bei einer Verfassungsbeschwerde unmittelbar ...
- datenbank.nwb.de
Ablehnung des Erlasses einer unmittelbar gegen das 61. Grundgesetzänderungsgesetz ("Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes
") gerichteten eA - mangelnde Beschwerdebefugnis für normunmittelbare Verfassungsbeschwerde in der Hauptsache - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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- BVerfG, 16.07.1998 - 2 BvR 1953/95
Bayerische Kommunalwahlen
Auszug aus BVerfG, 27.06.2017 - 2 BvQ 32/17
Gleiches gilt für die gerügte Verletzung von Art. 20 Abs. 2, Art. 28 Abs. 1, Art. 50, Art. 51, Art. 52 und Art. 79 Abs. 3 GG (vgl. BVerfGE 47, 253 ; 99, 1 ). - BVerfG, 25.07.2003 - 2 BvR 1198/03
Napster
Auszug aus BVerfG, 27.06.2017 - 2 BvQ 32/17
Erweist sich die - eingelegte oder noch zu erhebende - Verfassungsbeschwerde von vornherein als unzulässig oder offensichtlich unbegründet, kommt eine einstweilige Anordnung nicht in Betracht (vgl. BVerfGE 108, 238 ; stRspr). - BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 2378/98
Großer Lauschangriff: Erheblicher Teil der StPO-Regeln zur akustischen …
Auszug aus BVerfG, 27.06.2017 - 2 BvQ 32/17
Richtet sich eine Verfassungsbeschwerde unmittelbar gegen ein Gesetz, setzt die Beschwerdebefugnis voraus, dass der Beschwerdeführer durch die angegriffenen Normen selbst, gegenwärtig und unmittelbar in seinen Grundrechten betroffen ist (vgl. BVerfGE 1, 97 ; 109, 279 ; 115, 118 ; stRspr).
- BVerfG, 14.10.2004 - 2 BvR 1481/04
EGMR-Entscheidungen
Auszug aus BVerfG, 27.06.2017 - 2 BvQ 32/17
Die Vorschrift weist dem Kernbestand an internationalen Menschenrechten einen besonderen Schutz zu (BVerfGE 111, 307 ). - BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09
Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig
Auszug aus BVerfG, 27.06.2017 - 2 BvQ 32/17
Sie gibt eine Maxime für die Auslegung des Grundgesetzes vor und verdeutlicht, dass die Grundrechte auch als Ausprägung der Menschenrechte zu verstehen sind und diese als Mindeststandard in sich aufgenommen haben (BVerfGE 128, 326 m.w.N.). - BVerfG, 30.03.1992 - 2 BvR 1269/91
Verfassungsrechtliche Prüfung einer Verurteilung wegen Wahlfälschung
Auszug aus BVerfG, 27.06.2017 - 2 BvQ 32/17
Aus Art. 33 Abs. 1 GG folgt dagegen nicht, dass die staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten in allen Ländern gleich geregelt sein müssten (BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 30. März 1992 - 2 BvR 1269/91 -, juris, Rn. 9). - BVerfG, 15.02.2006 - 1 BvR 357/05
Luftsicherheitsgesetz
Auszug aus BVerfG, 27.06.2017 - 2 BvQ 32/17
Richtet sich eine Verfassungsbeschwerde unmittelbar gegen ein Gesetz, setzt die Beschwerdebefugnis voraus, dass der Beschwerdeführer durch die angegriffenen Normen selbst, gegenwärtig und unmittelbar in seinen Grundrechten betroffen ist (vgl. BVerfGE 1, 97 ; 109, 279 ; 115, 118 ; stRspr). - BVerfG, 15.02.1978 - 2 BvR 134/76
Gemeindeparlamente
Auszug aus BVerfG, 27.06.2017 - 2 BvQ 32/17
Gleiches gilt für die gerügte Verletzung von Art. 20 Abs. 2, Art. 28 Abs. 1, Art. 50, Art. 51, Art. 52 und Art. 79 Abs. 3 GG (vgl. BVerfGE 47, 253 ; 99, 1 ). - BVerfG, 19.12.1951 - 1 BvR 220/51
Hinterbliebenenrente I
Auszug aus BVerfG, 27.06.2017 - 2 BvQ 32/17
Richtet sich eine Verfassungsbeschwerde unmittelbar gegen ein Gesetz, setzt die Beschwerdebefugnis voraus, dass der Beschwerdeführer durch die angegriffenen Normen selbst, gegenwärtig und unmittelbar in seinen Grundrechten betroffen ist (vgl. BVerfGE 1, 97 ; 109, 279 ; 115, 118 ; stRspr). - BVerfG, 24.03.1982 - 2 BvH 1/82
Startbahn West
Auszug aus BVerfG, 27.06.2017 - 2 BvQ 32/17
a) Soweit der Beschwerdeführer unmittelbar eine Verletzung von Art. 51, Art. 52, Art. 62 Abs. 2 LV NRW und Art. 77 Abs. 1 LV RP rügt, handelt es sich bereits nicht um mit der Verfassungsbeschwerde rügefähige Grundrechte oder grundrechtsgleiche Rechte im Sinne des Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG und des § 90 Abs. 1 BVerfGG (vgl. BVerfGE 60, 175 m.w.N.).