Rechtsprechung
BVerfG, 27.10.2017 - 1 BvQ 57/17 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung bezüglich einer sitzungspolizeilichen Anordnung in einem Strafverfahren
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 5 Abs 1 S 2 GG, § 32 Abs 1 BVerfGG, § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 93 Abs 1 BVerfGG, § 176 GVG
Ablehnung des Erlasses einer eA bzgl diverser Punkte einer sitzungspolizeilichen Anordnung in einem Strafverfahren, ua zu Einlasskontrollen, Durchsuchungen sowie Foto-, Film- und Tonaufnahmen - mangelnde Rechtswegerschöpfung bei unterlassener Einlegung einer Beschwerde ...
- Wolters Kluwer
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung bzgl. einer sitzungspolizeilichen Anordnung
- rewis.io
Ablehnung des Erlasses einer eA bzgl diverser Punkte einer sitzungspolizeilichen Anordnung in einem Strafverfahren, ua zu Einlasskontrollen, Durchsuchungen sowie Foto-, Film- und Tonaufnahmen - mangelnde Rechtswegerschöpfung bei unterlassener Einlegung einer Beschwerde ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung bzgl. einer sitzungspolizeilichen Anordnung
- datenbank.nwb.de
Ablehnung des Erlasses einer eA bzgl diverser Punkte einer sitzungspolizeilichen Anordnung in einem Strafverfahren, ua zu Einlasskontrollen, Durchsuchungen sowie Foto-, Film- und Tonaufnahmen - mangelnde Rechtswegerschöpfung bei unterlassener Einlegung einer Beschwerde ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 17.04.2015 - 1 BvR 3276/08
Zum Grundsatz der Rechtswegerschöpfung gegen sitzungspolizeiliche Anordnungen des …
Auszug aus BVerfG, 27.10.2017 - 1 BvQ 57/17
Der Antragsteller hat von dem Rechtsbehelf der Beschwerde nach § 304 Abs. 1 StPO keinen Gebrauch gemacht, obschon dieser nicht offensichtlich aussichtslos gewesen wäre (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 17. April 2015 - 1 BvR 3276/08 -, juris, Rn. 8 ff.). - BVerfG, 03.04.2009 - 1 BvR 654/09
"Koma-Saufen"
Auszug aus BVerfG, 27.10.2017 - 1 BvQ 57/17
und 7. der sitzungspolizeilichen Anordnung wendet, wäre eine Verfassungsbeschwerde wegen mangelnder Einhaltung der Monatsfrist des § 93 Abs. 1 BVerfGG, die auch für sitzungspolizeiliche Anordnungen gilt (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 3. April 2009 - 1 BvR 654/09 -, juris, Rn. 15), offensichtlich unzulässig. - BVerfG, 08.11.1985 - 1 BvR 1290/85
'Legende vom toten Soldaten'
Auszug aus BVerfG, 27.10.2017 - 1 BvQ 57/17
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung hat keinen Erfolg, da eine Verfassungsbeschwerde in der Hauptsache von vornherein unzulässig wäre (vgl. BVerfGE 71, 158 ; 111, 147 ; stRspr). - BVerfG, 23.06.2004 - 1 BvQ 19/04
Inhaltsbezogenes Versammlungsverbot
Auszug aus BVerfG, 27.10.2017 - 1 BvQ 57/17
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung hat keinen Erfolg, da eine Verfassungsbeschwerde in der Hauptsache von vornherein unzulässig wäre (vgl. BVerfGE 71, 158 ; 111, 147 ; stRspr).