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   BVerfG, 27.11.2014 - 2 BvR 2735/14   

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https://dejure.org/2014,38336
BVerfG, 27.11.2014 - 2 BvR 2735/14 (https://dejure.org/2014,38336)
BVerfG, Entscheidung vom 27.11.2014 - 2 BvR 2735/14 (https://dejure.org/2014,38336)
BVerfG, Entscheidung vom 27. November 2014 - 2 BvR 2735/14 (https://dejure.org/2014,38336)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 2 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, § 32 Abs 1 BVerfGG, Art 4a Abs 1 Buchst d EGRaBes 584/2002, Art 2 Nr 1 EURaBes 299/2009REO
    Erlass einer einstweiligen Anordnung: vorläufige Untersagung der Auslieferung eines US-Amerikaners nach Italien auf Grundlage eines Europäischen Haftbefehls und Verurteilung in Abwesenheit - Gewährleistung eines fairen Verfahrens gem Art 2 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG

  • rewis.io

    Erlass einer einstweiligen Anordnung: vorläufige Untersagung der Auslieferung eines US-Amerikaners nach Italien auf Grundlage eines Europäischen Haftbefehls und Verurteilung in Abwesenheit - Gewährleistung eines fairen Verfahrens gem Art 2 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG

  • datenbank.nwb.de

    Erlass einer einstweiligen Anordnung: vorläufige Untersagung der Auslieferung eines US-Amerikaners nach Italien auf Grundlage eines Europäischen Haftbefehls und Verurteilung in Abwesenheit - Gewährleistung eines fairen Verfahrens gem Art 2 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 08.10.1974 - 2 BvR 747/73

    Rechtsbeistand

    Auszug aus BVerfG, 27.11.2014 - 2 BvR 2735/14
    Auto 86/2011 vom 9. Juni 2011) mit dem Kern des von Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG garantierten Rechts auf ein faires Verfahren (vgl. BVerfGE 38, 105 ; 122, 248 ; 133, 168 ) vereinbar ist.
  • BVerfG, 15.01.2003 - 1 BvQ 53/02

    Ablehnung des Antrags auf Erlass einer eA gegen das In- Kraft-Treten des

    Auszug aus BVerfG, 27.11.2014 - 2 BvR 2735/14
    Deshalb bleiben die Gründe, welche für die Verfassungswidrigkeit der angegriffenen Maßnahme sprechen, außer Betracht, es sei denn, die Hauptsache erwiese sich als von vornherein unzulässig oder offensichtlich unbegründet (vgl. BVerfGE 77, 130 ; 89, 91 ; 104, 23 ; 105, 365 ; 106, 359 ; 122, 374 ; stRspr).
  • BVerfG, 17.07.2002 - 2 BvR 1027/02

    Beschlagnahme bei Berufsgeheimnisträgern

    Auszug aus BVerfG, 27.11.2014 - 2 BvR 2735/14
    Deshalb bleiben die Gründe, welche für die Verfassungswidrigkeit der angegriffenen Maßnahme sprechen, außer Betracht, es sei denn, die Hauptsache erwiese sich als von vornherein unzulässig oder offensichtlich unbegründet (vgl. BVerfGE 77, 130 ; 89, 91 ; 104, 23 ; 105, 365 ; 106, 359 ; 122, 374 ; stRspr).
  • BVerfG, 22.05.2001 - 2 BvQ 48/00

    Altenpflegegesetz vorläufig nicht in Kraft

    Auszug aus BVerfG, 27.11.2014 - 2 BvR 2735/14
    Deshalb bleiben die Gründe, welche für die Verfassungswidrigkeit der angegriffenen Maßnahme sprechen, außer Betracht, es sei denn, die Hauptsache erwiese sich als von vornherein unzulässig oder offensichtlich unbegründet (vgl. BVerfGE 77, 130 ; 89, 91 ; 104, 23 ; 105, 365 ; 106, 359 ; 122, 374 ; stRspr).
  • BVerfG, 18.02.2009 - 1 BvR 3076/08

    Gründe zur Ablehnung des Antrags eines "EEG-Stromerzeugers" auf Erlass einer

    Auszug aus BVerfG, 27.11.2014 - 2 BvR 2735/14
    Deshalb bleiben die Gründe, welche für die Verfassungswidrigkeit der angegriffenen Maßnahme sprechen, außer Betracht, es sei denn, die Hauptsache erwiese sich als von vornherein unzulässig oder offensichtlich unbegründet (vgl. BVerfGE 77, 130 ; 89, 91 ; 104, 23 ; 105, 365 ; 106, 359 ; 122, 374 ; stRspr).
  • BVerfG, 15.01.2009 - 2 BvR 2044/07

    Rügeverkümmerung

    Auszug aus BVerfG, 27.11.2014 - 2 BvR 2735/14
    Auto 86/2011 vom 9. Juni 2011) mit dem Kern des von Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG garantierten Rechts auf ein faires Verfahren (vgl. BVerfGE 38, 105 ; 122, 248 ; 133, 168 ) vereinbar ist.
  • BVerfG, 07.04.1976 - 2 BvH 1/75

    Rechtsnatur des Staatsvertrags über die Vergabe von Studienplätzen -

    Auszug aus BVerfG, 27.11.2014 - 2 BvR 2735/14
    Als Mittel des vorläufigen Rechtsschutzes hat die einstweilige Anordnung auch im verfassungsgerichtlichen Verfahren die Aufgabe, die Schaffung vollendeter Tatsachen zu verhindern; sie soll auf diese Weise dazu beitragen, Wirkung und Bedeutung einer erst noch zu erwartenden Entscheidung in der Hauptsache zu sichern und zu erhalten (vgl. BVerfGE 42, 103 ).
  • BVerfG, 06.07.1993 - 1 BvR 1174/90

    Umfang des Kostenerstattungsanspruchs im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 27.11.2014 - 2 BvR 2735/14
    Deshalb bleiben die Gründe, welche für die Verfassungswidrigkeit der angegriffenen Maßnahme sprechen, außer Betracht, es sei denn, die Hauptsache erwiese sich als von vornherein unzulässig oder offensichtlich unbegründet (vgl. BVerfGE 77, 130 ; 89, 91 ; 104, 23 ; 105, 365 ; 106, 359 ; 122, 374 ; stRspr).
  • BVerfG, 21.10.1987 - 1 BvR 1048/87

    Modifizierte Aufrechterhaltung der einstweiligen Anordnung betreffend

    Auszug aus BVerfG, 27.11.2014 - 2 BvR 2735/14
    Deshalb bleiben die Gründe, welche für die Verfassungswidrigkeit der angegriffenen Maßnahme sprechen, außer Betracht, es sei denn, die Hauptsache erwiese sich als von vornherein unzulässig oder offensichtlich unbegründet (vgl. BVerfGE 77, 130 ; 89, 91 ; 104, 23 ; 105, 365 ; 106, 359 ; 122, 374 ; stRspr).
  • EuGH, 26.02.2013 - C-399/11

    Die Übergabe einer Person an die Justizbehörden eines anderen Mitgliedstaats zur

    Auszug aus BVerfG, 27.11.2014 - 2 BvR 2735/14
    Im Hauptsacheverfahren wird die Frage zu klären sein, ob die vom Oberlandesgericht vorgenommene Auslegung und Anwendung von § 83 Nr. 3 IRG in Verbindung mit Art. 4a Abs. 1 Buchstabe d des Rahmenbeschlusses 2002/584/JI des Rates vom 13. Juni 2002 über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten (ABl. EG Nr. L 190 vom 18. Juli 2002, S. 1) in der durch den Rahmenbeschluss 2009/299/JI des Rates vom 26. Februar 2009 geänderten Fassung (ABl. EU Nr. L 81 vom 27. März 2009, S. 24; vgl. auch EuGH, Urteil vom 26. Februar 2013 - C-399/11 - Melloni -, NJW 2013, S. 1215 ; Spanisches Verfassungsgericht, Pleno.
  • BVerfG, 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10

    Verständigungsgesetz

  • OLG Düsseldorf, 02.09.2016 - 3 Ausl 108/14
    Die für den 2. Dezember 2014 geplante Übergabe des Verfolgten an die italienische Regierung ist durch Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 27. November 2014 (2 BvR 2735/14) bis zur Entscheidung über dessen Verfassungsbeschwerde ausgesetzt worden.

    a) Das Bundesverfassungsgericht geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass bei der Auslieferung zur Vollstreckung von Abwesenheitsurteilen die unabdingbaren verfassungsrechtlichen Grundsätze bzw. der unverzichtbare Bestand der deutschen öffentlichen Ordnung zu beachten sind (BVerfG, Beschluss vom 15. Dezember 2015, 2 BvR 2735/14, Rn. 60 m.w.N.).

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