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   BVerfG, 28.02.2013 - 2 BvR 612/12   

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https://dejure.org/2013,8643
BVerfG, 28.02.2013 - 2 BvR 612/12 (https://dejure.org/2013,8643)
BVerfG, Entscheidung vom 28.02.2013 - 2 BvR 612/12 (https://dejure.org/2013,8643)
BVerfG, Entscheidung vom 28. Februar 2013 - 2 BvR 612/12 (https://dejure.org/2013,8643)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    Art. 6 Abs. 1 GG; Art. 19 Abs. 4 GG; § 35 StVollzG; § 109 StVollzG; § 114 StVollzG; § 115 Abs. 3 StVollzG
    Strafvollzug (Lockerungen; Ausführung zum Sterbebett des Vaters); effektiver Rechtsschutz (Feststellungsinteresse; Rechtsschutzinteresse); Schutz von Ehe und Familie (Eltern; erwachsene Kinder); Rechtsbeschwerde (Zulassung; Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung; ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Anforderungen des Grundrechts auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) an Anerkennung eines Feststellungsinteresses nach Erledigung des ursprünglichen Rechtsschutzziels - Gewährung von Urlaub bzw Ausführung eines Strafgefangenen bei lebensgefährlicher Erkrankung bzw ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 6 Abs 1 GG, Art 19 Abs 4 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 35 Abs 1 StVollzG, § 109 StVollzG
    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Anforderungen des Grundrechts auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) an Anerkennung eines Feststellungsinteresses nach Erledigung des ursprünglichen Rechtsschutzziels - Gewährung von Urlaub bzw Ausführung eines ...

  • Wolters Kluwer

    Versagung einer Ausführung eines Strafgefangenen zum Sterbebett seines Vaters

  • rewis.io

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Anforderungen des Grundrechts auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) an Anerkennung eines Feststellungsinteresses nach Erledigung des ursprünglichen Rechtsschutzziels - Gewährung von Urlaub bzw Ausführung eines ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Versagung einer Ausführung eines Strafgefangenen zum Sterbebett seines Vaters

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verletzung des Grundrechts auf effektiven Rechtsschutzs durch Verneinung des Feststellungsinteresses eines Strafgefangenen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 20, 207
  • NStZ 2014, 629
  • NStZ 2014, 631
  • NStZ-RR 2013, 225
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (40)

  • BVerfG, 27.02.2007 - 1 BvR 538/06

    Informantenschutz

    Auszug aus BVerfG, 28.02.2013 - 2 BvR 612/12
    Hiervon muss sich das Rechtsmittelgericht auch bei der Antwort auf die Frage leiten lassen, ob im jeweiligen Einzelfall ein Rechtsschutzinteresse besteht (vgl. BVerfGE 117, 244 m.w.N.).

    Unter anderem ist bei gewichtigen Eingriffen ein Feststellungsinteresse trotz zwischenzeitlicher Erledigung des ursprünglichen Rechtsschutzanliegens dann anzuerkennen, wenn die direkte Belastung durch den angegriffenen Hoheitsakt sich nach dem typischen Verfahrensablauf auf eine Zeitspanne beschränkt, in welcher der Betroffene gerichtlichen Rechtsschutz kaum erlangen kann, das ursprüngliche Rechtsschutzanliegen sich also typischerweise vor Erlangbarkeit gerichtlichen Rechtsschutzes erledigt (vgl. BVerfGE 96, 27 ; 110, 77 ; 117, 71 ; 117, 244 ; stRspr).

    Gewichtig im hier maßgeblichen Sinne können daher neben Grundrechtseingriffen, die das Grundgesetz ihres besonders hohen Gewichts wegen unter Richtervorbehalt gestellt hat (vgl. BVerfGE 96, 27 ; 104, 220 ; 117, 244 ) auch Eingriffe in andere Grundrechte sein (vgl. BVerfGE 110, 77 ; für den Bereich des Haftvollzuges BVerfGK 11, 54 ; BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 25. November 2010 - 2 BvR 2111/09 -, juris, vom 3. August 2011 - 2 BvR 1739/10 -, juris, vom 7. März 2012 - 2 BvR 988/10 -, StraFo 2012, S. 129 , und vom 28. Oktober 2012 - 2 BvR 737/11 -, juris).

    Die Rechtsmittelgerichte dürfen ein von der jeweiligen Rechtsordnung eröffnetes Rechtsmittel nicht durch die Art und Weise, in der sie die gesetzlichen Voraussetzungen für den Zugang zu einer Sachentscheidung auslegen und anwenden, ineffektiv machen und für den Rechtssuchenden "leer laufen" lassen; der Zugang zu den in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanzen darf nicht in einer durch Sachgründe nicht mehr zu rechtfertigenden Weise erschwert werden (vgl. BVerfGE 96, 27 ; 117, 244 ; 122, 248 ; stRspr).

  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus BVerfG, 28.02.2013 - 2 BvR 612/12
    Unter anderem ist bei gewichtigen Eingriffen ein Feststellungsinteresse trotz zwischenzeitlicher Erledigung des ursprünglichen Rechtsschutzanliegens dann anzuerkennen, wenn die direkte Belastung durch den angegriffenen Hoheitsakt sich nach dem typischen Verfahrensablauf auf eine Zeitspanne beschränkt, in welcher der Betroffene gerichtlichen Rechtsschutz kaum erlangen kann, das ursprüngliche Rechtsschutzanliegen sich also typischerweise vor Erlangbarkeit gerichtlichen Rechtsschutzes erledigt (vgl. BVerfGE 96, 27 ; 110, 77 ; 117, 71 ; 117, 244 ; stRspr).

    Gewichtig im hier maßgeblichen Sinne können daher neben Grundrechtseingriffen, die das Grundgesetz ihres besonders hohen Gewichts wegen unter Richtervorbehalt gestellt hat (vgl. BVerfGE 96, 27 ; 104, 220 ; 117, 244 ) auch Eingriffe in andere Grundrechte sein (vgl. BVerfGE 110, 77 ; für den Bereich des Haftvollzuges BVerfGK 11, 54 ; BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 25. November 2010 - 2 BvR 2111/09 -, juris, vom 3. August 2011 - 2 BvR 1739/10 -, juris, vom 7. März 2012 - 2 BvR 988/10 -, StraFo 2012, S. 129 , und vom 28. Oktober 2012 - 2 BvR 737/11 -, juris).

    Die Rechtsmittelgerichte dürfen ein von der jeweiligen Rechtsordnung eröffnetes Rechtsmittel nicht durch die Art und Weise, in der sie die gesetzlichen Voraussetzungen für den Zugang zu einer Sachentscheidung auslegen und anwenden, ineffektiv machen und für den Rechtssuchenden "leer laufen" lassen; der Zugang zu den in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanzen darf nicht in einer durch Sachgründe nicht mehr zu rechtfertigenden Weise erschwert werden (vgl. BVerfGE 96, 27 ; 117, 244 ; 122, 248 ; stRspr).

  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03

    Rechtsschutzinteresse

    Auszug aus BVerfG, 28.02.2013 - 2 BvR 612/12
    Dies betrifft nicht nur die vom Landgericht angesprochenen Fälle der drohenden Wiederholungsgefahr (vgl. BVerfGE 81, 138 ; 117, 71 ; stRspr), der fortbestehenden Beeinträchtigung (vgl. BVerfGE 81, 138 ; 110, 77 ; stRspr) und des Rehabilitationsinteresses im Falle fortbestehender diskriminierender Wirkungen einer rechtsverletzenden Maßnahme (vgl. BVerfGE 110, 77 ).

    Unter anderem ist bei gewichtigen Eingriffen ein Feststellungsinteresse trotz zwischenzeitlicher Erledigung des ursprünglichen Rechtsschutzanliegens dann anzuerkennen, wenn die direkte Belastung durch den angegriffenen Hoheitsakt sich nach dem typischen Verfahrensablauf auf eine Zeitspanne beschränkt, in welcher der Betroffene gerichtlichen Rechtsschutz kaum erlangen kann, das ursprüngliche Rechtsschutzanliegen sich also typischerweise vor Erlangbarkeit gerichtlichen Rechtsschutzes erledigt (vgl. BVerfGE 96, 27 ; 110, 77 ; 117, 71 ; 117, 244 ; stRspr).

    Gewichtig im hier maßgeblichen Sinne können daher neben Grundrechtseingriffen, die das Grundgesetz ihres besonders hohen Gewichts wegen unter Richtervorbehalt gestellt hat (vgl. BVerfGE 96, 27 ; 104, 220 ; 117, 244 ) auch Eingriffe in andere Grundrechte sein (vgl. BVerfGE 110, 77 ; für den Bereich des Haftvollzuges BVerfGK 11, 54 ; BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 25. November 2010 - 2 BvR 2111/09 -, juris, vom 3. August 2011 - 2 BvR 1739/10 -, juris, vom 7. März 2012 - 2 BvR 988/10 -, StraFo 2012, S. 129 , und vom 28. Oktober 2012 - 2 BvR 737/11 -, juris).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.01.2024 - 6 A 10383/22

    Streitigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz

    Gewichtig im hier maßgeblichen Sinne können neben Grundrechtseingriffen, die das Grundgesetz ihres besonders hohen Gewichts wegen unter Richtervorbehalt gestellt hat, auch Eingriffe in andere, vorbehaltlose Grundrechte sein (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 28. Februar 2013 - 2 BvR 612/12 -, juris Rn. 19 m.w.N., und 18. Mai 2017 - 2 BvR 249/17 -, juris Rn. 5).
  • BVerfG, 30.06.2015 - 2 BvR 1857/14

    Verlegung eines Strafgefangenen in eine andere Justizvollzugsanstalt

    Zwar ist es mit dem Gebot effektiven Rechtsschutzes vereinbar, die Rechtsschutzgewährung vom Fortbestehen eines Rechtsschutzinteresses abhängig zu machen (vgl. BVerfGE 96, 27 ; 104, 220 ; 110, 77 ; BVerfGK 7, 87 ; 20, 207 ).

    Dabei dürfen die Anforderungen an das Rechtsschutzinteresse jedoch nicht in einer der Effektivität des Rechtsschutzes zuwiderlaufenden Weise überspannt werden (vgl. BVerfGE 110, 77 ; 120, 274 ; BVerfGK 20, 207 ).

    So ist ein schutzwürdiges Interesse an der Feststellung der Rechtslage unter anderem bei einer fortwirkenden Beeinträchtigung durch einen an sich beendeten Eingriff anzunehmen (vgl. BVerfGE 104, 220 ; 110, 77 ; BVerfGK 4, 287 ; 7, 87 ; 20, 207 ; vgl. auch zum Rechtsschutzbedürfnis bei Verfassungsbeschwerden BVerfGE 33, 247 ; 69, 161 ; 81, 138 ).

  • BAG, 18.05.2016 - 7 ABR 81/13

    Antrag auf Ausschließung eines Betriebsratsmitglieds aus dem Betriebsrat -

    Der Zugang zu den Gerichten darf nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (BVerfG 20. Mai 2014 - 2 BvR 2512/13 - Rn.   13; 28. Februar 2013 - 2 BvR 612/12 - Rn. 19, BVerfGK 20, 207; 17. September 2012 - 1 BvR 2254/11 - Rn. 25, BVerfGK 20, 43) .
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