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   BVerfG, 27.11.2018 - 1 BvR 957/18   

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https://dejure.org/2018,44273
BVerfG, 27.11.2018 - 1 BvR 957/18 (https://dejure.org/2018,44273)
BVerfG, Entscheidung vom 27.11.2018 - 1 BvR 957/18 (https://dejure.org/2018,44273)
BVerfG, Entscheidung vom 27. November 2018 - 1 BvR 957/18 (https://dejure.org/2018,44273)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de

    Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG

  • Bundesverfassungsgericht

    Keine Verpflichtung aus Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG, die mündliche Verhandlung nach den Vorstellungen eines Verfahrensbeteiligten auszugestalten

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 3 S 2 GG, § 73 Abs 2 SGG, § 73 Abs 7 SGG, § 106 Abs 2 SGG, Art 13 Abs 1 UNBehRÜbk
    Nichtannahmebeschluss: Verbot der Benachteiligung von Menschen mit Behinderung (Art 3 Abs 3 S 2 GG) gebietet keine barrierefreie Gestaltung der mündlichen Verhandlung im sozialgerichtlichen Verfahren derart, dass Beteiligte über einen längeren Zeitraum mittels Computer ...

  • Wolters Kluwer

    Gestaltung der mündlichen Verhandlung nach den Vorstellungen des unter psychischen Beeinträchtigungen leidenden Beschwerdeführers; Teilnahme an der mündlichen Verhandlung über einen längeren Zeitraum mittels Computer von zu Hause aus

  • Wolters Kluwer

    Gestaltung der mündlichen Verhandlung nach den Vorstellungen des unter psychischen Beeinträchtigungen leidenden Beschwerdeführers; Teilnahme an der mündlichen Verhandlung über einen längeren Zeitraum mittels Computer von zu Hause aus

  • doev.de PDF

    Ausgestaltung der mündlichen Verhandlung

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Verbot der Benachteiligung von Menschen mit Behinderung (Art 3 Abs 3 S 2 GG) gebietet keine barrierefreie Gestaltung der mündlichen Verhandlung im sozialgerichtlichen Verfahren derart, dass Beteiligte über einen längeren Zeitraum mittels Computer ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 3 Abs. 3 S. 2
    Gestaltung der mündlichen Verhandlung nach den Vorstellungen des unter psychischen Beeinträchtigungen leidenden Beschwerdeführers; Teilnahme an der mündlichen Verhandlung über einen längeren Zeitraum mittels Computer von zu Hause aus

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Verbot der Benachteiligung von Menschen mit Behinderung (Art 3 Abs 3 S 2 GG) gebietet keine barrierefreie Gestaltung der mündlichen Verhandlung im sozialgerichtlichen Verfahren derart, dass Beteiligte über einen längeren Zeitraum mittels Computer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Keine Verpflichtung aus Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG, die mündliche Verhandlung nach den Vorstellungen eines Verfahrensbeteiligten auszugestalten

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Verfahrensbeteiligter hate keinen Anspruch darauf Verfahren aus krankheitsgründen von zu Hause aus per Online-Chat zu verfolgen

  • heise.de (Pressebericht, 03.01.2019)

    Autist darf Gerichtsprozess nicht daheim via Internet-Chat führen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die mündliche Verhandlung - und der autistische Verfahrensbeteiligte

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zu mündlicher Verhandlung: Kein Anspruch auf Online-Chat-Verfahren

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Teilnahme von Autisten an mündlicher Verhandlung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine Verpflichtung aus Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG, die mündliche Verhandlung nach den Vorstellungen eines Verfahrensbeteiligten auszugestalten

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Kein Anspruch auf Online-Chat mit dem Sozialgericht

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Kein Anspruch auf Online-Chat mit dem Sozialgericht

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Kein Gerichtsverfahren in Deutschland per Online-Chat-Verfahren

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Kein Anspruch auf Online-Chat mit dem Sozialgericht

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Gericht muss mündliche Verhandlung nicht nach Vorstellungen eines Verfahrensbeteiligten ausgestalten - An Autismus leidender Verfahrensbeteiligter hat keinen Anspruch auf Kommunikation über heimischen Computer statt mündlicher Verhandlung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2019, 291
  • NVwZ 2019, 229
  • NZS 2019, 379
  • FamRZ 2019, 462
  • K&R 2019, 107
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 10.10.2014 - 1 BvR 856/13

    Prozessunterlagen müssen nur dann nicht in Blindenschrift zugänglich gemacht

    Auszug aus BVerfG, 27.11.2018 - 1 BvR 957/18
    Bei der Anwendung und Auslegung von verfahrensrechtlichen Vorschriften müssen die Gerichte danach der spezifischen Situation einer Partei mit Behinderung so Rechnung tragen, dass deren Teilhabemöglichkeit der einer nichtbehinderten Partei gleichberechtigt ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 10. Oktober 2014 - 1 BvR 856/13 -, juris, Rn. 6).

    Eine Partei anstelle einer unmittelbaren Teilhabe am Verfahren auf eine Vermittlung durch Dritte zu verweisen, kann im Einzelfall den Anforderungen des Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG genügen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 10. Oktober 2014 - 1 BvR 856/13 -, juris, Rn. 7).

  • BVerfG, 19.01.1999 - 1 BvR 2161/94

    Testierausschluß Taubstummer

    Auszug aus BVerfG, 27.11.2018 - 1 BvR 957/18
    Vielmehr kann eine Benachteiligung auch vorliegen, wenn die Lebenssituation von Menschen mit Behinderung im Vergleich zu derjenigen nicht behinderter Menschen durch gesetzliche Regelungen verschlechtert wird, die ihnen Entfaltungs- und Betätigungsmöglichkeiten vorenthalten, welche anderen offenstehen (vgl. BVerfGE 96, 288 ; 99, 341 ; 128, 138 ).
  • BVerfG, 08.10.1997 - 1 BvR 9/97

    Integrative Beschulung

    Auszug aus BVerfG, 27.11.2018 - 1 BvR 957/18
    Vielmehr kann eine Benachteiligung auch vorliegen, wenn die Lebenssituation von Menschen mit Behinderung im Vergleich zu derjenigen nicht behinderter Menschen durch gesetzliche Regelungen verschlechtert wird, die ihnen Entfaltungs- und Betätigungsmöglichkeiten vorenthalten, welche anderen offenstehen (vgl. BVerfGE 96, 288 ; 99, 341 ; 128, 138 ).
  • BVerfG, 14.10.2004 - 2 BvR 1481/04

    EGMR-Entscheidungen

    Auszug aus BVerfG, 27.11.2018 - 1 BvR 957/18
    Entsprechende Vorgaben enthält auch Art. 13 Abs. 1 der UN-Behindertenrechtskonvention (United Nations Treaty Series, vol. 2515, p. 3), die in Deutschland Gesetzeskraft hat (Gesetz zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen sowie zu dem Fakultativprotokoll vom 13. Dezember 2006 zum Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen vom 21. Dezember 2008, BGBl II S. 1419) und als Auslegungshilfe für die Bestimmung von Inhalt und Reichweite der Grundrechte herangezogen werden kann (vgl. BVerfGE 111, 307 ; 128, 282 ).
  • BVerfG, 11.01.2011 - 1 BvR 3588/08

    Kürzung der Erwerbsminderungsrenten auch bei Rentenbeginn vor dem 60. Lebensjahr

    Auszug aus BVerfG, 27.11.2018 - 1 BvR 957/18
    Vielmehr kann eine Benachteiligung auch vorliegen, wenn die Lebenssituation von Menschen mit Behinderung im Vergleich zu derjenigen nicht behinderter Menschen durch gesetzliche Regelungen verschlechtert wird, die ihnen Entfaltungs- und Betätigungsmöglichkeiten vorenthalten, welche anderen offenstehen (vgl. BVerfGE 96, 288 ; 99, 341 ; 128, 138 ).
  • BVerfG, 23.03.2011 - 2 BvR 882/09

    Zwangsbehandlung im Maßregelvollzug

    Auszug aus BVerfG, 27.11.2018 - 1 BvR 957/18
    Entsprechende Vorgaben enthält auch Art. 13 Abs. 1 der UN-Behindertenrechtskonvention (United Nations Treaty Series, vol. 2515, p. 3), die in Deutschland Gesetzeskraft hat (Gesetz zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen sowie zu dem Fakultativprotokoll vom 13. Dezember 2006 zum Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen vom 21. Dezember 2008, BGBl II S. 1419) und als Auslegungshilfe für die Bestimmung von Inhalt und Reichweite der Grundrechte herangezogen werden kann (vgl. BVerfGE 111, 307 ; 128, 282 ).
  • BAG, 28.07.2022 - 6 AZR 24/22

    Nichtigkeitsklage - Verletzung Vorlagepflicht

    Dagegen spricht schon, dass die aus Art. 19 Abs. 4 GG folgende Verpflichtung des Staates, allen Rechtsschutzsuchenden in angemessener Zeit Rechtsschutz zu gewähren (BVerfG 27. November 2018 - 1 BvR 957/18 - Rn. 7) , auch dem Zivilprozess immanent ist (GMP/Prütting 10. Aufl. § 9 Rn. 8) .
  • BVerwG, 07.04.2020 - 5 B 30.19

    Verfahren wegen überlanger Verfahrensdauer; Wartepflicht bei Ablehnungsgesuch;

    Überdies legt der sich im Verfahren selbst vertretende Kläger nicht dar, warum es ihm - wenn er sich schon selbst an der Teilnahme der mündlichen Verhandlung gehindert sah - zur Verschaffung rechtlichen Gehörs nicht zumutbar gewesen wäre, einen (anwaltlichen) Bevollmächtigten mit der Wahrnehmung dieser Aufgabe zu betrauen (vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 27. November 2018 - 1 BvR 957/18 - NJW 2019, 291 Rn. 7 f.).
  • BSG, 29.06.2022 - B 6 KA 3/21 R

    Vertragsärztliche Versorgung - psychiatrische Institutsambulanz - Erreichbarkeit

    bb) Auch soweit die UN-BRK als Auslegungshilfe für die Bestimmung von Inhalt und Reichweite der Grundrechte herangezogen werden kann (BVerfG Beschluss vom 23.3.2011 - 2 BvR 882/09 - BVerfGE 128, 282, 306 = juris RdNr 52; BVerfG Nichtannahmebeschluss vom 27.11.2018 - 1 BvR 957/18 - NJW 2019, 291 = juris RdNr 3) und damit letztendlich auch Bedeutung für die Auslegung des Versorgungsbedarfs nach der einfachrechtlichen Bestimmung von § 118 Abs. 4 SGB V erlangt (vgl auch BSG Urteil vom 10.9 2020 - B 3 KR 15/19 R - SozR 4-2500 § 33 Nr. 55 RdNr 27) , führt dies zu keinem anderen Ergebnis.
  • SG Aachen, 18.02.2020 - S 18 SB 181/18

    Feststellung der gesundheitlichen Voraussetzungen für den Nachteilsausgleich

    Das Autismus-Spektrum zählt nach der ICD 10 (F84.0) und i. S. d. VMG (vgl. BT-Ds. 713/10, S. 5) als tiefgreifende Entwicklungsstörung (vgl. Teil B Ziffer 3.5.1 VMG) zu den psychischen und Verhaltensstörungen (ICD 10 Kapitel V) (vgl. auch BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 27. November 2018 - 1 BvR 957/18 -, Rn. 4, juris; Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 28. November 2019 - L 8 SO 240/18 -, Rn. 22, juris m.w.N.).
  • BSG, 22.09.2020 - B 5 R 212/20 B

    Rente wegen Erwerbsminderung

    Das verpflichtet die Rechtsprechung, bei der Auslegung der Verfahrensordnungen der spezifischen Situation eines Beteiligten mit Behinderung so Rechnung zu tragen, dass dessen Teilhabemöglichkeit der einer nichtbehinderten Partei gleichberechtigt ist (vgl BVerfG Beschluss vom 10.10.2014 - 1 BvR 856/13 - juris RdNr 6 1 BvR 957/18 - juris RdNr 3 ) .

    Der Vertretungszwang soll damit auch einen Beitrag dazu leisten, dass die personellen Ressourcen der Justiz zur zeitnahen Rechtsschutzgewährung effektiv eingesetzt werden können und nicht durch aussichtslose Verfahren blockiert werden (vgl BVerfG Beschluss vom 27.11.2018 - 1 BvR 957/18 - juris RdNr 7; BVerfG Beschluss vom 11.2.2019 - 1 BvR 3/19 - juris RdNr 3) .

  • BVerwG, 04.06.2021 - 5 B 22.20

    Nach einer bereits ausdrücklich erhobenen Verzögerungsrüge vorgebrachte Kritik an

    So legt der sich im Verfahren selbst vertretende Kläger nicht dar, warum es ihm - wenn er sich schon selbst an der Teilnahme der mündlichen Verhandlung gehindert sah - zur Verschaffung rechtlichen Gehörs nicht zumutbar gewesen wäre, einen anwaltlichen Bevollmächtigten mit der Wahrnehmung dieser Aufgabe zu betrauen (vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 27. November 2018 - 1 BvR 957/18 - NJW 2019, 291 Rn. 7 f.).
  • BSG, 08.12.2020 - B 4 AS 280/20 B

    Beendigung eines Rechtsstreites durch Berufungsrücknahmefiktion

    Die personellen Ressourcen der Justiz müssen so eingesetzt werden, dass möglichst viele Verfahren einerseits zeitsparend, andererseits in einem rechtsstaatlichen Anforderungen genügenden Rahmen behandelt und entschieden werden (BVerfG [Kammer] vom 27.11.2018 - 1 BvR 957/18 - juris RdNr 7) .
  • BAG, 28.07.2022 - 6 AZR 79/22

    Nichtigkeitsklage - Verletzung Vorlagepflicht

    Dagegen spricht schon, dass die aus Art. 19 Abs. 4 GG folgende Verpflichtung des Staates, allen Rechtsschutzsuchenden in angemessener Zeit Rechtsschutz zu gewähren (BVerfG 27. November 2018 - 1 BvR 957/18 - Rn. 7) , auch dem Zivilprozess immanent ist (GMP/Prütting 10. Aufl. § 9 Rn. 8) .
  • SG Aachen, 28.07.2020 - S 12 SB 639/18
    Es handelt sich mithin um eine zu den psychischen und Verhaltensstörungen (ICD 10 Kapitel V) (vgl. auch BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 27.11.2018 - 1 BvR 957/18 = juris Rn. 4; Landes-sozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 28.11.2019 - L 8 SO 240/18 = juris Rn. 22, m.w.N.) zählenden Erkrankung.
  • LSG Bayern, 16.06.2021 - L 13 R 201/20

    Voraussetzungen für eine Zulassung zur Teilnahme an der mündlichen Verhandlung

    Aber selbst wenn der Kläger aus gesundheitlichen Gründen gehindert wäre, persönlich zum Termin zu erscheinen, besteht keine Pflicht des Gerichts, ihn mittels Videokonferenz teilnehmen zu lassen, denn er kann auf die Vertretung durch einen Bevollmächtigten verwiesen werden (BVerfG, Beschluss vom 27.11.2018 - 1 BvR 957/18 -).
  • BVerwG, 12.01.2022 - 5 B 8.21

    Bestimmung eines (allgemeinen) entschädigungsrechtlichen Verfahrensbegriffs;

  • BAG, 28.07.2022 - 6 AZR 78/22

    Nichtigkeitsklage - Verletzung Vorlagepflicht

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.10.2023 - L 16 KR 301/22
  • LSG Bayern, 14.04.2021 - L 3 U 353/18

    Sozialgerichtsverfahren: Betreibensaufforderung nach Nichtvorlage der

  • LSG Bayern, 14.04.2018 - L 3 U 353/18

    Nichtäußerung eines Verfahrensbevollmächtigten nach stattgehabter

  • VGH Bayern, 13.05.2022 - 3 ZB 20.1565

    Terminsaufhebung, Videoverhandlung, Dienstunfall/Berufskrankheit, Streitwert

  • BSG, 26.10.2022 - B 5 R 108/22 AR

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Prozesskostenhilfe -

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