Rechtsprechung
BVerfG, 27.07.2016 - 1 BvR 371/11 |
Volltextveröffentlichungen (13)
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Bei der Ermittlung der Bedürftigkeit für die Gewährung existenzsichernder Leistungen (Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG) kann grundsätzlich unabhängig von einem Unterhaltsanspruch das Einkommen und Vermögen von Personen berücksichtigt werden, von denen in ...
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Berücksichtigung von Einkommen eines Familienangehörigen bei der Gewährung von Grundsicherung
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Art 1 Abs 1 GG, Art 3 Abs 1 GG, Art 20 Abs 1 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG
Beschränkung des Grundsicherungsanspruchs volljähriger, im elterlichen Haushalt lebender Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres (Bedarfsgemeinschaft mit Eltern bei gekürztem Regelleistungsanspruchs sowie Anrechnung von elterlichem Vermögen und Einkommen ... - Wolters Kluwer
Berücksichtigung des Einkommens und Vermögens von Personen bei der Ermittlung der Bedürftigkeit für die Gewährung existenzsichernder Leistungen unabhängig von einem Unterhaltsanspruch; Zumutbare Erwartbarkeit eines tatsächlichen Füreinandereinstehens bei einer familiären ...
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Berücksichtigung von Einkommen eines Familienangehörigen bei der Gewährung von Grundsicherung
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Beschränkung des Grundsicherungsanspruchs volljähriger, im elterlichen Haushalt lebender Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres (Bedarfsgemeinschaft mit Eltern bei gekürztem Regelleistungsanspruchs sowie Anrechnung von elterlichem Vermögen und Einkommen ...
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Berücksichtigung des Einkommens und Vermögens von Personen bei der Ermittlung der Bedürftigkeit für die Gewährung existenzsichernder Leistungen unabhängig von einem Unterhaltsanspruch; Zumutbare Erwartbarkeit eines tatsächlichen Füreinandereinstehens bei einer familiären ...
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GG Art. 1 Abs. 1 ; GG Art. 20 Abs. 1
Berücksichtigung des Einkommens und Vermögens von Personen bei der Ermittlung der Bedürftigkeit für die Gewährung existenzsichernder Leistungen unabhängig von einem Unterhaltsanspruch; Zumutbare Erwartbarkeit eines tatsächlichen Füreinandereinstehens bei einer familiären ... - datenbank.nwb.de
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Kurzfassungen/Presse (8)
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Berücksichtigung von Einkommen eines Familienangehörigen bei der Gewährung von Grundsicherung
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Grundsicherung - und die Familienangehörigen als Bedarfsgemeinschaft
- lto.de (Kurzinformation)
Einkommensanrechnung verfassungsgemäß: Keine volle Grundsicherung im Hotel Mama
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Berücksichtigung von Einkommen eines Familienangehörigen bei der Gewährung von Grundsicherung nicht verfassungswidrig
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Berücksichtigung von Einkommen eines Familienangehörigen bei der Gewährung von Grundsicherung
- famrz.de (Kurzinformation)
Ermittlung der Bedürftigkeit für Gewährung existenzsichernder Leistungen
- soziale-schuldnerberatung-hamburg.de (Kurzinformation)
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Berücksichtigung von Einkommen eines Familienangehörigen bei der Gewährung von Grundsicherung
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Verfassungsbeschwerde gegen Berücksichtigung von Einkommen eines Familienangehörigen bei Gewährung von Grundsicherung erfolglos - Beim Zusammenleben im Elternhaus darf Erwerbsunfähigkeitsrente des Vaters auch auf Grundsicherungsleistung des erwachsenen Kindes angerechnet ...
Sonstiges
- Deutscher Bundestag (Verfahrensmitteilung)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- BVerfGE 142, 353
- NJW 2016, 3774
- FamRZ 2016, 1839
Wird zitiert von ... (183) Neu Zitiert selbst (37)
- BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09
Hartz IV - Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV-Gesetz") nicht verfassungsgemäß
Auszug aus BVerfG, 27.07.2016 - 1 BvR 371/11
Den nach § 20 Abs. 1 und 2 Satz 1 SGB II geltenden Regelsatz, von dem die hier maßgeblichen Leistungen nach § 20 Abs. 2 Satz 2 SGB II abgeleitet sind, hat das Bundesverfassungsgericht mit Urteil des Ersten Senats vom 9. Februar 2010 - 1 BvL 1, 3, 4/09 - (BVerfGE 125, 175) für mit dem Grundgesetz unvereinbar, jedoch bis zu einer Neuregelung für weiter anwendbar erklärt.Dies gilt - unabhängig von der Festlegung der Regelleistung selbst (zu § 20 Abs. 1 und 2 Satz 1 SGB II vgl. BVerfGE 125, 175 ) - jedenfalls bei einer aus zwei Personen bestehenden Bedarfsgemeinschaft für die Bestimmung der existenzsichernden Leistungen gemäß dem damals geltenden § 20 Abs. 2 Satz 2 SGB II, auch wenn bei dem erwachsenen Kind eine Regelleistung von 80 % der Regelleistung für Alleinstehende angesetzt und elterliches Einkommen und Vermögen nach § 9 Abs. 2 Satz 2 SGB II berücksichtigt wird, obwohl diesem kein Unterhaltsanspruch korrespondiert.
Diese hat das Bundesverfassungsgericht für mit Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG unvereinbar erklärt (vgl. zur Ableitung der Regelleistung für in Bedarfsgemeinschaft zusammenlebende Partnerinnen und Partner BVerfGE 125, 175 sowie zum Sozialgeld a.a.O. ).
Doch wurde die Vorgabe zur Bestimmung der Regelleistung in § 20 Abs. 2 Satz 1 SGB II vom Bundesverfassungsgericht im Urteil vom 9. Februar 2010 nicht für nichtig, sondern für übergangsweise weiter anwendbar erklärt, um die Anspruchsgrundlage für existenzsichernde Leistungen zu erhalten (vgl. BVerfGE 125, 175 ).
Dem Gesetzgeber steht ein Gestaltungsspielraum zu (vgl. BVerfGE 125, 175 ; 132, 134 ).
aa) Der verfassungsrechtlich garantierte Leistungsanspruch auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums erstreckt sich nur auf die unbedingt erforderlichen Mittel zur Sicherung sowohl der physischen Existenz als auch zur Sicherung eines Mindestmaßes an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben (vgl. BVerfGE 125, 175 ; 132, 134 ; 137, 34 ).
Er hat einen Entscheidungsspielraum bei der Beurteilung der tatsächlichen Verhältnisse ebenso wie bei der wertenden Einschätzung des notwendigen Bedarfs, muss seine Entscheidung jedoch an den konkreten Bedarfen der Hilfebedürftigen ausrichten (vgl. BVerfGE 125, 175 ; 132, 134 ; 137, 34 ) und die Leistungen zur Konkretisierung des grundrechtlich fundierten Anspruchs müssen tragfähig, also durch realitätsgerechte, schlüssige Berechnungen sachlich differenziert begründet werden können (vgl. BVerfGE 137, 34 ).
cc) Der Staat hat im Rahmen seines Auftrags zum Schutz der Menschenwürde und in Ausfüllung seines sozialstaatlichen Gestaltungsauftrags dafür Sorge zu tragen, dass die materiellen Voraussetzungen für die Gewährleistung eines menschenwürdigen Daseins erfüllt werden, wenn einem Menschen die hierfür erforderlichen notwendigen materiellen Mittel weder aus seiner Erwerbstätigkeit noch aus seinem Vermögen oder durch Zuwendungen Dritter zur Verfügung stehen (vgl. BVerfGE 125, 175 ).
aa) Da das Grundgesetz selbst keine exakte Bezifferung des Anspruchs auf existenzsichernde Leistungen vorgibt, beschränkt sich die materielle Kontrolle der Höhe von Sozialleistungen zur Sicherung einer menschenwürdigen Existenz darauf, ob die Leistungen evident unzureichend sind (vgl. BVerfGE 125, 175 ; 132, 134 ; 137, 34 ).
Lassen sich die Leistungen nachvollziehbar und sachlich differenziert tragfähig begründen, stehen sie mit Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG in Einklang (vgl. BVerfGE 125, 175 ; 132, 134 ; 137, 34 ).
Entscheidend ist zur Sicherung des nach Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG gewährleisteten Existenzminimums von Verfassungs wegen allein, dass dieses für jede individuelle hilfebedürftige Person ausreichend bemessen ist (vgl. BVerfGE 125, 175 ).
Dass diese im entscheidungserheblichen Zeitraum nicht evident unzureichend war, hat der Senat bereits entschieden (vgl. BVerfGE 125, 175 ).
aa) Die mittelbar angegriffene Regelung des § 20 Abs. 2 Satz 2 SGB II, die der Entscheidung des Bundessozialgerichts zugrunde liegt, ist - unbeschadet ihrer Ableitung von einer mit der Verfassung nicht vereinbaren Regelleistung nach § 20 Abs. 2 Satz 1 SGB II (…dazu unter A II, Rn. 15, und C I 1, Rn. 34; vgl. BVerfGE 125, 175) - mit den Anforderungen des Grundgesetzes vereinbar.
Das Bundesverfassungsgericht hat für Partnerinnen und Partner bereits ausdrücklich gebilligt, dass der Bedarf einer weiteren erwachsenen Person in einer Bedarfsgemeinschaft in einer Höhe von insgesamt 180 % für zwei Personen von dem statistisch ermittelten Bedarf der Alleinstehenden abgeleitet werden darf (vgl. BVerfGE 125, 175 ), da die Erhebung nach Haushalten geeignet sei, den tatsächlichen Bedarf auch für solche Lebenssituationen zu ermitteln.
Nach wie vor fehlen zwar Daten zu den relevanten Haushalten, zum Verwandtschaftsverhältnis oder zum Konsumverhalten in der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS), die der Gesetzgeber zur Bestimmung des existenzsichernden Bedarfs nutzt (vgl. BVerfGE 125, 175 ).
(1) Der Anspruch auf existenzsichernde Leistungen ist nach Maßgabe von Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG so auszugestalten, dass er stets den gesamten existenznotwendigen Bedarf jedes individuellen Grundrechtsträgers deckt (vgl. BVerfGE 87, 153 ; 91, 93 ; 99, 246 ; 120, 125 ; 125, 175 ; 137, 34 ).
So dürfen etwa Kinder nicht pauschal als "kleine Erwachsene" behandelt werden, sondern ihr Bedarf ist orientiert an tragfähigen Erkenntnissen sachgerecht zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 125, 175 ; 137, 34 ).
Existenzsichernde Leistungen müssen durch einen Anspruch gesichert sein (vgl. BVerfGE 125, 175 ) und der Gesetzgeber muss dafür Sorge tragen, dass der existenzielle Bedarf tatsächlich gesichert ist und so die Gewährleistung einer menschenwürdigen Existenz nicht verfehlt wird (vgl. BVerfGE 137, 34 ).
Der Gesetzgeber ist zur Bereitstellung von Mitteln zur Sicherung einer menschenwürdigen Existenz nur in dem Umfang verpflichtet, in dem die hierfür erforderlichen materiellen Mittel nicht aus eigener Erwerbstätigkeit, eigenem Vermögen oder durch Zuwendungen Dritter zur Verfügung stehen (vgl. BVerfGE 125, 175 ).
Soweit der angegriffene Satz von 80 % der Regelleistung (§ 20 Abs. 2 Satz 2 SGB II) von der bis zum 31. Dezember 2010 fortgeltenden vollen Regelleistung abgeleitet ist, bezieht er sich zwar auf einen Ausgangspunkt, der den Anforderungen des Grundgesetzes nicht entsprach (vgl. BVerfGE 125, 175 ).
Die volle Regelleistung nach § 20 Abs. 2 Satz 1 SGB II galt jedoch trotz Unvereinbarkeit mit dem Grundgesetz bis zur Neuregelung fort (vgl. BVerfGE 125, 175 ).
- BVerfG, 23.07.2014 - 1 BvL 10/12
Sozialrechtliche Regelbedarfsleistungen derzeit noch verfassungsgemäß
Auszug aus BVerfG, 27.07.2016 - 1 BvR 371/11
Die Regelsätze wurden wiederholt erhöht und erwiesen sich nach dem Beschluss des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Juli 2014 - 1 BvL 10, 12/12, 1 BvR 1691/13 - (BVerfGE 137, 34) in der Fassung des Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch vom 24. März 2011 (BGBl I S. 453) sowie der bis zu dieser Entscheidung ergangenen weiteren Fassungen und Nachfolgeregelungen als noch mit dem Grundgesetz vereinbar.Bei dessen Ausfüllung hat er auch völkerrechtliche Verpflichtungen zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 132, 134 ; 137, 34 ).
aa) Der verfassungsrechtlich garantierte Leistungsanspruch auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums erstreckt sich nur auf die unbedingt erforderlichen Mittel zur Sicherung sowohl der physischen Existenz als auch zur Sicherung eines Mindestmaßes an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben (vgl. BVerfGE 125, 175 ; 132, 134 ; 137, 34 ).
Er hat einen Entscheidungsspielraum bei der Beurteilung der tatsächlichen Verhältnisse ebenso wie bei der wertenden Einschätzung des notwendigen Bedarfs, muss seine Entscheidung jedoch an den konkreten Bedarfen der Hilfebedürftigen ausrichten (vgl. BVerfGE 125, 175 ; 132, 134 ; 137, 34 ) und die Leistungen zur Konkretisierung des grundrechtlich fundierten Anspruchs müssen tragfähig, also durch realitätsgerechte, schlüssige Berechnungen sachlich differenziert begründet werden können (vgl. BVerfGE 137, 34 ).
Die Anforderungen des Grundgesetzes, tatsächlich für eine menschenwürdige Existenz Sorge zu tragen, dürfen im Ergebnis nicht verfehlt werden (BVerfGE 137, 34 ).
aa) Da das Grundgesetz selbst keine exakte Bezifferung des Anspruchs auf existenzsichernde Leistungen vorgibt, beschränkt sich die materielle Kontrolle der Höhe von Sozialleistungen zur Sicherung einer menschenwürdigen Existenz darauf, ob die Leistungen evident unzureichend sind (vgl. BVerfGE 125, 175 ; 132, 134 ; 137, 34 ).
Evident unzureichend sind Sozialleistungen nur, wenn offensichtlich ist, dass sie in der Gesamtsumme keinesfalls sicherstellen können, Hilfebedürftigen in Deutschland ein Leben zu ermöglichen, das physisch, sozial und kulturell als menschenwürdig anzusehen ist (BVerfGE 137, 34 ).
Lassen sich die Leistungen nachvollziehbar und sachlich differenziert tragfähig begründen, stehen sie mit Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG in Einklang (vgl. BVerfGE 125, 175 ; 132, 134 ; 137, 34 ).
aa) Evident unzureichend sind Sozialleistungen nur, wenn offensichtlich ist, dass sie in der Gesamtsumme keinesfalls sicherstellen können, Hilfebedürftigen in Deutschland ein Leben zu ermöglichen, das physisch, sozial und kulturell als menschenwürdig anzusehen ist (BVerfGE 137, 34 ; zu einer solchen Situation BVerfGE 132, 134 ).
(2) Der Einwand des Beschwerdeführers, die Höhe der Regelleistung für junge Erwachsene sei mit 80 % der Regelleistung von Alleinstehenden schlicht gegriffen und nicht mittels eines sachgerechten und transparenten Verfahrens ermittelt worden, verkennt, dass die Verfassung keine besonderen Vorgaben für das Gesetzgebungsverfahren macht; verlangt ist vielmehr die sachlich differenzierende, im Ergebnis tragfähige Begründbarkeit der festgesetzten Beträge in ihrer Gesamthöhe (zuletzt BVerfGE 137, 34 ).
Davon ist hier unter Berücksichtigung des Entscheidungsspielraumes des Gesetzgebers in der Beurteilung der tatsächlichen Verhältnisse (vgl. BVerfGE 137, 34 ) auszugehen.
Insofern ist die Bestimmung des Regelbedarfs zweier zusammenlebender und gemeinsam wirtschaftender Erwachsener in Höhe von 90 % des im SGB II für eine alleinstehende Person geltenden Regelbedarfs nicht zu beanstanden (vgl. BVerfGE 137, 34 ).
Auch hier ist der Entscheidungsspielraum des Gesetzgebers bei der Beurteilung der tatsächlichen Verhältnisse und sein Gestaltungsspielraum bei der Art und Höhe der jeweiligen Leistungen zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 137, 34 ).
(1) Der Anspruch auf existenzsichernde Leistungen ist nach Maßgabe von Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG so auszugestalten, dass er stets den gesamten existenznotwendigen Bedarf jedes individuellen Grundrechtsträgers deckt (vgl. BVerfGE 87, 153 ; 91, 93 ; 99, 246 ; 120, 125 ; 125, 175 ; 137, 34 ).
So dürfen etwa Kinder nicht pauschal als "kleine Erwachsene" behandelt werden, sondern ihr Bedarf ist orientiert an tragfähigen Erkenntnissen sachgerecht zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 125, 175 ; 137, 34 ).
Existenzsichernde Leistungen müssen durch einen Anspruch gesichert sein (vgl. BVerfGE 125, 175 ) und der Gesetzgeber muss dafür Sorge tragen, dass der existenzielle Bedarf tatsächlich gesichert ist und so die Gewährleistung einer menschenwürdigen Existenz nicht verfehlt wird (vgl. BVerfGE 137, 34 ).
Daher müssen auftretende Unterdeckungen entweder ausgeglichen werden können oder es muss ein gesonderter Anspruch auf Ausgleich im Bedarfsfall bestehen (vgl. BVerfGE 137, 34 ).
Dabei ist hier nicht zu entscheiden, ob es verfassungsrechtlich zu rechtfertigen ist, Bedürftigen bei Auszug aus der Wohnung einer Bedarfsgemeinschaft ohne Zustimmung des Leistungsträgers weiter nur 80 % der existenzsichernden Regelleistung für Alleinstehende und keinerlei Kosten der Unterkunft und Heizung zu zahlen, obgleich der existenznotwendige Bedarf stets zu sichern ist (vgl. BVerfGE 137, 34 ).
Die dann rückwirkend zum 1. Januar 2011 in Kraft getretene volle Regelleistung ist verfassungsgemäß (vgl. BVerfGE 137, 34 ).
- BVerfG, 18.07.2012 - 1 BvL 10/10
"Asylbewerberleistungsgesetz/Grundleistungen"
Auszug aus BVerfG, 27.07.2016 - 1 BvR 371/11
Dem Gesetzgeber steht ein Gestaltungsspielraum zu (vgl. BVerfGE 125, 175 ; 132, 134 ).Bei dessen Ausfüllung hat er auch völkerrechtliche Verpflichtungen zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 132, 134 ; 137, 34 ).
aa) Der verfassungsrechtlich garantierte Leistungsanspruch auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums erstreckt sich nur auf die unbedingt erforderlichen Mittel zur Sicherung sowohl der physischen Existenz als auch zur Sicherung eines Mindestmaßes an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben (vgl. BVerfGE 125, 175 ; 132, 134 ; 137, 34 ).
Er hat einen Entscheidungsspielraum bei der Beurteilung der tatsächlichen Verhältnisse ebenso wie bei der wertenden Einschätzung des notwendigen Bedarfs, muss seine Entscheidung jedoch an den konkreten Bedarfen der Hilfebedürftigen ausrichten (vgl. BVerfGE 125, 175 ; 132, 134 ; 137, 34 ) und die Leistungen zur Konkretisierung des grundrechtlich fundierten Anspruchs müssen tragfähig, also durch realitätsgerechte, schlüssige Berechnungen sachlich differenziert begründet werden können (vgl. BVerfGE 137, 34 ).
aa) Da das Grundgesetz selbst keine exakte Bezifferung des Anspruchs auf existenzsichernde Leistungen vorgibt, beschränkt sich die materielle Kontrolle der Höhe von Sozialleistungen zur Sicherung einer menschenwürdigen Existenz darauf, ob die Leistungen evident unzureichend sind (vgl. BVerfGE 125, 175 ; 132, 134 ; 137, 34 ).
Lassen sich die Leistungen nachvollziehbar und sachlich differenziert tragfähig begründen, stehen sie mit Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG in Einklang (vgl. BVerfGE 125, 175 ; 132, 134 ; 137, 34 ).
aa) Evident unzureichend sind Sozialleistungen nur, wenn offensichtlich ist, dass sie in der Gesamtsumme keinesfalls sicherstellen können, Hilfebedürftigen in Deutschland ein Leben zu ermöglichen, das physisch, sozial und kulturell als menschenwürdig anzusehen ist (BVerfGE 137, 34 ; zu einer solchen Situation BVerfGE 132, 134 ).
- BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvL 8/87
Einkommensanrechnung
Auszug aus BVerfG, 27.07.2016 - 1 BvR 371/11
Bei der Ermittlung der Bedürftigkeit kann daher grundsätzlich auch das Einkommen und Vermögen von Personen einbezogen werden, von denen in einer Gemeinschaft ein gegenseitiges Einstehen in den Not- und Wechselfällen des Lebens erwartet werden kann (vgl. BVerfGE 87, 234 , auch BVerfGE 75, 382 ).Die Anrechnung darf nur nicht zu einer Benachteiligung von Ehe und Familie führen (Art. 6 Abs. 1 GG; vgl. BVerfGE 87, 234 ).
Nicht angerechnet werden darf, was zu leisten die Verpflichteten außerstande sind (vgl. zum Unterhaltsrecht BVerfGE 28, 324 ) oder was sie ohne rechtliche Verpflichtungen erkennbar nicht zu leisten bereit sind (vgl. BVerfGE 71, 146 ; 87, 234 ).
Das hat zur Folge, dass zwei in einem solchen Näheverhältnis zusammenlebende Personen einen finanziellen Mindestbedarf haben, der unter dem Doppelten des Bedarfs einer alleinwirtschaftenden Person liegt (vgl. BVerfGE 75, 382 ; 87, 234 ).
Hier kann der Gesetzgeber davon ausgehen, dass einander nahestehende Menschen zur Sicherung ihrer Existenz typischerweise ihre vorhandenen Mittel - wie hier die Erwerbsunfähigkeitsrente des Vaters - miteinander teilen (vgl. BVerfGE 87, 234 ).
Der Gesetzgeber darf sich von der plausiblen Annahme leiten lassen, dass eine verwandtschaftliche Bindung in der Kernfamilie, also zwischen Eltern und Kindern, grundsätzlich so eng ist, dass ein gegenseitiges Einstehen in den Not- und Wechselfällen des Lebens erwartet werden kann und regelmäßig "aus einem Topf" gewirtschaftet wird (vgl. BVerfGE 75, 382 ; 87, 234 ).
- BVerfG, 16.06.1987 - 1 BvL 4/84
Freibetrag - Ehegatte - Unterhaltspflicht - Bedürftigkeitsprüfung - …
Auszug aus BVerfG, 27.07.2016 - 1 BvR 371/11
Bei der Ermittlung der Bedürftigkeit kann daher grundsätzlich auch das Einkommen und Vermögen von Personen einbezogen werden, von denen in einer Gemeinschaft ein gegenseitiges Einstehen in den Not- und Wechselfällen des Lebens erwartet werden kann (vgl. BVerfGE 87, 234 , auch BVerfGE 75, 382 ).Das gilt jedenfalls im Rahmen einer Ehe oder einer Lebenspartnerschaft und im Verhältnis einander unterhaltspflichtiger Verwandter, soweit wechselseitige Unterhaltsansprüche bestehen (vgl. BVerfGE 75, 382 ).
Das hat zur Folge, dass zwei in einem solchen Näheverhältnis zusammenlebende Personen einen finanziellen Mindestbedarf haben, der unter dem Doppelten des Bedarfs einer alleinwirtschaftenden Person liegt (vgl. BVerfGE 75, 382 ; 87, 234 ).
Daher kann die familiäre Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft durchaus Anknüpfungspunkt für wirtschaftliche Rechtsfolgen sein, sofern damit keine Benachteiligung von Ehe oder Familie einhergeht, die mit Art. 6 Abs. 1 GG nicht vereinbar wäre (vgl. BVerfGE 17, 210 ; 28, 324 ; 69, 188 ; 75, 382 ).
Diese Einkommensanrechnung verletzt auch nicht die durch Art. 6 Abs. 1 GG geschützte Freiheit, über die Art und Weise der Gestaltung familiären Zusammenlebens selbst zu entscheiden (vgl. BVerfGE 61, 319 ; 99, 216 ; 133, 59 ), denn der Gesetzgeber knüpft hier für wirtschaftliche Rechtsfolgen - ohne die Familie zu diskriminieren - lediglich an die familiäre Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft an (vgl. BVerfGE 17, 210 ; 28, 324 ; 69, 188 ; 75, 382 ).
Der Gesetzgeber darf sich von der plausiblen Annahme leiten lassen, dass eine verwandtschaftliche Bindung in der Kernfamilie, also zwischen Eltern und Kindern, grundsätzlich so eng ist, dass ein gegenseitiges Einstehen in den Not- und Wechselfällen des Lebens erwartet werden kann und regelmäßig "aus einem Topf" gewirtschaftet wird (vgl. BVerfGE 75, 382 ; 87, 234 ).
- BVerfG, 27.05.1970 - 1 BvL 22/63
Heiratswegfallklausel
Auszug aus BVerfG, 27.07.2016 - 1 BvR 371/11
Nicht angerechnet werden darf, was zu leisten die Verpflichteten außerstande sind (vgl. zum Unterhaltsrecht BVerfGE 28, 324 ) oder was sie ohne rechtliche Verpflichtungen erkennbar nicht zu leisten bereit sind (vgl. BVerfGE 71, 146 ; 87, 234 ).Daher kann die familiäre Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft durchaus Anknüpfungspunkt für wirtschaftliche Rechtsfolgen sein, sofern damit keine Benachteiligung von Ehe oder Familie einhergeht, die mit Art. 6 Abs. 1 GG nicht vereinbar wäre (vgl. BVerfGE 17, 210 ; 28, 324 ; 69, 188 ; 75, 382 ).
Diese Einkommensanrechnung verletzt auch nicht die durch Art. 6 Abs. 1 GG geschützte Freiheit, über die Art und Weise der Gestaltung familiären Zusammenlebens selbst zu entscheiden (vgl. BVerfGE 61, 319 ; 99, 216 ; 133, 59 ), denn der Gesetzgeber knüpft hier für wirtschaftliche Rechtsfolgen - ohne die Familie zu diskriminieren - lediglich an die familiäre Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft an (vgl. BVerfGE 17, 210 ; 28, 324 ; 69, 188 ; 75, 382 ).
- BVerfG, 16.12.1958 - 1 BvL 3/57
Arbeitslosenhilfe
Auszug aus BVerfG, 27.07.2016 - 1 BvR 371/11
Allerdings ist eine Anrechnung auch dann nicht ausgeschlossen, wenn zivilrechtlich kein (vgl. BVerfGE 9, 20 ) oder nur ein geringerer Unterhaltsanspruch (vgl. BVerfGE 71, 146 ) besteht.Maßgebend sind aber insoweit nicht möglicherweise bestehende Rechtsansprüche, sondern die faktischen wirtschaftlichen Verhältnisse der Hilfebedürftigen, also das tatsächliche Wirtschaften "aus einem Topf" (vgl. BVerfGE 9, 20 ).
Eine solche Absenkung der Regelleistung aufgrund des gemeinsamen Wirtschaftens in häuslicher Gemeinschaft ist als Orientierung von Sozialleistungen an der Bedürftigkeit auch im Sinne des sozialen Rechtsstaats gerechtfertigt (vgl. BVerfGE 9, 20 ; 22, 100 ).
- BVerfG, 06.11.1985 - 1 BvL 47/83
Verfassungswidrigkeit der Anrechnung des Einkommens eines dauernd getrennt …
Auszug aus BVerfG, 27.07.2016 - 1 BvR 371/11
Allerdings ist eine Anrechnung auch dann nicht ausgeschlossen, wenn zivilrechtlich kein (vgl. BVerfGE 9, 20 ) oder nur ein geringerer Unterhaltsanspruch (vgl. BVerfGE 71, 146 ) besteht.Nicht angerechnet werden darf, was zu leisten die Verpflichteten außerstande sind (vgl. zum Unterhaltsrecht BVerfGE 28, 324 ) oder was sie ohne rechtliche Verpflichtungen erkennbar nicht zu leisten bereit sind (vgl. BVerfGE 71, 146 ; 87, 234 ).
- BSG, 14.03.2012 - B 14 AS 17/11 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Hilfebedürftigkeit - Berücksichtigung des …
Auszug aus BVerfG, 27.07.2016 - 1 BvR 371/11
Weigern sich Eltern aber ernsthaft, für ihre nicht unterhaltsberechtigten Kinder einzustehen, fehlt es an einem gemeinsamen Haushalt und damit auch an der Voraussetzung einer Bedarfsgemeinschaft; eine Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen nach § 9 Abs. 2 Satz 2 SGB II scheidet dann aus (vgl. BSG, Urteil vom 14. März 2012 - B 14 AS 17/11 R -, juris, Rn. 29).Die Vorschrift ist auch nach der fachgerichtlichen Rechtsprechung (vgl. BSG, Urteil vom 14. März 2012 - B 14 AS 17/11 R -, juris, Rn. 30;… Berlit, in: Münder, SGB 11, 5. Auflage 2013, § 22 Rn. 149 ff.;… Luik, in: Eicher, SGB 11, 3. Auflage 2013, § 22 Rn. 186 ff.) so zu verstehen, dass an die Erteilung der Zusicherung auch unter angemessener Berücksichtigung des Selbstbestimmungsrechts des erwachsenen Kindes keine übermäßigen Anforderungen gestellt werden dürfen.
- BVerfG, 12.02.1964 - 1 BvL 12/62
Wohnungsbauprämie
Auszug aus BVerfG, 27.07.2016 - 1 BvR 371/11
Daher kann die familiäre Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft durchaus Anknüpfungspunkt für wirtschaftliche Rechtsfolgen sein, sofern damit keine Benachteiligung von Ehe oder Familie einhergeht, die mit Art. 6 Abs. 1 GG nicht vereinbar wäre (vgl. BVerfGE 17, 210 ; 28, 324 ; 69, 188 ; 75, 382 ).Diese Einkommensanrechnung verletzt auch nicht die durch Art. 6 Abs. 1 GG geschützte Freiheit, über die Art und Weise der Gestaltung familiären Zusammenlebens selbst zu entscheiden (vgl. BVerfGE 61, 319 ; 99, 216 ; 133, 59 ), denn der Gesetzgeber knüpft hier für wirtschaftliche Rechtsfolgen - ohne die Familie zu diskriminieren - lediglich an die familiäre Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft an (vgl. BVerfGE 17, 210 ; 28, 324 ; 69, 188 ; 75, 382 ).
- BVerfG, 12.03.1985 - 1 BvR 571/81
Verfassungsmäßigkeit richterlicher Rechtsfortbildung - Betriebsaufspaltung
- BVerfG, 26.01.1993 - 1 BvL 38/92
Transsexuelle II
- BSG, 15.04.2008 - B 14/7b AS 58/06 R
Arbeitslosengeld II - fehlende Hilfebedürftigkeit des Ehegatten wegen …
- BVerfG, 07.05.2013 - 2 BvR 909/06
Ehegattensplitting
- BVerfG, 23.10.1951 - 2 BvG 1/51
Südweststaat
- BVerfG, 03.04.2001 - 1 BvR 1629/94
Pflegeversicherung III
- BVerfG, 18.06.1975 - 1 BvL 4/74
Waisenrente II
- BVerfG, 15.04.1980 - 2 BvR 842/77
Ausbürgerung II
- BVerfG, 07.12.2011 - 2 BvR 2500/09
Verwertungsverbot Wohnraumüberwachung
- BVerfG, 16.03.1982 - 1 BvR 938/81
Junge Transsexuelle
- BVerfG, 23.06.2015 - 1 BvL 13/11
Ersatzbemessungsgrundlage im Grunderwerbsteuerrecht verfassungswidrig
- BVerfG, 13.02.2008 - 2 BvL 1/06
Sonderausgabenabzug von Krankenversicherungsbeiträgen muss existenznotwendigen …
- BVerfG, 09.02.1982 - 1 BvR 845/79
Schülerberater
- BVerfG, 14.02.2012 - 2 BvL 4/10
"W-Besoldung der Professoren"
- BVerfG, 19.02.2013 - 1 BvL 1/11
Sukzessivadoption
- BVerfG, 25.09.1992 - 2 BvL 5/91
Grundfreibetrag
- BVerfG, 18.12.1984 - 2 BvE 13/83
Atomwaffenstationierung
- BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvR 620/78
Ehegattensplitting
- BVerfG, 14.06.1994 - 1 BvR 1022/88
Kindergeld
- BVerfG, 10.11.1998 - 2 BvR 1057/91
Familienlastenausgleich II
- BVerfG, 10.11.1998 - 2 BvL 42/93
Kinderexistenzminimum I
- BVerfG, 20.06.1967 - 1 BvL 29/66
Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Versagung der Ausbildungszulage für …
- BVerfG, 02.06.2015 - 2 BvE 7/11
Parlamentarisches Informationsrecht über Unterstützungseinsätze der Bundespolizei …
- BVerfG, 08.12.1976 - 1 BvR 810/70
Nichtehelichen-Erbrecht
- BSG, 18.06.2008 - B 14 AS 55/07 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Kindergeld - …
- BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 8/06 R
Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - selbst genutztes Wohneigentum - …
- BSG, 28.10.2009 - B 14 AS 55/08 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - …
- BVerfG, 05.11.2019 - 1 BvL 7/16
Sanktionen zur Durchsetzung von Mitwirkungspflichten bei Bezug von …
Er ist nach Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG verpflichtet, die menschenwürdige Existenz jederzeit realistisch zu sichern, wenn Menschen dies selbst nicht können (grundlegend BVerfGE 125, 175 ; 132, 134 ; 142, 353 ; dazu auch BTDrucks 17/6833, S. 2).Bei dessen Ausfüllung hat er auch völkerrechtliche Verpflichtungen zu berücksichtigen (BVerfGE 142, 353 m.w.N.).
a) Der verfassungsrechtlich garantierte Leistungsanspruch auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums erstreckt sich auf die unbedingt erforderlichen Mittel als einheitliche Gewährleistung zur Sicherung sowohl der physischen Existenz als auch zur Sicherung eines Mindestmaßes an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben (vgl. BVerfGE 125, 175 ; 132, 134 ; 137, 34 ; 142, 353 ).
c) Der Gesetzgeber verfügt bei den Regeln zur Sicherung des menschenwürdigen Existenzminimums über einen Gestaltungsspielraum hinsichtlich der Art und Höhe der Leistungen (vgl. BVerfGE 125, 175 ; 132, 134 ; 137, 34 ; 142, 353 ).
Er hat einen Entscheidungsspielraum bei der Beurteilung der tatsächlichen Verhältnisse ebenso wie bei der wertenden Einschätzung des notwendigen Bedarfs, muss seine Entscheidung jedoch an den konkreten Bedarfen der Hilfebedürftigen ausrichten (BVerfGE 142, 353 m.w.N.).
Die Anforderungen des Grundgesetzes, tatsächlich für eine menschenwürdige Existenz Sorge zu tragen, dürfen im Ergebnis nicht verfehlt werden (BVerfGE 142, 353 m.w.N.).
Das Grundgesetz verwehrt dem Gesetzgeber jedoch nicht, die Inanspruchnahme sozialer Leistungen zur Sicherung der menschenwürdigen Existenz an den Nachranggrundsatz zu binden, also nur dann zur Verfügung zu stellen, wenn Menschen ihre Existenz nicht vorrangig selbst sichern können (vgl. BVerfGE 125, 175 ; 142, 353 ; siehe auch BVerfGE 120, 125 ).
a) Auch der soziale Rechtsstaat ist darauf angewiesen, dass Mittel der Allgemeinheit, die zur Hilfe für deren bedürftige Mitglieder bestimmt sind, nur in Fällen in Anspruch genommen werden, in denen wirkliche Bedürftigkeit vorliegt(BVerfGE 142, 353 ).
b) Der Gesetzgeber kann den Nachranggrundsatz nicht nur durch eine Pflicht zum vorrangigen Einsatz aktuell verfügbarer Mittel aus Einkommen, Vermögen oder Zuwendungen Dritter zur Geltung bringen (vgl. BVerfGE 142, 353 ).
Weitere grundrechtliche Maßgaben sind nur dann zu beachten, wenn deren Schutzbereich berührt ist (vgl. BVerfGE 142, 353 ).
Er bindet Leistungen zur Sicherung einer menschenwürdigen Existenz im Grundsicherungsrecht gemäß § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB II an die Hilfebedürftigkeit nach § 9 Abs. 1 SGB II. Eine solche wirkliche Bedürftigkeit darf der Staat voraussetzen, bevor er selbst Leistungen zur Verfügung stellt, um die Existenz zu sichern (vgl. BVerfGE 125, 175 ; 142, 353 ;… oben Rn. 123).
Aus dem Grundrecht auf die Unantastbarkeit der Menschenwürde in Art. 1 Abs. 1 GG folgt, dass sich der verfassungsrechtlich in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG garantierte Leistungsanspruch auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums als einheitliche Gewährleistung (vgl. BVerfGE 125, 175 ; 132, 134 ) auch auf Mittel zur Sicherung eines Mindestmaßes an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben erstreckt (vgl. BVerfGE 125, 175 ; 132, 134 ; 137, 34 ; 142, 353 ).
Verfassungsrechtlich hat der Gesetzgeber zwar einen Entscheidungsspielraum bei der Beurteilung der tatsächlichen Verhältnisse und der wertenden Einschätzung des notwendigen Bedarfs, der sich für die unterschiedlichen Bedarfe auch unterscheidet (vgl. BVerfGE 142, 353 m.w.N.;… oben Rn. 121), doch ist eine Hierarchisierung der Bedarfe aufgrund der einheitlichen Gewährleistung nicht zulässig (vgl. BVerfGE 125, 175 ; 132, 134 ;… oben Rn. 119).
Auch der Gesetzgeber geht bei der Berechnung des Regelbedarfs davon aus, dass in der Bedarfsgemeinschaft "aus einem Topf" (BVerfGE 142, 353 ) gewirtschaftet wird.
- BVerfG, 06.06.2018 - 1 BvL 7/14
Verbot mehrfacher sachgrundloser Befristung im Grundsatz verfassungsgemäß - …
Je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen ergeben sich unterschiedliche Anforderungen, die von gelockerten auf das Willkürverbot beschränkten Bindungen bis hin zu strengen Verhältnismäßigkeitserfordernissen reichen können (vgl. BVerfGE 138, 136 ; 139, 1 ; 142, 353 ; 145, 20 ). - OVG Bremen, 21.02.2018 - 2 LC 139/17
Gebührenbescheid über Polizeieinsatzkosten der Polizei Bremen vom 18.08.2015 - …
Im Übrigen liegt es im Entscheidungsspielraum des Gesetzgebers, Regelungen auf eine typisierende Einschätzung der tatsächlichen Verhältnisse zu gründen, die auch im Übrigen nicht sachwidrig erscheint (BVerfG, Beschluss vom 27.7.2016 - 1 BvR 371/11 -, juris Rn. 59).
- BVerfG, 19.10.2022 - 1 BvL 3/21
Niedrigere Sonderbedarfsstufe für alleinstehende erwachsene Asylbewerber in …
Dieser objektiven Verpflichtung aus Art. 1 Abs. 1 GG korrespondiert ein Leistungsanspruch des Grundrechtsträgers, da das Grundrecht die Würde jedes individuellen Menschen schützt und sie in solchen Notlagen nur durch materielle Unterstützung gesichert werden kann (BVerfGE 125, 175 m.w.N. - Höhe der Regelleistung I; ebenso BVerfGE 132, 134 - Höhe der Asylbewerberleistungen; siehe auch BVerfGE 137, 34 - Höhe der Regelleistung II; BVerfGE 142, 353 - Bedarfsgemeinschaft; BVerfGE 152, 68 - Sanktionen im Sozialrecht).Verfassungsrechtlich ist entscheidend, dass Sozialleistungen fortlaufend realitätsgerecht bemessen werden und damit tatsächlich für eine menschenwürdige Existenz Sorge getragen wird (vgl. BVerfGE 125, 175 ; 132, 134 ; 137, 34 ; 142, 353 ).
Der unmittelbar verfassungsrechtliche Leistungsanspruch auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums erstreckt sich nur auf diejenigen Mittel, die zur Aufrechterhaltung eines menschenwürdigen Daseins unbedingt erforderlich sind (BVerfGE 125, 175 ; 132, 134 ; 142, 353 ).
Er hat einen Entscheidungsspielraum bei der Beurteilung der tatsächlichen Verhältnisse ebenso wie bei der wertenden Einschätzung des notwendigen Bedarfs, muss seine Entscheidung jedoch an den konkreten Bedarfen der Hilfebedürftigen ausrichten (vgl. BVerfGE 125, 175 ; 132, 134 ; 137, 34 ; 142, 353 ; 152, 68 ).
Diese Kontrolle bezieht sich im Wege einer Gesamtschau auf die Höhe der Leistungen insgesamt und nicht auf einzelne Berechnungselemente, die dazu dienen, diese Höhe zu bestimmen (BVerfGE 142, 353 ).
Evident unzureichend sind Sozialleistungen nur, wenn offensichtlich ist, dass sie in der Gesamtsumme keinesfalls sicherstellen können, Hilfebedürftigen in Deutschland ein Leben zu ermöglichen, das physisch, sozial und kulturell als menschenwürdig anzusehen ist (BVerfGE 137, 34 ; 142, 353 ).
Ist dies der Fall, stehen die Leistungen mit Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG in Einklang (vgl. BVerfGE 125, 175 ; 132, 134 ; 137, 34 ; 142, 353 ; 152, 68 ).
Die Leistungen müssen jeweils aktuell auf der Grundlage verlässlicher Zahlen und schlüssiger Berechnungsverfahren im Ergebnis zu rechtfertigen sein (vgl. BVerfGE 142, 353 ).
Dabei verwehrt das Grundgesetz dem Gesetzgeber nicht, die Inanspruchnahme sozialer Leistungen zur Sicherung der menschenwürdigen Existenz an den Nachranggrundsatz zu binden, also nur dann zur Verfügung zu stellen, wenn Menschen ihre Existenz nicht vorrangig selbst sichern können (vgl. BVerfGE 125, 175 ; 142, 353 ; 152, 68 ; siehe auch BVerfGE 120, 125 ).
Auch der soziale Rechtsstaat ist darauf angewiesen, dass Mittel der Allgemeinheit, die zur Hilfe für deren bedürftige Mitglieder bestimmt sind, nur in Fällen in Anspruch genommen werden, in denen wirkliche Bedürftigkeit vorliegt (BVerfGE 142, 353 ).
a) Der Nachranggrundsatz kann durch eine Pflicht zum vorrangigen Einsatz aktuell für Betroffene selbst verfügbarer Mittel aus Einkommen, Vermögen oder Zuwendungen Dritter zur Geltung gebracht werden (vgl. BVerfGE 142, 353 ; 152, 68 ).
Allerdings ist eine Anrechnung auch dann nicht ausgeschlossen, wenn zivilrechtlich kein oder nur ein geringerer Unterhaltsanspruch besteht (BVerfGE 142, 353 m.w.N.).
Nicht angerechnet werden darf, was zu leisten die Verpflichteten außerstande sind oder was sie ohne rechtliche Verpflichtungen erkennbar nicht zu leisten bereit sind (BVerfGE 142, 353 m.w.N.).
Eine Grenze kann die Anrechnung auch in der Selbstbestimmung der Beteiligten oder anderen Grundrechten finden (vgl. BVerfGE 142, 353 ).
Andere Grundrechte als Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG vermögen für die Bemessung der Höhe der Leistungen zur Sicherung des Existenzminimums im Sozialrecht grundsätzlich keine weiteren Maßstäbe zu setzen (vgl. BVerfGE 142, 353 wie schon BVerfGE 125, 175 ).
Die Ausgestaltung der existenzsichernden Leistungen im Übrigen muss jedoch auch den weiteren verfassungsrechtlichen Anforderungen genügen (vgl. BVerfGE 142, 353 ; 152, 68 ).
Diese Prüfung bezieht sich nur auf die Höhe der Leistungen in der Gesamtschau (vgl. BVerfGE 137, 34 ; 142, 353 ).
aa) Bei der Bemessung des existenznotwendigen Bedarfs kann nicht nur ein zumutbarer Einsatz von Einkommen, Vermögen und Zuwendungen Dritter und ein gegenseitiges tatsächliches Einstehen füreinander von sich nahestehenden Personen in einer Bedarfsgemeinschaft berücksichtigt werden (vgl. BVerfGE 142, 353 ;… oben Rn. 61).
- BSG, 28.11.2018 - B 4 AS 46/17 R
Anspruch auf Sozialgeld nach dem SGB II beim Bezug einer Erwerbsminderungsrente …
Soweit sich der Beklagte auf das Urteil des 14. Senats vom 19.10.2010 (…B 14 AS 51/09 R - SozR 4-4200 § 7 Nr. 23 RdNr 12) beruft, war ein möglicher Sozialgeldanspruch des damaligen Klägers zu 2, der ebenfalls eine Erwerbsunfähigkeitsrente bezog, nicht Streitgegenstand, weil er keinen Leistungsantrag gestellt hatte, sondern sich nur gegen die Berücksichtigung seiner Rentenleistung im Hinblick auf den SGB II -Leistungsanspruch seines Sohnes wandte ( vgl zu diesem Sachverhalt auch BVerfG vom 27.7.2016 - 1 BvR 371/11 - BVerfGE 142, 353 RdNr 23) . - BVerwG, 04.07.2019 - 1 C 45.18
Trotz Abschiebungsschutzes einzelner Mitglieder der Kernfamilie ist bei der …
Bei Mitgliedern einer häuslichen und familiären Gemeinschaft ist anzunehmen, dass diese in besonderer Weise füreinander einstehen und bereit sind, ihren Lebensunterhalt auch jenseits zwingender rechtlicher Verpflichtungen gegenseitig zu sichern (BVerfG, Beschluss vom 27. Juli 2016 - 1 BvR 371/11 - BVerfGE 142, 353 Rn. 63).Regelmäßig werden in einem Haushalt zusammenlebende Familienangehörige umfassend "aus einem Topf" wirtschaften (BVerfG, Beschluss vom 27. Juli 2016 - 1 BvR 371/11 - BVerfGE 142, 353 Rn. 53, 65).
- BSG, 14.02.2018 - B 14 AS 17/17 R
Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Aufteilung der Unterkunftskosten …
Mit dem Konzept der Bedarfsgemeinschaft im SGB II als typisierte Einstands- und Verantwortungsgemeinschaft ist verbunden, dass die häusliche familiäre Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft Anknüpfungspunkt für wirtschaftliche Rechtsfolgen sein kann, weil anzunehmen ist, dass deren Mitglieder in besonderer Weise füreinander einstehen und bereit sind, ihren Lebensunterhalt auch jenseits zwingender rechtlicher Verpflichtungen gegenseitig zu sichern (vgl BVerfG vom 27.7.2016 - 1 BvR 371/11 - BVerfGE 142, 353 RdNr 53, 63;… zu den Anforderungen an einen Haushalt von Eltern mit einem volljährigen Kind als eine Bedarfsgemeinschaft vgl BSG vom 14.3.2012 - B 14 AS 17/11 R - BSGE 110, 204 = SozR 4-4200 § 9 Nr. 10, RdNr 23 ff) . - BSG, 10.11.2022 - B 5 R 29/21 R
Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung …
Später hat es klargestellt, dass sich die insoweit aus der Verfassung ergebenden Anforderungen an eine methodisch sachgerechte Bestimmung grundrechtlich garantierter Leistungen nicht auf das Verfahren der Gesetzgebung, sondern nur auf dessen Ergebnisse beziehen (…vgl BVerfG Beschluss vom 23.7.2014 - 1 BvL 10/12 ua - BVerfGE 137, 34 = SozR 4-4200 § 20 Nr. 20, RdNr 77; s auch BVerfG Beschluss vom 27.7.2016 - 1 BvR 371/11 - BVerfGE 142, 358 = SozR 4-4200 § 9 Nr. 15, RdNr 42). - SG Düsseldorf, 13.04.2021 - S 17 AY 21/20
Sozialgericht legt Bundesverfassungsgericht Frage zur Höhe der Leistungen für …
Art. 1 Abs. 1 GG begründet diesen Anspruch; das Sozialstaatsgebot des Art. 20 Abs. 1 GG erteilt dem Gesetzgeber den Auftrag, ein menschenwürdiges Existenzminimum tatsächlich zu sichern (BVerfGE 125, 175 (222); 132, 134 (159); 137, 34 (72); BVerfGE 142, 353, (369 f.); BVerfG…, Urteil vom 05. November 2019 - 1 BvL 7/16 -, Rn. 118).Der verfassungsrechtlich garantierte Leistungsanspruch auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums erstreckt sich auf die unbedingt erforderlichen Mittel als einheitliche Gewährleistung zur Sicherung sowohl der physischen Existenz als auch zur Sicherung eines Mindestmaßes an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben (vgl. BVerfGE 125, 175 (223); 132, 134 (172); 137, 34 (72); 142, 353 (370); BVerfG, Urteil vom 05. November 2019 - 1 BvL 7/16 -, Rn. 119, juris).
ee) Zulässige Kürzung bei "Wirtschaften aus einem Topf" Es ist von Verfassungswegen nicht zu beanstanden, zur Gewährleistung einer menschenwürdigen Existenz anerkannte Sozialleistungen in Orientierung an der Bedürftigkeit der Betroffenen pauschal um Einsparungen zu kürzen, die im familiären häuslichen Zusammenleben typisch sind (vgl. BVerfGE 125, 175 (230 f.); BVerfGE 137, 34 (83); BVerfG, Beschluss vom 27. Juli 2016 - 1 BvR 371/11 -, BVerfGE 142, 353-388, Rn. 52).
Der Gesetzgeber darf sich von der plausiblen Annahme leiten lassen, dass eine verwandtschaftliche Bindung in der Kernfamilie, also zwischen Eltern und Kindern, grundsätzlich so eng ist, dass ein gegenseitiges Einstehen in den Not- und Wechselfällen des Lebens erwartet werden kann und regelmäßig "aus einem Topf" gewirtschaftet wird (vgl. BVerfGE 75, 382 (394); 87, 234 (265); Beschluss vom 27. Juli 2016 - 1 BvR 371/11 -, BVerfGE 142, 353-388, Rn. 65).
Eine solche Absenkung der Regelleistung aufgrund des gemeinsamen Wirtschaftens in häuslicher Gemeinschaft ist als Orientierung von Sozialleistungen an der Bedürftigkeit auch im Sinne des sozialen Rechtsstaats gerechtfertigt (vgl. BVerfGE 9, 20 (35); 22, 100 (105); BVerfG, Beschluss vom 27. Juli 2016 - 1 BvR 371/11 -, BVerfGE 142, 353-388, Rn. 53).
Es mag plausibel sein, dass "in einem Haushalt zusammenlebende Familienangehörige" in einem solchen "Näheverhältnis" zueinanderstehen, dass sie umfassend "aus einem Topf" wirtschaften (vgl. BVerfGE 75, 382 (394); 87, 234 (256); BVerfG, Beschluss vom 27. Juli 2016 - 1 BvR 371/11 -, BVerfGE 142, 353-388, Rn. 53).
Leben erwachsene Kinder mit ihren Eltern zusammen, ist der freiwillige Verbleib im Elternhaus als Indiz für die dort erfahrene finanzielle Unterstützung zu werten (BVerfG, Beschluss vom 27. Juli 2016 - 1 BvR 371/11 -, BVerfGE 142, 353-388, Rn. 67).
Doch selbst hier kann es an einem gemeinsamen Haushalt und damit auch an der Voraussetzung einer Bedarfsgemeinschaft fehlen, wenn sich Eltern ernsthaft weigern, für ihre nicht unterhaltsberechtigten Kinder einzustehen (BVerfG, Beschluss vom 27. Juli 2016 - 1 BvR 371/11 -, BVerfGE 142, 353-388, Rn. 65).
Denn diese haben jedenfalls die Möglichkeit, die Gemeinschaft zu verlassen und dadurch die Anwendbarkeit der Regelbedarfsstufe 1 herbeizuführen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 27. Juli 2016 - 1 BvR 371/11 -, BVerfGE 142, 353-388, Rn. 64 ff. zur Gefahr der Unterdeckung durch die Anrechnung des elterlichen Einkommens und Vermögens).
- BSG, 12.05.2021 - B 4 AS 88/20 R
Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf - unabweisbarer laufender besonderer Bedarf - …
Die Gewährung von existenzsichernden Sozialleistungen bedarf der parlamentsgesetzlichen Grundlage (…BVerfG vom 9.2.2010 - 1 BvL 1/09 ua - BVerfGE 125, 175 [223 f] - SozR 4-4200 § 20 Nr. 12 RdNr 136 f;… BVerfG [K] vom 24.3.2010 - 1 BvR 395/09 - SozR 4-4200 § 20 Nr. 11 RdNr 7; BVerfG vom 27.7.2016 - 1 BvR 371/11 - BVerfGE 142, 353 [380 f, RdNr 62] - SozR 4-4200 § 9 Nr. 15 RdNr 62; BVerfG vom 7.7.2020 - 2 BvR 696/12 - BVerfGE 155, 311 [356, RdNr 104]; Henke, AöR 101 [1976], S 576 [587]; ders, DÖV 1977, 41 [44 ff];… Sommermann in von Mangoldt/Klein/Starck, GG, Band 2, 7. Aufl 2018, Art. 20 RdNr 281; vgl auch Burkiczak in Emmenegger/Wiedmann, Linien der Rechtsprechung des BVerfG, Band 2, 2011, S 129 [144 ff]; Gärditz, BRJ 2010, 4 [7 f]) . - BVerfG, 07.07.2020 - 2 BvR 696/12
Regelungen der Bedarfe für Bildung und Teilhabe wegen Verletzung des kommunalen …
- SG Darmstadt, 14.01.2020 - S 17 SO 191/19
Leistungsausschluss für EU-Ausländer verfassungswidrig?
- BSG, 25.04.2018 - B 14 AS 21/17 R
Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Erfordernis der Zusicherung zum …
- BVerfG, 12.05.2021 - 1 BvR 2682/17
Erfolglose Verfassungsbeschwerde betreffend Leistungseinschränkungen gegenüber …
- BSG, 09.08.2018 - B 14 AS 32/17 R
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende
- BSG, 14.06.2018 - B 14 AS 37/17 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Kinderwohngeld - …
- LSG Hessen, 13.04.2021 - L 4 AY 3/21
Anspruch auf Gewährung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz im …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 26.01.2021 - L 8 AY 21/19
Aussetzung eines Verfahrens um Leistungen nach dem AsylbLG; Konkrete …
- BSG, 29.03.2022 - B 4 AS 2/21 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei …
- BSG, 12.03.2019 - B 13 R 19/17 R
Anspruch auf eine abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte
- SG Halle, 22.02.2017 - S 25 AS 73/17
Grundsicherung für Arbeitssuchende: Europarechtskonformität der gesetzlichen …
- BSG, 01.12.2016 - B 14 AS 28/15 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Elterngeld - …
- BSG, 10.10.2018 - B 13 R 20/16 R
Anerkennung von Pflichtbeitragszeiten wegen Kindererziehung bei der …
- BVerfG, 06.12.2022 - 2 BvR 547/21
Verfassungsbeschwerden gegen das Eigenmittelbeschluss-Ratifizierungsgesetz …
- SG Karlsruhe, 06.06.2023 - S 12 AS 2208/22
COVID-19-Pandemie und menschenwürdiges Existenzminimum, § 70 Satz 1 SGB II …
- BSG, 15.02.2023 - B 4 AS 2/22 R
Gemischte Bedarfsgemeinschaft zwischen einem Leistungsempfänger gemäß dem SGB XII …
- BSG, 18.06.2020 - B 3 KR 14/18 R
Krankenversicherung - Kostenerstattung - leistungsrechtliche Genehmigungsfiktion …
- BSG, 01.12.2016 - B 14 AS 21/15 R
Arbeitslosengeld II - Höhe des Regelbedarfs - volljähriger erwerbsfähiger …
- BSG, 20.05.2020 - B 13 R 4/18 R
Erstattung von nach dem Tod des Versicherten zu Unrecht gezahlter …
- BSG, 20.05.2020 - B 13 R 10/18 R
Anspruch auf Altersrente für besonders langjährig Versicherte
- BSG, 14.06.2018 - B 14 AS 28/17 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Leistungsberechtigte …
- BSG, 12.10.2017 - B 4 AS 37/16 R
Arbeitslosengeld II - Regelbedarf - Höhe bei gemischter Bedarfsgemeinschaft mit …
- BVerwG, 04.07.2019 - 1 C 49.18
Trotz Abschiebungsschutzes einzelner Mitglieder der Kernfamilie ist bei der …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 31.08.2017 - L 19 AS 787/17
SGB-II -Leistungen; Tilgung eines Mietkautionsdarlehens durch eine Aufrechnung; …
- BSG, 20.05.2020 - B 13 R 23/18 R
Anspruch auf Altersrente für besonders langjährig Versicherte
- BSG, 18.03.2021 - B 10 EG 3/20 R
Elterngeld Plus - Anrechnung von Krankengeld im Bezugszeitraum
- BSG, 16.10.2019 - B 13 R 14/18 R
Entgeltpunkte für Kindererziehung im Recht der gesetzlichen Rentenversicherung - …
- LSG Hessen, 01.07.2020 - L 4 SO 120/18
Sozialhilfe (SGB XII)
- BVerwG, 24.11.2016 - 5 C 57.15
Abwehrrecht; Ausnahmeregelung; Begünstigungsausschluss; Berücksichtigung als …
- BFH, 08.11.2018 - III R 31/17
Billigkeitserlass bei Kindergeldrückforderung
- BSG, 20.01.2021 - B 13 R 5/20 R
Kein Anspruch auf Hinterbliebenenrente ohne die Berücksichtigung eines …
- LSG Sachsen, 02.05.2019 - L 3 AS 676/17
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II
- BVerwG, 04.07.2019 - 1 C 50.18
Trotz Abschiebungsschutzes einzelner Mitglieder der Kernfamilie ist bei der …
- BFH, 20.02.2019 - III R 28/18
Billigkeitserlass bei Kindergeldrückforderung
- OVG Niedersachsen, 15.11.2016 - 8 LB 58/16
Ausschluss von Zuwendungsbewerbern von einer Zuwendung nach der "Förderrichtlinie …
- BSG, 18.06.2020 - B 3 KR 13/19 R
Sauerstoff-Langzeit-Therapie mit Flüssigsauerstoff
- LSG Nordrhein-Westfalen, 06.12.2018 - L 7 AS 1157/18
Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II
- BSG, 10.10.2018 - B 13 R 34/17 R
Anspruch auf die Zuerkennung von Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 31.03.2022 - L 2 AS 330/22
Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II im …
- LSG Berlin-Brandenburg, 22.06.2017 - L 29 AS 2670/13
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei …
- BSG, 10.11.2022 - B 5 R 31/21 R
Höhere Erwerbsminderungsrente auch für Bestandsrentner?
- BSG, 12.09.2018 - B 14 AS 36/17 R
Anspruch auf Arbeitslosengeld II
- LSG Hessen, 26.02.2020 - L 4 AY 14/19
§ 1a Abs. 1 Satz 3 AsylbLG ist im Lichte der Urteile des …
- LSG Schleswig-Holstein, 11.10.2022 - L 6 AS 87/22
Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Regelungsanordnung - …
- BVerfG, 23.07.2019 - 1 BvR 684/14
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gerichtet gegen eine Altershöchstgrenze für die …
- SG Münster, 18.04.2019 - S 14 R 325/18
Unfallbedingt bezogene Erwerbsminderungsrente bleibt auch nach …
- BSG, 12.03.2019 - B 13 R 5/17 R
Anspruch auf Altersrente für besonders langjährig Versicherte
- LSG Baden-Württemberg, 19.12.2017 - L 7 AS 3405/17
Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf - unabweisbarer laufender besonderer Bedarf - …
- BVerwG, 10.12.2021 - 5 C 8.20
Keine Ausbildungsförderung für ein Studium, das erst nach Erreichen des …
- LSG Bayern, 18.05.2021 - L 8 AY 122/20
Anspruch Alleinstehender in Gemeinschaftsunterkünften auf Gewährung sog. …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 25.09.2018 - L 2 AS 1466/17
Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II
- BVerfG, 20.11.2017 - 1 BvR 721/17
Erfolglose Verfassungsbeschwerde sowie Verwerfung eines offensichtlich …
- BSG, 09.03.2023 - B 10 EG 1/22 R
Elterngeld - Ausklammerung von Bemessungsmonaten - schwangerschaftsbedingte …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 19.12.2017 - L 2 AS 1900/17
SGB-II -Leistungen; Verfassungskonformität der Höhe der Regelbedarfe 2017; …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 31.08.2017 - L 8 SO 79/14
Brille; Down-Syndrom; Eigenanteil; EVS 2008; Gläserkorrektion; Hilfsmittel; …
- LSG Bayern, 17.03.2021 - L 13 R 224/20
Berechnung der Wartezeit von 35 Jahren bei Hochschulausbildung
- BSG, 18.06.2020 - B 3 KR 6/19 R
Kein Anspruch auf Versorgung mit einem Kompressionstherapiegerät als Hilfsmittel …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 28.11.2016 - L 19 AS 1372/15
SGB-II -Leistungen; Angemessene Kosten der Unterkunft; Verfassungskonformität der …
- SG Hannover, 20.12.2019 - S 53 AY 107/19
Gewährung von Leistungen für Asylbewerber in Höhe der Bedarfssätze bei Einführung …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 29.01.2018 - L 8 SO 79/14
- LSG Berlin-Brandenburg, 18.10.2023 - L 18 AS 279/23
Arbeitslosengeld II - Regelsatzhöhe - Verfassungskonformität trotz erhöhter …
- BSG, 10.10.2018 - B 13 R 29/17 R
Anerkennung von Pflichtbeitragszeiten wegen Kindererziehung bei der …
- LSG Baden-Württemberg, 20.07.2022 - L 3 AS 1169/22
Arbeitslosengeld II - Inflation und Kostensteigerung - Fortschreibung der …
- SG Landshut, 24.10.2019 - S 11 AY 64/19
Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz im Eilrechtsschutz
- LSG Hessen, 18.04.2018 - L 4 SO 120/18
- LSG Niedersachsen-Bremen, 25.11.2021 - L 8 SO 207/21
Vorläufige existenzsichernde Leistungen für einen Unionsbürger; Begriff des …
- BSG, 26.10.2023 - B 10 EG 2/23 R
Elterngeld - Partnerschaftsbonus - beiderseitige Erwerbstätigkeit - …
- LSG Saarland, 12.10.2021 - L 11 SO 3/17
"-Streitigkeiten nach dem SGB XII - Berufungen
- BVerfG, 12.01.2022 - 2 BvC 17/18
Erfolglose Wahlprüfungsbeschwerde betreffend die mögliche Nichtzählung einer …
- LSG Hessen, 31.03.2020 - L 4 AY 4/20
Die Anwendung der Anspruchseinschränkung nach § 1a Abs. 2 i.V.m. § 1a Abs. 1 …
- LSG Berlin-Brandenburg, 09.03.2017 - L 23 SO 363/15
Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Regelsatz nach …
- LSG Baden-Württemberg, 14.10.2019 - L 1 AS 1246/19
- LSG Niedersachsen-Bremen, 18.12.2019 - L 2 R 116/19
Rückerstattung überzahlter Rente nach Versterben des Rentners; Inanspruchnahme …
- LSG Baden-Württemberg, 25.04.2017 - L 2 SO 153/17
- LSG Sachsen-Anhalt, 06.03.2024 - L 2 AS 230/22
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Rente wegen …
- LSG Baden-Württemberg, 14.10.2019 - L 1 AS 1747/19
- BVerfG, 13.03.2023 - 2 BvR 829/21
Fortdauer der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung über zehn Jahre in einem …
- BSG, 16.10.2019 - B 13 R 18/18 R
Anspruch auf Altersrente
- LSG Baden-Württemberg, 28.09.2017 - L 7 AS 374/15
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Aufhebung der vorläufigen …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 22.09.2016 - L 7 AS 162/15
SGB-II -Leistungen; Auszug aus dem Elternhaus; Mehrbelastungen der Allgemeinheit; …
- BVerfG, 06.06.2018 - 1 BvR 1375/14
Verfassungswidrigkeit der bisherigen Rechtsprechung des BAG zum Verbot …
- SG Freiburg, 26.05.2023 - S 7 AS 1845/22
Arbeitslosengeld II - Verfassungsmäßigkeit der Höhe der Regelbedarfe der Stufe 2 …
- LSG Berlin-Brandenburg, 20.06.2017 - L 18 AS 392/17
Grundsicherung für Arbeitsuchende: Höhe des Regelbedarfs; Ermittlung des …
- BSG, 04.07.2018 - B 14 AS 19/18 B
Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB XII
- SG Freiburg, 26.05.2023 - S 7 AS 1561/22
- SG Freiburg, 26.05.2022 - S 7 AS 1561/22
Arbeitslosengeld II - Verfassungsmäßigkeit der Höhe der Regelbedarfe der Stufe 2, …
- LSG Hessen, 18.10.2023 - L 4 SO 182/21
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII
- VG Cottbus, 09.12.2022 - 6 K 939/17
- VGH Bayern, 28.06.2022 - 14 BV 19.580
Wiederaufgreifen eines bestandskräftig abgeschlossenen …
- SG Marburg, 23.05.2023 - S 9 SO 27/22
Sozialhilfe
- SG Berlin, 19.05.2020 - S 90 AY 57/20
Asylbewerberleistung - Grundleistung - Bedarfssatz - Unterbringung in einer …
- BVerfG, 09.10.2019 - 1 BvR 1102/17
Nichtannahmebeschluss: Zum Anspruch eines mit einem Elternteil in einer …
- VG Ansbach, 20.03.2024 - AN 14 S 23.50728
Dublin-Verfahren, Italien, Abschiebungsanordnung, Rückkehrprognose bei Ehe und …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 26.05.2021 - L 8 LW 13/19
Anspruch auf Verzinsung der Nachzahlung einer Regelaltersrente nach dem Gesetz …
- LSG Saarland, 04.04.2019 - L 11 SO 2/18
Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - stationäre Pflege - Vermögenseinsatz - …
- SG Münster, 05.06.2023 - S 14 R 164/23
- LSG Baden-Württemberg, 20.07.2022 - L 13 AS 1162/22
- LSG Nordrhein-Westfalen, 01.12.2016 - L 19 AS 2235/16
SGB-II -Leistungen; Verfassungskonformität der gesetzlich geregelten Regelbedarfe
- VerfGH Sachsen, 21.10.2022 - 15-IV-21
- BVerfG, 08.10.2021 - 2 BvC 14/20
Verwerfung einer Wahlprüfungsbeschwerde sowie unzulässiger Ablehnungsgesuche und …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 25.04.2019 - L 11 AS 1172/15
- LSG Nordrhein-Westfalen, 15.06.2022 - L 11 KR 547/21
Festsetzung der Beiträge zur freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung und …
- LSG Hessen, 01.06.2023 - L 4 SO 41/23
Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB XII ; …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 19.09.2016 - L 19 AS 577/16
SGB-II -Leistungen; Geminderter Regelbedarf; Unterschiedliche Struktur der …
- LSG Berlin-Brandenburg, 11.03.2020 - L 5 AS 623/18
Sanktionen bei Eintritt; Sperrzeit nach dem SGB 3; verspätete …
- LSG Berlin-Brandenburg, 20.11.2019 - L 18 AS 947/17
Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Umzug eines unter 25-Jährigen ohne …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 06.10.2022 - L 8 AY 47/18
Analogleistungen; Asylbewerberleistung; Auffangversicherung; Einfärbungslehre; …
- SG Landshut, 14.10.2020 - S 11 AY 39/20
Anspruch auf Gewährung sog. Analogleistungen
- LSG Baden-Württemberg, 23.04.2020 - L 7 AS 1145/19
Sozialgerichtliches Verfahren - Berufungsverfahren - Gegenstand des Verfahrens - …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 01.03.2017 - L 13 AS 48/15
- LSG Baden-Württemberg, 15.08.2023 - L 2 SO 3980/21
- VG Hannover, 25.10.2021 - 4 A 67/18
Burundi: Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 5 AufenthG für eine alleinstehende …
- BSG, 26.11.2019 - B 14 AS 315/18 B
Grundsatzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren
- LSG Sachsen, 29.08.2023 - L 4 AS 834/17
Einkommen; erwerbstätig; Erwerbstätigenfreibetrag; Vermögen
- LSG Baden-Württemberg, 20.06.2023 - L 9 AS 3069/21
Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf - unabweisbarer besonderer Bedarf - …
- VG Stuttgart, 06.07.2021 - A 5 K 2161/19
Irak: Abschiebungsverbot bei psychischer Erkrankung; Sicherung Lebensunterhalt …
- LSG Bayern, 11.12.2020 - L 8 AY 32/20
Leistungen, Bescheid, Einkommen, Asylverfahren, Berufung, Widerspruchsbescheid, …
- LSG Bayern, 20.03.2019 - L 11 AS 335/18
Zur Ermittlung der Regelbedarfe nach Stufe 1 für 2017 und 2018 entsprechend den …
- BSG, 04.07.2018 - B 14 AS 24/18 B
Gundsatzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren
- LSG Berlin-Brandenburg, 29.06.2017 - L 22 R 788/14
Gesetzliche Rentenversicherung: Feststellung des Versicherungsverlaufs und …
- OVG Berlin-Brandenburg, 04.01.2021 - 3 N 42.20
Zulassung der Berufung; grundsätzliche Bedeutung; nachträgliche Klärung der …
- BSG, 29.12.2017 - B 8 SO 40/17 B
Grundsicherungsleistungen
- LSG Hamburg, 25.05.2023 - L 4 AS 352/20
Aufhebung der Bewilligung von Leistungen der Grundsicherung bei Verschweigen …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 26.04.2023 - L 12 AS 1372/22
- LSG Sachsen, 17.09.2019 - L 3 AL 19/19
Anspruch auf vorläufige Leistungen für den Lebensunterhalt nach § 2 AsylbLG unter …
- OVG Saarland, 02.02.2022 - 1 A 215/20
Einzelfall eines Anspruchs auf eine weitere Beihilfe für zahntechnische …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 29.08.2018 - L 10 VE 4/16
Anspruch auf Berufsschadensausgleich nach dem BVG; Verfassungsmäßigkeit der …
- SG Berlin, 18.01.2017 - S 205 AS 1240/16
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei …
- SG Heilbronn, 14.12.2021 - S 2 SO 1228/20
Eingliederungshilfe für behinderte Menschen - gemeinsames Mittagessen in …
- LSG Bayern, 20.03.2019 - L 11 AS 905/18
Grundsicherung für Arbeitssuchende: Verfassungsmäßigkeit des Regelbedarfs
- LSG Bayern, 20.03.2019 - L 11 AS 904/18
Grundsicherungsrecht: Verfassungsmäßigkeit der Regelleistung
- VG Oldenburg, 05.03.2020 - 15 A 6118/16
Zur Prognoseentscheidung nach § 60 Abs. 5 AufenthG bei Mitgliedern eines …
- LSG Baden-Württemberg, 22.03.2018 - L 7 AS 3032/17
- LSG Nordrhein-Westfalen, 26.04.2023 - L 12 AS 1374/22
- VG Oldenburg, 23.09.2021 - 15 A 3321/20
Irak: Rechtmäßiger Widerruf wegen Rückreise sowie Wegfall der Voraussetzungen für …
- LSG Baden-Württemberg, 29.06.2017 - L 7 SO 1062/17
- SG Hannover, 05.10.2016 - S 53 AY 20/16
Berücksichtigung der Situation einer Wohngemeinschaft bei der Gewährung höherer …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 17.06.2020 - L 12 SO 290/16
Anspruch auf ergänzende Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei …
- BSG, 15.11.2022 - B 8 SO 18/22 B
Leistungen der Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII ; Grundsatzrüge im …
- BSG, 03.04.2023 - B 5 R 13/23 B
Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren; …
- LSG Schleswig-Holstein, 05.01.2022 - L 9 SO 10025/21
Nachweis der Hilfebedürftigkeit als Voraussetzung des Anspruchs auf Sozialhilfe - …
- BSG, 21.12.2020 - B 13 R 255/19 B
Rentenrechtliche Berücksichtigung von Zeiten des Besuchs einer Fachschule
- LSG Niedersachsen-Bremen, 20.05.2020 - L 2 EG 1/20
- LSG Nordrhein-Westfalen, 11.05.2023 - L 2 AS 1210/22
- SG Kassel, 19.07.2021 - S 12 SO 50/19
- VG Minden, 30.06.2017 - 10 K 2490/14
- VG Minden, 30.06.2017 - 10 K 2489/14
- SG Neuruppin, 30.05.2017 - S 14 SO 121/15
Maßgebliche Regelbedarfsstufe für einen hilfebedürftigen erwachsenen behinderten …
- SG Mannheim, 12.12.2016 - S 9 SO 1459/16
Verfassungsmäßigkeit der sozialhilferechtlichen Regelleistung
- LSG Niedersachsen-Bremen, 22.09.2020 - L 13 AS 49/20
- LSG Berlin-Brandenburg, 31.08.2020 - L 23 SO 150/20
- SG Wiesbaden, 06.11.2019 - S 15 AS 1020/17
- FG Sachsen, 15.08.2019 - 1 K 1873/18
Abzug von weiteren Unterhaltsaufendungen als außergewöhnliche Belastungen
- LSG Sachsen, 31.03.2022 - L 3 AL 12/20
- VG Düsseldorf, 26.02.2019 - 21 K 11301/17
- LSG Hessen, 22.08.2017 - L 6 AS 310/17
- VG Berlin, 15.10.2021 - 26 K 250.17
- SG Wiesbaden, 11.06.2019 - S 26 SO 112/18
- LSG Baden-Württemberg, 20.08.2018 - L 7 SO 2730/18
- LSG Niedersachsen-Bremen, 09.04.2018 - L 11 AS 202/18
- LSG Niedersachsen-Bremen, 23.05.2017 - L 7 AS 1367/15
- LSG Niedersachsen-Bremen, 29.10.2020 - L 11 AS 894/18
- LSG Niedersachsen-Bremen, 24.09.2019 - L 11 AS 700/18
- LSG Baden-Württemberg, 31.08.2018 - L 7 SO 3393/16
- LSG Baden-Württemberg, 26.09.2016 - L 7 SO 3017/16
- VG Berlin, 14.10.2022 - 29 K 563.17
- LSG Niedersachsen-Bremen, 13.07.2020 - L 15 AS 197/18
- LSG Niedersachsen-Bremen, 06.04.2018 - L 8 SO 361/17
- LSG Niedersachsen-Bremen, 11.12.2017 - L 13 AS 308/16
- LSG Niedersachsen-Bremen, 26.02.2019 - L 11 AS 788/18
- LSG Berlin-Brandenburg, 05.07.2018 - L 18 AS 2313/17
- LSG Niedersachsen-Bremen, 13.07.2020 - L 15 AS 258/18
- SG Marburg, 13.04.2021 - S 9 AY 1/21
Leistungskürzungen nach § 1a AsylbLG verfassungsrechtlich bedenklich