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   BVerfG, 27.09.2006 - 2 BvR 1844/06   

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https://dejure.org/2006,9523
BVerfG, 27.09.2006 - 2 BvR 1844/06 (https://dejure.org/2006,9523)
BVerfG, Entscheidung vom 27.09.2006 - 2 BvR 1844/06 (https://dejure.org/2006,9523)
BVerfG, Entscheidung vom 27. September 2006 - 2 BvR 1844/06 (https://dejure.org/2006,9523)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Einlegung einer Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung der Pflichtverteidigerbestellung

  • Judicialis

    BVerfGG § 93 Abs. 1; ; BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 93a Abs. 2; ; BVerfGG § 93b; ; StPO § 33 a; ; StPO § 154 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 90 Abs. 1; StPO § 154 Abs. 2 § 141
    Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde gegen die Einstellung eines Strafverfahrens

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BVerfG, 26.04.2011 - 1 BvR 2658/10

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden von ehemaligen T-Online-Aktionären gegen die

    a) Soweit die Beschwerdeführer eine Verletzung des Art. 14 Abs. 1 GG durch das Landgericht rügen, ist durch die nachfolgende, bestätigende Entscheidung des Oberlandesgerichts prozessuale Überholung eingetreten (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 8. November 2006 - 2 BvR 620/03 -, wistra 2007, S. 60 ; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 27. September 2006 - 2 BvR 1844/06 -, juris, Rn. 2) und eine Annahme der Verfassungsbeschwerde schon deshalb nicht veranlasst.
  • BVerfG, 01.04.2019 - 2 BvR 382/19

    Anordnung und Aufrechterhaltung außer Vollzug gesetzter Untersuchungshaft;

    Soweit sich der Beschwerdeführer gegen den Haftbefehl des Amtsgerichts vom 14. Juni 2018 und den Beschluss des Landgerichts vom 8. August 2018 wendet, ist die Verfassungsbeschwerde wegen prozessualer Überholung unzulässig, da dem Oberlandesgericht eine umfassende Sach- und Rechtsprüfung in Bezug auf den landgerichtlichen Beschluss sowie dem Landgericht in Bezug auf den Haftbefehl oblag (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 27. September 2006 - 2 BvR 1844/06 -, Rn. 2; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 26. April 2011 - 1 BvR 2658/10 -, Rn. 19; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 31. Juli 2014 - 2 BvR 571/14 -, Rn. 14; Hellmann, in: Barczak, BVerfGG, 2018, § 90 Rn. 126 m.w.N.).
  • BVerfG, 31.07.2014 - 2 BvR 571/14

    Wiederaufnahme eines Strafbefehlsverfahrens wegen vorsätzlichen Fahrens ohne

    Damit ist die vorhergehende Entscheidung des Amtsgerichts prozessual überholt (vgl. BVerfGK 10, 134 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 27. September 2006 - 2 BvR 1844/06 -, juris, Rn. 2).
  • BVerfG, 17.04.2015 - 2 BvR 1986/14

    Dinglicher Arrest zum Zwecke der Rückgewinnungshilfe (Strafverfahren wegen

    Damit sind die vorhergehenden Entscheidungen prozessual überholt (vgl. BVerfGK 10, 134 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 27. September 2006 - 2 BvR 1844/06 -, juris, Rn. 2; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 31. Juli 2014 - 2 BvR 571/14 - juris, Rn. 14).
  • VerfGH Sachsen, 17.02.2011 - 118-IV-10
    Bei dem Beschluss über die Ablehnung einer Pflichtverteidigerbestellung handelt es sich grundsätzlich um eine mit der Verfassungsbeschwerde nicht unmittelbar anfechtbare Zwischenentscheidung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. August 2007 - 2 BvR 1246/07 - juris Rn. 11; Beschluss vom 27. September 2006 - 2 BvR 1844/06 - juris Rn. 5).
  • VerfGH Sachsen, 17.02.2011 - 2-IV-11
    Bei dem Beschluss über die Ablehnung einer Pflichtverteidigerbestellung handelt es sich grundsätzlich um eine mit der Verfassungsbeschwerde nicht unmittelbar anfechtbare Zwischenentscheidung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. August 2007 - 2 BvR 1246/07 - juris Rn. 11; Beschluss vom 27. September 2006 - 2 BvR 1844/06 - juris Rn. 5).
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