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   BVerfG, 27.12.2022 - 1 BvR 1943/22   

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BVerfG, 27.12.2022 - 1 BvR 1943/22 (https://dejure.org/2022,41190)
BVerfG, Entscheidung vom 27.12.2022 - 1 BvR 1943/22 (https://dejure.org/2022,41190)
BVerfG, Entscheidung vom 27. Dezember 2022 - 1 BvR 1943/22 (https://dejure.org/2022,41190)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde betreffend rund zweijährigen Ausschluss des Umgangs zwischen Eltern und Kind

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 6 Abs 2 S 1 GG, Art 6 Abs 3 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG, § 1666 Abs 1 BGB
    Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde bzgl eines zweijährigen Umgangsausschlusses - Begründung der Verfassungsbeschwerde unzureichend - zudem trotz strengen verfassungsrechtlichen Prüfungsmaßstabs keine Verletzung des Elternrechts erkennbar

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde bzgl eines zweijährigen Umgangsausschlusses - Begründung der Verfassungsbeschwerde unzureichend - zudem trotz strengen verfassungsrechtlichen Prüfungsmaßstabs keine Verletzung des Elternrechts erkennbar

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde bzgl eines zweijährigen Umgangsausschlusses; Begründung der Verfassungsbeschwerde unzureichend; zudem trotz strengen verfassungsrechtlichen Prüfungsmaßstabs keine Verletzung des Elternrechts erkennbar

  • rechtsportal.de

    Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde bzgl eines zweijährigen Umgangsausschlusses; Begründung der Verfassungsbeschwerde unzureichend; zudem trotz strengen verfassungsrechtlichen Prüfungsmaßstabs keine Verletzung des Elternrechts erkennbar

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde bzgl eines zweijährigen Umgangsausschlusses - Begründung der Verfassungsbeschwerde unzureichend - zudem trotz strengen verfassungsrechtlichen Prüfungsmaßstabs keine Verletzung des Elternrechts erkennbar

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zweijähriger Ausschluss des Umgangs zwischen Eltern und Kind

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Urteilsverfassungsbeschwerde - und die vorzulegenden Unterlagen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2023, 977
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (21)

  • BVerfG, 29.11.2012 - 1 BvR 335/12

    Ausschluss des Umgangs zwischen Eltern und in Pflegefamilie untergebrachtem Kind

    Auszug aus BVerfG, 27.12.2022 - 1 BvR 1943/22
    Denn in der Regel entspricht es dem Kindeswohl, die familiären Beziehungen aufrechtzuerhalten und das Kind nicht vollständig von seinen Wurzeln zu trennen (vgl. BVerfGK 4, 339 ; 17, 407 ; 20, 135 ).

    Dieser eingeschränkte Prüfungsmaßstab gilt im Grundsatz auch für einen Umgangsausschluss, jedenfalls wenn es um den Ausgleich der Rechte zwischen den Eltern geht (vgl. BVerfGK 20, 135 ), das Kind also bei einem Elternteil lebt und der Umgang mit dem anderen Elternteil ausgeschlossen wird.

    bb) Steht dagegen eine langfristige Trennung des Kindes von beiden Eltern im Raum - wie bei einem Umgangsausschluss der Eltern im Verhältnis zu ihrem fremduntergebrachten Kind -, ist der fachgerichtlich angeordnete Umgangsausschluss an dem strengeren Prüfungsmaßstab des Art. 6 Abs. 3 GG zu messen (vgl. BVerfGK 20, 135 ).

  • BVerfG, 16.09.2022 - 1 BvR 1807/20

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde von Eltern gegen Sorgerechtsentziehung wegen des

    Auszug aus BVerfG, 27.12.2022 - 1 BvR 1943/22
    Die Entscheidung ist durch den vollumfänglichen und auf eigenen Feststellungen beruhenden Beschluss des Oberlandesgerichts vom 6. September 2022 prozessual überholt (vgl. BVerfGK 10, 134 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 16. September 2022 - 1 BvR 1807/20 -, Rn. 35).

    Die verfassungsgerichtliche Kontrolle erstreckt sich in diesen Fällen ausnahmsweise auch auf deutliche Fehler bei der Feststellung und Würdigung des Sachverhalts (vgl. BVerfGE 136, 382 ; BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Ersten Senats vom 5. September 2022 - 1 BvR 65/22 -, Rn. 23, und vom 16. September 2022 - 1 BvR 1807/20 -, Rn. 46; stRspr).

  • BVerfG, 24.06.2014 - 1 BvR 2926/13

    Großeltern müssen bei der Auswahl eines Vormunds in Betracht gezogen werden

    Auszug aus BVerfG, 27.12.2022 - 1 BvR 1943/22
    Die verfassungsgerichtliche Kontrolle erstreckt sich in diesen Fällen ausnahmsweise auch auf deutliche Fehler bei der Feststellung und Würdigung des Sachverhalts (vgl. BVerfGE 136, 382 ; BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Ersten Senats vom 5. September 2022 - 1 BvR 65/22 -, Rn. 23, und vom 16. September 2022 - 1 BvR 1807/20 -, Rn. 46; stRspr).
  • BVerfG, 30.08.2014 - 1 BvR 1409/14

    Zur Berücksichtigung naher Verwandter, insb der Großeltern, bei Auswahl eines

    Auszug aus BVerfG, 27.12.2022 - 1 BvR 1943/22
    Wenn das Gericht aber von der Beiziehung eines Sachverständigen absieht, muss es anderweit über eine möglichst zuverlässige Entscheidungsgrundlage verfügen (vgl. BVerfGK 9, 274 ; BVerfG, Beschlüsse der 1. Kammer des Ersten Senats vom 30. August 2014 - 1 BvR 1409/14 -, Rn. 15, und vom 14. April 2021 - 1 BvR 1839/20 -, Rn. 20).
  • BVerfG, 12.11.2008 - 1 BvR 2456/06

    Verfassungsbeschwerden gegen die atomrechtliche Genehmigung zur Aufbewahrung von

    Auszug aus BVerfG, 27.12.2022 - 1 BvR 1943/22
    Dazu kann je nach Angriffsgegenstand auch die Vorlage von vorangegangenen Gerichtsentscheidungen oder Sachverständigengutachten gehören (vgl. BVerfGK 14, 402 ).
  • BVerfG, 25.05.2022 - 1 BvR 326/22

    Mangels hinreichender Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde eines

    Auszug aus BVerfG, 27.12.2022 - 1 BvR 1943/22
    Es gelten dann Anforderungen, die denjenigen für einen Entzug der elterlichen Sorge gegenüber beiden Elternteilen entsprechen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 25. Mai 2022 - 1 BvR 326/22 -, Rn. 13).
  • BVerfG, 27.12.2006 - 2 BvR 1895/05

    Keine Strafe ohne Schuld; Kindesentziehung (Dauerdelikt; Zäsurwirkung einer

    Auszug aus BVerfG, 27.12.2022 - 1 BvR 1943/22
    Die Entscheidung ist durch den vollumfänglichen und auf eigenen Feststellungen beruhenden Beschluss des Oberlandesgerichts vom 6. September 2022 prozessual überholt (vgl. BVerfGK 10, 134 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 16. September 2022 - 1 BvR 1807/20 -, Rn. 35).
  • BVerfG, 28.12.2004 - 1 BvR 2790/04

    Vater erhält vorläufig Umgangsrecht

    Auszug aus BVerfG, 27.12.2022 - 1 BvR 1943/22
    Denn in der Regel entspricht es dem Kindeswohl, die familiären Beziehungen aufrechtzuerhalten und das Kind nicht vollständig von seinen Wurzeln zu trennen (vgl. BVerfGK 4, 339 ; 17, 407 ; 20, 135 ).
  • BVerfG, 15.06.1971 - 1 BvR 192/70

    Sorgerechtsregelung

    Auszug aus BVerfG, 27.12.2022 - 1 BvR 1943/22
    Das Umgangsrecht ermöglicht dem umgangsberechtigten Elternteil, sich von dem körperlichen und geistigen Befinden des Kindes und seiner Entwicklung durch Augenschein und gegenseitige Absprache fortlaufend zu überzeugen, die verwandtschaftlichen Beziehungen zu ihm aufrechtzuerhalten und einer Entfremdung vorzubeugen, sowie dem Liebesbedürfnis beider Teile Rechnung zu tragen (vgl. BVerfGE 31, 194 ; 64, 180 ; stRspr).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 27.12.2022 - 1 BvR 1943/22
    Der verfassungsgerichtlichen Prüfung unterliegt jedoch, ob fachgerichtliche Entscheidungen auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung und Tragweite eines Grundrechts beruhen (vgl. BVerfGE 18, 85 ).
  • BVerfG, 11.05.1976 - 1 BvR 163/72

    Herabsetzende Werturteile

  • BVerfG, 31.05.1983 - 1 BvL 11/80

    Verfassungsmäßigkeit des § 1634 BGB

  • BVerfG, 12.10.2011 - 2 BvR 633/11

    Verfassungsbeschwerde eines im Maßregelvollzug Untergebrachten gegen medizinische

  • BVerfG, 14.07.2010 - 1 BvR 3189/09

    Verletzung des Elternrechts eines Vaters durch nur eingeschränkte Zulassung des

  • BVerfG, 05.11.1980 - 1 BvR 349/80

    Verfassungsmäßigkeit der Verpflichtung zur Anhörung des Kindes bei der

  • BVerfG, 26.09.2006 - 1 BvR 1827/06

    Verletzung des Elternrechts durch Umgangsregelung ohne Ermöglichung von

  • BVerfG, 14.04.2021 - 1 BvR 1839/20

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Sorgerechtsentscheidung unter Abweichung

  • BVerfG, 07.02.2022 - 1 BvR 1655/21

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Sorgerechtsentzug nach nur telefonischer

  • BVerfG, 12.10.1988 - 1 BvR 818/88

    Sorgerechtsprozeß

  • BVerfG, 05.09.2022 - 1 BvR 65/22

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Sorgerechtsentscheidung wegen

  • BVerfG, 12.04.2005 - 2 BvR 581/01

    Global Positioning System

  • BVerfG, 17.11.2023 - 1 BvR 1037/23

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde eines Vaters betreffend unter anderem den

    Auch wenn die Einholung eines Sachverständigengutachtens selbst bei gewichtig in das Elternrecht eingreifenden Sorgerechtsentscheidungen nicht durchgängig von Verfassungs wegen geboten ist (vgl. BVerfGE 55, 171 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 27. Dezember 2022 - 1 BvR 1943/22 -, Rn. 17), könnte zur Erlangung einer hinreichend tragfähigen Entscheidungsgrundlage die Einholung eines weiteren psychologischen sowie ergänzend eines (jugend)psychiatrischen Sachverständigengutachtens (siehe bereits Rn. 51) hilfreich sein.
  • BVerfG, 19.04.2023 - 1 BvR 2357/22

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde betreffend weitreichende und mehrjährige

    Ohne Kenntnis dieser Unterlagen kann aber nicht überprüft werden, ob das Oberlandesgericht den hier maßgeblichen strengen verfassungs- und konventionsrechtlichen Anforderungen an eine so weitgehende und lang andauernde Beschränkung des Umgangsrechts mit seinem fremduntergebrachten Sohn (vgl. dazu BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 27. Dezember 2022 - 1 BvR 1943/22 -, Rn. 15 ff. m.w.N.) entsprochen hat.

    Ob das Oberlandesgericht sich auch über diese Erkenntnisquellen die gebotene möglichst zuverlässige Entscheidungsgrundlage (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 27. Dezember 2022 - 1 BvR 1943/22 -, Rn. 17 m.w.N.) verschafft hat, kann lediglich bei Vorlage der Unterlagen überprüft werden.

  • BVerfG, 03.04.2023 - 1 BvR 2353/22

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines Vaters dreier Kinder betreffend

    Der angeordnete längerfristige Umgangsausschluss hält trotz des bereits seit Ende März 2019 fehlenden Kontakts des Beschwerdeführers zu seinen Kindern den verfassungsrechtlichen Anforderungen (zu diesen BVerfG, Beschlüsse der 1. Kammer des Ersten Senats vom 16. Juni 2021 - 1 BvR 709/21 -, Rn. 9 f. und vom 25. Mai 2022 - 1 BvR 326/22 -, Rn. 13; Beschlüsse der 3. Kammer des Ersten Senats vom 27. Dezember 2022 - 1 BvR 1943/22 -, Rn. 13 ff. und vom 20. Januar 2023 - 1 BvR 2345/22 -, Rn. 10 jeweils m.w.N.) auch unter Berücksichtigung der aus Art. 8 Abs. 1 EMRK folgenden Gewährleistungen (vgl. dazu EGMR, H. v. Deutschland, Entscheidung vom 17. Mai 2011, Nr. 9732/10, §§ 27 ff.) noch stand.
  • OLG Frankfurt, 27.02.2023 - 1 UF 196/22

    Einschränkung des elterlichen Umgangsrechts mit Kind in Pflegefamilie

    Schließlich ist die Wertung des Art. 6 Abs. 3 GG einzubeziehen, da ein Umgangsausschluss eine Verfestigung der bereits bestehenden Trennung bedingt oder zumindest zu einer Erschwerung der Rückkehr beiträgt (BVerfG ZKJ 2013, 120; BVerfG Beschluss vom 27.12.2022, Az. 1 BvR 1943/22).
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