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   BVerfG, 28.02.2005 - 1 BvR 155/05   

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https://dejure.org/2005,2852
BVerfG, 28.02.2005 - 1 BvR 155/05 (https://dejure.org/2005,2852)
BVerfG, Entscheidung vom 28.02.2005 - 1 BvR 155/05 (https://dejure.org/2005,2852)
BVerfG, Entscheidung vom 28. Februar 2005 - 1 BvR 155/05 (https://dejure.org/2005,2852)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Nichtannahme einer mangels Rechtswegerschöpfung unzulässigen Verfassungsbeschwerde - keine Gleichstellung einer nicht eingetragenen Lebenspartnerschaft mit einer "hinkenden Ehe"

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Bei nicht eingetragener Lebenspartnerschaft keine Witwerrente

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde betreffend der Geltendmachung eines Anspruchs auf eine Witwerrente durch den Partner einer gleichgeschlechtlichen, aber nicht eingetragenen Lebensgemeinschaft; Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde hinsichtlich ordnungsgemäßer Erschöpfung des ...

  • Judicialis

    GG Art. 20

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    LPartG; GG Art. 3 Abs. 1; BVerfGG § 90 Abs. 2 S. 1
    Erschöpfung des Rechtswegs; Ansprüche auf Hinterbliebenenrente aus einer nicht eingetragenen Lebenspartnerschaft

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Nicht eingetragener Lebenspartner benachteiligt? - Wer seine Lebenspartnerschaft nicht eintragen lässt, bekommt als Hinterbliebener keine Rente

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 5, 129
  • NJW 2005, 1709
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 30.11.1982 - 1 BvR 818/81

    Verfassungskonforme Auslegung des § 1264 RVO

    Auszug aus BVerfG, 28.02.2005 - 1 BvR 155/05
    Er müsse daher entsprechend der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur "hinkenden Ehe" (Verweis auf BVerfGE 62, 323) wie ein eingetragener Lebenspartner behandelt werden.

    Im Falle einer so bezeichneten Ehe liegt zumindest eine nach dem Recht des Heimatlandes eines der Verlobten wirksame und damit auch nachweisbare Eheschließung vor, auch wenn die Ehe nach deutschem Recht nicht rechtsgültig geschlossen wurde (vgl. BVerfGE 62, 323 ).

  • BVerfG, 18.02.1998 - 1 BvR 1318/86

    Hinterbliebenenrenten

    Auszug aus BVerfG, 28.02.2005 - 1 BvR 155/05
    Dies ist jedoch durch die Unterhaltsersatzfunktion der Hinterbliebenenrente (vgl. hierzu BVerfGE 97, 271 m.w.N.) gerechtfertigt.
  • BVerfG, 30.07.2003 - 1 BvR 1587/99

    Keine Gewährung von Witwenversorgung nach dem OEG im Falle einer kinderlosen

    Auszug aus BVerfG, 28.02.2005 - 1 BvR 155/05
    Im Unterschied zu einem Ehegatten und dem Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft konnte der Beschwerdeführer nicht auf den Fortbestand der Unterhaltsgewährung vertrauen, da ein darauf gerichteter Rechtsanspruch zu Lebzeiten des Partners nicht bestand (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 30. Juli 2003 - 1 BvR 1587/99, DVBl 2004, S. 36 f. zum Ausschluss der Hinterbliebenenversorgung bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften im Opferentschädigungsrecht).
  • BSG, 16.12.2004 - B 4 RA 181/04 B
    Auszug aus BVerfG, 28.02.2005 - 1 BvR 155/05
    gegen a) den Beschluss des Bundessozialgerichts vom 16. Dezember 2004 - B 4 RA 181/04 B -,.
  • BVerfG, 17.07.2002 - 1 BvF 1/01

    Lebenspartnerschaftsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 28.02.2005 - 1 BvR 155/05
    Das Bundesverfassungsgericht stützt zudem seine Entscheidung auf den Schutz der Ehe in Art. 6 Abs. 1 GG, der einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft, auch einer eingetragenen, nicht zugute kommt (vgl. BVerfGE 105, 313 ).
  • BVerfG, 11.06.1991 - 1 BvR 772/90

    Republikaner

    Auszug aus BVerfG, 28.02.2005 - 1 BvR 155/05
    Der Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde (§ 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG) gebietet, dass der Beschwerdeführer im Ausgangsverfahren alle prozessualen Möglichkeiten ausschöpft, um eine Korrektur der geltend gemachten Verfassungsverletzung zu erwirken (vgl. BVerfGE 84, 203 ; stRspr).
  • BVerfG, 26.03.1963 - 1 BvR 451/62

    Mangelnde Rechtswegerschöpfung - Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 28.02.2005 - 1 BvR 155/05
    Wird die Revision durch das Berufungsgericht nicht zugelassen, muss der Beschwerdeführer nicht nur regelmäßig Nichtzulassungsbeschwerde erheben (vgl. BVerfGE 16, 1 ), sondern diese auch ausreichend begründen (vgl. BVerfGE 83, 216 ).
  • BVerfG, 23.01.1991 - 2 BvR 902/85

    Jeziden

    Auszug aus BVerfG, 28.02.2005 - 1 BvR 155/05
    Wird die Revision durch das Berufungsgericht nicht zugelassen, muss der Beschwerdeführer nicht nur regelmäßig Nichtzulassungsbeschwerde erheben (vgl. BVerfGE 16, 1 ), sondern diese auch ausreichend begründen (vgl. BVerfGE 83, 216 ).
  • BGH, 25.11.2010 - VII ZB 5/08

    Forderungspfändung: Pfändungsschutz für Ansprüche aus einer privaten

    Ihre Erstreckung auf die Lebensgefährten im Wege der Analogie lehnt die Rechtsprechung mangels planwidriger Regelungslücke zu Recht ab (BSG, BSGE 53, 137, 138; NJW 1995, 3270, 3271; vgl. auch BVerfG, NJW 2003, 3691; NJW 2005, 1709).
  • BVerwG, 02.06.2008 - 6 B 17.08

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Gewährung einer Witwenrente; Wirksamkeit einer

    10 (3) Die zur sog. "hinkenden Ehe" aufgeworfene Problematik ist in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bereits dahingehend gelöst worden, dass "zumindest eine nach dem Recht des Heimatlandes eines der Verlobten wirksame und damit auch nachweisbare Eheschließung" vorliegen muss (BVerfG, Beschluss vom 30. November 1982 1 BvR 818/81 BVerfGE 62, 323 ; Kammerbeschluss vom 28. Februar 2005 1 BvR 155/05 NJW 2005, 1709).
  • VG Münster, 24.05.2016 - 4 L 421/16

    Berücksichtigung einer Ehe nach islamischem Recht bei Befristung eines Einreise-

    Auch Anhaltspunkte für eine dem Schutz des Art. 6 Abs. 1 GG unterstehende sog. hinkende Ehe, bei der zumindest eine nach dem Recht des Heimatlands eines der Verlobten wirksame und damit auch nachweisbare Eheschließung vorliegt, auch wenn die Ehe nach deutschem Recht nicht rechtsgültig geschlossen wurde, BVerfG, Beschluss vom 28. Februar 2005 - 1 BvR 155/05 -, NJW 2005, 1709; Beschluss vom 30. November 1982 - 1 BvR 818/81 -, NJW 1983, 511 (511), sind weder vorgetragen noch sonst ersichtlich.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.04.2010 - L 1 R 91/10
    Im Übrigen hat auch der Hinterbliebene einer gleichgeschlechtlichen, nicht eingetragenen Lebenspartnerschaft keinen Anspruch nach § 46 SGB VI (BVerfGE, Beschluss vom 28. Februar 2005 -1 BvR 155/05 =NJW 2005, 1709).
  • VG München, 30.10.2008 - M 12 K 08.1484

    Witwergeld; Hinterbliebenenversorgung eines eingetragenen Lebenspartners

    Die Hinterbliebenenversorgung hat eine Unterhaltsersatzfunktion (BVerfG vom 28.2.2005 NJW 2005, 1709; BVerwG vom 25.7.2007 NJW 2008, 246).
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