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   BVerfG, 27.10.1998 - 2 BvR 515/91   

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https://dejure.org/1998,5202
BVerfG, 27.10.1998 - 2 BvR 515/91 (https://dejure.org/1998,5202)
BVerfG, Entscheidung vom 27.10.1998 - 2 BvR 515/91 (https://dejure.org/1998,5202)
BVerfG, Entscheidung vom 27. Oktober 1998 - 2 BvR 515/91 (https://dejure.org/1998,5202)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde gegen eine Zurückweisung als Verteidiger in einem Strafverfahren; Kausalität zwischen dem Anfall der Auslagen für einen weiteren Wahlverteidiger und der Zurückweisung eines Verteidigers; Beurteilung des Rechtsschutzbedürfnisses anhand der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAO § 53
    Zurückweisung des zum allgemeinen Vertreter eines Beschuldigten bestellten Rechtsanwalts als Verteidiger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 25.05.1993 - 1 BvR 345/83

    Tierzuchtgesetz II

    Auszug aus BVerfG, 27.10.1998 - 2 BvR 515/91
    Das Bundesverfassungsgericht hat bei einer derartigen Ankündigung zwar grundsätzlich die Erfolgsaussicht einer entsprechenden Klage nicht näher zu prüfen (vgl. BVerfGE 88, 366 [375]).
  • BVerfG, 14.02.1973 - 2 BvR 667/72

    Ensslin-Kassiber

    Auszug aus BVerfG, 27.10.1998 - 2 BvR 515/91
    a) Die Verfassungsbeschwerden geben keinen Anlaß zur Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage von besonderer Bedeutung; denn die aufgeworfenen verfassungsrechtlichen Fragen sind durch das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden worden (vgl. BVerfGE 34, 293 ff.; 66, 313 ff.).
  • BVerfG, 30.11.1989 - 2 BvR 3/88

    Entfallen des Rechtsschutzbedürfnisses für die Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 27.10.1998 - 2 BvR 515/91
    Das Bundesverfassungsgericht ist im Fall besonders tiefgreifender und folgenschwerer Grundrechtsverstöße vom Fortbestehen des Rechtsschutzbedürfnisses auch dann ausgegangen, wenn die direkte Belastung durch den angegriffenen Hoheitsakt sich auf eine Zeitspanne beschränkt, in welcher der Betroffene nach dem regelmäßigen Geschäftsgang eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts kaum erlangen konnte (vgl. BVerfGE 33, 247 [257 f.]; 81, 138 [140 f.] m. w. N.).
  • BVerfG, 28.03.1984 - 2 BvR 275/83

    Anrechnung der Gebühren des zur Verfahrenssicherung bestellten

    Auszug aus BVerfG, 27.10.1998 - 2 BvR 515/91
    a) Die Verfassungsbeschwerden geben keinen Anlaß zur Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage von besonderer Bedeutung; denn die aufgeworfenen verfassungsrechtlichen Fragen sind durch das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden worden (vgl. BVerfGE 34, 293 ff.; 66, 313 ff.).
  • BVerfG, 28.06.1972 - 1 BvR 105/63

    Klagestop Kriegsfolgen

    Auszug aus BVerfG, 27.10.1998 - 2 BvR 515/91
    Das Bundesverfassungsgericht ist im Fall besonders tiefgreifender und folgenschwerer Grundrechtsverstöße vom Fortbestehen des Rechtsschutzbedürfnisses auch dann ausgegangen, wenn die direkte Belastung durch den angegriffenen Hoheitsakt sich auf eine Zeitspanne beschränkt, in welcher der Betroffene nach dem regelmäßigen Geschäftsgang eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts kaum erlangen konnte (vgl. BVerfGE 33, 247 [257 f.]; 81, 138 [140 f.] m. w. N.).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 06.06.2019 - VerfGH 3/19

    Beschluss Individualverfassungsbeschwerde und Einstweilige Anordnung

    Ein fortwirkendes Rechtsschutzinteresse ist anzuerkennen bei Anlass zur Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage von besonderer Bedeutung, im Falle des Be stehens einer Wiederholungsgefahr, beim Bestehen einer fortdauernden Beein trächtigung und schließlich im Falle eines besonders tiefgreifenden und folgen schweren Grundrechtsverstoßes (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 27. Oktober 1998 - 2 BvR 515/91 -, juris, Rn. 9 ff., vom 24. Juli 2008 - 1 BvR 547/06 -, FamRZ 2008, 2258 = juris, Rn. 28, vom 23. August 2018 - 1 BvR 700/18 -, FamRZ 2018, 1761 = juris, Rn. 6, und vom 18. November 2018 - 1 BvR 1481/18 -, FamRZ 2019, 534 = juris, Rn. 4).
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