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   BVerfG, 28.02.2011 - 1 BvR 440/11   

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https://dejure.org/2011,9732
BVerfG, 28.02.2011 - 1 BvR 440/11 (https://dejure.org/2011,9732)
BVerfG, Entscheidung vom 28.02.2011 - 1 BvR 440/11 (https://dejure.org/2011,9732)
BVerfG, Entscheidung vom 28. Februar 2011 - 1 BvR 440/11 (https://dejure.org/2011,9732)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Aussetzung der Erzwingung bzgl der Duldung von Untersuchungen im Rahmen einer Vaterschaftsfeststellung - teilweise Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels hinreichender Substantiierung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 6 Abs 2 S 1 GG, § 28 Abs 1 S 1 Nr 3 AufenthG 2004, §§ 1600 ff BGB, § 1600 Abs 1 Nr 5 BGB, § 1600 Abs 3 BGB
    Erlass einer einstweiligen Anordnung: Aussetzung der Erzwingung bzgl der Duldung von Untersuchungen im Rahmen einer Vaterschaftsfeststellung - teilweise Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels hinreichender Substantiierung

  • Wolters Kluwer

    Einstweiliger Rechtschutz vor dem Bundesverfassungsgericht gegen eine Duldung von Untersuchungen bzgl. des Fehlens einer biologischen Vaterschaft; Rüge einer Verletzung des Elternrechts durch eine Untersuchung des Fehlens einer biologischen Vaterschaft

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    GG Art. 6 Abs. 2 S. 1, StAG § 4 Abs. 1
    Abstammungsgutachten, vorläufiger Rechtsschutz, Vaterschaft, Elternrecht, sozial-familiäre Beziehung, Vaterschaftsanerkennung, gemeinsames Sorgerecht, deutsches Kind, körperlicher Eingriff, Erforderlichkeit, Ermessen

  • anwalt-recht-und-gesetz.de
  • rewis.io

    Erlass einer einstweiligen Anordnung: Aussetzung der Erzwingung bzgl der Duldung von Untersuchungen im Rahmen einer Vaterschaftsfeststellung - teilweise Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels hinreichender Substantiierung

  • rewis.io

    Erlass einer einstweiligen Anordnung: Aussetzung der Erzwingung bzgl der Duldung von Untersuchungen im Rahmen einer Vaterschaftsfeststellung - teilweise Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels hinreichender Substantiierung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einstweiliger Rechtschutz vor dem Bundesverfassungsgericht gegen einer Duldung von Untersuchungen bzgl. des Fehlens einer biologischen Vaterschaft; Rüge einer Verletzung des Elternrechts durch eine Untersuchung des Fehlens einer biologischen Vaterschaft

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2011, 787
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 07.12.1994 - 1 BvR 1416/94

    Erfolglose Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung betreffend die durch

    Auszug aus BVerfG, 28.02.2011 - 1 BvR 440/11
    Bei offenem Ausgang des Hauptsacheverfahrens muss das Bundesverfassungsgericht die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde indes Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 91, 320 ; stRspr).
  • OLG Hamm, 11.01.2011 - 12 UF 149/10
    Auszug aus BVerfG, 28.02.2011 - 1 BvR 440/11
    Die Erzwingung der Duldungspflicht aus dem Zwischenurteil des Amtsgerichts Essen vom 25. Juni 2010 - 104 F 171/08 -, bestätigt durch den Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm vom 11. Januar 2011 - 12 UF 149/10 -, wird einstweilen für die Dauer des Verfassungsbeschwerdeverfahrens, längstens für die Dauer von sechs Monaten, ausgesetzt.
  • BVerfG, 24.08.1992 - 2 BvE 1/92

    Einstweilige Anordnung - Berlin-Vertrag - Regierungssitz

    Auszug aus BVerfG, 28.02.2011 - 1 BvR 440/11
    Wegen der meist weittragenden Folgen, die eine einstweilige Anordnung in einem verfassungsgerichtlichen Verfahren auslöst, ist bei der Prüfung der Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BVerfGE 87, 107 ; stRspr).
  • BGH, 01.03.2006 - XII ZR 210/04

    Gerichtliches Abstammungsgutachten auch dann verwertbar, wenn es nicht hätte

    Auszug aus BVerfG, 28.02.2011 - 1 BvR 440/11
    Das sei aber nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 1. März 2006 - XII ZR 210/04 -, FamRZ 2006, S. 686 ff.) nur der Fall, wenn die Anfechtungsklage unzulässig oder unschlüssig sei.
  • BVerfG, 24.01.1973 - 1 BvR 16/73

    Folgenabwägung bei Ausweisung eines der Unterstützung von Terrororganisationen

    Auszug aus BVerfG, 28.02.2011 - 1 BvR 440/11
    Im Zuge der nach § 32 Abs. 1 BVerfGG gebotenen Folgenabwägung legt das Bundesverfassungsgericht seiner Entscheidung in aller Regel die Tatsachenfeststellungen und Tatsachenwürdigungen in den angegriffenen Entscheidungen zugrunde (vgl. hierzu etwa BVerfGE 34, 211 ; 36, 37 ).
  • AG Essen, 25.06.2010 - 104 F 171/08
    Auszug aus BVerfG, 28.02.2011 - 1 BvR 440/11
    Die Erzwingung der Duldungspflicht aus dem Zwischenurteil des Amtsgerichts Essen vom 25. Juni 2010 - 104 F 171/08 -, bestätigt durch den Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm vom 11. Januar 2011 - 12 UF 149/10 -, wird einstweilen für die Dauer des Verfassungsbeschwerdeverfahrens, längstens für die Dauer von sechs Monaten, ausgesetzt.
  • BVerfG, 27.08.1973 - 1 BvR 282/73

    Keine einstweilige Anordnung gegen den Staatsvertrag zur Vergabe von

    Auszug aus BVerfG, 28.02.2011 - 1 BvR 440/11
    Im Zuge der nach § 32 Abs. 1 BVerfGG gebotenen Folgenabwägung legt das Bundesverfassungsgericht seiner Entscheidung in aller Regel die Tatsachenfeststellungen und Tatsachenwürdigungen in den angegriffenen Entscheidungen zugrunde (vgl. hierzu etwa BVerfGE 34, 211 ; 36, 37 ).
  • BGH, 10.10.2012 - XII ZB 444/11

    Vaterschaftsanfechtungsverfahren: Anfechtbarkeit einer Entscheidung über einen

    bb) Mit Recht hat das Beschwerdegericht allerdings erkannt, dass die Entscheidung des Amtsgerichts auf einer zumindest unvollständigen Würdigung aller maßgeblichen Umstände beruhte, weil bei der Ausübung des Ermessens auch solche möglichen Nachteile in den Blick zu nehmen sind, die im Falle einer Verfahrensfortführung auf der Grundlage einer möglicherweise verfassungswidrigen Vorschrift entstehen könnten (vgl. auch BVerfG FamRZ 2011, 787 Rn. 21).

    Das Bundesverfassungsgericht hat zur Begründung für den Erlass einstweiliger Anordnungen (§ 32 Abs. 1 BVerfGG), die es im Rahmen von anhängigen Verfassungsbeschwerden gegen Zwischenentscheidungen betreffend die Einholung eines Abstammungsgutachtens in behördlichen Vaterschaftsanfechtungsverfahren erlassen hat, mehrfach darauf abgestellt, dass bei einer ungeklärten sozial-familiären Bindung das eine Vaterschaft ausschließende Ergebnis eines Abstammungsgutachtens dazu geeignet wäre, eine möglicherweise bestehende sozial-familiäre Beziehung zwischen Vater und Kind zu stören oder zu zerstören (vgl. BVerfG FamRZ 2011, 787 Rn. 22 und Beschluss vom 7. Oktober 2010 - 1 BvR 2509/10 - juris Rn. 17).

  • OLG München, 09.03.2012 - 4 UF 127/12

    Vaterschaftsanfechtung: Prüfung einer sozial-familiären Beziehung als

    Soweit danach im maßgeblichen Beurteilungszeitpunkt eine fehlende sozial-familiäre Beziehung festgestellt werden sollte, wäre im Anschluss daran (BVerfG FamFR 2010, 528; BVerfG FamRZ 2011, 787) ein Abstammungsgutachten zu erholen.
  • AG Brühl, 20.10.2011 - 33 F 227/11

    Vaterschaftsanfechtung, sozial-familiäre Beziehung, Beweislast, Darlegungslast

    Das Gericht wird angesichts der jüngsten Entscheidungen des BVerfG (u.a. vom 28.2.2011 - 1 BvR 440/11, FamRZ 2011, 787) und des OLG Naumburg (FamRZ 2011, 383) vorab das Nichtbestehen einer sozial-familiären Beziehung klären.
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