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   BVerfG, 27.11.1962 - 2 BvL 13/61   

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BVerfG, 27.11.1962 - 2 BvL 13/61 (https://dejure.org/1962,165)
BVerfG, Entscheidung vom 27.11.1962 - 2 BvL 13/61 (https://dejure.org/1962,165)
BVerfG, Entscheidung vom 27. November 1962 - 2 BvL 13/61 (https://dejure.org/1962,165)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungswidrigkeit der Bestimmung von Durchschnittswerten als Bemessungsgrundlage für die Ausgleichsteuer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 15, 153
  • NJW 1963, 196
  • MDR 1963, 193
  • DÖV 1963, 628
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 15.12.1959 - 2 BvL 73/58

    Verfassungsrechtliche Grenzen der Ermächtigung zum Erlaß von Rehtsverordnungen -

    Auszug aus BVerfG, 27.11.1962 - 2 BvL 13/61
    Der Durchschnittswert dieser "Gegenstände oder Gruppen von Gegenständen" soll mit Methoden errechnet werden, die die wissenschaftliche Statistik für die Bestimmung solcher Werte ermittelt hat (ähnlich BVerfGE 10, 251 (255)).

    Der Gesetzgeber hätte aber gerade dann, wenn er durch eine Delegation den Weg zur Abweichung von grundlegenden Prinzipien des Gesetzes freimachen wollte, die Grenzen dieser Delegation besonders sorgfältig bestimmen müssen (BVerfGE 10, 251 (257)).

  • BVerfG, 23.10.1951 - 2 BvG 1/51

    Südweststaat

    Auszug aus BVerfG, 27.11.1962 - 2 BvL 13/61
    Eine Ermächtigung darf danach nicht so unbestimmt sein, daß der Staatsbürger nicht mehr voraussehen kann, in welchen Fällen und mit welcher Tendenz von ihr Gebrauch gemacht werden wird und welchen Inhalt die auf Grund der Ermächtigung erlassenen Verordnungen haben können (BVerfGE 1, 14 (60); 7, 282 (301)).
  • BVerfG, 10.06.1953 - 1 BvF 1/53

    Gerichtsbezirke

    Auszug aus BVerfG, 27.11.1962 - 2 BvL 13/61
    Der Gesetzgeber muß also die Grenzen der durch Verordnung zu treffenden Regelung festsetzen und angeben, welchem Ziel sie dienen soll (BVerfGE 2, 307 (334)).
  • BVerfG, 05.03.1958 - 2 BvL 18/56

    lex Salamander

    Auszug aus BVerfG, 27.11.1962 - 2 BvL 13/61
    Eine Ermächtigung darf danach nicht so unbestimmt sein, daß der Staatsbürger nicht mehr voraussehen kann, in welchen Fällen und mit welcher Tendenz von ihr Gebrauch gemacht werden wird und welchen Inhalt die auf Grund der Ermächtigung erlassenen Verordnungen haben können (BVerfGE 1, 14 (60); 7, 282 (301)).
  • BVerfG, 16.05.1961 - 2 BvF 1/60

    Spinnweber-Zusatzsteuer

    Auszug aus BVerfG, 27.11.1962 - 2 BvL 13/61
    Dieses Ergebnis steht nicht in Widerspruch zu der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Mai 1961 (BVerfGE 12, 341 (353)).
  • BVerfG, 12.11.1958 - 2 BvL 4/56

    Preisgesetz

    Auszug aus BVerfG, 27.11.1962 - 2 BvL 13/61
    Es genügt, wenn sich Inhalt, Zweck und Ausmaß der Ermächtigung aus dem ganzen Gesetz ermitteln lassen (BVerfGE 8, 274 (307)).
  • BVerfG, 11.01.1966 - 2 BvR 424/63

    Verfassungsmäßigkeit des § 267 Abs. 3 LAG

    Danach fehlt es jedenfalls "dann an der nötigen Beschränkung, wenn die Ermächtigung so unbestimmt ist, daß nicht mehr vorausgesehen werden kann, in welchen Fällen und mit welcher Tendenz von ihr Gebrauch gemacht werden wird und welchen Inhalt die auf Grund der Ermächtigung erlassenen Verordnungen haben können" (BVerfGE 1, 14 [60]; vgl. auch BVerfGE 2, 307 [334]; 7, 267 [274 f.]; 10, 251 [258]; 15, 153 [160]; 18, 52 [63]).

    Der Gesetzgeber hat also selbst die Entscheidung zu treffen, daß bestimmte Fragen geregelt werden sollen; er muß die Grenzen einer solchen Regelung festsetzen und angeben, welchem Ziel sie dienen soll (BVerfGE 2, 307 [334]; 5, 71 [76]; 15, 153 [160]).

    Auch die Entstehungsgeschichte kann - vor allem zur Bestätigung des Ergebnisses der Auslegung - herangezogen werden" (BVerfGE 8, 274 [307]; vgl. auch BVerfGE 15, 153 [160 f.]; 19, 17).

  • BVerfG, 13.10.1970 - 2 BvR 618/68

    Verstoß gegen den Grundsatz des gesetzlichen Richters durch Nichtvorlage an den

    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist eine Ermächtigung zum Erlaß von Rechtsverordnungen dann nach Inhalt, Zweck und Ausmaß gesetzlich bestimmt, wenn der Bürger schon nach dem Gesetz hinreichend deutlich vorhersehen kann, in welchen Fällen und mit welcher Tendenz von der Ermächtigung Gebrauch gemacht werden wird und welchen möglichen Inhalt die auf Grund der Ermächtigung erlassenen Verordnungen haben können (BVerfGE 1, 14 [60]; 5, 71 [76]; 7, 282 [302]; 8, 274 [312]; 15, 153 [160]; 20, 257 [269 f.]).
  • OVG Sachsen, 17.09.2008 - 2 B 683/07

    Kürzung der Beihilfe um Selbstbehalt ist unzulässig.

    Danach fehlt es jedenfalls "dann an der nötigen Beschränkung, wenn die Ermächtigung so unbestimmt ist, dass nicht mehr vorausgesehen werden kann, in welchen Fällen und mit welcher Tendenz von ihr Gebrauch gemacht werden wird und welchen Inhalt die auf Grund der Ermächtigung erlassenen Verordnungen haben können" (BVerfG, Urt. v. 23.10.1951, BVerfGE 1, 14; vgl. auch Beschl. v. 10.6.1953, BVerfGE 2, 307; Beschl. v. 11.2.1958, BVerfGE 7, 267; Urt. v. 15.12.1959, BVerfGE 10, 251; Beschl. v. 27.11.1962, BVerfGE 15, 153; Beschl. v. 2.6.1964, BVerfGE 18, 52).

    Der Gesetzgeber hat also selbst die Entscheidung zu treffen, dass bestimmte Fragen geregelt werden sollen; er muss die Grenzen einer solchen Regelung festsetzen und angeben, welchem Ziel sie dienen soll (BVerfG, Beschl. v. 10.6.1953 und v. 27.11.1962 a. a. O.).

    Auch die Entstehungsgeschichte kann - vor allem zur Bestätigung des Ergebnisses der Auslegung - herangezogen werden" (BVerfG, Beschl. v. 12.11.1958 a. a. O.; vgl. auch Beschl. v. 27.11.1962 a. a. O.).

  • OVG Sachsen, 17.09.2008 - 2 B 685/07

    Kürzung der Beihilfe um Selbstbehalt ist unzulässig.

    Danach fehlt es jedenfalls "dann an der nötigen Beschränkung, wenn die Ermächtigung so unbestimmt ist, dass nicht mehr vorausgesehen werden kann, in welchen Fällen und mit welcher Tendenz von ihr Gebrauch gemacht werden wird und welchen Inhalt die auf Grund der Ermächtigung erlassenen Verordnungen haben können" (BVerfG, Urt. v. 23.10.1951, BVerfGE 1, 14; vgl. auch Beschl. v. 10.6.1953, BVerfGE 2, 307; Beschl. v. 11.2.1958, BVerfGE 7, 267; Urt. v. 15.12.1959, BVerfGE 10, 251; Beschl. v. 27.11.1962, BVerfGE 15, 153; Beschl. v. 2.6.1964, BVerfGE 18, 52).

    Der Gesetzgeber hat also selbst die Entscheidung zu treffen, dass bestimmte Fragen geregelt werden sollen; er muss die Grenzen einer solchen Regelung festsetzen und angeben, welchem Ziel sie dienen soll (BVerfG, Beschl. v. 10.6.1953 und v. 27.11.1962 a. a. O.).

    Auch die Entstehungsgeschichte kann - vor allem zur Bestätigung des Ergebnisses der Auslegung - herangezogen werden" (BVerfG, Beschl. v. 12.11.1958 a. a. O.; vgl. auch Beschl. v. 27.11.1962 a. a. O.).

  • BVerfG, 11.12.1973 - 2 BvL 16/69

    Verfassungsmäßigkeit des § 2 Abs. 2 KaffeeStG

    Das Bundesverfassungsgericht hat zwar mit Beschluß vom 27. November 1962 (BVerfGE 15, 153 ff.) § 6 Abs. 2 des Umsatzsteuergesetzes 1951 für nichtig erklärt, weil die Ermächtigung, Import-Ausgleichsteuer nach durchschnittlichen Warenwerten zu berechnen, Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG verletze, wenn - wie im damals entschiedenen Fall - der Gesetzgeber nicht vorschreibe, daß und wie ein Durchschnittswert veränderten Verhältnissen anzupassen sei (vgl. auch das Urteil vom 15. Dezember 1959 [BVerfGE 10, 251]).

    Der Gesetzgeber konnte daher im Falle des § 2 Abs. 2 KaffeeStG 1953 davon absehen, dem Verordnunggeber die Anpassung des Durchschnittswertes (vgl. dazu BVerfGE 15, 153 [161]; 10, 251 [253]) vorzuschreiben.

  • BFH, 21.11.1968 - V 139/65

    Ermächtigung der Bundesregierung - Versendungsauslagen - Versicherungsauslagen -

    In der mündlichen Verhandlung vor dem Senat hat die Steuerpflichtige weiter geltend gemacht: § 5 Abs. 4 UStG sei nach der Rechtsprechung des BVerfG (vgl. BVerfGE 15, 154 [BVerfG 27.11.1962 - 2 BvL 13/61] [159]) als nachkonstitutionelles Recht zu beurteilen, da durch das Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes und des Beförderungsteuergesetzes vom 28. Juni 1951 (BStBl 1, 203, BGBl I, 402) die ursprüngliche Ermächtigung durch die Ermächtigung an einen anderen Delegatar ersetzt worden sei.

    Die Ermächtigung ist deshalb nur gültig, wenn sie den Erfordernissen des Art. 80 Abs. 1 GG entspricht, also nach Inhalt, Zweck und Ausmaß soweit bestimmt ist, daß sie -- wenigstens im Wege der Auslegung -- voraussehen läßt, in welchen Fällen und mit welcher Tendenz von ihr Gebrauch gemacht werden wird und welchen Inhalt die auf ihr beruhenden Verordnungen haben können (BVerfGE 15, 160 ff. [BVerfG 27.11.1962 - 2 BvL 13/61] mit weiteren Nachweisen).

  • BFH, 07.11.1968 - V 154/65

    Rückforderung von Umsatzsteuervergütungen, wenn die Ware nach der Ausfuhr nicht

    Die Steuerpflichtige verweist darauf, daß gerade wegen der durch den Beschluß des BVerfG 2 BvL 13/61 vom 27. November 1962, BVerfGE 15, 153 [BVerfG 27.11.1962 - 2 BvL 13/61], ausgelösten verfassungsrechtlichen Zweifel an der Gültigkeit der Ermächtigung des § 18 Abs. 1 Nr. 1 UStG durch das Fünfzehnte Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes vom 19. März 1964 (BGBl 1, 147, BStBl I, 253) die Bestimmung des § 76 UStDB in das Gesetz aufgenommen worden sei.

    Eine Ermächtigung darf danach nicht so unbestimmt sein, daß der Staatsbürger nicht mehr voraussehen kann, in welchem Fall und mit welcher Tendenz von ihr Gebrauch gemacht werden wird und welchen Inhalt die auf Grund der Ermächtigung erlassenen Verordnungen haben können (BVerfG-Beschluß 2 BvL 13/61 vom 27. November 1962, BVerfGE 15, 153, 160) [BVerfG 27.11.1962 - 2 BvL 13/61].

  • BFH, 17.12.1965 - III 32/63 S

    Herabsetzung einer Hypothekengewinnabgabe wegen Wiederaufbau von Grundstücken mit

    Es genügt, wenn sich Inhalt, Zweck und Ausmaß der Ermächtigung aus dem ganzen Gesetz ermitteln lassen (vgl. Beschluß des Bundesverfassungsgerichts 2 BvL 13/61 vom 27. November 1962, Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts - BVerfGE - Bd. 15 S. 153 [161] sowie die daselbst angeführten früheren Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts).

    Der erkennende Senat schließt sich der Rechtsauffassung des Bundesverfassungsgerichts an, wonach der Prüfungsmaßstab des Art. 129 Abs. 3 GG sich nur auf Ermächtigungen aus der Zeit vor dem Zusammentritt des Bundestages bezieht, nicht aber auf gesetzliche Ermächtigungen des nachkonstitutionellen Rechts angewendet werden kann (vgl. auch Beschluß des Bundesverfassungsgerichts 2 BvL 13/61 vom 27. November 1962, BVerfGE 15 S. 153 ff., [S. 160 f.]).

  • StGH Hessen, 04.12.1968 - P.St. 514

    Konkrete Normenkontrolle; Normenkontrollverfahren; Vorlage; Vorlagebeschluss;

    Daher wird sogar zu Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG die Auffassung vertreten, daß es zur Klärung von Inhalt, Ausmaß und Zweck der Ermächtigung genüge, wenn sie sich aus dem ganzen Gesetz ermitteln lasse sie brauche nicht ausdrücklich im Text des Gesetzes benannt zu werden (BVerfGE 8, 274 [307]; 15, 153 [161 f]; 19, 17 [30]; 19, 354 [362]; Nawiasky-Lechner, Bay. Verfassung, Ergänzungsbd. 1953 S. 51. Spreng-Birn-Feuchte, Verfassung des Landes Baden-Württemberg, 1954 S. 204), Art. 80 Abs. Satz 2 GG kann mithin nicht als eine Bestimmung angesehen werden, in der der Rechtsstaatsgedanke in der Weise verkörpert ist, daß seine Nichtanwendung im Verordnungsrecht des Landes Hessen eine Verletzung des Grundsatzes der Gewaltenteilung bedeutete.
  • BVerwG, 18.05.1973 - VII C 3.72

    Übergangsvergütung Getreide - öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch,

    Hieraus läßt sich in Verbindung mit der ausdrücklich erteilten Befugnis durchaus voraussehen, in welchen Fällen und mit welcher Tendenz von der Ermächtigung Gebrauch gemacht werden kann und welchen Inhalt die auf Grund der Ermächtigung erlassenen Verordnungen haben könnten (siehe BVerfGE 1, 14 [60]; 2, 307 [334]; 4,7 [21]; 7, 282 [302, 303]; 8, 274 [312]; 15, 153 [160] 20, 257 [269]; 29, 198 [210]).
  • BFH, 09.09.1965 - IV 294/63 U

    Rechtsungültigkeit der Ermächtigung des § 51 Abs. 1 Ziff. 2 Buchst. m (aa)

  • BFH, 13.03.1973 - VII R 53/70

    Zustellung an Steuerpflichtigen - Wohnsitz - Geltungsbereich des Grundgesetzes -

  • BGH, 14.07.1966 - Ia ZB 9/66

    Gültigkeit einer Rechtsverordnung (§ 18 DPAVO)

  • BVerwG, 10.02.1986 - 7 B 224.85

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • VGH Baden-Württemberg, 10.10.1969 - IV 491/69
  • BGH, 27.06.1966 - NotZ 5/65

    Notarsozietäten (§ 9 Abs. 2 BNotO)

  • BGH, 21.06.1965 - NotZ 2/65

    Genehmigung zur Übernahme einer entgeltlichen Nebenbeschäftigung - Betätigung

  • BFH, 15.03.1974 - III R 143/72

    Ermittlung eines Grundstückswertes - Ermächtigungsgrundlage - Zuschlag - Abschlag

  • OVG Saarland, 16.05.1968 - I R 30/67

    Anspruch eines Zahnarztes auf Befreiung von der Mitgliedschaft in einem

  • BVerwG, 01.09.1986 - 1 B 112.86

    Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Zulässigkeit der

  • BGH, 07.07.1966 - Ia ZB 9/66

    Verfahren und Vorrichtung zum automatischen Spritzpressen härtbarer Formmassen -

  • BFH, 12.12.1968 - V 223/65

    Vereinbarkeit des Erlasses von Durchführungsbestimmungen zu §16 des

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