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   BVerfG, 28.01.1993 - 2 BvR 1803/92   

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https://dejure.org/1993,1517
BVerfG, 28.01.1993 - 2 BvR 1803/92 (https://dejure.org/1993,1517)
BVerfG, Entscheidung vom 28.01.1993 - 2 BvR 1803/92 (https://dejure.org/1993,1517)
BVerfG, Entscheidung vom 28. Januar 1993 - 2 BvR 1803/92 (https://dejure.org/1993,1517)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 16 Abs. 2 S. 2
    Asylerhebliche Zielgerichtetheit staatlicher Maßnahmen und ihre für eine Asylgewährung erforderlichen Intensität

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (113)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

    Auszug aus BVerfG, 28.01.1993 - 2 BvR 1803/92
    Politische Verfolgung ist bereits zu bejahen, wenn Maßnahmen gegen Personen ergriffen werden, die einer nach asylerheblichen Merkmalen bestimmten Gruppierung zugerechnet werden (BVerfGE 80, 315 [340]), oder wenn dies im Blick auf diese asylrelevanten Merkmale geschieht (BVerfGE 81, 142 [151]).

    Schließlich ist es regelmäßig nicht asylbegründend, wenn die staatliche Strafverfolgung der Terrorismusbekämpfung dient (vgl. BVerfGE 80, 315 [336 ff.]; 81, 142 [149 ff.]).

    Sollte es der Auffassung gewesen sein, der Verhaftung des Bruders im Zusammenhang mit der Verschwörung zur Ermordung des Innenministers fehle die Asylrelevanz, weil sie der Abwehr terroristischer Aktivitäten gedient habe, so stände dies mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht ohne weiteres in Einklang (vgl. BVerfGE 80, 315 [339]).

    Auf die subjektiven Gründe oder die Motivation, die den ägyptischen Staat bei seinen Maßnahmen gegen islamisch-fundamentalistische Gruppierungen leiten, kommt es dabei übrigens nicht an; ob eine spezifisch asylrelevante Zielrichtung staatlicher Maßnahmen vorliegt, die Verfolgung mithin "wegen" eines Asylmerkmals erfolgt, ist anhand ihres inhaltlichen Charakters nach der erkennbaren Gerichtetheit der Maßnahme selbst zu beurteilen (BVerfGE 76, 143 [157, 166 f.]; 80, 315 [335]).

    Es muß der humanitären Intention entnommen werden, die das Asylrecht trägt, demjenigen Aufnahme und Schutz zu gewähren, der sich in einer für ihn ausweglosen Lage befindet (vgl. BVerfGE 54, 341 [357]; 80, 315 [335]).

  • BVerfG, 20.12.1989 - 2 BvR 958/86

    Asylerheblichkeit von Folter - Grenzen des Asylrechts bei terroristischen

    Auszug aus BVerfG, 28.01.1993 - 2 BvR 1803/92
    Politische Verfolgung ist bereits zu bejahen, wenn Maßnahmen gegen Personen ergriffen werden, die einer nach asylerheblichen Merkmalen bestimmten Gruppierung zugerechnet werden (BVerfGE 80, 315 [340]), oder wenn dies im Blick auf diese asylrelevanten Merkmale geschieht (BVerfGE 81, 142 [151]).

    Schließlich ist es regelmäßig nicht asylbegründend, wenn die staatliche Strafverfolgung der Terrorismusbekämpfung dient (vgl. BVerfGE 80, 315 [336 ff.]; 81, 142 [149 ff.]).

    Da keine Umstände ersichtlich sind, die einen Rückschluß darauf zuließen, daß eine erneute, verfassungsgemäße Rechtsanwendung mit Sicherheit wiederum zum Nachteil der Beschwerdeführerin ausfallen müßte (vgl. BVerfGE 35, 324 [344]; 81, 142 [155]), ist das angegriffene Urteil aufzuheben; die Sache ist an das Verwaltungsgericht zurückzuverweisen (§ 95 Abs. 2 BVerfGG ).

  • BVerfG, 01.07.1987 - 2 BvR 478/86

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft

    Auszug aus BVerfG, 28.01.1993 - 2 BvR 1803/92
    Auf der Grundlage dieses Sachverhalts wird die rechtliche Würdigung des Verwaltungsgerichts Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG nicht gerecht (vgl. BVerfGE 76, 143 [162]).

    Auf die subjektiven Gründe oder die Motivation, die den ägyptischen Staat bei seinen Maßnahmen gegen islamisch-fundamentalistische Gruppierungen leiten, kommt es dabei übrigens nicht an; ob eine spezifisch asylrelevante Zielrichtung staatlicher Maßnahmen vorliegt, die Verfolgung mithin "wegen" eines Asylmerkmals erfolgt, ist anhand ihres inhaltlichen Charakters nach der erkennbaren Gerichtetheit der Maßnahme selbst zu beurteilen (BVerfGE 76, 143 [157, 166 f.]; 80, 315 [335]).

  • BVerfG, 23.01.1991 - 2 BvR 902/85

    Jeziden

    Auszug aus BVerfG, 28.01.1993 - 2 BvR 1803/92
    Es ist auch nicht ersichtlich, daß die Beschwerdeführerin durch die Verneinung der Voraussetzungen einer Berufungszulassung (§ 32 AsylVfG a.F.) in ihrem Asylgrundrecht verletzt sein könnte (vgl. auch BVerfGE 83, 216 [227]).

    Konnte nach allem mit der vom Verwaltungsgericht gegebenen Begründung eine asylrechtlich erhebliche Verfolgung der Beschwerdeführerin vor ihrer Ausreise aus Ägypten im Jahre 1984 nicht verneint werden, hätte ein Asylanspruch nur versagt werden dürfen, wenn die Beschwerdeführerin nunmehr bei einer Rückkehr in ihr Heimatland dort vor politischer Verfolgung hinreichend sicher wäre (vgl. BVerfGE 83, 216 [238] m.w.N.).

  • BVerfG, 03.09.1957 - 2 BvR 7/57

    Sendezeit I

    Auszug aus BVerfG, 28.01.1993 - 2 BvR 1803/92
    Der Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung hat sich durch die Entscheidung in der Hauptsache erledigt (vgl. BVerfGE 7, 99 [109]).
  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus BVerfG, 28.01.1993 - 2 BvR 1803/92
    Damit wird der Antrag auf Bewilligung von Prozeßkostenhilfe und auf Beiordnung eines Rechtsanwaltes gegenstandslos (vgl. BVerfGE 81, 347 [362]).
  • BVerfG, 03.07.1973 - 1 BvR 368/65

    Verfassungswidrigkeit der steuerlichen ungleichbehandlung von Kapitalforderungen

    Auszug aus BVerfG, 28.01.1993 - 2 BvR 1803/92
    Da keine Umstände ersichtlich sind, die einen Rückschluß darauf zuließen, daß eine erneute, verfassungsgemäße Rechtsanwendung mit Sicherheit wiederum zum Nachteil der Beschwerdeführerin ausfallen müßte (vgl. BVerfGE 35, 324 [344]; 81, 142 [155]), ist das angegriffene Urteil aufzuheben; die Sache ist an das Verwaltungsgericht zurückzuverweisen (§ 95 Abs. 2 BVerfGG ).
  • BVerfG, 08.01.1959 - 1 BvR 296/57

    Fristbeginn zur Erhebung der Verfassungsbeschwerde bei gerichtlichen

    Auszug aus BVerfG, 28.01.1993 - 2 BvR 1803/92
    Hingegen ist der Verfassungsbeschwerde, soweit sie gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts gerichtet ist, eine dem Begründungs- und Substantiierungsgebot des § 92 BVerfGG (vgl. BVerfGE 9, 109 [115]; st. Rspr.) genügende Auseinandersetzung mit der angegriffenen Entscheidung zu entnehmen.
  • BVerfG, 28.02.1992 - 2 BvR 1608/90

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Versagung von Asyl

    Auszug aus BVerfG, 28.01.1993 - 2 BvR 1803/92
    Im Sinne der vorgenannten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts kann politische Verfolgung auch dann vorliegen, wenn staatliche Maßnahmen gegen - an sich unpolitische - Personen ergriffen werden, weil sie dem persönlichen Umfeld einer anderen Person zugerechnet werden, die ihrerseits Objekt politischer Verfolgung ist (vgl. hierzu auch Beschluß der 1. Kammer vom 28. Februar 1992 - 2 BvR 1608/90 InfAuslR 1992, 215 ).
  • BVerfG, 17.04.1991 - 2 BvR 1686/90

    Begriff der politischen Verfolgung - Erlittene oder drohende mit

    Auszug aus BVerfG, 28.01.1993 - 2 BvR 1803/92
    Deswegen dürfen bei einem vom Verfolger gehegten Verdacht der Trägerschaft von asylerheblichen Merkmalen die zur weiteren Aufklärung dieses Verdachts eingesetzten Mittel nicht als asylrechtlich unbeachtlich qualifiziert werden (Beschluß der 1. Kammer vom 17. April 1991 - 2 BvR 1686/90 - InfAuslR 1992, 66 [69]; st. Rspr.).
  • BVerfG, 02.07.1980 - 1 BvR 147/80

    Wirtschaftsasyl

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