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   BVerfG, 27.12.2006 - 2 BvR 958/06   

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BVerfG, 27.12.2006 - 2 BvR 958/06 (https://dejure.org/2006,2073)
BVerfG, Entscheidung vom 27.12.2006 - 2 BvR 958/06 (https://dejure.org/2006,2073)
BVerfG, Entscheidung vom 27. Dezember 2006 - 2 BvR 958/06 (https://dejure.org/2006,2073)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG; § 403 StPO; § 404 Abs. 2 StPO; § 22 ff StPO
    Adhäsionsverfahren; Anspruch auf den gesetzlichen Richter (Befangenheit; Richterablehnung); verfassungskonforme Auslegung

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verletzung von Art 101 Abs 1 S 2 GG durch Verwerfung eines durch Adhäsionskläger gestellten Ablehnungsgesuchs

  • verkehrslexikon.de

    Zur Verletzung von Art 101 Abs 1 S 2 GG durch Verwerfung eines durch Adhäsionskläger gestellten Ablehnungsgesuchs

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Berechtigung zur Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit im Adhäsionsverfahren; Ziel der Garantie des Rechts auf den gesetzlichen Richter; Erlangung von materieller Kompensation für erlittene Schäden im Strafverfahren im Wege eines Adhäsionsverfahrens

  • Judicialis

    GG Art. 101 Abs. 1 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 24 Abs. 3 § 403
    Ablehnungsrecht des Adhäsionsklägers im Strafverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Adhäsionskläger steht Recht auf Richterablehnung zu

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Adhäsionsverfahren - Ablehnung des Richters wegen Besorgnis der Befangenheit durch den Antragsteller

  • IWW (Kurzinformation und -anmerkung)

    Befangenheit - Ablehnungsrecht auch im Adhäsionsverfahren

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Adhäsionskläger steht Recht auf Richterablehnung zu

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Adhäsionsverfahren - Ablehnung des Richters wegen Besorgnis der Befangenheit durch den Antragsteller

  • IWW (Kurzinformation und -anmerkung)

    Befangenheit - Ablehnungsrecht auch im Adhäsionsverfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 10, 142
  • NJW 2007, 1670
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 08.02.1967 - 2 BvR 235/64

    Freiwillige Gerichtsbarkeit

    Auszug aus BVerfG, 27.12.2006 - 2 BvR 958/06
    Die maßgebliche verfassungsrechtliche Frage, ob es von der Verfassung geboten ist, zu gewährleisten, dass der Rechtsuchende nicht vor einem Richter steht, der die gebotene Distanz und Neutralität vermissen lässt, hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (vgl. BVerfGE 21, 139 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 2. Juni 2005 - 2 BvR 625/01, 2 BvR 638/01 -, NJW 2005, S. 3410; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Juli 2005 - 2 BvR 497/03 -, NVwZ 2005, S. 1304; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Februar 2006 - 2 BvR 836/04 -, StraFo 2006, S. 232).

    Die Verfassungsnorm garantiert, dass der Rechtsuchende im Einzelfall vor einem Richter steht, der unabhängig und unparteilich ist und der die Gewähr für Neutralität und Distanz gegenüber den Verfahrensbeteiligten bietet (vgl. BVerfGE 10, 200 ; 21, 139 ; 30, 149 ; 40, 268 ; 82, 286 ; 89, 28 ).

    Die materiellen Anforderungen der Verfassungsgarantie verpflichten den Gesetzgeber dazu, Regelungen vorzusehen, die es ermöglichen, einen Richter, der im Einzelfall nicht die Gewähr der Unparteilichkeit bietet, abzulehnen oder von der Ausübung seines Amtes auszuschließen (vgl. BVerfGE 21, 139 ; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Februar 2006 - 2 BvR 836/04 -, StraFo 2006, S. 232; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 2. Juni 2005 - 2 BvR 625/01, 2 BvR 638/01 -, NJW 2005, S. 3410; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Juli 2005 - 2 BvR 497/03 -, NVwZ 2005, S. 1304).

  • BVerfG, 08.04.1997 - 1 PBvU 1/95

    Spruchgruppen

    Auszug aus BVerfG, 27.12.2006 - 2 BvR 958/06
    Ziel der Verfassungsgarantie ist es, der Gefahr einer möglichen Einflussnahme auf den Inhalt einer gerichtlichen Entscheidung vorzubeugen, die durch eine auf den Einzelfall bezogene Auswahl der zur Entscheidung berufenen Richter eröffnet sein könnte (vgl. BVerfGE 17, 294 ; 48, 246 ; 82, 286 ; 95, 322 ).

    Damit sollen die Unabhängigkeit der Rechtsprechung gewahrt und das Vertrauen der Rechtsuchenden und der Öffentlichkeit in die Unparteilichkeit und Sachlichkeit der Gerichte gesichert werden (vgl. BVerfGE 95, 322 ).

  • BVerfG, 10.07.1990 - 1 BvR 984/87

    Amtszeit eines Verfassungsrichters

    Auszug aus BVerfG, 27.12.2006 - 2 BvR 958/06
    Ziel der Verfassungsgarantie ist es, der Gefahr einer möglichen Einflussnahme auf den Inhalt einer gerichtlichen Entscheidung vorzubeugen, die durch eine auf den Einzelfall bezogene Auswahl der zur Entscheidung berufenen Richter eröffnet sein könnte (vgl. BVerfGE 17, 294 ; 48, 246 ; 82, 286 ; 95, 322 ).

    Die Verfassungsnorm garantiert, dass der Rechtsuchende im Einzelfall vor einem Richter steht, der unabhängig und unparteilich ist und der die Gewähr für Neutralität und Distanz gegenüber den Verfahrensbeteiligten bietet (vgl. BVerfGE 10, 200 ; 21, 139 ; 30, 149 ; 40, 268 ; 82, 286 ; 89, 28 ).

  • BVerfG, 02.06.2005 - 2 BvR 625/01

    Rechtliches Gehör; gesetzlicher Richter (gesetzliche Zuständigkeitsordnung;

    Auszug aus BVerfG, 27.12.2006 - 2 BvR 958/06
    Die maßgebliche verfassungsrechtliche Frage, ob es von der Verfassung geboten ist, zu gewährleisten, dass der Rechtsuchende nicht vor einem Richter steht, der die gebotene Distanz und Neutralität vermissen lässt, hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (vgl. BVerfGE 21, 139 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 2. Juni 2005 - 2 BvR 625/01, 2 BvR 638/01 -, NJW 2005, S. 3410; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Juli 2005 - 2 BvR 497/03 -, NVwZ 2005, S. 1304; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Februar 2006 - 2 BvR 836/04 -, StraFo 2006, S. 232).

    Die materiellen Anforderungen der Verfassungsgarantie verpflichten den Gesetzgeber dazu, Regelungen vorzusehen, die es ermöglichen, einen Richter, der im Einzelfall nicht die Gewähr der Unparteilichkeit bietet, abzulehnen oder von der Ausübung seines Amtes auszuschließen (vgl. BVerfGE 21, 139 ; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Februar 2006 - 2 BvR 836/04 -, StraFo 2006, S. 232; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 2. Juni 2005 - 2 BvR 625/01, 2 BvR 638/01 -, NJW 2005, S. 3410; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Juli 2005 - 2 BvR 497/03 -, NVwZ 2005, S. 1304).

  • BVerfG, 24.02.2006 - 2 BvR 836/04

    Recht auf den gesetzlichen Richter (Gewährleistung des unbefangenen Richters;

    Auszug aus BVerfG, 27.12.2006 - 2 BvR 958/06
    Die maßgebliche verfassungsrechtliche Frage, ob es von der Verfassung geboten ist, zu gewährleisten, dass der Rechtsuchende nicht vor einem Richter steht, der die gebotene Distanz und Neutralität vermissen lässt, hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (vgl. BVerfGE 21, 139 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 2. Juni 2005 - 2 BvR 625/01, 2 BvR 638/01 -, NJW 2005, S. 3410; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Juli 2005 - 2 BvR 497/03 -, NVwZ 2005, S. 1304; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Februar 2006 - 2 BvR 836/04 -, StraFo 2006, S. 232).

    Die materiellen Anforderungen der Verfassungsgarantie verpflichten den Gesetzgeber dazu, Regelungen vorzusehen, die es ermöglichen, einen Richter, der im Einzelfall nicht die Gewähr der Unparteilichkeit bietet, abzulehnen oder von der Ausübung seines Amtes auszuschließen (vgl. BVerfGE 21, 139 ; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Februar 2006 - 2 BvR 836/04 -, StraFo 2006, S. 232; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 2. Juni 2005 - 2 BvR 625/01, 2 BvR 638/01 -, NJW 2005, S. 3410; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Juli 2005 - 2 BvR 497/03 -, NVwZ 2005, S. 1304).

  • BVerfG, 05.07.2005 - 2 BvR 497/03

    Grundrecht auf Gewährung effektiven Rechtsschutzes (nur teilweise Entscheidung

    Auszug aus BVerfG, 27.12.2006 - 2 BvR 958/06
    Die maßgebliche verfassungsrechtliche Frage, ob es von der Verfassung geboten ist, zu gewährleisten, dass der Rechtsuchende nicht vor einem Richter steht, der die gebotene Distanz und Neutralität vermissen lässt, hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (vgl. BVerfGE 21, 139 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 2. Juni 2005 - 2 BvR 625/01, 2 BvR 638/01 -, NJW 2005, S. 3410; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Juli 2005 - 2 BvR 497/03 -, NVwZ 2005, S. 1304; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Februar 2006 - 2 BvR 836/04 -, StraFo 2006, S. 232).

    Die materiellen Anforderungen der Verfassungsgarantie verpflichten den Gesetzgeber dazu, Regelungen vorzusehen, die es ermöglichen, einen Richter, der im Einzelfall nicht die Gewähr der Unparteilichkeit bietet, abzulehnen oder von der Ausübung seines Amtes auszuschließen (vgl. BVerfGE 21, 139 ; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Februar 2006 - 2 BvR 836/04 -, StraFo 2006, S. 232; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 2. Juni 2005 - 2 BvR 625/01, 2 BvR 638/01 -, NJW 2005, S. 3410; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Juli 2005 - 2 BvR 497/03 -, NVwZ 2005, S. 1304).

  • BGH, 18.12.1990 - 4 StR 532/90

    Zulässigkeit eines Anerkenntnisurteils im Adhäsionsverfahren

    Auszug aus BVerfG, 27.12.2006 - 2 BvR 958/06
    Allerdings bezieht sich der Gesetzgeber damit wohl auf das Ablehnungsrecht des Angeklagten (vgl. Protokoll der 75. Sitzung des Deutschen Bundestags am 13. November 2003, S. 6463 D - 6464 A m.d.H. auf BGHSt 37, S. 263 ).
  • BVerfG, 08.06.1993 - 1 BvR 878/90

    Rechtliches Gehör im Zusammenhang mit der Selbstablehnung eines Richters

    Auszug aus BVerfG, 27.12.2006 - 2 BvR 958/06
    Die Verfassungsnorm garantiert, dass der Rechtsuchende im Einzelfall vor einem Richter steht, der unabhängig und unparteilich ist und der die Gewähr für Neutralität und Distanz gegenüber den Verfahrensbeteiligten bietet (vgl. BVerfGE 10, 200 ; 21, 139 ; 30, 149 ; 40, 268 ; 82, 286 ; 89, 28 ).
  • BVerfG, 25.06.1968 - 2 BvR 599/67

    Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses bereits begonnener Weiterversicherung bei

    Auszug aus BVerfG, 27.12.2006 - 2 BvR 958/06
    Er kann nicht darauf verwiesen werden, zunächst das Verfahren vor einem Richter fortzusetzen, dessen Zuständigkeit möglicherweise auf verfassungswidrigen Entscheidungen über Ablehnungsgesuche beruht (vgl. BVerfGE 24, 56 ).
  • BVerfG, 28.10.1975 - 2 BvR 258/75

    Vorbefaßter Richter

    Auszug aus BVerfG, 27.12.2006 - 2 BvR 958/06
    Die Verfassungsnorm garantiert, dass der Rechtsuchende im Einzelfall vor einem Richter steht, der unabhängig und unparteilich ist und der die Gewähr für Neutralität und Distanz gegenüber den Verfahrensbeteiligten bietet (vgl. BVerfGE 10, 200 ; 21, 139 ; 30, 149 ; 40, 268 ; 82, 286 ; 89, 28 ).
  • BVerfG, 26.01.1971 - 2 BvR 443/69

    Begriff des "mitwirkenden" Richters

  • LG Heidelberg, 03.04.2006 - 2 Qs 21/06
  • BVerfG, 09.05.1978 - 2 BvR 952/75

    Mitwirkung ehernamtlicher Richter am BSG bei Enrtscheidungen über

  • BVerfG, 17.11.1959 - 1 BvR 88/56

    Friedensrichter Baden-Württemberg

  • BVerfG, 24.03.1964 - 2 BvR 42/63

    Geschäftsverteilungsplan

  • BGH, 14.04.2011 - 1 StR 458/10

    Gewerbsmäßiger und bandenmäßiger Betrug im Diamantenhandel (Täuschung über zur

    Es bedarf dazu keiner abschließenden Entscheidung, ob im Lichte des Rahmenbeschlusses 2001/220/JI des Rates der Europäischen Union vom 15. März 2001 über die Stellung des Opfers im Strafverfahren (ABl. 2001 L 82 S. 1) und nach der zum 1. September 2004 in Kraft getretenen Neufassung der Vorschriften über das Adhäsionsverfahren durch das Opferrechtsreformgesetz (BGBl. I 2004, S. 1354), mit der der Gesetzgeber die Durchführung des Adhäsionsverfahrens zum Regelfall der Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche erklärt hat (vgl. auch BVerfG NJW 2007, 1670, 1671 mwN), uneingeschränkt daran festzuhalten ist, dass einem Adhäsionsantrag die Eignung zur Erledigung im Strafverfahren fehlt, wenn zur Überprüfung der geltend gemachten Ansprüche komplizierte Rechtsfragen des internationalen Privatrechts zu entscheiden sind (vgl. BGH, Beschluss vom 19. November 2002 - 3 StR 395/03, wistra 2003, 151; OLG Hamburg, wistra 2006, 37; Grau/Blechschmidt/Frick, NStZ 2010, 662; Haller, NJW 2011, 970).
  • BGH, 09.05.2012 - 2 StR 25/12

    Gesetzlicher Richter; Besorgnis der Befangenheit von Richtern des BGH im

    Die Vorschrift ist einfachgesetzlicher Ausdruck der verfassungsrechtlichen Prinzipien des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) und der Unabhängigkeit der Gerichte (Art. 97 Abs. 1 GG), die garantieren, dass der Rechtsuchende im Einzelfall vor einem Richter steht, der unabhängig und unparteilich ist und der die Gewähr für Neutralität und Distanz gegenüber den Verfahrensbeteiligten bietet (vgl. BVerfG 2 BvR 958/06 vom 27. Dezember 2006 = NJW 2007, 1670 mwN; 2 BvR 115/95 vom 19. August 1996 = NJW 1996, 3333).
  • BVerfG, 27.05.2020 - 2 BvR 2054/19

    Willkürliches Absehen von einer Adhäsionsentscheidung (umfassende Missachtung der

    Der Gesetzgeber hat vor diesem Hintergrund die Rechte des Adhäsionsklägers mehrfach gestärkt in dem Bestreben, dem Adhäsionsverfahren in der Rechtswirklichkeit eine größere Bedeutung zu verschaffen und es zum Regelfall der Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche des Opfers zu machen (vgl. BVerfGK 10, 142 ).
  • BGH, 26.09.2023 - 5 StR 164/22

    Beitragsvorenthaltung - und ihre Verjährung

    Das grundrechtsgleiche Recht aus Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG hat einen materiellen Gewährleistungsgehalt, durch den garantiert wird, dass der Rechtssuchende im Einzelfall vor einem Richter steht, der unabhängig und unparteilich ist und der die Gewähr für Neutralität und Distanz gegenüber den Verfahrensbeteiligten bietet (vgl. nur BVerfG, Beschlüsse vom 8. Februar 1967 - 2 BvR 235/64, BVerfGE 21, 139, 145 f.; vom 27. Dezember 2006 - 2 BvR 958/06, NJW 2007, 1670; vom 5. Mai 2021 - 1 BvR 526/19, NJW-RR 2021, 1436).
  • BGH, 09.05.2012 - 2 StR 622/11

    Gesetzlicher Richter; Besorgnis der Befangenheit von Richtern des BGH im

    Die Vorschrift ist einfachgesetzlicher Ausdruck der verfassungsrechtlichen Prinzipien des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) und der Unabhängigkeit der Gerichte (Art. 97 Abs. 1 GG), die garantieren, dass der Rechtsuchende im Einzelfall vor einem Richter steht, der unabhängig und unparteilich ist und der die Gewähr für Neutralität und Distanz gegenüber den Verfahrensbeteiligten bietet (vgl. BVerfG 2 BvR 958/06 vom 27. Dezember 2006 = NJW 2007, 1670 mwN; 2 BvR 115/95 vom 19. August 1996 = NJW 1996, 3333).
  • BGH, 09.05.2012 - 2 StR 620/11

    Gesetzlicher Richter; Besorgnis der Befangenheit von Richtern des BGH im

    Die Vorschrift ist einfachgesetzlicher Ausdruck der verfassungsrechtlichen Prinzipien des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) und der Unabhängigkeit der Gerichte (Art. 97 Abs. 1 GG), die garantieren, dass der Rechtsuchende im Einzelfall vor einem Richter steht, der unabhängig und unparteilich ist und der die Gewähr für Neutralität und Distanz gegenüber den Verfahrensbeteiligten bietet (vgl. BVerfG 2 BvR 958/06 vom 27. Dezember 2006 = NJW 2007, 1670 mwN; 2 BvR 115/95 vom 19. August 1996 = NJW 1996, 3333).
  • BGH, 30.07.2019 - 4 StR 245/19

    Entscheidung über den Adhäsionsantrag im Strafurteil (Zulässigkeit des Antrages;

    aa) Nach dem gesetzgeberischen Konzept der Durchsetzung der aus einer Straftat erwachsenen vermögensrechtlichen Ansprüche des Verletzten gegen den Täter im Strafverfahren (vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 27. Dezember 2006 - 2 BvR 958/06, NJW 2007, 1670, 1671; Haller, NJW 2011, 970) erwächst ein Ausspruch des Strafgerichts über einen Adhäsionsantrag nur insoweit in materielle Rechtskraft, als diesem stattgegeben wird.
  • BPatG, 24.04.2018 - 7 W (pat) 7/17
    Zusätzlich hat die Patentinhaberin auf die Entscheidung BVerfG NJW 2007, 1670 Bezug genommen.

    Auch in der von der Patentinhaberin zitierten Entscheidung BVerfG NJW 2007, 1670, richtet sich das der dortigen Verfassungsbeschwerde zugrunde liegende Ablehnungsgesuch gegen eine konkrete, dort im Adhäsionsverfahren tätig gewordene Richterin.

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der von der Patentinhaberin zitierten Entscheidung BVerfG NJW 2007, 1670.

  • BPatG, 23.04.2018 - 7 W (pat) 7/17
    Zusätzlich hat die Patentinhaberin auf die Entscheidung BVerfG NJW 2007, 1670 Bezug genommen.

    Auch in der von der Patentinhaberin zitierten Entscheidung BVerfG NJW 2007, 1670, richtet sich das der dortigen Verfassungsbeschwerde zugrunde liegende Ablehnungsgesuch gegen eine konkrete, dort im Adhäsionsverfahren tätig gewordene Richterin.

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der von der Patentinhaberin zitierten Entscheidung BVerfG NJW 2007, 1670.

  • BPatG, 20.04.2018 - 7 W (pat) 8/17
    Zusätzlich hat die Patentinhaberin auf die Entscheidung BVerfG NJW 2007, 1670 Bezug genommen.

    Auch in der von der Patentinhaberin zitierten Entscheidung BVerfG NJW 2007, 1670, richtet sich das der dortigen Verfassungsbeschwerde zugrunde liegende Ablehnungsgesuch gegen eine konkrete, dort im Adhäsionsverfahren tätig gewordene Richterin.

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der von der Patentinhaberin zitierten Entscheidung BVerfG NJW 2007, 1670.

  • OLG Jena, 15.08.2016 - 1 Ws 305/16

    Strafvollstreckungssache: Unterbliebene Anzeige der Mitwirkung zweier miteinander

  • VerfGH Bayern, 19.08.2010 - 41-VI-09

    Verfassungsrechtlich unhaltbare Anwendung des § 291 ZPO

  • BGH, 20.06.2012 - 2 StR 61/12

    Gesetzlicher Richter; Besorgnis der Befangenheit von Richtern des BGH im

  • BGH, 20.06.2012 - 2 StR 166/12

    Hinderung an der Mitwirkung über Ablehnungsgesuche im Zusammenhang mit dem

  • OLG Celle, 22.02.2007 - 1 Ws 74/07

    Geeignetheit von Anträgen zur Erledigung im Adhäsionsverfahren; Beachtung des

  • BVerfG, 05.07.2019 - 2 BvR 818/19

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die formal fehlerhafte Abweisung eines

  • OLG Hamburg, 04.07.2008 - 3 Vollz (Ws) 45/08

    Sofortige Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Ablehnungsgesuches in

  • LG Bad Kreuznach, 07.04.2020 - 2 KLs 1042 Js 890/19

    Ablehnung, Besorgnis der Befangenheit, falsche Rechtsanwendung

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