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   BVerfG, 27.09.2005 - 1 BvR 757/05   

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BVerfG, 27.09.2005 - 1 BvR 757/05 (https://dejure.org/2005,2891)
BVerfG, Entscheidung vom 27.09.2005 - 1 BvR 757/05 (https://dejure.org/2005,2891)
BVerfG, Entscheidung vom 27. September 2005 - 1 BvR 757/05 (https://dejure.org/2005,2891)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Untersagung der Sportwettvermittlung - Subsidiarität wegen Möglichkeit der Antrags auf Erteilung einer Wettvermittlungserlaubnis gem § 13 des Glücksspielgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (juris: GlSpielG ST

  • Wolters Kluwer

    Verstoß gegen das Gebot der Rechtswegerschöpfung; Verpflichtung zur vorherigen Beantragung der Erteilung einer Erlaubnis nach dem Glücksspielgesetz; Notwendigkeit einer verfassungskonformen oder gemeinschaftsrechtskonformen Auslegung des sachsen-anhaltinischen ...

  • Judicialis

    GG Art. 12 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 19 Abs. 4; StGB § 284; VwGO § 80 Abs. 3, 4
    Sofortige Vollziehbarkeit der Untersagung der Vermittlung von Sportwetten wegen Strafbarkeit des Verhaltens

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2006, 326
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 26.01.1988 - 1 BvR 1561/82

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung

    Auszug aus BVerfG, 27.09.2005 - 1 BvR 757/05
    Unabhängig von der Frage, ob die Durchführung des verwaltungsgerichtlichen Hauptsacheverfahrens gegen die sofort vollziehbare Untersagungsverfügung ein zur Beseitigung des geltend gemachten Verfassungsverstoßes geeignetes und der Beschwerdeführerin zumutbares Mittel darstellt - was bejahendenfalls zur Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde gegen die im Eilverfahren ergangene Entscheidung führen würde (vgl. BVerfGE 77, 381 ; 79, 275 ) -, muss die Beschwerdeführerin vor der Inanspruchnahme verfassungsgerichtlichen Rechtsschutzes zunächst bei der zuständigen Behörde das Verfahren auf Erteilung einer Erlaubnis gemäß § 13 GlüG LSA einleiten und sich gegebenenfalls mit einem entsprechenden Verpflichtungsbegehren an die Verwaltungsgerichte wenden.
  • BVerwG, 28.03.2001 - 6 C 2.01

    Keine Zulassung von Oddset-Wetten durch private Veranstalter in Bayern

    Auszug aus BVerfG, 27.09.2005 - 1 BvR 757/05
    Der Eingriff in die Berufsfreiheit sei aus den vom Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 28. März 2001 - BVerwG 6 C 2.01 -, BVerwGE 114, 92) genannten Gründen gerechtfertigt.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.06.2005 - 12 B 10190/05

    Private Vermittlung von Oddset-Wetten vorläufig zulässig

    Auszug aus BVerfG, 27.09.2005 - 1 BvR 757/05
    Damit hat das sachsen-anhaltinische Gesetz unabhängig von der Frage, inwieweit § 13 GlüG LSA - insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit - mit Verfassungsrecht sowie mit europäischem Gemeinschaftsrecht vereinbar ist - was hinsichtlich der deutschen Regelungslage derzeit umstritten ist (vgl. etwa Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 2. Juni 2005 - 12 B 10190/05.OVG - demgegenüber etwa Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 17. März 2005 - 11 ME 396/03 -, GewArch 2005, S. 282 m.w.N.) - ein rechtsförmiges und voraussetzungsvolles Verfahren zur Erlangung einer Erlaubnis für Wettvermittlungstätigkeiten geschaffen.
  • BVerfG, 17.10.1967 - 1 BvR 760/64

    Betheldiener

    Auszug aus BVerfG, 27.09.2005 - 1 BvR 757/05
    a) aa) Die Beschwerdeführerin hat es unterlassen, vor Erhebung der Verfassungsbeschwerde sämtliche zur Durchsetzung ihres Grundrechts aus Art. 12 Abs. 1 GG und zur Beseitigung der diesbezüglich gerügten Beschwer geeigneten rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, wie dies nach dem Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde in der Regel geboten ist (vgl. BVerfGE 22, 287 ; 91, 1 ; stRspr).
  • BVerfG, 01.02.1989 - 1 BvR 1290/85

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei Erledigung einer

    Auszug aus BVerfG, 27.09.2005 - 1 BvR 757/05
    Unabhängig von der Frage, ob die Durchführung des verwaltungsgerichtlichen Hauptsacheverfahrens gegen die sofort vollziehbare Untersagungsverfügung ein zur Beseitigung des geltend gemachten Verfassungsverstoßes geeignetes und der Beschwerdeführerin zumutbares Mittel darstellt - was bejahendenfalls zur Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde gegen die im Eilverfahren ergangene Entscheidung führen würde (vgl. BVerfGE 77, 381 ; 79, 275 ) -, muss die Beschwerdeführerin vor der Inanspruchnahme verfassungsgerichtlichen Rechtsschutzes zunächst bei der zuständigen Behörde das Verfahren auf Erteilung einer Erlaubnis gemäß § 13 GlüG LSA einleiten und sich gegebenenfalls mit einem entsprechenden Verpflichtungsbegehren an die Verwaltungsgerichte wenden.
  • OVG Niedersachsen, 17.03.2005 - 11 ME 369/03

    Rechtmäßigkeit der Vermittlung von Sportwetten in Form der Oddset-Wette;

    Auszug aus BVerfG, 27.09.2005 - 1 BvR 757/05
    Damit hat das sachsen-anhaltinische Gesetz unabhängig von der Frage, inwieweit § 13 GlüG LSA - insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit - mit Verfassungsrecht sowie mit europäischem Gemeinschaftsrecht vereinbar ist - was hinsichtlich der deutschen Regelungslage derzeit umstritten ist (vgl. etwa Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 2. Juni 2005 - 12 B 10190/05.OVG - demgegenüber etwa Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 17. März 2005 - 11 ME 396/03 -, GewArch 2005, S. 282 m.w.N.) - ein rechtsförmiges und voraussetzungsvolles Verfahren zur Erlangung einer Erlaubnis für Wettvermittlungstätigkeiten geschaffen.
  • BVerfG, 27.04.2005 - 1 BvR 223/05

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine Untersagungungsverfügung betreffend den

    Auszug aus BVerfG, 27.09.2005 - 1 BvR 757/05
    bb) Angesichts dieser Ausgangsrechtslage im Land Sachsen-Anhalt unterscheidet sich der vorliegende Fall von dem durch die Kammer mit stattgebendem Beschluss vom 27. April 2005 - 1 BvR 223/05 - (GewArch 2005, S. 246) entschiedenen Verfahren betreffend einen Sachverhalt aus dem Freistaat Bayern.
  • EuGH, 06.11.2003 - C-243/01

    GESETZE, DIE DAS SAMMELN VON WETTEN DEM STAAT ODER SEINEN KONZESSIONÄREN

    Auszug aus BVerfG, 27.09.2005 - 1 BvR 757/05
    Schließlich entspreche die Regelungslage auch den insbesondere in der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in der Rechtssache "Gambelli" (Urteil vom 6. November 2003 - C-243/01 -) formulierten Vorgaben des Gemeinschaftsrechts.
  • BVerfG, 16.03.1994 - 2 BvL 3/90

    Entziehungsanstalt

    Auszug aus BVerfG, 27.09.2005 - 1 BvR 757/05
    a) aa) Die Beschwerdeführerin hat es unterlassen, vor Erhebung der Verfassungsbeschwerde sämtliche zur Durchsetzung ihres Grundrechts aus Art. 12 Abs. 1 GG und zur Beseitigung der diesbezüglich gerügten Beschwer geeigneten rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, wie dies nach dem Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde in der Regel geboten ist (vgl. BVerfGE 22, 287 ; 91, 1 ; stRspr).
  • OLG Köln, 09.12.2005 - 6 U 91/05

    Sportwetten dürfen in NRW nur mit behördlicher Erlaubnis betrieben werden

    Dieses hat in seinen beiden Entscheidungen vom 27.9.2005 (1 BvR 757/05 und 1 BvR 789/05) in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes die Anordnung der sofortigen Vollziehung einer Verbotsverfügung gem. § 80 Abs. 2 Ziff. 4 VwGO bzw. die Ablehnung einer einstweiligen Anordnung gem. § 80 Abs. 5 VwGO zur Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruches gegen eine Verbotsverfügung nicht beanstandet.
  • OLG Köln, 14.09.2007 - 6 U 63/06

    Anwendbarkeit des deutschen Strafrechts im Falle eines Anbietens und Bewerbens

    Nachdem das Bundesverfassungsgericht auf die beschriebene Weise über die Verfassungsmäßigkeit entschieden hat, bedarf es eines Eingehens auf seine einschlägigen früheren Entscheidungen in Eilverfahren vom 27.4.2005 (1 BvR 223/05) und 27.9.2005 (1 BvR 757/05 und 1 BvR 789/05) nicht mehr.
  • OLG Köln, 21.04.2006 - 6 U 145/05

    Sportwetten ohne inländische Genehmigung; zur Rechtslage nach der Entscheidung

    Nachdem das Bundesverfassungsgericht auf die beschriebene Weise über die Verfassungsmäßigkeit entschieden hat, bedarf es eines Eingehens auf seine einschlägigen früheren Entscheidungen in Eilverfahren vom 27.4.2005 (1 BvR 223/05) und 27.9.2005 (1 BvR 757/05 und 1 BvR 789/05) nicht mehr.
  • BVerfG, 22.10.2007 - 1 BvR 871/05

    Kostenentscheidung nach Erledigung eines Verfassungsbeschwerdeverfahrens

    Vielmehr bestehe eine Vergleichbarkeit mit den Verfassungsbeschwerdeverfahren 1 BvR 757/05 und 1 BvR 789/05, in denen keine Auslagenerstattung gemäß § 34a Abs. 3 BVerfGG angeordnet worden sei.

    Anders als in den von der Landesregierung in Bezug genommenen Verfassungsbeschwerdeverfahren 1 BvR 757/05 und 1 BvR 789/05 (vgl. die zu diesen Aktenzeichen ergangenen Beschlüsse der 2. Kammer des Ersten Senats vom 27. September 2005, BVerfGK 6, 276) war die vorliegende Verfassungsbeschwerde, soweit die mit ihr vorgebrachten Rügen einer Verletzung von Grund- und grundrechtsgleichen Rechten nicht speziell mit einer Verkennung der Legalisierungswirkung der bei der Beschwerdeführerin vorliegenden Erlaubnis nach dem Gewerbegesetz der Deutschen Demokratischen Republik begründet wurden, nicht schon von vornherein, insbesondere nicht allein im Hinblick auf § 13 des Glücksspielgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom 22. Dezember 2004 (GVBl LSA S. 846) als subsidiär anzusehen.

  • VG München, 24.10.2008 - M 22 K 07.3782

    Vorangegangener mehrjähriger Betrieb von Sportwettvermittlungsbüros

    Auf gerichtlichen Hinweis auf die Entscheidungen des BVerfG vom 27. September 2005 Az. 1 BvR 780/05 und Az. 1 BvR 757/05, wonach bei Vorhandensein eines gesetzlich ausgestalteten Erlaubnisverfahrens, selbst wenn dieses die Erteilung einer Erlaubnis allein staatlichen oder staatlich dominierten Veranstaltern vorbehält, verfassungs- und europarechtliche Bedenken gegen einzelne Erlaubnisvoraussetzungen in diesem Erlaubnisverfahren vorzubringen seien, verwies der Bevollmächtigte mit Schreiben vom 14. Oktober 2008 auf die Urteile des VG Berlin vom 7. Juli 2008 (Az. VG 35 A 108.07) und des VG Freiburg vom 9. Juli 2008 (Az. 1 K 2153/06); danach schlage die Verfassungs- und Gemeinschaftsrechtswidrigkeit der §§ 10 Abs. 5 i.V.m. 10 Abs. 2 GlüStV selbstverständlich auch auf § 4 Abs. 1 Satz 1 GlüStV durch.

    Dies entspricht auch der - das Gericht bindenden - Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschlüsse vom 27.9.2005 Az. 1 BvR 789/05 WM 2005, 2200, und Az. 1 BvR 757/05 NVwZ 2006, 326).

  • BVerfG, 22.10.2007 - 1 BvR 781/05

    Umfang einer Auslagenerstattung bei nachträglicher Subsidiarität einer

    Vielmehr bestehe eine Vergleichbarkeit mit den Verfassungsbeschwerdeverfahren 1 BvR 757/05 und 1 BvR 789/05, in denen keine Auslagenerstattung gemäß § 34a Abs. 3 BVerfGG angeordnet worden sei.

    Anders als in den von der Landesregierung in Bezug genommenen Verfassungsbeschwerdeverfahren 1 BvR 757/05 und 1 BvR 789/05 (vgl. die zu diesen Aktenzeichen ergangenen Beschlüsse der 2. Kammer des Ersten Senats vom 27. September 2005, BVerfGK 6, 276) war die vorliegende Verfassungsbeschwerde, soweit die mit ihr vorgebrachten Rügen einer Verletzung von Grund- und grundrechtsgleichen Rechten nicht speziell mit einer Verkennung der Legalisierungswirkung der bei der Beschwerdeführerin vorliegenden Erlaubnis nach dem Gewerbegesetz der Deutschen Demokratischen Republik begründet wurden, nicht schon von vornherein, insbesondere nicht allein im Hinblick auf § 13 des Glücksspielgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom 22. Dezember 2004 (GVBl LSA S. 846) als subsidiär anzusehen.

  • OLG Köln, 14.09.2007 - 6 U 10/06

    Rechtmäßigkeit des Verbots des Veranstaltens, Vermittelns und Bewerbens von durch

    Nachdem das Bundesverfassungsgericht auf die beschriebene Weise über die Verfassungsmäßigkeit entschieden hat, bedarf es eines Eingehens auf seine einschlägigen früheren Entscheidungen in Eilverfahren vom 27.4.2005 (1 BvR 223/05) und 27.9.2005 (1 BvR 757/05 und 1 BvR 789/05) nicht mehr.
  • LG Köln, 02.02.2006 - 31 O 605/04

    Wettbewerbsrechtliche Verstöße wegen des unlauteren Angebots von Casinospielen

    Das BVerfG hat im übrigen in zwei weiteren Entscheidungen vom 27.09.2005 (1 BvR 757/05; 1 BvR 789/05, Anlagen CBH 34 und 35) ausgeführt, für den Fall, dass der Gesetzgeber ein präventives Kontrollregime für die Tätigkeit des Wettvermittelns vorsehe, seien Gewerbetreibende jedenfalls gehalten, sich zunächst bei der zuständigen Behörde um die Erteilung einer entsprechenden Genehmigung zu bemühen und ggf. den verwaltungsgerichtlichen Rechtsweg zu beschreiten, um etwaige Zweifel an der Europarechtskonformität der Genehmigungsvorschriften klären zu lassen.
  • OLG Köln, 14.09.2007 - 6 U 11/06

    Rechtmäßigkeit des Verbots von Sportwetten unter europarechtlichen Aspekten;

    Nachdem das Bundesverfassungsgericht auf die beschriebene Weise über die Verfassungsmäßigkeit entschieden hat, bedarf es eines Eingehens auf seine einschlägigen früheren Entscheidungen in Eilverfahren vom 27.4.2005 (1 BvR 223/05) und 27.9.2005 (1 BvR 757/05 und 1 BvR 789/05) nicht mehr.
  • OLG Köln, 14.09.2007 - 6 U 61/06

    Verstoß gegen den Straftatbestand der unerlaubten Veranstaltung von Glücksspiel

    Nachdem das Bundesverfassungsgericht auf die beschriebene Weise über die Verfassungsmäßigkeit entschieden hat, bedarf es eines Eingehens auf seine einschlägigen früheren Entscheidungen in Eilverfahren vom 27.4.2005 (1 BvR 223/05) und 27.9.2005 (1 BvR 757/05 und 1 BvR 789/05) nicht mehr.
  • VG München, 31.07.2008 - M 22 K 07.1080

    Untersagung der Sportwettvermittlung und -veranstaltung an in Bayern nicht

  • OLG Köln, 14.09.2007 - 6 U 200/06

    Auskunftsbegehren über durch Sportwetten erzielte Umsätze und Feststellung einer

  • OLG Köln, 14.09.2007 - 6 U 55/06

    Anspruch auf Auskunft über durch die Entgegennahme von Wetten erzielten Umsätze

  • OLG Köln, 14.09.2007 - 6 U 5/06

    Unterlassung der Durchführung von Sportwetten wegen Wettbewerbswidrigkeit;

  • OLG Köln, 28.04.2006 - 6 U 187/05

    Glückspielverbot aufgrund von § 284 Strafgesetzbuch (StGB) im Falle des

  • LG Köln, 02.02.2006 - 31 O 118/05

    Wettbewerbswidirge Veranstaltung von ODDSET Sportwetten und Glücksspiele im

  • VG München, 13.11.2008 - M 22 K 07.263

    Untersagung der Sportwettvermittlung und -veranstaltung ohne in Bayern erteilte

  • VG München, 18.09.2008 - M 22 K 07.5177

    Untersagung der Sportwettvermittlung und -veranstaltung mit Hilfe eines

  • OLG Köln, 14.09.2007 - 6 U 177/06
  • VG München, 31.07.2008 - M 22 K 07.5903

    Vorangegangener mehrjähriger Betrieb von Sportwettvermittlungsbüros

  • LG Köln, 02.02.2006 - 31 O 578/02

    Vereinbarkeit der Werbung eines Sportwettenanbieters mit dem Slogan "Deutschlands

  • VG München, 27.07.2009 - M 22 S 09.1735

    Untersagung der Sportwettvermittlung an in Bayern nicht zugelassenen Veranstalter

  • VG München, 27.11.2008 - M 22 K 07.102

    Untersagung der Sportwettvermittlung und -veranstaltung ohne in Bayern erteilte

  • VG München, 27.11.2008 - M 22 K 07.99

    Untersagung der Sportwettvermittlung und -veranstaltung ohne in Bayern erteilte

  • VG München, 27.11.2008 - M 22 K 07.101

    Untersagung der Sportwettvermittlung und -veranstaltung ohne in Bayern erteilte

  • VG München, 13.11.2008 - M 22 K 07.790

    Untersagung der Sportwettvermittlung und -veranstaltung ohne in Bayern erteilte

  • VG München, 24.10.2008 - M 22 K 07.2386

    Untersagung der Sportwettvermittlung und -veranstaltung ohne in Bayern erteilte

  • VG München, 02.07.2008 - M 22 K 06.4901

    Untersagung der Sportwettvermittlung und -veranstaltung ohne in Bayern erteilte

  • VG München, 27.11.2008 - M 22 K 07.5936

    Untersagung der unerlaubten Sportwettvermittlung und -veranstaltung in einer

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