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   BVerfG, 27.11.1973 - 2 BvL 12/72, 2 BvL 3/73   

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https://dejure.org/1973,37
BVerfG, 27.11.1973 - 2 BvL 12/72, 2 BvL 3/73 (https://dejure.org/1973,37)
BVerfG, Entscheidung vom 27.11.1973 - 2 BvL 12/72, 2 BvL 3/73 (https://dejure.org/1973,37)
BVerfG, Entscheidung vom 27. November 1973 - 2 BvL 12/72, 2 BvL 3/73 (https://dejure.org/1973,37)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der §§ 49 Abs. 1 , 60 Abs. 2 Nr. 1 und 2 sowie 61 BZRG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vereinbarkeit mit Grundgesetz - Zentralregister - Erziehungsregister - Bundeszentralregistergesetz

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vereinbarkeit mit Grundgesetz - Zentralregister - Erziehungsregister - Bundeszentralregistergesetz

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 36, 174
  • NJW 1974, 179
  • NJW 1974, 491 (Ls.)
  • MDR 1974, 647
 
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Wird zitiert von ... (92)Neu Zitiert selbst (25)

  • BVerfG, 19.07.1972 - 2 BvL 7/71

    Zeugnisverweigerungsrecht für Sozialarbeiter

    Auszug aus BVerfG, 27.11.1973 - 2 BvL 12/72
    Wiederholt hat deshalb das Bundesverfassungsgericht die unabweisbaren Bedürfnisse einer wirksamen Strafverfolgung anerkannt, das Interesse an einer möglichst vollständigen Wahrheitsermittlung im Strafprozeß betont und die Aufklärung insbesondere schwerer Straftaten als Auftrag eines rechtsstaatlichen Gemeinwesens bezeichnet (BVerfGE 33, 367 [383]; 34, 238 [248 f.] mit weiteren Nachweisen).

    Der Gleichheitssatz ist verletzt, wenn sich ein vernünftiger, aus der Natur der Sache folgender oder sonstwie einleuchtender Grund für die Gesetzesbestimmung nicht finden läßt, kurzum, wenn sie willkürlich ist (BVerfGE 1, 14 [52]; 33, 367 [384]; ständige Rechtsprechung).

  • BVerfG, 17.12.1953 - 1 BvR 323/51

    Angestelltenverhältnisse

    Auszug aus BVerfG, 27.11.1973 - 2 BvL 12/72
    Der Gesetzgeber hat jedenfalls die Grenzen seines Ermessensbereichs nicht überschritten; ob er die zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste Lösung gefunden hat, ist vom Bundesverfassungsgericht nicht zu prüfen (BVerfGE 3, 162 [182]; 33, 171 [189]; ständige Rechtsprechung).
  • BVerfG, 10.05.1972 - 1 BvR 286/65

    Honorarverteilung

    Auszug aus BVerfG, 27.11.1973 - 2 BvL 12/72
    Der Gesetzgeber hat jedenfalls die Grenzen seines Ermessensbereichs nicht überschritten; ob er die zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste Lösung gefunden hat, ist vom Bundesverfassungsgericht nicht zu prüfen (BVerfGE 3, 162 [182]; 33, 171 [189]; ständige Rechtsprechung).
  • BVerfG, 19.11.2019 - 2 BvL 22/14

    Regelungen zur steuerlichen Behandlung von Erstausbildungskosten verfassungsgemäß

    Es genügt aber Willkür im objektiven Sinn, das heißt die tatsächliche und eindeutige Unangemessenheit der Regelung in Bezug auf den zu ordnenden Gesetzgebungsgegenstand (BVerfGE 4, 144 ; 36, 174 ; 55, 72 ; 145, 106 ).
  • BVerfG, 21.06.1977 - 1 BvL 14/76

    Lebenslange Freiheitsstrafe

    Der verurteilte Straftäter müsse die Chance erhalten, sich nach Verbüßung seiner Strafe wieder in die Gemeinschaft einzuordnen (BVerfGE 35, 202 (235f) - Lebach; 36, 174 (188)).
  • BVerfG, 29.03.2017 - 2 BvL 6/11

    Verlustabzug bei Kapitalgesellschaften nach § 8c Satz 1 KStG (jetzt § 8c Abs. 1

    Dabei genügt Willkür im objektiven Sinn, das heißt die tatsächliche und eindeutige Unangemessenheit der Regelung in Bezug auf den zu ordnenden Gesetzgebungsgegenstand (BVerfGE 4, 144 ; 36, 174 ; 55, 72 ).
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