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   BVerfG, 27.07.2018 - 1 BvQ 73/17   

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https://dejure.org/2018,29370
BVerfG, 27.07.2018 - 1 BvQ 73/17 (https://dejure.org/2018,29370)
BVerfG, Entscheidung vom 27.07.2018 - 1 BvQ 73/17 (https://dejure.org/2018,29370)
BVerfG, Entscheidung vom 27. Juli 2018 - 1 BvQ 73/17 (https://dejure.org/2018,29370)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • rewis.io

    Verwerfung eines gem § 32 Abs 3 S 2 BVerfGG unstatthaften Widerspruchs gegen die Zurückweisung eines isoliert gestellten eA-Antrags - Verwerfung eines offensichtlich unzulässigen Ablehnungsgesuchs unter Mitwirkung der abgelehnten Richter

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    BVerfGG § 32 Abs. 3 S. 2
    Möglichkeit einer Verwerfung des Ablehnungsgesuchs mit der Sachentscheidung

  • datenbank.nwb.de

    Verwerfung eines gem § 32 Abs 3 S 2 BVerfGG unstatthaften Widerspruchs gegen die Zurückweisung eines isoliert gestellten eA-Antrags - Verwerfung eines offensichtlich unzulässigen Ablehnungsgesuchs unter Mitwirkung der abgelehnten Richter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Keine einstweilige Anordnung vom Bundesverfassungsgericht - und kein Widerspruch

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 25.01.2018 - 2 BvQ 85/17

    Widerspruch gegen Ablehnung eines Eilantrags im Verfassungsbeschwerdeverfahren

    Auszug aus BVerfG, 27.07.2018 - 1 BvQ 73/17
    § 32 Abs. 3 Satz 2 BVerfGG gilt auch dann, wenn Antragsteller zwar keine Verfassungsbeschwerde erheben, in der Hauptsache aber nur die Verfassungsbeschwerde in Betracht kommt (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 26. Januar 2017 - 1 BvQ 4/17 -, juris, Rn. 3; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 25. Januar 2018 - 2 BvQ 85/17 -, juris, Rn. 5).
  • BVerfG, 26.01.2017 - 1 BvQ 4/17

    Unzulässiger Widerspruch gegen die Ablehnung des gesondert gestellten Antrags auf

    Auszug aus BVerfG, 27.07.2018 - 1 BvQ 73/17
    § 32 Abs. 3 Satz 2 BVerfGG gilt auch dann, wenn Antragsteller zwar keine Verfassungsbeschwerde erheben, in der Hauptsache aber nur die Verfassungsbeschwerde in Betracht kommt (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 26. Januar 2017 - 1 BvQ 4/17 -, juris, Rn. 3; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 25. Januar 2018 - 2 BvQ 85/17 -, juris, Rn. 5).
  • BVerfG, 19.06.2012 - 2 BvR 1397/09

    Ungleichbehandlung von eingetragener Lebenspartnerschaft und Ehe beim

    Auszug aus BVerfG, 27.07.2018 - 1 BvQ 73/17
    Es enthält lediglich Ausführungen, die zur Begründung der Besorgnis der Befangenheit gänzlich ungeeignet sind (vgl. BVerfGE 131, 239 ; 133, 377 ).
  • BVerfG, 07.05.2013 - 2 BvR 909/06

    Ehegattensplitting

    Auszug aus BVerfG, 27.07.2018 - 1 BvQ 73/17
    Es enthält lediglich Ausführungen, die zur Begründung der Besorgnis der Befangenheit gänzlich ungeeignet sind (vgl. BVerfGE 131, 239 ; 133, 377 ).
  • BVerfG, 17.08.1998 - 2 BvR 1206/98

    Verwerfung des Widerspruchs gegen einstweilige Anordnung, die Rückführung von

    Auszug aus BVerfG, 27.07.2018 - 1 BvQ 73/17
    Der erhobene Widerspruch ist gemäß § 32 Abs. 3 Satz 2 BVerfGG unstatthaft und durch die Kammer zu verwerfen (vgl. BVerfGE 99, 49 ).
  • OVG Schleswig-Holstein, 04.06.2020 - 3 MR 33/20

    Einschätzungen des Robert-Koch-Instituts (RKI) kommt im Bereich des

    Die Verwerfung des Ablehnungsgesuchs kann mit der Sachentscheidung erfolgen, weil es offensichtlich unzulässig ist (vgl. insoweit BVerfG, Kammerbeschl. v. 27.07.2018 - 1 BvQ 73/17 -, juris Rn. 1 mwN).
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