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   BVerfG, 27.06.2018 - 1 BvR 1494/17, 1 BvR 1495/17   

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https://dejure.org/2018,18794
BVerfG, 27.06.2018 - 1 BvR 1494/17, 1 BvR 1495/17 (https://dejure.org/2018,18794)
BVerfG, Entscheidung vom 27.06.2018 - 1 BvR 1494/17, 1 BvR 1495/17 (https://dejure.org/2018,18794)
BVerfG, Entscheidung vom 27. Juni 2018 - 1 BvR 1494/17, 1 BvR 1495/17 (https://dejure.org/2018,18794)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Bundesverfassungsgericht

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde wegen Nichtbeachtung des Subsidiaritätsgrundsatzes

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 101 Abs 1 S 2 GG, § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 72a Abs 3 S 2 Nr 3 Alt 1 ArbGG, § 72 Abs 2 Nr 3 Alt 1 ArbGG, § 547 Nr 1 ZPO
    Nichtannahmebeschluss: Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei unterbliebener Geltendmachung einer Verletzung von Art 101 Abs 1 S 2 GG im Rahmen des Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens gem §§ 72, 72a ArbGG

  • Wolters Kluwer

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung mangels Subsidiarität

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei unterbliebener Geltendmachung einer Verletzung von Art 101 Abs 1 S 2 GG im Rahmen des Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens gem §§ 72, 72a ArbGG

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    BVerfGG § 93a Abs. 2
    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung mangels Subsidiarität

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei unterbliebener Geltendmachung einer Verletzung von Art 101 Abs 1 S 2 GG im Rahmen des Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens gem §§ 72, 72a ArbGG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verfassungsbeschwerde - und die unterbliebene Nichtzulassungsbeschwerde

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 23.09.2008 - 6 AZN 84/08

    Befangenheitsantrag - Anhörungsrüge

    Auszug aus BVerfG, 27.06.2018 - 1 BvR 1494/17
    Das Bundesarbeitsgericht überprüft im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren gemäß § 72 Abs. 2 Nr. 3 Alt. 1, § 72a Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 Alt. 1 ArbGG in Verbindung mit § 547 Nr. 1 ZPO auch die Ablehnungsentscheidungen der Berufungsinstanz darauf, ob Ablehnungsgesuche in der Vorinstanz unter Verkennung von Bedeutung und Tragweite des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG behandelt wurden (vgl. BAG Beschluss vom 23. September 2008 - 6 AZN 84/08 -, juris, Rn. 6; Beschluss vom 17. März 2016 - 6 AZN 1087/15 -, juris, Rn. 7; Beschluss vom 29. August 2016 - 9 AZN 533/16 -, BeckRS 2016, 72260, Rn. 7).
  • BAG, 17.03.2016 - 6 AZN 1087/15

    Selbstentscheidung über Befangenheitsgesuch

    Auszug aus BVerfG, 27.06.2018 - 1 BvR 1494/17
    Das Bundesarbeitsgericht überprüft im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren gemäß § 72 Abs. 2 Nr. 3 Alt. 1, § 72a Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 Alt. 1 ArbGG in Verbindung mit § 547 Nr. 1 ZPO auch die Ablehnungsentscheidungen der Berufungsinstanz darauf, ob Ablehnungsgesuche in der Vorinstanz unter Verkennung von Bedeutung und Tragweite des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG behandelt wurden (vgl. BAG Beschluss vom 23. September 2008 - 6 AZN 84/08 -, juris, Rn. 6; Beschluss vom 17. März 2016 - 6 AZN 1087/15 -, juris, Rn. 7; Beschluss vom 29. August 2016 - 9 AZN 533/16 -, BeckRS 2016, 72260, Rn. 7).
  • BVerfG, 19.07.2011 - 1 BvR 1916/09

    Anwendungserweiterung

    Auszug aus BVerfG, 27.06.2018 - 1 BvR 1494/17
    Danach entscheidet das Bundesverfassungsgericht nur, wenn die beschwerdeführende Partei im Ausgangsverfahren alle prozessualen Möglichkeiten ausschöpft, um die geltend gemachte Grundrechtsverletzung in dem unmittelbar mit ihr zusammenhängenden sachnächsten Verfahren zu verhindern oder zu beseitigen (vgl. BVerfGE 112, 50 ; 129, 78 ; stRspr).
  • BVerfG, 09.11.2004 - 1 BvR 684/98

    Ausschluss der Eltern nichtehelicher Kinder von einer Hinterbliebenenversorgung

    Auszug aus BVerfG, 27.06.2018 - 1 BvR 1494/17
    Danach entscheidet das Bundesverfassungsgericht nur, wenn die beschwerdeführende Partei im Ausgangsverfahren alle prozessualen Möglichkeiten ausschöpft, um die geltend gemachte Grundrechtsverletzung in dem unmittelbar mit ihr zusammenhängenden sachnächsten Verfahren zu verhindern oder zu beseitigen (vgl. BVerfGE 112, 50 ; 129, 78 ; stRspr).
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